Du wirst abrechnen und dann wird deine SL die abheften und nicht einreichen.
“Gelesen, gelacht, gelocht“
Und dann geht es seinen rechtlichen Weg. Ein Beamter wird Pech haben, ein Angestellter vor dem ArbG Recht bekommen.
Ich würde das gerne machen, allerdings hatte ich in drei Jahren keinen einzigen Monat unter der Bagatellgrenze.