Darf Schule Gespräche mit Fachpersonal verweigern?

  • Ihr könnt dann ausgehen, dass die Eltern sich nicht um das Einkaufen an sich sorgen machen - vermutlich hat das Kind auch gar nichts gekauft. Es hätte aber vermutlich den Weg nicht mehr zurück in die Schule gefunden. Zum Glück haben Menschen reagiert!


    Ich möchte an dieser Stelle nochmal an die 4 toten autistischen Kinder erinnern, die in den letzten Jahren weggelaufen sind - auch aus der Schule. Es fehlt oft an jeglichem Risikobewusstsein und an Orientierung.

    Ich hatte eigentlich gedacht, dass die große mediale Berichterstattung über mindestens zwei Fälle da nun für ein gutes Grundwissen gesorgt hat.

  • Ihr könnt dann ausgehen, dass die Eltern sich nicht um das Einkaufen an sich sorgen machen - vermutlich hat das Kind auch gar nichts gekauft. Es hätte aber vermutlich den Weg nicht mehr zurück in die Schule gefunden. Zum Glück haben Menschen reagiert!


    Ich möchte an dieser Stelle nochmal an die 4 toten autistischen Kinder erinnern, die in den letzten Jahren weggelaufen sind - auch aus der Schule. Es fehlt oft an jeglichem Risikobewusstsein und an Orientierung.

    Ich hatte eigentlich gedacht, dass die große mediale Berichterstattung über mindestens zwei Fälle da nun für ein gutes Grundwissen gesorgt hat.

    Ich würde den Anwalt fragen, ob ein Strafantrag hier angezeigt ist. Wenn mein behindertes Kind trotz Inklusionsassistenz in der Schule verschwindet, weil die Schule nicht glaubt, dass das Kind eine Behinderung hat, würde ich sicher nicht zusehen.

  • Ich würde den Anwalt fragen, ob ein Strafantrag hier angezeigt ist. Wenn mein behindertes Kind trotz Inklusionsassistenz in der Schule verschwindet, weil die Schule nicht glaubt, dass das Kind eine Behinderung hat, würde ich sicher nicht zusehen.

    Die Eltern sind überhaupt nicht auf Krawall gebürstet, sie haben genug Sorgen, so dass für solche Prozesse, die vermutlich ergebnislos verlaufen, überhaupt keine Kraft besteht. Sie haben sehr lösungsorientiert eine fachlich bessere Inklusionskraft beantragt und bewilligt bekommen. Und den Schulbesuch ohne diese per Attest verhindert.


    Der Tipp sich alles schriftlich geben zu lassen ist gut. Ich dachte sowas braucht man nur für Dienstanweisungen….


  • Ich hatte schon einige Kinder mit Behinderung und I Kraft im Unterricht, wir haben immer alle Probleme unbürokratisch und zur Zufriedenheit aller im netten Kontakt gelöst.

    Ich hatte schon beide Varianten mehrfach im Unterricht. Also sowohl Kinder, die laut Aussage der Eltern "völlig normal" waren, aber doch einer I-Kraft bedurft hätten, als auch Kinder, die von den Eltern als "Pflegefälle" dargestellt wurden, die aber ein absolut normales Verhalten gezeigt haben. Ok, meine "Kinder" sind älter. Aber der letzte Fall dieser Art ist mir dann doch richtig quer runter gegangen und nur die Tatsache, dass meine SL bei dem Gespräch anwesend war, hat mich davor zurückgehalten im Beisein der Tochter mit der Mutter mal wirklich Klartext zu reden.

    Konkret: Das Mädchen hatte mit 17 inzw. einen Freund und hatte sich eine Lehrstelle gesucht. Ok, sie war etwas schüchtern, aber das war es dann auch. Ansonsten alles normal. Nur durften die Eltern davon nichts wissen. In den Augen der Eltern war sie Authistin, die man vor der Welt beschützen müsse.

    Einmal editiert, zuletzt von plattyplus (5. Oktober 2025 10:41) aus folgendem Grund: Buchstabendreher

  • Es fehlt oft an jeglichem Risikobewusstsein und an Orientierung.

    Zum einen hast du selbst gar keine Diagnose genannt, sondern nur sehr allgemein geschrieben (ein "besonderes Kind" mit Diagnosen), zum anderen ist Autimus ein Spektrum. Es gibt auch sehr orientierte Kinder mit ASS, die nicht auf den Gedanken kommen, gegen die Regel das Schulgelände zu verlassen, gerade weil sie extrem regelkonform sind und eine Abweichung der Norm kaum aushalten können.

    Weder Teilnehmende an Foren noch Lehrkräfte können hellsehen. Es ist einfacher, wenn man notwendige Informationen zur Verfügung stellt. Da reicht eine Diagnose (ein Schlagwort) nicht aus, die Andeutung von Schwierigkeiten im ESE-Bereich ebenso wenig.

    Erst in Beitrag 87 hast du erwähnt, dass das Kind weggelaufen sei. Bis dahin war erwähnt worden, dass die Schule das Kind unauffällig findet. Dass du Schule den Besuch des Supermarktes "normal" findet, steht auch erst dort.

    Entsprechend geht man als Lehrkraft von "den üblichen" Verhältnissen (für NRW) aus - große 1. Klasse, bei Schulen mit gemeinsamem Lernen sind die Klassen etwas kleiner, ggf. Eingangsstufe. Auch hier sind Gutachten (AOSF-Verfahren) zurückgefahren. Das Kind hat eine I-Hilfe, die sich kümmert und Eltern, die sich kümmern. Für mich klingt das schon nach einer guten Versorgung...

    ... selbst wenn du den Gedanken hast, das Kind könne weglaufen und verloren gehen (von einem Todesfall war ich da nicht ausgegangen).

    Und wieder einmal frage ich mich: Was stellst du dir, in diesem Fall als betroffene Mutter oder Bekannte der Mutter, denn vor, was die Schule umsetzen sollte?

  • Palim


    Bitte mal einmal meine Fragestellung beachten: ich habe nach der Rechtsgrundlage für die Beteiligung an Gesprächen gesucht, keine Beratung für Maßnahmen seitens der Schule.

    Falls es dich beruhigt: die Eltern haben keine unrealistischen Vorstellungen davon, was die Schule leisten kann. Sie möchten lediglich, dass Ihnen zum Beispiel geglaubt wird, dass das Kind nicht an einem Ausflug teilnehmen kann. Oder das es Vereinbarung darüber gibt, dass das Kind Pausen bekommt. So etwas sollte wohl jede Schule leisten können.

  • ... und spätestens an der Stelle würden bei mir als Schulleiter alle Alarm-Glocken klingeln und das Kind wäre definitiv kein "unauffälliges Kind", sondern ein Kind, bei dem ein engmaschiger, kooperativer Kontakt mit den Eltern notwendig ist. Unter Ausnutzung aller schulischen und außerschulischen Möglichkeiten zur Unterstützung des Kindes.

  • Die Eltern sind überhaupt nicht auf Krawall gebürstet, sie haben genug Sorgen, so dass für solche Prozesse, die vermutlich ergebnislos verlaufen, überhaupt keine Kraft besteht. Sie haben sehr lösungsorientiert eine fachlich bessere Inklusionskraft beantragt und bewilligt bekommen. Und den Schulbesuch ohne diese per Attest verhindert...

    Es ging mir nicht um Krawall, sondern darum, dass du davon sprachst, dass es mehrere Todesfälle gab und die Schule den Hilfebedarf des Kindes nicht erkennt.

    Die Diskussion darum, was eine Schule leisten kann, soll oder muss, wie wir in der Situation als Lehrkräfte reagieren würden und dergleichen mehr finde ich bissel verschwendete Zeit, denn dieses Kind und dessen Eltern müssen in dieser Schule klarkommen. Wenn es allerdings um die Sicherheit des Kindes geht, wie von dir angedeutet, halte ich das Gespräch mit einer Fachperson an der Stelle für drittrangig. Die Schule will sich offenbar nicht reinreden lassen. Gründe und ob berechtigt oder nicht können wir nicht einschätzen. Vielleicht haben die Eltern ein Problem, vielleicht der Schulleiter, vielleicht alle ein bisschen. Ein weglaufendes Kind muss aber geschützt werden, das wollte ich damit sagen.

  • Aus Lehrersicht fände ich ein Gespräch komisch, bei dem die Eltern Fachpersonal mitbringen, ohne, dass ich es als Lehrer initiiert habe. Allerdings finde ich es legitim, dass das eine Elternteil eine Vertrauensperson mitbringt, ein Freund der Familie oder sowas.

    Das war doch die Ausgangsfrage.

    Empfehlungen oder Handlungsvorschläge durch externe Fachkräfte würde ich als Elternteil in Schriftform mitbringen, drum bitten, diese sich durchzulesen und zeitnah ein Gespräch darüber zu führen, wieder ohne Fachpersonal.

    Und dann würde ich das Fachpersonal und die Lehrkraft von der Schweigepflicht entbinden und die LK bitten, mal beim Fachpersonal anzurufen (darum kann man auch beim ersten Gespräch bitten).

    So kenne ich das zumindest von externen Stellen. Ich als LK rufe sie an und bespreche danach mit den Eltern, was dabei rausgekommen ist.

    Wäre das eine Möglichkeit?

  • Zu einem ganz normalen Elterngespräch auf Wunsch der Eltern?

    Sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Wenn Eltern sich bei mir zu einem Gespräch anmelden und dort mit Anwalt aufkreuzen, ist das Gespräch beendet und und die Eltern können diese Art von Gespräch gerne mit der Schulleitung führen, die für die Vertretung der Schule in juristischen Fragen verantwortlich ist.

    Ich habe es so verstanden, dass es hier um ein Gespräch mit der Direktion gehen soll.

    Für ein normales Elterngespräch ist es Unsinn, da gebe ich dir recht und würde auch so reagieren, wie du beschreibst.

  • Sei mir nicht böse, aber wenn du vernünftige Aussagen möchtest, musst du dir Zeit nehmen und das nicht machen wenn zwei Kinder neben dir rumturnen.

    Also als ggf. Alleinerziehende mit einem Schwerbehinderten Kind einfach gar nicht schreiben und Fragen stellen können.. Es haben sich doch nun wirklich bislang sämtliche Unklarheiten klären lassen, da die TE sehr präsent ist im Thread und viele Nachfragen beantwortet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, so habe ich das auch verstanden.

    Aufgrund der beschriebenen Situation ist das auch sinnvoll, dass die Schulleitung bei den Gesprächen dabei ist.

    Und bzgl. "Wenn die Eltern mit dem Anwal kommen, breche ich das Gespräch ab und verweise an die Schulleitung" -> wenn die Eltern mit dem Anwalt kommen, ist die Gesprächsebene mit dem Klassenlehrer schon so verfahren, da geht das natürlich an die Schulleitung (in der Grundschule, an anderen Schulen ggf. auch an untergeordnete vorgesetzte Stellen) über.

  • Ich würde den Anwalt fragen, ob ein Strafantrag hier angezeigt ist. Wenn mein behindertes Kind trotz Inklusionsassistenz in der Schule verschwindet, weil die Schule nicht glaubt, dass das Kind eine Behinderung hat, würde ich sicher nicht zusehen.

    Jetzt bleibt mal auf dem Teppich.

    Wenn du da so ran gehst, dann gibt es Zack § 54.3 Schulausschluss wegen Selbstgefährdung bis zur amtsärztlichen Untersuchung.

    Wir kennen hier nur eine Seite der Geschichte, auch wenn das geschilderte Verhalten der Schule seltsam erscheint. Oben wurde ja ein möglicher Erklärungsansatz geliefert. Das jetzt völlig durchzueskalieren, wird sicher zu keiner guten Lösung führen. Die Beschreibung legt zumindest Zweifel nahe, ob es für eine gute Lösung ggf. nicht schon zu spät ist.

  • Ich nicht, ich freue mich, wenn Fachkundige bei Handcaps dabei sind und erklären können, weil ich selbstverständlich nicht alles weiß und auch weil sie normalerweise sachlich argumentieren. Aber vielleicht hatte ich bisher auch Glück mit den wenigen Sachverständigen, die Eltern begleitet haben. Sie agierten zurückhaltend, aber wussten Bescheid. Ich habe es nicht als Gegeneinander empfunden, sondern als Unterstützung (und damit als Zeitersparnis).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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