Ich glaube hier gibt es ein Missverständnis. Der Arzt muss nicht rückwirkend krank schreiben.
Genau so steht es aber in @calmacs Tabelle. Und zumindest der Rehm Verlag schreibt auf seiner Seite für bayerische Beamte:
Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Beamte eine ärztliche Bescheinigung und die voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen.
Die Bescheinigung des Arztes muss vom ersten Tag der Erkrankung an lückenlos sein.
Ich muss ab dem vierten Tag ein Attest vorlegen. Dieses Attest muss aber nicht rückwirkend die anderen drei Tage auch noch umfassen.
Genau so handhabe ich es auch und es wurde nie beanstandet.