Krankmeldung Frist

  • Hallo,
    normal ist es ja so, dass man nach dem 3. Krankheitstag eine AU benötigt. Jetzt habe ich den Fall, dass ich letzte Woche Donnerstag und Freitag gefehlt habe aufgrund eines positiven Selbsttests. PCR-Ergebnis am Freitag war jedoch negativ. Montag war ich dann wieder in der Schule, merkte jedoch, dass ich va stimmlich doch nicht so fit bin. Habe mich also für heute krankgemeldet und brauche evtl. noch den morgigen Tag um wieder fit zu werden.
    Brauche ich hierfür eine AU von Arzt? Theoretisch wären es jeweils 2 Tage die ich krank war, da ich gestern ganz normal gearbeitet habe.
    Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte bzw. darüber Bescheid weiß!

    LG

  • Die AU brauchst du nicht, da du am Mo normal gearbeitet hast.


    Am Do/ Fr warst du aufgrund des pos. Selbsttests in Isolation. Selbst wenn du aufgrund von Corona 5 - 10 Tage ausfällst (pos. PCR Test z.B.) brauchst du keine AU, da du in Isoalation bist.

  • Du hast dir deine Frage doch schon selbst beantwortet. Nein für 2 zusammenhängende Tage brauchst du keine AU. Es kann aber verlangt werden.

  • Calmac … warum rückwirkend das Attest? Das macht keinen Sinn. Der Erkrankte weis ja nicht, wenn er sich Montag bis Dienstag / Mittwoch krankmeldet, dass er Mittwoch feststellen wird, dass er länger krank wird…viele Ärzte stellen dann auch nicht rückwirkend aus und hat hier noch nie jemand rückwirkend eingereicht, nur ab dem vierten Tag dann geltend ..

  • Calmac … warum rückwirkend das Attest? Das macht keinen Sinn. Der Erkrankte weis ja nicht, wenn er sich Montag bis Dienstag / Mittwoch krankmeldet, dass er Mittwoch feststellen wird, dass er länger krank wird…viele Ärzte stellen dann auch nicht rückwirkend aus und hat hier noch nie jemand rückwirkend eingereicht, nur ab dem vierten Tag dann geltend ..

    Die Tabelle, die Calmac geteilt hat ist so richtig. Eine AU muss ab dem ersten Krankheitstag gelten.

  • Calmac … warum rückwirkend das Attest? Das macht keinen Sinn. Der Erkrankte weis ja nicht, wenn er sich Montag bis Dienstag / Mittwoch krankmeldet, dass er Mittwoch feststellen wird, dass er länger krank wird…viele Ärzte stellen dann auch nicht rückwirkend aus und hat hier noch nie jemand rückwirkend eingereicht, nur ab dem vierten Tag dann geltend ..

    Diesen Punkt hatte ich auch kritisiert und dann wieder gelöscht, nachdem ich recherchiert hatte, dass das zumindest für Bayern tatsächlich so sein soll und da der TE anscheinend in Bayern ist. Vermutlich gilt es auch für NRW, wenn der Philologenverband NRW die Tabelle so herausgibt, den undichbinweg leider nur in einem anderen Thread als Quelle benennt. Und für Hessen wohl auch? Aber sicher nicht für alle BL.

    Wie das in der Praxis funktionieren soll, frage ich mich auch. Ärzt:innen dürfen nur im begründeten Ausnahmefall ein Attest noch drei Tage rückwirkend ausstellen.

  • Tarifbeschäftigten benötigen eine AU-Bescheinigung am dritten Tag (bundesweit).


    Übersicht nach Bundesland:



    BW Mehr als 7 Kalendartage
    BY Mehr als 3 Kalendartage
    BE Mehr als 3 Kalendartage
    BB Mehr als 3 Kalendartage
    HB Mehr als 3 Kalendartage
    HH Mehr als 3 Kalendartag
    HE ??
    MV Mehr als 3 Kalendartage
    NI Mehr als drei Arbeitstage
    NW Mehr als drei Arbeitstage
    RP Mehr als drei Arbeitstage
    SL Mehr als 3 Kalendartage
    SN Mehr als 3 Kalendartage
    ST ??
    SH Mehr als 3 Kalendartage
    TH ??
  • Daraus geht jetzt auch nicht hervor welche Zeitraum die krankschreibung Rückwirkend erfassen muss ;)


    Wäre schon komisch, wenn dann Donnerstag zum Arzt gegangen werden muss und der Arzt dann ab Montag ausstellen MUSS

  • Ich glaube hier gibt es ein Missverständnis. Der Arzt muss nicht rückwirkend krank schreiben. Ich muss ab dem vierten Tag ein Attest vorlegen. Dieses Attest muss aber nicht rückwirkend die anderen drei Tage auch noch umfassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich glaube hier gibt es ein Missverständnis. Der Arzt muss nicht rückwirkend krank schreiben.

    Genau so steht es aber in @calmacs Tabelle. Und zumindest der Rehm Verlag schreibt auf seiner Seite für bayerische Beamte:

    Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Beamte eine ärztliche Bescheinigung und die voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen.


    Die Bescheinigung des Arztes muss vom ersten Tag der Erkrankung an lückenlos sein.


    Ich muss ab dem vierten Tag ein Attest vorlegen. Dieses Attest muss aber nicht rückwirkend die anderen drei Tage auch noch umfassen.

    Genau so handhabe ich es auch und es wurde nie beanstandet.

  • Hier auch…alles andere wäre irrsinnig…

    Du sagst deinem Arzt, dass du seit Tag x Beschwerden hast, jetzt aber eine AU brauchst, weil dein AG jetzt eine benötigt. Du wirst dann ab Tag x krank geschrieben, wenn es plausibel ist, dass du da schon krank warst. So wird das hier gehandhabt.

  • An meiner Schule muss ich auch erst ein Attest ab dem 4. Krankheitstag vorlegen. Meine SL schaut aber nicht darauf, ab wann dieses gilt. Wenn ich Montag krank sein sollte und ich Do noch nicht wieder gesund bin, reicht es ihr, wenn das Attest ab Do ausgestellt ist. Klar, gehe ich schon Mi zum Arzt, wenn ich merke, dass es Do noch nichts wird. Das Attest darf ich dann nachreichen, wenn ich wieder gesund bin. Es reicht ihr dann aus, wenn ich dem Sekretariat melde, wie lange meine AU gilt, sodass es an das Vertretungsplanteam weiter gereicht werden kann.

  • Und wenn ihr rezitiert dann bitte den Passus aus dem öffentlichen Gesetztestext, sonst können sich Fehler einschleichen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und wenn ihr rezitiert dann bitte den Passus aus dem öffentlichen Gesetztestext, sonst können sich Fehler einschleichen.

    Im Arbeitsrecht läuft viel über das BAG, da die Gesetze nicht sehr spezifisch sind. Der AG kann selbstversständlich eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Wenn er das nicht tut, und damit zufrieden ist, dass die AU erst ab dem vierten Krankheitstag gilt, dann ist das doch in Ordnung.

  • Im Arbeitsrecht läuft viel über das BAG, da die Gesetze nicht sehr spezifisch sind. Der AG kann selbstversständlich eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Wenn er das nicht tut, und damit zufrieden ist, dass die AU erst ab dem vierten Krankheitstag gilt, dann ist das doch in Ordnung.

    Klar, kann er das. Aber dann muss er das auch von vorneherein ankündigen. Dann muss jeder AN eben sofort ab Tag 1 zum Arzt. Ob er das wirklich möchte, ist fraglich.


    Aber er kann nicht sagen, du darfst 3 Tage ohne fehlen und wenn du länger fehlst, musst du das bereits ab Tag 1 wissen und direkt zum Arzt gehen. Sind wir alle Hellseher?

  • Klar, kann er das. Aber dann muss er das auch von vorneherein ankündigen. Dann muss jeder AN eben sofort ab Tag 1 zum Arzt. Ob er das wirklich möchte, ist fraglich.


    Aber er kann nicht sagen, du darfst 3 Tage ohne fehlen und wenn du länger fehlst, musst du das bereits ab Tag 1 wissen und direkt zum Arzt gehen. Sind wir alle Hellseher?

    Hm? Doch, natürlich kann er das sagen. Und tut es auch. Dass eine AU erst ab dem vierten Tag nötig ist, ist nicht ungewöhnlich. Die muss dann, wenn das vereinbart ist bzw. vom AG verlangt wird, ab dem ersten Tag gelten. Das kannst du z B. in der Liste oben nachlesen. So wurde das bisher auch bei allen meinen AG gehandhabt.

    Mir war nicht bewusst, dass so selbstverständliche Vorgänge so unbekannt sind.

  • Im Arbeitsrecht läuft viel über das BAG, da die Gesetze nicht sehr spezifisch sind. Der AG kann selbstversständlich eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Wenn er das nicht tut, und damit zufrieden ist, dass die AU erst ab dem vierten Krankheitstag gilt, dann ist das doch in Ordnung.

    Bei Beamten gilt kein Arbeitsrecht, daher ist es für diese Gruppe egal, was über das BAG läuft.

    Anwendung für diese Personen finden lediglich die entsprechenden Landesbeamtengesetzte.

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