70 SuS
Krass. Das sind ja massive Kosten.
70 SuS
Krass. Das sind ja massive Kosten.
Ich finde es schwierig, hier von "Tätern" zu sprechen, denn das impliziert für mich ein intentionales Handeln.
Täter ist, wer in seinem Handeln Tatbestandsmerkmale erfüllt hat. Fahrlässigkeitsdelikte sind natürlich nicht im allgemeinsprachlichen Sinne intentional oder vorsätzlich, aber Täter ist man trotzdem. Ob jetzt rechtswidrig und/oder schuldhaft spielt m. E. n. keine Rolle.
Unser derzeitiger Jahrgang muss für den Ort + Essen 18.000 Euro hinlegen, komplettpaket ohne Alternative da die Räumlichkeiten die einzigen sind die in der Umgebung die Größe des Jahrgangs plus beide Elternteile aufnehmen kann.
Wie groß ist der Jahrgang?
Also bitte. Sei mal nicht so realitätsfern. Vom Kreuz Jesu gibt es noch heute Splitter, die als Heiligtum verehrt werden.
Hinrichtungswerkzeuge findet man ja nun wirklich in vielen archäologischen Grabungsstätten. Daran zweifelt nun auch keiner. Dass man Gott hinrichten kann, ist allerdings nicht nur für Atheisten schwer begreiflich.
Personalrat ist jetzt informiert. Mal schauen wie es weitergeht. Die Kollegin hat schon angekündigt, definitiv in den Urlaub zu fahren und nicht anwesend zu sein. Mich irritiert nur wirklich die Starrköpfigkeit, mit der an dieser Fehlplanung festgehalten wird.
Meinst du, dass die Erzählungen der Bibel ausgedacht sind? Ich denke, da steckt sehr viel Wahrheit drin.
Historisch ist davon schon eine ganze Menge belegt und damit ist die These, dass alles ausgedacht ist, vom Tisch.
Historische Tatsachen findest du aber in allen heiligen Schriften. Der Glaube an die eine Religion lässt sich damit kaum begründen. Und natürlich haben andere Texte noch viel mehr Tatsachenberichte, taugen für die religiöse Erhöhung aber nur bedingt.
Heute haben wir uns als Kollegen im Bildungsgang besprochen. Grundstimmung ist mies, Urlaubspläne betreffen noch eine andere Kollegin (mit Mann und zwei Kindern). Der Bildungsgangleiter wurde auf die Problematik hingewiesen. Er ist überzeugt davon, dass der Termin alternativlos ist und habe diesen auch mit der Schulleitung abgesprochen. Urlaub sei in den Ferien zu nehmen, nicht davor und schließlich sei der Samstag ja ein Werktag, auch wenn man das "in unserer privilegierten Position als Lehrkraft" schnell vergessen kann.
Es dürfte nicht überraschen, dass wir uns jetzt ernsthaft darum sorgen, dass der Kollege tatsächlich eine A15-Stelle bekommt. Die Vorstellung ist Stand jetzt keine schöne. Überraschend ist aber, dass sich dies im Zuge des Bewerbungsverfahrens überhaupt erst zeigt. Bis vor kurzem hätte ich gesagt, dass wir einen sehr entspannten und pragmatischen Bildungsgangleiter haben. Pustekuchen.
Das wusste ich nicht.
Schon hab ich was gelernt
Für mich ist Hanse immer Norddeutsch.
Dabei ist gerade Westfalen zersetzt von Hansestädten.
Ne, wir machen auch pädagogische Tage für einzelne Bereiche und Bildungsgänge. Wo steht, dass das Schulweit sein muss?
§ 11 IV 1 ADO. "Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden."
Das hört sich sehr nach einem Päd.-Tag an. Wenn das Samstags sein muss, dann sollte es auch einen Ausgleichstag in der Folgewoche geben.
So sollte das auch mal heißen. Da sagte die Schulleitung aber auch nein, denn ein pädagogischer Tag ist schulweit und betrifft alle Lehrkräfte. Hier geht es aber nur um die Kollegen im Bildungsgang.
Entschuldige bitte, aber da finde ich es schon ziemlich merkwürdig als erstes hier ins Forum zu schreiben. Ich wundere mich da aber nicht zum ersten Mal, warum man nicht zunächst mit den Kolleginnen und Kollegen spricht und in einem anonymen Internetforum am Ende nur als ergänzende Aussenperspektive nach Meinungen fragt.
Mir ging es ja erstmal darum zu schauen, ob sowas an anderen Schulen üblich ist und wie die Erfahrungen der anderen sind. Wenn mir hier jemand gezeigt hätte, dass das kein Problem ist und shit happens, dann wüsste ich ja, woran ich bin.
Mir erschließt sich nicht wirklich, warum im Rahmen einer A15-Bewerbung eine ganztägige Dienstbesprechung erfolgen soll. Ist das in NRW so vorgesehen? In NDS reicht da eine "normale" - an meiner Schule auf zwei Stunden gedeckelte - DB.
Die ganztägige DB ist nicht die, die im Rahmen der Bewerbung stattfindet, sondern bereitet jene vor.
Vielen Dank für all die Rückmeldungen. Ich versuche, auf alles einzugehen, werde aber bestimmt was übersehen 😅
Erstmal ein paar Hintergrundinformationen. Der Bildungsgangleiter ist nicht neu, er hat sich aber auf eine A15-Stelle beworben und zum Revisionsverfahren(?) gehört die Leitung einer Dienstbesprechung. Die hier thematisierte Dienstbesprechung soll dafür zur Vorbereitung dienen. Da das Verfahren nach den Osterferien startet, ist der Zeitplan etwas eng bemessen. Zuerst war geplant, den Mittwoch vor den Ferien als ganztägige Dienstbesprechung zu nutzen, da ist die Schulleitung (diese ist tatsächlich neu) aber eingeschritten. Von Clinch zwischen BGL und SL habe ich bisher aber nichts mitbekommen. Der Vorschlag zum Samstag kam aber so wie ich das überblicke nicht von der Schulleitung, sondern von einem Kollegen der Fraktion der Selbstausbeuter. Das hat der Bildungsgangleiter dann auch so umgesetzt, die Einladung kam gestern, die Tagesordnung steht noch aus.
Da ich die Einladung eben erst gestern am frühen Nachmittag bekommen habe, war auch kein Austausch mit den anderen betroffenen Kollegen möglich. Eine Kollegin hatte im Dienstchat nur auf die Ferien hingewiesen. Ich werde natürlich am Montag mit den Kollegen reden und schauen, was wir da machen möchten. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die mehrheitlich mit dem Termin zufrieden sind. Und weil es gestern erst die Einladung gab, habe ich auch noch nicht mit dem Bildungsgangleiter gesprochen. Von meinem Urlaub jedenfalls dürfte der wenig wissen, da bin ich ihm aber auch keine Rechenschaft schuldig.
Es gibt an meiner Schule ein paar wenige Samstagstermine: Tag der Offenen Tür und Informationstag. Diese sind aber auch im Jahresterminplan fest drin, da weiß man bescheid. Und den Jahresterminplan gibt es vor den Sommerferien für das kommende Schuljahr. Da ergeben sich natürlich noch Änderungen, aber nichts so kurzfristiges.
Dass İmamoğlu festgenommen wurde, ist schon eine neue Qualität. Insofern würde ich es auch überraschend nennen, aber auf sehr niedrigem Niveau.
Kleine Ergänzung: Für so etwas plant man langfristig eine Klausurtagung an einem üblichen Arbeitstag ein und setzt dafür die beteiligten Kollegen soweit wie möglich von anderen Verpflichtungen frei.
Das war auch bisher so geplant, die Schulleitung intervenierte aber, es dürfe kein Unterricht ausfallen.
Gibt es hier im Forum eigentlich Kolleg*innen mit türkischer Staatsangehörigkeit?
Hier.
Ich wende mich mal hierhin, da dies das angenehmste Lehrerzimmer von allen ist.
Ein Bildungsgangleiter hat heute zu einer langen Dienstbesprechung eingeladen, um unseren Bildungsgang weiterzuentwickeln. Es geht um neue didaktische Jahresplanungen, Übergänge zwischen den Bildungsgängen, etc. Alles also sehr vernünftig und sicherlich notwendig, allerdings soll dies nun an einem Samstag über 8 Stunden stattfinden. Ich vermute mal, dass sich da nichts gegen machen lässt, auch nicht, wenn es der Samstag vor Beginn der Osterferien, also nach dem letzten Schultag vor den Osterferien ist. Ich finde das alles sehr misslich, da ich in der ersten Ferienwoche in den Urlaub will und der Samstag mein Abreisetag sein sollte. Eine andere Kollegin im Bildungsgang hatte schon auf die Ferienzeit hingewiesen, da kam aber als Reaktion nur, dass die Ferien erst am Montag beginnen.
Vielleicht hat ja jemand hier gute Handlungsmöglichkeiten. Falls nicht, ist das einfach nur mein Vent.
Mitgliedschaften in der Kirche sind bei Erwachsenen freiwillig, die Mitgliedsbeiträge- die längst nicht von allen Kirchen über Steuern erhoben werden können- werden zumindest bei zwei christlichen Teilgruppen über Kirchensteuern direkt vom Gehalt abgezogen. Wer das nicht will tritt aus der Kirche aus- genau wie das bei jedem Verein der Fall wäre.
Kirchensteuer können mehr als nur zwei "Teilgruppen" erheben. Und die Freiwilligkeit ist auch so eine Sache. Ich erinnere mich da an einen kuriosen Fall, wo zwei ausländische Juden nach Deutschland gezogen sind und dann irgendwann einen riesigen Batzen ein Kirchensteuer nachzahlen mussten, als die Gemeinde ihres Wohnortes das erfuhr.
Nachtrag: Gar nicht so einfach, den Fall aufzuspüren. Keine Ahnung, was die Frankfurter Neue Presse ist, aber jedenfalls haben die darüber noch einen Bericht.
Wir haben extreme Bedingungen (sehr viele Profile ab Klasse 5 (also viele Kopplungen), sehr wenige Fachräume, Sportstätten müssen mit anderen Schulen geteilt werden), mein Rekord liegt bei 15 Hohlstunden (bei 25 Deputatsstunden). Ich habe damals angefangen, (fast) alles in der Schule zu erledigen. Dieses Jahr habe ich offiziell 5 Hohlstunden (davon sind 3 Bereitschaftstunden), aktuell allerdings keine, weil ich einen langfristig erkrankten Kollegen vertrete.
Bei 15 wäre ich raus. Ich wäre schon bei 5 raus. Kam aber bei uns auch noch nicht vor. Ich musste unsere Stundenplaner mehrmals überzeugen, mir doch irgendwo mal eine Doppelstunde frei reinzupacken, damit ich mal planen kann.
Am Ende muss aber auch klar sein, dass Grönland auch nicht alleine entscheiden kann. Man stelle sich analog vor, die eine deutsche Kleinstadt möchte plötzlich Außengebiet Chinas werden, die nächste möchte zu Russland gehören und die dritte direkt einen eigenen Staat gründen.
Die Grönländer sind ein Volk, die Buxtehuder eher nicht.
Man muss dazu aber auch sagen, dass Grönland nicht zu den zu dekolonialisierenden Gebieten gehört. https://en.wikipedia.org/wiki/United_Na…ing_territories
Ich meine bei uns heißt es zeitnah.
Eure Aussage passt aber zu dem, dass neulich eine Mutter meinte, wir sollten ihr doch bitte die Fehltage ihres Kindes mitteilen, dann würde sie die Tage alle entschuldigen.
Na so läuft das natürlich nicht
Wenn die Tage nicht bekannt sind, spricht das nicht für einen Grund einer Entschuldigung, sondern eher unentschuldigte Fehltage.
Na, die Fehltage wird man wohl schon mitteilen müssen.
"Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen." Früher stand im letzten Satz ein "muss" und statt unverzüglich 3 Tage. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…hulBesVBWrahmen
Ich gäbe einiges dafür, wenn wir auch elektronische Entschuldigungen in NRW rechtssicher akzeptieren könnten. Ich habe in meiner Klasse einen Haufen von Schülern, die in Betreuungseinrichtungen leben. Da ist mir eine offizielle E-Mail mit Entschuldigung vom Träger deutlich lieber als ein schriftliche Entschuldigung mit einem Wellenstrich als Unterschrift.
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