Beiträge von FrozenYoghurt

    Hallo zusammen,


    aus Vertretungstätigkeiten (NRW) in TV-L E13 Stufe 2 werde ich für voraussichtlich 6 Monate nun zunächst E11 erhalten, bevor man mich verbeamtet. Meine Frage ist nun: Wird die Erfahrungsstufe 2 mitgenommen? Bei meiner Recherche bin ich nur auf den umgekehrten Fall gestoßen, also einer Höhergruppierung.

    Und mit Blick auf die dann abzuleistende Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe: Inwiefern kann meine Probezeit verkürzt werden? Ich habe nach dem 2. StEx bisher 18 Monate im Schuldienst gearbeitet.

    Wenn du dich von der Rechts- & Amtssprache so angegriffen fühlst, dann wäre vielleicht ein Job im Ausland besser. Rechts/Amtsdeutsch wird dir im Schulsystem überall in Deutschland begegnen. Daran wird sich auch nichts ändern, weil es da um rechtssichere Kommunikation geht und nicht um psychologische Befindlichkeiten der Kommunikationsbeteiligten.

    Gut, dann möchte ich aber auch nichts mehr vom Lehrermangel hören, wenn das ja alles so toll und in Ordnung ist. Namhafte Betriebe, Firmen und Konzerne schaffen es komischerweise trotzdem, den Spagat zwischen rechtssicherer und arbeitnehmerfreundlicher Kommunikation zu schlagen. Ich frage mich, weshalb die Behörden der "glorreichen 16" hier eine Ausnahme sein sollten. Gerade, weil das System Schule nicht wirklich mit arbeitnehmerfreundlichen Bedingungen aufwarten kann, erwarte ich eine gewisse Wertschätzung, die eben in einer respektvollen Kommunikation beginnt. So lässt sich im 21. Jhd. eben keiner mehr behandeln.


    Völlig richtig. Und ich weiß, wovon ich rede (bzw. schreibe). Aus meiner Zeit in der Behörde durfte ich eben solche Schreiben verfassen, die in der Sache klar zu sein hatten und damit leider nicht das vom Gegenüber gewünschte Maß an Empathie und Verständnis aufweisen konnten.
    Das Problem ist hier in meinen Augen auch weniger das Amtsdeutsch als vielmehr die mitunter völlig absurden Vorstellungen und Erwartungshaltungen derjenigen, die diese Schreiben bekommen.
    "Sie werden versetzt" oder "hiermit ordne ich sie ab" oder "hiermit beurlaube ich Sie" etc. sind ganz normale Beschreibungen für Rechtsakte. Da geht es in der Tat nicht um Befindlichkeiten des Gegenübers.

    Von solchen Formulierungen rede ich doch nicht einmal. Bei Interesse lade ich mal in anonymisierter Form den Fetzen vom Freistaat hoch, der lediglich den Eingang der Bewerbung bestätigen soll. Da wundert sich der ein oder andere.

    Okay, das ist natürlich aus deiner Sicht sehr ärgerlich und ich verstehe den Unmut, weil du am arbeitsaufwendigen Ende sitzt. Trotzdem: In einer Zeit des Fachkräftemangels ist es - anders als in den Jahrzehnten vorher - kein Arbeitgebermarkt mehr. Man muss als qualifizierte Fachkraft nicht mehr als Bittsteller auftreten und jeden Morgen Gott danken, eingestellt worden zu sein. Stattdessen schaut man natürlich bei einer entsprechenden Auswahl, was für einen selbst das Beste ist. Das ist in HR-Abteilungen von normalen Unternehmen (also sprich außerhalb der Sonderbubble Schule, im normalen Arbeitsleben) ganz normal. Und das kommt auch in den Köpfen der jungen Menschen an. Selbst die Schulleiter haben mir dazu geraten, beim Einstellungsverfahren nur auf mich zu schauen.


    Durch meine Bewerbungen in verschiedenen Bundesländern kann ich übrigens nur den Kopf schütteln über die generellen Prozedere im Lehrereinstellungsverfahren. Denn die Behörden haben diesen angeblich so großen Mangel ja noch nicht mitbekommen, wenn ich nur lese, in welch abschätzigem Befehlston mit mir als Bewerber in offiziellen Dokumenten kommuniziert wird. Als wären wir noch im Feudalsystem in einer absolut frechen Grundherrenart. Die Zeiten ändern sich und auch die Schulbehörden müssen sich dem Wettbewerb um die Lehrer stellen, und das fängt mit normaler, wertschätzender Kommunikation an. Und mit modernen Arbeitsbedingungen kann sich das System ja nun überhaupt nicht rühmen. Insofern steht hier mein Eigeninteresse über allem anderen.


    Die Stelle an der GS in NRW ist übrigens nicht direkt mit Verbeamtung, sondern erst mit 6-monatigem Tarifbeschäftigungsverhältnis. In dieser Zeit gelten (Gott sei Dank?) die normalen Regeln des Arbeitsrechts. Zweiwöchige, beiderseitige Kündigungsfrist.


    Die Beratung der Gewerkschaft hat Folgendes ergeben (vlt. ganz interessant für andere Bewerber in ähnlicher Situation): Die schriftliche Annahme des Angebots in NRW begründet alleine keinen Arbeitsvertrag / Beschäftigungsverhältnis. Das passiert dann erst am ersten Arbeitstag, entweder durch Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder der Entgegennahme der Beamtenurkunde (je nachdem, was vorgesehen ist). D.h., ich könnte bis zum 1.8. noch woandershin "durchbrennen".

    Früher stand in dem schriftlichen Planstellenangebot wohl drin, dass man im Falle einer Unterzeichnung und anschließendem Nichtantritt eine Vertragsstrafe von 2500€ Zahlen müsse. Das wurde aber gerichtlich nach einer Klage als sittenwidrig erklärt und dann gekippt (für den Fall, das ältere Kollegen einem was erzählen wollen).

    Schon okay! Ich sehe das in erster Linie pragmatisch: Sollte ich zwei Tage nach Dienstantritt tot umfallen, werde ich schon von irgendwem ersetzt. Deshalb versuche ich, im Rahmen der Möglichkeiten das Beste für mich rauszuschlagen.


    Dass du momentan in der Situation bist, solche Sachen ausbaden zu müssen, tut mir Leid. Wobei ich das mit der Miete nicht ganz verstehe. Oder vermietest du Wohnobjekte und die Studenten sind unzuverlässig?


    Edit: Tatsächlich bezieht sich der Ausschluss aus anderen Verfahren nur auf das Land NRW. NRW kann ja schlecht über andere Bundesländer bestimmen.

    Termin zur Rechtsberatung der Gewerkschaft ist vereinbart.


    Grundsätzlich ja. Im Privaten ist es zur Zeit etwas unübersichtlich bei mir, ohne näher ins Detail gehen zu wollen.. Irgendwann zurück wäre schon cool, aber natürlich schwer planbar. Ich wäre sogar nur 1/2 Jahr Angestellter und mit den Zulagen finde ich das finanziell nicht so schlimm

    Hallo zusammen,


    folgende Situation: Ich habe eine Planstelle an einer Gesamtschule angenommen, die eine SEKI-Stelle mit Laufbahnwechselgarantie ist. Ich wäre ab dem 1.8. zunächst Angestellter, nach einer Qualifikationsmaßnahme dann aber erst A12-Beamter. Das Angebot habe ich unterschrieben und auch schon mein Führungszeugnis angefordert.


    Jetzt habe ich heute über das Listenverfahren eine Gym-Stelle in BW angeboten bekommen und bin in Versuchung geführt, dieser zuzusagen, da ich dort direkt als Studienrat verbeamtet werden würde. Nun weiß ich aber nicht, ob ich das überhaupt "darf". Rein theoretisch könnte ich die NRW-Stelle aber doch auch platzen lassen, indem ich einfach den Amtsarzttermin verstreichen lasse, oder? Denn die Einstellung ist ja vorbehaltlich dieser Untersuchung...

    Weil alles so hektisch ist derzeit und die Fristen kurz sind, habe ich durch Recherchen auch nichts aussagekräftiges herausfinden können.

    jo, aber man kann da raus. Das ist eine bewusste Entscheidung.


    Losgelöst davon würde ich niemals an eine Privatschule gehen. Auch wenn sie direkt neben mir wäre. Dann lieber wieder in eine richtige Firma

    Magst du erklären, weshalb? Einfach aus Interesse, du scheinst eine starke Meinung dazu zu haben, ich z.B. hab noch gar nicht in die Richtung überlegt

    Möchtest du mir da irgendwelche Vorschriften machen? Schwurbeln darf man, aber das Geschwurbel als soclhen zu bezeichnen ist äh, bäh?


    Nein. Wie soll man denn sonst auchdrücken, dass man religiöses Geschwurbel toleriert?

    Weil der Begriff "Geschwurbel" seit Corona gesellschaftsweit genutzt wird, um Andersdenkende und deren Meinungen bequem zu diskreditieren. Das ist schwer vereinbar mit dem Toleranzbegriff.

    Das habe ich gerade nochmal nachgeschaut und du hast recht: Von dem Erlass (3.7.2018), der ursprünglich die 35 km beinhaltet, gibt es mittlerweile eine "bereinigte Fassung", in der die 50 km stehen. In meinem Angebot ist jedoch schwarz auf weiß von 35 km die Rede. Was stimmt denn jetzt nun? Sollte ich hier nochmal beim Personalrat oder beim MSB nachfragen? Ich finde, das ist schon wichtig zu wissen, gerade wenn man in naher Zukunft umziehen möchte.


    35km: Microsoft Word - 2018 Reinschrift.docx (laufbahnwechsel.de)


    50km: 2018_07_03-Lehrkraefte-SII-auf-SI-Stellen-mit-Laufbahnwechselgarantie.pdf (nrw.de)

    Dankeschön :) Ich freue mich natürlich, weil ich seit > 2 Jahren auf eine Planstelle einigermaßen in Wohnortnähe warte, aber diese ganzen Unklarheiten und die Ungewissheit über die Qualifizierungsmaßnahme trüben den Gesamteindruck noch. Sobald ich Genaueres weiß oder erlebe, schreibe ich das gerne noch hier in Thread rein für die Leute, die vielleicht ebenso auf dem Schlauch stehen!

    chilipaprika Okay, so habe ich das ursprünglich auch verstanden. Im Gespräch mit der erfahrenen Kollegin (die offenbar aber doch nicht so gut informiert ist) sank dann erstmal die Freude über das Angebot. Insgesamt für mich aber in Ordnung, da die Perspektive da ist und ich auch damit rechne, dann an der Schule zu bleiben, da die Oberstufe ausgebaut wird. Der Radius für den Fall der Versetzung ist ebenfalls okay, das hab ich schon überprüft.


    Humblebee Das denke ich auch und ich hoffe, dass das rechtlich so verbindlich ist.


    state_of_Trance und Schokozwerg, ihr sprecht dann wahrscheinlich von der Variante, eine "reine" Sek-I und A12-Stelle anzunehmen vorerst, um sich später dann auf für den Laufbahnwechsel offene Sek-II Stellen zu bewerben, die aber rar gesät sind und die Aussicht auf Erfolg dadurch gering ist --> abraten


    Oh man. Ich habe studiert und tue mich trotzdem schwer damit, durch diese Modalitäten durchzublicken, ich komme mir da echt doof vor..

    Ich hoffe nicht! Die zwei kursiven Textauszüge oben sind genau aus dem Angebot, das mir zugeschickt worden ist. Deswegen gehe ich sowohl von dem Wechsel in A13 aus als auch von den 35 KM, diese Zahl steht dort so... oder kann ich mich auf diese Angaben nicht verlassen?


    Das ist gefährliches Halbwissen, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Wenn eine Stelle für eine Sek I Lehrkraft als A12 ausgeschrieben ist, wird daraus nicht auf einmal eine A13-Planstelle, nur weil sich eine angehende Lehrkraft mit dem 2. Staatsexamen für das Lehramt Sek II darauf bewirbt.

    Ok, das denke ich auch. Das scheint für mich eben der "Deal" hinter dieser Stelle zu sein.

    Hallo zusammen,

    mir wurde ganz in Wohnortnähe eine Stelle an einer Gesamtschule angeboten, die ab nächstem Schuljahr auch eine Oberstufe hat. Ausgebildet bin ich für Lehramt Gym / Ge und habe das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert. Nun ist es aber so, dass die Stelle die Wertigkeit Sek I hat. Auf Nachfrage bei dem Personalrat läuft das Ganze so ab, dass man 6 Monate als TV-L E11 arbeitet (meh...) und gleichzeitig an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, die aber harmlos sein soll. Dann erfolgt zunächst die Verbeamtung in A12. In dem Angebot ist das folgender Passus:


    Es besteht die Möglichkeit, an der angebotenen Qualifizierungsmaßnahme zum

    Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und

    den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (§ 20 Absatz 9

    Lehrerausbildungsgesetz 2009) teilzunehmen. Mit erfolgreichem Abschluss der

    Maßnahme werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein

    Beamtenverhältnis auf Probe (A 12 LBesO) geschaffen.


    Hat jemand von euch Erfahrung, was da so abläuft bzw. ob das auch wirklich nicht eine Art zweites 2. Staatsexamen ist? Der Personalrat sprach von einer Formalität... wenn ich in dem Gesetz nachschlage, lese ich aber auf einmal was vom einstündigen Kolloquium, da kann ja schon was passieren in so ner Stunde...


    Dann geht es darum, dass man dann nach 4 Jahren automatisch in die Studienratslaufbahn übergeht und ab dann A13 erhält, auch das steht im Angebot drin:


    Nach Ablauf von vier Jahren ist eine Umsetzung oder Versetzung auf eine

    A 13 Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt vorgesehen.

    Sollte Ihre Schule über Stellen mit der Wertigkeit A 13 der Laufbahngruppe

    2, zweites Einstiegsamt verfügen, erfolgt der Laufbahnwechsel nach

    Ablauf von vier Jahren grundsätzlich an derselben Schule. Sollte das nicht

    möglich sein, ist grundsätzlich eine Versetzung an eine Schule der

    entsprechenden Schulform vorzunehmen. Verfügt Ihre Schule nicht über

    Stellen der Wertigkeit A 13 der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,

    erfolgt die Versetzung an eine Schule der Schulformen Gesamtschule,

    Gymnasium, Sekundarschule, Schulversuch Gemeinschaftsschule,

    Schulversuch Primusschule, Weiterbildungskolleg oder Berufskolleg auf

    eine Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.


    Die Versetzung orientiert sich an dem Dienstort der Schule der

    Sekundarstufe I im Umkreis von 35 Kilometern unter Berücksichtigung der

    Unterrichtsversorgung. Sie soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf der

    Vierjahresfrist erfolgen.


    D.h., der Ablauf ist optimalerweise so: 6 Monate angestellt -> A12-Verbeamtung -> nach 4 Jahren A13 und Studienrat, korrekt?


    Eine ältere befreundete Kollegin hielt davon gar nichts und riet mir, die "mir zustehende A13-Stelle direkt einzufordern"! Ist das rechtlich irgendwie abgedeckt oder eher gefährliches Halbwissen?


    Vielen Dank im Voraus...


    FrozenYoghurt

    Den Strand muss man sich auch erst einmal leisten können. Bei Gesprächen über Home Office wird oft der Anteil an Menschen, die diese Optionen überhaupt nutzen könnten, ziemlich überschätzt. Millionen von Leuten arbeiten als Erzieher, in der Pflege oder Versorgung von Kranken, Produktion, Transport und Warenannahme, Verkauf im Einzelhandel, Handwerk und Reparatur oder Sicherheit und daher an vor-Ort-Arbeit gebunden. Das ist der Regelfall.

    Naja, wenn man sich die Jobs mal anschaut, die du aufgezählt hast, fällt doch auf: Das sind Berufe, die in der Breite früher nicht unbedingt von Abiturienten ergriffen wurden bzw. für deren Ausübung kein Abitur notwendig ist.

    Heutzutage soll doch gelten „Abitur für alle“. Also fordern die heutigen Gymnasialschüler das natürlich auch ein, dass sie qua Bildungsabschluss ein Naturrecht auf privilegierte Home-Office Jobs haben.

    Denkt außerdem mal an diese ganzen 9-5 Sachbearbeiterjobs im „Office“. Das scheint mir viel eher der Regelfall zu sein. Und die kann man - da sollte jeder Chef mal ehrlich sein - problemlos hochanteilig zuhause erledigen. Eigene Erfahrung

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