Man hat vor allem eine Zeugenaussage. Den Zeugen benennt man der Polizei ganz klar. Diese ist dann für die Ermittlungen zuständig. Vorbedingung für eine Strafanzeige kann es gerade nicht sein, selbst erst einmal zweifelsfrei ermitteln zu müssen.
Das bedeutet, Du würdest keine Anzeige gegen unbekannt, sondern konkret gegen den Schüler erstatten?
Ich habe bisher nichts als die Zeugenaussage.