Für mich hat das in vielen Bereichen meines Lebens einen entscheidenden Mehrwert. Hab aber auch irgendwie nix mit dem Thema zu tun.
Ich freue mich, dass dies positiv ausgegangen ist.
Beiträge von HeiniHusten
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So ist der Vorgang:
Das Abstimmungsverhältnis wird protokolliert.
Sollte da 2:1 stehen, sind die Chancen nicht gering, dagegen vorgehen zu können, da es dann offenbar etwas gab, was einen Punkt gerechtfertigt hätte. Dies müsste aus dem Protokoll zu entnehmen sein.
Das Protokoll kann nur nach schriftlichem und begründeten Antrag eingesehen werden und erst nachdem die Prüfung mit der Aushändigung des Abiturzeugnisses oder der Information des endgültigen Nicht-Bestehens abgeschlossen ist.
Eine 20% Regel gibt es in NRW nicht, wohl aber die oben bereits zitierte Notendefinition. Aus der Begründung der Note (Protokoll) muss das auch deutlich werden.
Diese Begründung wird bei uns dem Schüler / der Schülerin auch mit der Mitteilung des Ergebnisses vorgelesen. -
Wie gesagt, soweit waren wir schon. Die Begründung hast du mit Quellen auch schon bekommen. Daher weiterhin die Frage: welchen Mehrwert hat die copy&paste KI Antwort?
Den gleichen Mehrwert, sich darüber aufzuregen...
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Gibt es Import- und Exportfunktionen?
Listen, Noten, Stundenplan, etc? -
Ich glaube, meine Schule setzt den Erlass rechtswidrig um. Wir haben jetzt Kurzstunden ab 13:00 Uhr, vormittags ganz normaler Unterricht. Im Erlass steht aber unter Nr. 1:
Aber da steht doch eindeutig eine "kann"-Bestimmung. Das ist keine soll- oder muss Formulierung.
Daher sehe ich da keine rechtswidrige Umsetzung. -
Meines Wissens kommt die Bezirksregierung erst bei der Entlassung der Schule ins Spiel. Dort wird dann die Verhältnsmäßigkeit auch streng geprüft. Weitgehend alle anderen Entscheidungen der TKs hat die BezReg mitgetragen, wenn Sie angehört oder in Kenntnis gesetzt wurden.
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Es soll halt nicht pauschalisiert werden.
Eine Vorschrift, dass es verfällt gibt es nicht, aber dennoch sind Schulleitungen angehalten, Neustarts zu erlauben. Daher sollten die Maßnahmen mit Augenmaß aufrechterhalten werden.
Wenn in mehreren Jahren mehrere Verfehlungen der gleichen Art vorfallen, ist das sogar für die Entlassung z.B. wichtig.
Wir halten uns im Grundsatz an "ein Jahr". -
Ähm, das Unstat-Forum ist nun wirklich keine rechtssichere Quelle.
"Wenn" es Schulen machen, dann muss es so in Unstat eingetragen werden.
Ob das nun Erlasslage ist, geht doch daraus nicht hervor. -
Weil sie dumm sind. Sie erkennen die Wichtigkeit personeller Ressourcen nicht.
Das widerspricht der eigenen Signatur aber fundamental.
Man möge erstaunt sein, aber auch für Unterrichtsausfall gibt es strenge regeln. Da kann keine Schulleitung einfach mal so machen, wie sie will. Und wenn Schulleitungen sich den Regeln entgegensetzen, um den KollegInnen Entlastung zu gewähren ist das natürlich ihre Entscheidung; dafür aber alle anderen, die sich an die Spielregeln halten als "dumm" zu betiteln ist doch sehr pauschal und falsch. -
Hallo,
ich kann es nur für NRW und unser Gymnasium sagen.
Wenn sich angehende LAAs bei uns melden und die Fächerkombi passt, dann fordern wir die Person an.
Ansosten werden die LAAs an die Schulen zugewiesen haben, die entsprechende Fachwünsche priorisiert oder ausgeschlossen haben.
Ergo... Schaden kanns nicht, mal die Fühler auszustrecken. -
Französisch ist die Eintrittskarte

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Bei uns wars dann eher der Englischlehrer und der Deutschlehrer und der Lateinlehrer...
Aber auch der Kunstlehrer, Mathelehrer, Biolehrer und auch der Musiklehrer...
Junge Junge.
Bleibt zu hoffen, dass alle ihre Vorurteile zum einen langsam abgelegt haben und vielleicht nicht pauschal allen Sportlehrern latent pädophile Tendenzen unterstellen... So ist der Eindruck, der durch das lesen der sicherlich lustig gemeinten letzten Beiträge bei mir entsteht.
Das wäre mir(!) als Sportlehrer doch recht wichtig. -
Nach dieser Tabelle würde die 50% Kraft erst ab 3 abrechnen können, nach dem Beispiel erst nach 3...
Im Beispiel nach 2 natürlich, sorry!
Aber hat jemand was Neues? -
Also nach meinem Verständnis hat ein schriftlicher Verweis keine "Geltungsdauer". Jedoch darf nicht einfach aufsummiert werden, bei Maßnahmen, die nichts miteinander zu tun haben.
Dazu sollte jeder auch die Möglichkeit haben, dass alte "Strafen" auch verschwinden.
Die BASS sagt dazu mMn nichts konkretes, daher hat sich bei uns ein Schuljahr (z.B. bei Attestauflage) bewährt. Je nach Einzelfall auch länger. Und jede Teilkonferenz schaut sich die Geschichte an und entscheidet dann, was in die Beurteilung des Sachverhalts einfließt und was nicht.
Ist wohl Ermessenssache... -
Spannend, wie alle alles kacke finden können. Ich bin auch gespannt, wieviele hier noch die Keilschrift beherrschen, ein Grammophon reparieren können, T9 auswendig können oder den aktuellen Brockhaus im Regal stehen haben.
Pfui Entwicklung...Daher:
Ich finds ne gute Sache. Die großen Displays machen bei uns auch keinen Lärm.
Die Klosache ist der Hammer.
Ich find die Idee prima. Viel Lob.
Ob es jemand braucht, kann ja jeder selbst entscheiden. Obs für alles abwertende Kommentare braucht, auch. Aber irgendwoher müssen die jungen Menschen es ja lernen... -
Ich kann den Ansatzpunkt deiner Verärgerung verstehen. Gleichzeitig wirkt ja die Möglichkeit sich abzuwechseln durchaus möglich.
Als Schulleitung hätte ich doch sonst nur noch die Möglichkeit die Konferenz nach hinten zu schieben, damit alle teilnehmen können oder die Betreuung der Kinder ausfallen zu lassen?!
Da kenne ich die rechtliche Lage in AUT nicht, um mir da ein Urteil zuzutrauen. -
Naja, aber jede Frage im Prinzip zwei- bis dreimal zu stellen, ist schon anstrengend...
Ich war auch kurz davon abzubrechen...
Ein- / zwei Kontrollfragen... Ok, aber das ist zu vielDas könnte man auch durch das Umdrehen der Frage erreichen, dass man mal links und mal rechts klicken muss.
Aber was tut man nicht alles für die Forschung...
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Wenn jemand permanent bei Klausuren und Lernerfolgskontrollen wegen eines "wochenlang" geplanten Termins beim Kieferorthopäden fehlt, informieren wir die Eltern, die Termine anders zu legen oder einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
Bei Klausuren, besonders ZP10 oder Abitur wird der Antrag bei planbaren, nicht akuten Terminen auch abgelehnt. -
Naja, so ganz eindeutig ist die Sache nicht.
Man könnte eine solche Einwilligung auch so holen, wenn die SuS im einwilligungsfähigen Alter sind.
Dennoch halte ich dies für höchstfragwürdig und im Streitfall kaum haltbar, da durch die Hausordnung sicher nicht die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden. Zudem setzt das Teilen auf Social Media noch engere Grenzen.
Fragen und Antworten zum Datenschutz | Bildungsportal NRW
Wenn die Lehrerkonferenz das durchwinkt, würde ich tatsächlich daran Zweifeln, ob dieses Kollegium richtig und falsch auseinandersetzen kann.
Ich kann nur ermutigen, sich gegen eine solch pauschale Herangehensweise im Sinne der Persönlichkeitsrechte der KollegInnen und Kinder zu wehren.
Andererseits trägt die Schulleitung die Alleinverantwortung für den Daten- und Persönlichkeitsschutz. Vielleicht muss man auch die Schulleitung vor sich selbst schützen. -
Arnsberg hat nun auch was geschickt, was sich aber widerspricht:
ZitatBeispiel: Angenommen eine Lehrkraft arbeitet 50 % Teilzeit. Ihre anteilige Bagatellgrenze beträgt 50 % von 3 Unterrichtsstunden, also 1,5 Unterrichtsstunden. Um die Vergütung auch für diese Mehrarbeitsstunden sicherzustellen, müsste sie also über 1,5 Unterrichtsstunden im Monat Mehrarbeit leisten, um die Vergütung zu erhalten.
Dazu eine Tabelle:
ZitatBeschäftigungs-umfang
(in WStd.)Individuelle Teilzeitquote (in %) Individuelle Bagatellgrenze (in Std.) Max. Mehrarbeit im Monat (in Std.) 12 47,1 % 1,413 » 2 13,5 13 51 % 1,53 » 2 12,5 Nach dieser Tabelle würde die 50% Kraft erst ab 3 abrechnen können, nach dem Beispiel erst nach 3...
Das ist alles wirklich seltsam...
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