ich korrigiere.
Anbei die Info des HPR für die Schulen in BaWü, der auf eine Stellungnahme des Kultusministeriums verweist:
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass für die Annahme von Freiplätzen Folgendes unverändert seit 2017 gilt:
„Die Schulen können im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie von der Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte Gebrauch machen, sofern diese im Angebot des Reiseveran- stalters einkalkuliert sind und nicht eingefordert wurden. Ob solche Freiplätze von Lehrkräften oder von Begleitpersonen genutzt oder unter Umständen anteilig auf alle Teil- nehmerinnen und Teilnehmer umgelegt werden, steht ebenfalls im Ermessen der Schule. Die jeweilige Entscheidung, die die Schule trifft, muss aber unbedingt allen Beteiligten transparent gemacht werden. Die Entscheidung, ob und wie generell Freiplätze ange- nommen werden, sollte als „Grundsatz für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen“ nach § 47 Absatz 5 Nr. 5 SchG durch die Schulkonferenz erörtert und geregelt werden.
Ich bleibe dabei: Anstatt Lehrer auf Freiplätze ausweichen zu lassen, muss der Dienstherr für eine ausreichende Budgetplanung sorgen.
D. h. dass die GLK und die SK mögliche Fahrten anhand des Budgets planen und Schulleiter die Fahrt nur genehmigen, wenn das Budget vorhanden ist. Alles andere ist unlauter.
Hier an der Schule läuft es glücklicherweise auch so. Aber wir mussten das mit ÖPR und GEW-Berartung auch erstmal "klären".
Und die GEW empfiehlt ganz klar in einem Rundschreiben, die Freiplätze bedürftigen Schülern zu lassen - bin selbst Mitglied und kann da auch zustimmen. Da es ja die andere Lösung (s. o.) gibt.