Beiträge von FrozenYoghurt

    Danke dir schon mal. Es ist so, dass der Schüler die Klausur des ersten Quartals mitgeschrieben hat, das hatte ich vergessen zu erwähnen.

    Zum Ablauf, da bin ich bei dir und würde z. B. ein 20-minütiges Prüfungsgespräch über die Quartalsinhalte anpeilen, operatorensensibel und dann einen EWH zur Notenfindung gestalten.

    Nein, der OK will den Schüler schriftlich dazu einladen. Der Schüler wiederholt die Q-Phase und ist jetzt bei mir in der Q1 im Geschichte-LK gelandet. Mit Schulleitung habe ich noch nicht sprechen können, bisher lief die Kommunikation zwischen mir und dem OK.

    Hallo zusammen,

    ein Schüler meines LKs hat fast 60% der Stunden in diesem Quartal gefehlt, zwar entschuldigt, aber dennoch. Der Oberstufenkoordinator wird nun eine Feststellungsprüfung ansetzen für direkt nach den Ferien. Leider habe ich so eine Prüfung noch nicht durchgeführt und weiß daher nicht genau, wie groß mein Gestaltungsspielraum und der generelle Ablauf ist. In die APO-GOst habe ich schon geschaut, aber nur diesen Passus gefunden §13 Abs. 5:

    Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

    Der Verweis auf den §48 macht mich auch nicht schlauer. Grobe Infos habe ich über den Flurfunk bekommen und irgendwie scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Prüfung der mündlichen Prüfung im 4. Abiturfach ähneln soll. Trotzdem reicht mir das nicht als Grundlage, weshalb ich euch mal fragen wollte. Meinen Koordinator erreiche ich wahrscheinlich erst gegen Ende der Ferien wieder, trotzdem würde ich die Zeit gerade nutzen wollen, um das vernünftig vorzubereiten und nicht "kurz vor knapp".

    Das habe ich nicht gesagt, dass eine 4 die Lösung wäre. Und natürlich gibt man bei unentschuldigtem Fehlen die 6. Der TE ging es aber explizit ums Erziehen.

    Dafür formulierst du reichlich provokant und implizierst so manches, was du dann ganz bequem abstreitest auf Nachfrage. Nicht das erste Mal.

    Knackige Feststellungsprüfung, und dann mal weiter schauen. Nicht zu sehr reinsteigern,

    Und das rechtfertigt für dich eine 6, weil die Eltern sich nicht wehren können? Die beste Erziehungsmethode, "weil ichs kann".

    Zu deiner Verwirrung: es ist nicht in jedem Bundesland möglich, eine generelle Attestpflicht aufzuerlegen. Insofern ist die Frage nach der Rechtslage des Bundeslandes immer die erste.

    Bitte lies meinen ganzen Post nochmal, du legst mir hier (mal wieder) Dinge in den Mund, die ich so nicht gesagt habe. Leseverständnis ;)

    Wenn Stunden unentschuldigt, sind diese mit 6 zu bewerten. Wenn Threadersteller eine Ersatzleistung / Feststellungsprüfung ansetzt und diese entsprechend ausfällt, lässt sich natürlich eine 6 rechtfertigen.

    Zeugnisse sind Verwaltungsakte. Egal ob es um Versetzung geht oder nicht.

    Vollständige Zeugnisse, die über Versetzung oder Nichtversetzung entscheiden, sind Verwaltungsakte. Einzelnoten sind Realakte. Somit ist gegen die Bewertung vom Threadersteller basierend auf den uns zur Verfügung stehenden Infos erstmal bloß eine Beschwerde möglich. Soweit das Recht hier in NRW, Threadersteller ist wohl in Niedersachsen, du in Hessen.

    Mit dem Projekt ist das natürlich eine etwas undurchsichtige Situation - zumindest basierend auf den vorliegenden Infos.

    Mir ist aber neu, dass wir Lehrer neuerdings Blankocheck - Entschuldigungen akzeptieren müssen. Insofern sind erstmal alle Stunden ohne ordnungsgemäße Entschuldigung unentschuldigt und mit 6 zu bewerten. So ist es zumindest in NRW.

    Dann an die Leute, die direkt die Hosen voll haben wegen Widerspruch etc.: Wir Lehrer neigen sehr zu vorauseilendem Gehorsam. Erstmal müssen wir den Eltern ihre Rechte nicht auf die Nase binden, die Rechtslage können diese sich selbst anlesen. Wenn wir dann schon belehrend auftreten, sollten wir dabei auch korrekt sein. Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, nicht aber gegen Realakte (z. B. Note auf einem Zeugnis, die nicht über Zustandekommen einer Versetzung entscheidet). In diesem Fall kann sich maximal beschwert werden und da würde ich es ehrlich einfach mal drauf ankommen lassen.

    Gleichzeitig finde ich den Rat, dich emotional nicht allzu sehr dort reinzusteigern, sehr sinnvoll! Pass auf dich auf!

    Ich finde, es kommt auch auf die Belastungsdichte an. Ständige Nachmittagskonferenzen, die eine Mail sein könnten, dazu noch ein Samstag weniger durch Tag der offenen Tür (und das gerade Ende November...), Elternsprechtag, Vertretungsbelastung in Krankheitszeit und allerlei drum herum, was nichts mit Unterricht zu tun hat, führt stellenweise zu einer höheren Belastung als die eines 9-5 Sachbearbeiterbürojobs.

    Dafür gehen wir ja dann auch mit etwas mehr Knete nach Hause.

    Woher kommt die Erkenntnis, aus den 50er Jahren? Und wie machen Homopaare das, vor allem die mit Kindern, gibt's dann immer eine Person alias "die Frau", die zu Hause bleibt oder Teilzeit arbeitet?

    Hier wird manchmal ein Zeug verzapft :hammer:

    Würde nicht so verächtlich auf die 50er schauen, schließlich gehen Grundsätze unserer Besoldung auf diese Zeit zurück ;)

    Humblebee Stimmt, das hatte ich vergessen!

    Aber doch, das war tatsächlich bei uns so. Gerade in Latein, in Englisch in den unteren Stufen auch häufiger, später weniger. Ist aber auch verständlich, man muss halt beim Erwerb einer Sprache Wörter lernen. Und das nicht in der Unterrichtszeit. Das sehen ja selbst die Hardcore-Gegner von Hausaufgaben hier in NRW so, dass Vokabellernen als Ausnahme gilt.

    Grundsätzlich mag ich Tests sehr gerne und habe den Eindruck, dass sie zu unrecht fast schon tabuisiert werden.

    Am Ende sind wir Schulen ja auch Behörden und Termine sind natürlich auch vormittags, z. B. Ordnungsmaßnahmen. Gerade in Zeiten von Homeoffice ist das durchaus im Bereich der Leistbarkeit.

    Bei uns kann man sich eine Stunde dafür in den Plan legen lassen, leider bietet das keinen "Schutz" vor Vertretungseinsatz... daher spare ich mir das und regle viel über Mail und vorher abgesprochene Termine, wenn man mal telefonieren muss.

    Schon mal etwas von Klassenführung und Beziehungsarbeit jenseits von rein interventionellem Handeln gehört? Pädagogisches Handeln umfasst mehr als nur Verhaltensmodifikation durch verschiedene Varianten von Strafen (rauswerfen, durchregieren, wöchentliche Tests).

    Ziemlich arroganter Unterton deinerseits. Hast du zufällig schlecht geschlafen?

    Zur Sache: Klar, langfristig funktioniert Beziehungsarbeit nicht nur so. Aber lies dir bitte mal den ersten Post im Thread durch. Ist das für dich ernsthaft eine Ausgangslage, wo du vollkommen ohne Interventionsrepertoire auskommst? Und das als Berufsanfänger?

    Abgesehen davon wundere ich mich, dass du wöchentliche Tests bei "Strafen" einordnest. Das war früher Standard, in den Sprachen sowieso wegen der Vokabeltests. Und es ist eine gute Chance für die Ruhigen, die in solchen Chaosklassen oft untergehen, zeigen zu können, was man kann. Die Störer erfahren so eine Konsequenz ihres Verhaltens für ihre Note. Und natürlich, wird so stark gestört, dass andere Kinder (die übrigens ein Recht auf einen ordnungsgemäßen Unterricht haben!!) nicht lernen können, wird der Störer für den Moment entfernt.

    Also grundsätzlich: Störer entfernern (z.B. Rauswerfen in parallele Lerngruppe), klare Zielsetzung und damit verbundene Umstände (keine Tolerierung von Quertreiben), das Ganze am besten in Abstimmung mit SL / AL und dann erstmal durchregieren. Wöchentliche Tests und dann mal ne Weile beobachten.

    Mag alles sein. Für mich ist das kein entscheidender Punkt.
    Eher schon Absicherung im Krankheitsfall und Pension, aber wäre ich nochmal Berufsanfänger mit dem Wissen von heute, würde mir das nicht reichen, um mir das nochmal alles anzutun.

    Hast du mal das Gedankenspiel angestellt, „Was wäre, wenn du nochmal 16 oder 18 wärst“? Mit genug Freizeit im Rücken gehe ich das persönlich oft durch, aber ich komme jedes Mal an den Punkt, an dem ich denke, dass mein Weg bisher richtig war und sich am meisten mit dem deckt, was ich gerne tue und dem, wo meine fachlichen Interessen liegen.

    Das ist doch müßig. Wer mit den Konditionen und seinem Einsatz zufrieden ist, der hat solche Wahrnehmungen logischerweise nicht. Und natürlich kann man sich entlassen lassen (hab ich auch, leider ging die Schule dann hops und ich bin wieder zurück in den Landesdienst gefallen), es gibt aber nur sehr wenige Möglichkeiten, das nach einer gewissen Anzahl Dienstjahre ohne empfindliche Einbußen zu tun. Und ja, die Entscheidung gegen diese Einbußen ist natürlich letztlich auch freiwillig, aber eben auch ggf. begleitet von essentiellen Sachzwängen. Die Abstriche bei Gehalt und insbesondere Altersvorsorge muss man sich leisten können. Genau deswegen sollte man sich gut überlegen, ob man sich darauf einlässt - ich würde es, wie gesagt, nicht mehr.

    Ich hab neulich gedacht, eigentlich wäre es auch mal nett, ein paar Jahre an der Küste zu leben und zu arbeiten. Oder im Süden. Oder im Ausland. Alles nicht möglich, wenn man sich als Beamter an ein Bundesland bindet. Der Angestellte kündigt einfach (verlustfrei) und macht 😊

    Grundsätzlich stimme ich dir zu. Jedoch ist das als Angestellter auch nicht so ganz Ohne: Neuer Vertrag bedeutet neue Probezeit mit neuen UBs der SL. Eine arschige SL reicht aus, um dich dabei rauszuprüfen. Das Risiko wäre es mir persönlich nicht wert, seit meiner Verbeamtung auf Lebenszeit bin ich im Berufsalltag deutlich entspannter unterwegs.

    Würde auf gar keinen Fall das Privileg der PKV aufgeben, gerade weil Ärzteverfügbarkeit sehr wahrscheinlich in der Zukunft nicht besser sein wird. Klar, Papierkrieg, allerdings gilt für NRW, dass man alles unkompliziert per App einreichen kann. Nur die Antwort hat man dann auf Papier. Ergänzend dazu lohnt sich das Anlegen einer Excel-Tabelle, um alles nachzuvollziehen. Das ist mMn. machbar, allerdings habe ich - Gott sei Dank - noch wenig bis gar keine Arztbesuche.

    Für den Punkt mit den erhöhten Sätzen bietet sich ein Beihilfeergänzungstarif bei der PKV an, der genau für diese Lücke zuständig ist. Normalerweise wird einem der aber auch empfohlen.

    Sich freiwillig gesetzlich zu versichern lässt sich rein rational-finanziell nicht begründen. Dadurch, dass im Alter die Beihilfe auf 70% steigt und die PKV (normalerweise) Altersrückstellungen bildet, sollte es zu keiner plötzlichen Kostenexplosion in der Pension kommen.

    Ich habe es in vielen anderen Beiträgen schon geschrieben, aber als Angestellter würde ich den Job nicht machen.

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