Beiträge von Ichbindannmalweg

    Die einzige logische Erklärung für das Verhalten der Schule, die ich mir vorstellen kann, ist folgende: die leicht naive Haltung, man möchte sich erst mal selbst ein Bild von der Lage machen. Damit man das Kind nicht zu Unrecht in eine Schublade steckt.

    So eine Denkweise habe ich selbst erlebt bei einer Schulleitung, da habe ich erst erfahren, dass einer meiner neuen Fünftklässler auf dem Entwicklungsstand eines vierjährigen ist, als er die Kirchturmwand hoch geklettert ist…. Weil man mich ja nicht beeinflussen wollte in meinem Urteil.

    Danke für die gute Idee mit der Liste bzw. Tabelle.

    Warten im Auto mit den Kindern ist keine Option. Das könnte allenfalls das betroffene Kind, nicht aber die jüngeren, noch schwerer/ anders betroffenen Kinder. Auch nicht mit Aufsicht.

    Da bleibt nur, Gespräch alleine zu führen. Ich schaue mal nach Vorlagen zur Gesprächsvorbereitung, da gibt es bestimmt was.

    Zum Thema Protokoll schreiben: das sagt sich als Lehrer so leicht, aber es gibt sicherlich viele Personen, die dazu nicht in der Lage sind. Für die Mutter ist die Situation enorm belastend, schon alleine deshalb wird das Protokoll schwierig.



    Okay, dann nehme ich mal hier folgendes mit:


    Wenn die Schule nicht will, muss die Mutter alleine hin. Nur der Vater hätte ein Recht auf Anwesenheit.

    plattyplus


    Nochmal: Die Eltern wollen die Kinder nicht mitnehmen. Aber bisher wurden andere Gesprächspartner außer den Eltern abgelehnt.

    Bevor also die Begleitung einer weiteren Person angefragt wird, möchten die Eltern gerne Klarheit über die Rechtslage diesbezüglich.

    Bislang sind überhaupt keine Maßnahmen umgesetzt, nicht mal die einfachsten. Das liegt schon einfach daran, dass die Schule sich bisher weigert, überhaupt ein Gespräch zu führen zu diesem Thema, weil sie das Kind erst kennen lernen wollen 🙄

    Die Eltern haben schon Angst, weil die Schule droht, Fehlstunden nicht zu entschuldigen. Das Kind fehlt deshalb schon nur noch mit Attest, auch fachärztliche. Alle Institutionen sind involviert von Seiten der Eltern, Jugendamt inklusive.

    Die Eltern sind sehr bemüht, kennen aber das System Schule nicht und fühlen sich von der Schule massiv unter Druck gesetzt.


    Ganz ehrlich: die Geschichte ist so irre, Ich würde das nie glauben wenn man mir das erzählte.

    Es wird sich für die Eltern doch irgendwie eine zweite erwachsene Person zur Begleitung auftreiben lassen. Ansonsten wird das Gespräch eben alleine geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches man der Schule schriftlich nochmal vorlegt nach dem Motto "Habe ich die Ergebnisse unseres Gespräches so korrekt erfasst?".

    Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.

    deshalb soll eine zweite Person mitkommen, diese wird sich finden. Aber wir möchten gerne im Vorfeld wissen, ob die Schule die Begleitung anderer Personen ablehnen kann.

    Um erst mal nur die rechtliche Frage zu beantworten:

    Klare rechtliche Vorgaben über beteiligte Personen gibt es nur für Konferenzen. Ansonsten ist gilt das Hausrecht und die allgemeine Pflicht der Schule zur Zusammenarbeit und Information, die aber nur für Eltern gilt.

    Im Rahmen von Förderbedarfen muss die Schule die Situation des Kindes berücksichtigen, sie kann dafür aber schriftliche Gutachten verlangen. Eine Rechtspflicht, ein Gespräch mit einer bestimmten zusätzlichen Person zu führen, wird man für ein ganz normales Elterngespräch nicht ableiten können, wenn die Schule das nicht möchte.

    Ansonsten ist auch für mich die Darstellung hier teilweise widersprüchlich. Das wird daran liegen, dass der Leidensdurck offensichtlich immens und du persönlich nah dran bist. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen und auf Basis dessen, was du geschrieben hast, wäre für mich die oberste Frage, ob es nicht eine besser geeignete Schule und Betreuung für dieses Kind gibt.

    Die Eltern würden eine passende Förderschule sehr begrüßen. Der Prozess des Aosf Verfahrens ist angestoßen , dauert aber nur jetzt sehr lange. Es liefen auch schon Gespräche mit anderen Schulen.

    Das Problem ist jetzt, dass ich bereits eine massive Schulangst aufbaut. Wenn das so weitergeht, bekommt man das Kind in gar keine Schule mehr… die Eltern brauchen dringend Entlastung, die auch dann gegeben wäre, wenn das Kind in der Schule ist.


    Der Schule wurden sämtliche Diagnosen und Gutachten zur Verfügung gestellt, diese wurden von Anfang an ignoriert. Die Schule schreibt salbungsvolle Emails was für tolle Erlebnisse das Kind dich in der Schule habe und wie gut sie das alles machen würde.

    Macht der Schule kommt jedoch immer der absolute Zusammenbruch und es zeigt sich, dass der Schultag viel zu anstrengend für das Kind war. Wer sich mit solchen Fällen auskennt, der weiß, dass das sehr häufig der Fall ist.

    Es geht jetzt nur noch darum, die Tage und Wochen zu überstehen, bis eine andere Schule gefunden wird. Das Kind soll definitiv die Schule wechseln, die Einschulung auf diese Schule war von Anfang an nicht Wunsch der Eltern, aber diese wurden von der Schule massiv dahin gedrängt. Bis zu Vorwürfen, ob sie ihrem Kind denn schon in der ersten Klasse den Schulabschluss verbauen wollen, wenn sie sie zu einer Förderschule schicken.

    Alternativ bleibt ein Elternteil Zuhause und eine Freundin kommt mit zum Gespräch. Wäre das möglich?

    Es wurde ja nur darum gebeten, dass kein Kind mitkommt.

    Ich würde das sehr gerne machen, aber ich habe exakt das gleiche Problem: ein besonderes Kind zu Hause, für das ich keine Betreuung bekomme. Dazu käme noch eine Fahrzeit, die nicht mal in die Kindergartenzeit unserer Kleinen passt. Geht leider nicht.

    Kann doch irgendwie nicht sein....also in meiner Praxis gibt es so etwas ähnliches auch (Übertreibung der Problematiken von Kindern durch die Eltern), als Hintergrund kann oftmals finanzielles Interesse vermutet werden (Förderstatus usw. werden von Pflegeversicherung etc. schon zur Kenntnis genommen; Pflegestufe III ist z.B. schon lukrativ, wenn das Kind nicht allzu schwer beeinträchtigt ist). Fachpersonal, dass nur die Perspektive der Eltern hat und quasi als deren Anwalt auftritt, könnte dann natürlich nicht so gern an Schulen gesehen sein (einfach, weil deren Kompetenz infrage gestellt wird, da es aus eigener Anschauung gar nicht das unterrichtliche Verhalten kennt).

    Aber ich will in vorliegendem Falle auf keinen Fall unterstellen, dass es in diesem Fall so ist (dazu ist auch die Infolage zu unklar)

    Finanzielle Interessen gibt es nicht, das Kind hat bereits eine entsprechend hohe Pflegestufe. Und sämtliche Maßnahmen bewilligt, die man beantragen kann.

    Die Probleme sind auch weniger im Unterricht, als später zu Hause. Das ist leider typisch für das Krankheitsbild. Das Kind hat durch den Schulbesuch jetzt solche starken Probleme, das über die Einweisung in eine Psychatrie nachgedacht werden muss. Da das Kind im Unterricht aber nicht dementsprechend auffällt, möchten die Eltern Zeugen und Fachpersonal mit zu erben Gespräch nehmen, da sie das Gefühl haben, dass ihnen nicht geglaubt wird.

    Jetzt mal ganz realistisch: Das kann eine Regelschulklasse mit über 20 SuS doch gar nicht leisten.

    Richtig. Aber einfache Maßnahmen mochten die Eltern mit der Schule absprechen: zum Beispiel dass das Kind an einem einzelnen Tisch in Richtung Wand sitzen darf, nicht am Gruppentisch. Dass es wenn nötig den Raum verlassen darf etc., Kopfhörer trägt oder ähnliches.

    Ein weiteres Problem besteht auch darin, dass die Schule sich weigert, gegenüber den anderen Kindern und deren Eltern offen mit den Problem umzugehen (auch nicht kindgerecht). Auch die Rolle der I Kraft ist den Mitschülern unbekannt und soll geheim bleiben.

    Ich möchte hier nicht alle Details nennen , für den Fall das jemand mitliest.

    Es gab bislang keine Gespräche nach der Einschulung, die Vorgeschichte ist lediglich, dass die Familie auf ein Aosf Verfahren bestanden hat, die Schule aber unbedingt als Regelkind einschulen wollte. Es fielen im Vorfeld mehrfach Äußerungen wie „das Kind sei gesund und solle sich nicht so anstellen“. Die Aktenlage spricht klar dagegen, dass liegt der Schule vor. Der Anwalt wurde eingeschaltet um das Aosf Verfahren zu eröffnen.

    Weil die Schule nicht glaubt, wie groß die Probleme sind, möchte die Familie Experten zu einem Gespräch mitnehmen . Das wird verweigert.

    Dass die Kinder bei einem Gespräch stören würden ist klar, aber Betreuung ist leider nicht möglich. Wir haben auch so ein besonderes Kind, man ist völlig auf sich alleine gestellt, dafür findet man niemanden. Schon gar nicht bei mehreren betroffenen Kindern.

    Deshalb möchte die Familie irgend eine Vertrauensperson mitnehmen, damit nicht ein Elternteil alleine da steht.

    Daher die Frage: kann eine Schule das verweigern? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

    Thema Ausflug:

    Den ersten Ausflug hat das Kind mitgemacht trotz massiver Bedenken der Eltern. Die Folgen waren schlimm. Den zweiten möchten die Eltern verhindern, zumal es auch bei einer längeren Wanderung keine „Rettungsmöglichkeiten“ gibt. Die Schule sagt das Kind muss mit. Wenn ich dort Lehrer wäre, würde ich mich weigern das Kind mitzunehmen, das ist ja ein Pulverfass.

    Ich verstehe die Intention der Schule nicht. So etwas kenne ich nicht von Kollegen. Ich würde sofort sagen, dass so etwas gar nicht möglich ist, aber ich habe jetzt Emails der Schule gelesen und bin entsetzt. Die Geschichte kann man eigentlich gar nicht glauben.

    Die Schule hat den Eltern bereits schriftlich mitgeteilt, dass ein Gespräch „mit Kindern nicht möglich“ sei.

    Was ich schon eine zierliche Frechheit finde. So zwingt man die Eltern bewusst zu einem Gespräch ohne Zeugen.

    Da dürfte man echt nur drauf antworten: uns ist ein Gespräch ohne Kinder oder alleine nicht möglich. Das schlagen Sie vor?

    Vermutlich fällt das Gespräch dann aus…

    Wer soll denn zum Gespräch begleiten, dessen Anwesenheit die Schule verweigert? Eine zusätzliche externe Fachkraft vom schulpsychologischen Beratungsdienst? Warum genau sperrt die Schule sich dagegen?

    Genau. Die Psychologin sucht das Gespräch mit der Schule, die Schule will nicht. Möglich wäre auch eine Fachkraft für die Problematik. Warum die Schule das nicht will, weiß der Himmel.

    Für das Gespräch, an dem aufgrund der Betreuungssituation nur einer teilnehmen kann, wäre eine Vertrauensperson gut. Kann die Schule das ablehnen? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Habe nichts gefunden.

    Die Eltern wollten das aosf Verfahren eröffnen, die Schule hat das abgelehnt. Es erfolgten Fehlberatungen und die Schule hat die Eltern unter Druck gesetzt, das selbst eröffnete Verfahren zurückziehen. Es ist nach anwaltlicher Unterstützung aber wieder eröffnet. Aber die zieht sich jetzt noch locker bis ins zweite Halbjahr, und die Hütte brennt. Die Eltern sind für alle Schulen offen und hatten schon Kontakt zu mehreren, wobei bislang keine wirklich zu passen scheint.

    Die Schule verweigert jegliche Gespräche mit allen Experten und redet sich mit Floskeln wie „Wir wollen das Kind erstmal kennenlernen“ raus.

    Das Jugendamt hat die I Kraft bewilligt.

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