Dauer Urkundenzusendung

  • Hallo zusammen aus NRW,

    Ende Februar ist meine beamtenrechtliche Probezeit abgelaufen und mein SL hat Mitte Dezember die DB an die Bez-Reg überstellt. Ich bin insgesamt recht gut bewertet worden und war zufrieden. Soviel dazu, es hat also alles gut funktioniert. Nun müsste ich doch eine neue Urkunde bekommen, auf der dann statt "... auf Probe" "auf Lebzeit" o.Ä. steht. Bisher habe ich noch nichts gehört und nur ein zufälliger Anruf unserer Sekretärinnen hat ergeben, dass ich wohl recht weit oben auf einem Stapel liegen würde und das Ganze noch 2-3 Wochen dauert.

    Ist das normal? Wie war das bei euch, musstet ihr auch so lange warten? Letzten Endes geht es ja nicht um mehr Geld oder so, jedoch möchte ich diesen ganzen Prozess endlich hinter mir haben. Irgendwie fühle ich mich gerade in so einem "Schwebestatus"..

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mich nicht erinnern, aber ich vermute, dass die verschiedenen Stapel nach Priorität sortiert sind.
    Und da ich selbst ein paar Anliegen bei der BR habe, wäre ich sehr dankbar, wenn tatsächlich "Dringendes" vor "schöne Urkunde" vorgezogen wird.
    Ich drücke dir trotzdem die Daumen.

  • Brauchst dir eigentlich keine Sorgen machen. Der Zettel kommt irgendwann und ist auch entsprechend datiert. Wann man die hat spielt keine Rolle, nur das Datum der Urkunde.

    • Offizieller Beitrag

    Betrachtet man das Ganze einmal andersherum, dann ist das Bestehen der Probezeit und die anschließende Verbeamtung auf Lebenszeit der Regelfall. Es gibt vereinzelte Ausnahmen, bei denen das anders ist.
    Die Urkunde mag psychologisch mehr Gewissheit bringen, aber diese Befürchtung, dass man auf den letzten Metern noch straucheln und disqualifiziert werden könnte, ist wirklich völlig unbegründet.

    Nebenbei: Bei Dienstjubiläen kam es in der Vergangenheit vor, dass diese mit erheblicher Verzögerung (teils ein bis zwei Jahre!) von der BR bearbeitet wurden.

  • Die Urkunde mag psychologisch mehr Gewissheit bringen, aber diese Befürchtung, dass man auf den letzten Metern noch straucheln und disqualifiziert werden könnte, ist wirklich völlig unbegründet

    Wenn dem so wäre, dann wäre die Probezeit erstmal verlängert worden. Es sei denn es liegt eine Straftat vor.

  • Wenn die Probezeit abgelaufen ist, ist man "safe", sprich, man ist automatisch auf Lebenszeit verbeamtet, unabhängig davon, ob man die Urkunde erhalten hat, oder nicht. Wenn es Gründe gegen eine Lebenszeitverbeamtung gibt, ist es eine Bringschuld des Dienstherrn, sich fristgerecht vorher darum zu kümmern, danach hat er sehr schlechte Karten.

  • Ok, ich hab mal wieder das „Ich hab da was anderes gehört“- Syndrom, deshalb schnell gegoogelt.

    Der DBB sagt folgendes:

    Ernennung ist das Verfahren, durch welches ein Beamtenverhältnis begründet oder wesentlich verändert wird. Die Ernennung umfasst folgende Fälle (§ 10 BBG, § 8 BeamtStG):

    • Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung)
    • Umwandlung
    • erste Verleihung eines Amtes
    • Beförderung und Herabsetzung
    • Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahn.

    Die Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, welcher der Zustimmung des zu Ernennenden bedarf.

    Die Ernennung wird erst mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde wirksam. Aushändigung bedeutet, die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes der Originalurkunde mit Willen der Ernennungsbehörde und des zu Ernennenden.

    https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/ernennung.html

    Dann nochmal schnell §10 BBG gegoogelt

    (1) Einer Ernennung bedarf es zur 1.Begründung des Beamtenverhältnisses,
    2.Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
    3.Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung oder
    4.Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.

    (2) Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein

    1.bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz „auf Lebenszeit“, „auf Probe“, „auf Widerruf“ oder „als Ehrenbeamtin“ oder „als Ehrenbeamter“ oder „auf Zeit“ mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung,
    2.bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und
    3.bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.

    (3) Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen.


    Ich würde daher sagen keine Urkunde keine Lebenszeit.

  • Ich würde daher sagen keine Urkunde keine Lebenszeit.

    Da hast du prinzipiell Recht. Im Normalfall bekommt man die Urkunde eben irgendwann und sie ist das Datum 3 Jahre nach Beginn datiert. Meine war 4 Wochen vor Ablauf der 3 Jahre da, bei anderen 1-2 Monate später.

    Wenn man nicht der Normalfall ist, hat man das in den 3 Jahren auf jeden Fall mitbekommen.

  • Wenn man:

    Keine Urkunde keine Lebenszeit weiter denkt ist das Datum auf der Urkunde mehr oder weniger egal?

    Mal angenommen man hat eine schweren Unfall auf dem Weg zur Ernennung und verliert beide Arme und beide Beine.

    Die folgende Dienstunfähigkeit würde ohne Ernennung Rentensystem/mit Ernennung Pensionssystem bedeuten?

    Falls das richtig wäre, sollte man darauf hinwirken, die Urkunde nach Ablauf der Bewährungszeit asap zu bekommen

  • Es mag sein, dass man formal die Urkunde benötigt, dennoch wird man das notfalls juristisch durchsetzen können, wenn der Dienstherr bis zum Stichtag keine Gründe gegen eine Versagung vorgebracht hat.

  • So, ein kleines Update: Die Urkunde war wohl schon am Freitag in der Schulpost, doch es war niemand mehr da. Daher habe ich sie heute erhalten und sie ist rückdatiert zum 10. März. Insofern: Schneller als gedacht! Ich bin froh, dass es erledigt ist. Eure Ausführungen fand ich sehr spannend zu lesen!

  • Ich kenne das tatsächlich auch so, noch aus Zeiten einer Abordnung in die Behörde, wo ich u.a. entsprechende Formulare ausfüllen und überprüfen musste, das als Zeitpunkt nicht das Datum auf der Urkunde gegolten hat, sondern das Datum auf der Empfangsbestätigung, was Dr. Raketes Lesart entsprechen würde.

    Interessant wäre auch, was in einem rein theoretischen Fall passieren würde, in dem ein Beamter auf Probe kurz vor Überreichen der Urkunde eine schwere Krankheit diagnostiziert bekäme oder dienstunfähig würde.

  • Interessant wäre auch, was in einem rein theoretischen Fall passieren würde, in dem ein Beamter auf Probe kurz vor Überreichen der Urkunde eine schwere Krankheit diagnostiziert bekäme oder dienstunfähig würde.

    Es würde bei einer diagnostizierten Krankheit keinen Unterschied machen. Es sei denn diese wurde beim Amtsarzt verheimlicht. Wenn die Urkunde bereits erstellt wurde ist aber beamtenrechtlich bereits alles gelaufen. Das man danach schwer erkrankt kann immer passieren.

    Die folge kann eine Dienstunfähigkeit sein, die wird aber nicht in so kurzer Zeit festgestellt werden. Also entweder ist man innerhalb der Probezeit schon länger krank, dann wäre die Urkunde gar nicht erstellt worden oder man wird schwer krank nachdem die Urkunde erstellt wurde und es dauert noch eine ganze Zeit bist die DU festgestellt ist. Eine Urkunde kann man auch im Krankenstand entgegennehmen. Im Zweifel wird das Verwaltungsgericht darüber entscheiden.

  • s3g4 in einem anderen beamtenrechtlichen Thread zur Frage der Bewertungsgrundsätze hast Du ebenfalls auf allgemeine Erfahrungen und Annahmen Bezug genommen, daher möchte ich diese gerne juristisch präzisieren:

    - Statusrechtlich gilt nicht der Druck der Urkunde als Ernennung. Die Ernennung kommt formaljuristisch durch die erste Berührung durch Überreichung (klauen aus dem Büro geht nicht ;-)) zu Stande.

    - natürlich kann der Dienstherr die Urkunde zurückhalten, wenn sie nicht überreicht ist und sich der Kandidat bspw. drei Monate krankgemeldet hat, auch wenn die übrigen Bewertungen vorliegen und positiv sind, da er bis zum Akt der Überreichung immer Zweifel begründet heranziehen kann…(hier im Feld gesundheitliche Eignung)…

    Die Rechtskraft der Überreichung sieht man bspw. auch bei vorzeitiger Überreichung, der Urkunde, mit Wirkung zum Datum xyz…hat der Kandidat die Urkunde berührt, ist sie ihm nicht mehr zu nehmen, auch wenn sie bspw. vier Monate vorher überreicht wurde und gültig zum Datum xyz wird, selbst wenn er krank würde …

    Zitat

    „Ernennung ist das Verfahren, durch welches ein Beamtenverhältnis begründet oder wesentlich verändert wird. Die Ernennung umfasst folgende Fälle (§ 10 BBG, § 8 BeamtStG):

    • Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung)
    • Umwandlung
    • erste Verleihung eines Amtes
    • Beförderung und Herabsetzung
    • Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahn.

    Die Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, welcher der Zustimmung des zu Ernennenden bedarf.

    Die Ernennung wird erst mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde wirksam. Aushändigung bedeutet, die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes der Originalurkunde mit Willen der Ernennungsbehörde und des zu Ernennenden.“

    Quelle: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/ernennung.html

    Dazu gibt es zahlreiche Urteile…

    …warum es sich hier lohnt präziser zu sein? Man stelle sich vor der Threadersteller hätte sich in Sicherheit gewogen und seine ggf. vorhandene Depression in treuen Glauben an die allgemeinen Erfahrungen nun öffentlich gemacht … dann wäre die Urkunde potentiell nicht überreicht worden …und die Auswirkungen wären geprüft worden…

    …bei solchen statusrechtlichen Fragen lohnt Präzision..

    Ps: Rakete, du hattest also vollkommen Recht, die übrigen Relativierungen müssen doch nicht verunsichern

    Einmal editiert, zuletzt von WispyWaterfall14734 (20. März 2025 10:22)

  • Habe ich oben was anderes geschrieben?

    Wenn bei mir ein schwere Krankheit festgestellt wird, kann ich trotzdem eine eine Urkunde in Empfang nehmen. Genauso wie ich es im Krankenstand könnte.

  • …dazu fällt mir wenig ein…

    Zitat

    Wenn bei mir ein schwere Krankheit festgestellt wird, kann ich trotzdem eine eine Urkunde in Empfang nehmen. Genauso wie ich es im Krankenstand könnte.

    —> kannst du körperlich, aber es geht vollkommen an der Frage des Threaderstellers vorbei („Irgendwie fühle ich mich gerade in so einem "Schwebestatus"..“) —> die exakte Antwort ist, dass das Gefühl des Erstellers nicht trügt, da der Dienstherr im Falle der Krankheit die Urkunde zurückhalten darf —> deine Antwort vermittelt eine Pseudosicherheit „es wird schon gut gehen, dann hole ich die Urkunde eben krank ab“ —> sachlich falsch, auf Beziehungsebene verstehe ich deine Argumentation zumindest noch

    …also bitte exakt bleiben…

    Noch schlimmer…

    „Es würde bei einer diagnostizierten Krankheit keinen Unterschied machen“

    —> doch, kann es sehr wohl

  • „Es würde bei einer diagnostizierten Krankheit keinen Unterschied machen“


    —> doch, kann es sehr wohl

    Nö, bekommt doch keiner mit und ich muss es auch nicht vor dem Erhalt der Urkunde mitteilen. Außer ich bin beim Amtsarzt.

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