E13 kriegen nur "Erfüller", ohne 2. Staatsexamen erhält man in Sachsen, soweit mir bekannt, kein E13. Als Verhandlungsgrundlage kann man es aber vielleicht nehmen, immerhin ist man in 2 Fächern einsetzbar.
Dann hält sich Sachsen nicht an den Tarifvertrag. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) unterscheidet zwischen "Erfüllern" (= Bedingungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis liegen vor, also erfolgreich abgeschlossenes Referendariat) (TV EntgO-L Nr. 1) und Nicht-Erfüllern mit abgestufter Qualifikation (Nr. 2). Für die Qualifikation Für Erfüller wie für Nicht-Erfüller mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (Nr. 2.1) sieht der Tarifvertrag eine Einstufung in E13 vor, wenn die Stelle A13 entspricht. Der Unterschied hier besteht in unterschiedlichen Zeiten bis zum Stufenaufstieg. Für Nicht-Erfüller mit abgeschlossener Hochschulbildung (Master-Abschluss oder ähnlich) gibt es dann E12 (Nr. 2.2), für eine abgeschlossene Hochschulbildung auf niedrigerem Niveau E11 (Nr. 2.3) und für eine noch geringere Qualifikation E10 (Nr. 2.4). Mir ist nicht bekannt, dass Sachsen hier eine abweichende Regelung im Tarifvertrag getroffen hat.
In Hessen genauso, mit Glück bekommt man E12, aber normalerweise E11. Mehr geht nicht, bzw. nur nach sehr vielen Jahren und entsprechend Glück mit der personalführenden Dienststelle kann man auf E13 kommen
Hessen hat ja einen eigenen Tarifvertrag mit eigener Entgeltordnung. Ich meine mich zu erinnern, dass dort tatsächlich eine niedrigere Einstufung erfolgt verglichen mit dem TV-L und den Nebenverträgen. Edit: Jo, heißt TV EGO-L-H
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Grundsätzlich muss man sagen, dass allein die Existenz des eigenen TV EntgO-L schon eine Abkehr vom eigentlichen Prinzip des TV-L darstellt. Im TV-L erfolgt die Bezahlung nämlich eigentlich und grundsätzlich aufgrund der Tätigkeit, nicht aufgrund der Qualifikation. Für das Lehramt gilt aber natürlich wieder, dass wir besonders sind.