Ich halte das Einscannen von Klassenarbeiten und Klausuren im Sinne des Datenschutzes weiterhin für nicht statthaft.
Auch das überzeugt mich nicht:
In NRW:
man könnte es evtl. in der Anlage zur VO DV I, Abschnitt B, finden. Da geht es um die Leistungsdaten.

In Zukunft wäre das Speichern auf dem heimischen Privatgerät aber nicht mehr erlaubt.
Wenn man auf Nr. Sicher gehen will: es gibt eine Kopie, die verschlossen im Lehrerzimmer liegt und am Ende des Jahres vernichtet wird.
kl. gr. frosch.
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Also, du, kleiner grüner Frosch, schreibst ja selbst, dass man das "evtl." aus der zitierten VO ableiten kann. Ich kann nicht erkennen, welcher der aufgeführten Punkte konkret das Einscannen einer kompletten Arbeit bzw. sogar ganzer Klassen- und Kurssätze von Arbeiten rechtfertigt. Für Niedersachsen sind die Vorschriften ähnlich und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für andere BL so stark abweichen.
Ich sehe hier einen Verstoß gegen das Konzept der Datensparsamkeit. Wenn ganze Sätze von Klausuren eingescannt werden, die ursprünglich lediglich auf Papier vorlagen, wird die Gefahr immens erhöht, dass Unbefugte Zugang zu den Daten erhalten, insbesondere, wenn die Daten in einem Gerät gespeichert werden, welches mit dem Internet verbunden ist. Wenn alle fünf bis zehn Jahre mal ein einzelner Täuschungsversuch erfolgt, kann das m.E. nicht eine solche Datensammlung und -digitalisierung rechtfertigen.
Da halte ich die Methode, leere Passagen und Blätter in Klausuren zu kennzeichnen, für wesentlich angemessener und ähnlich wirkungsvoll.