Beiträge von RosaLaune

    D.h. wenn ich Lehramt für Gymnasien studiere, könnte ich NICHT an Realschulen unterrichten?

    Du kannst ja auch mit Lehramt für Realschulen nicht ans Gymnasium. Wieso sollte das also andersherum funktionieren (außer aufgrund von Maßnahmen zur Reduktion von Lehrkräftemangel)?

    Ich weiß nicht wie es in BW ist, in NRW kann man aber mit einem Vorbereitungsdienst alle Lehrämter abhaken, wenn man diese zumindest studiert hat. Ich hole so gerade mein Lehramt für Berufskolleg nach, obwohl ich mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen ohnehin am BK in jeder Funktion tätig werden kann. Aber so kann ich auch Psychologie komplett für Lehramt nachholen (habe wie du bisher nur einen B.Sc.) und mache noch dazu Wirtschaftswissenschaften. Nur Sprachen ist doch etwas anstrengend. Vielleicht geht das in BW ja auch mit Gymnasial + Realschule.

    Wenn dir das Studium von Englisch nicht gefallen hat und du deshalb aufgehört hast, dann solltest du wirklich hinterfragen, ob Deutsch denn dann das Richtige für dich sein kann. Im Grunde sind Deutsch, Englisch und alle anderen Sprachen nämlich ein und dasselbe Studium, nur mit einem anderen Gegenstand.

    Mit Psychologie (hab ich auch studiert) und Sozialpädagogik wärst du natürlich an beruflichen Schulen gut aufgehoben. Ich kenne allerdings nicht die Ausbildungssituation in BW bezüglich der beruflichen Schulen (oder wie sie da heißen).

    In Baden-Württemberg ist grün für die Zweitkorrektur des Abiturs und braun für Drittkorrektur vorgeschrieben.

    Das ist bei uns in NRW auch so. Ich finde es aber tatsächlich sehr interessant, dass wir im Bildungsbereich, wo es immer um Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit geht, ausgerechnet die drei Farben verwendet werden, die ungefähr 10 % aller Männer nicht oder nur schwierig unterscheiden können.

    Weil es keine Einführung ist? Nicht mehr als das Jahr Klasse 9 bzw. 10 zuvor (zumindest in Baden-Württemberg). Ich glaube, in NRW hat es tatsächlich einen anderen Stellenwert. Bei uns ist es nur eine Klassenstufe, man muss bestehen, um die nächste zu erreichen.

    Ich finde EF, Q1 und Q2 auch furchtbare Abkürzungen. Am Beruflichen Gymnasium heißt es weiterhin Klasse 11, 12 und 13, wobei wir die Begriffe auch selten benutzen. Denn natürlich gibt es bei uns ganz andere Abkürzungen. GOE21 sind die in der Gymnasialen Oberstufe mit Leistungskurs Elektrotechnik, die 2021 eingeschult wurden, GOM21 sind diejenigen mit Maschinenbau.

    Die Zweifel und Reaktionen auf so einen Post sind berechtigt. Ist doch das Misstrauen gegenüber dem neuen und fremden eine natürliche Reaktion des Menschen.

    Bullshit. Niemand hier hat gesagt, dass er einer Auslandsetappe in seinem Leben misstraut.

    Das Leben und Arbeiten im Ausland ist eines der größten Herausforderungen egal ob als junger Mensch oder im späteren Lebensalter.

    Die Erfahrungen prägen die Persönlichkeit, verändern die Einstellungen und lassen uns über uns hinauswachsen. Aber das Leben und Arbeiten im Ausland ist nicht für Jedermann.

    Dennoch haben sich viele junge, aber auch ältere Lehrkräfte bewußt dafür entschieden einen neuen Lebensabschnitt im Leben zu gehen und in Vietnam zu leben. Trotz der vielen Herausforderungen und dem kulturellem Unterschied haben sie sich für das Arbeiten in einem positiven Umfeld entschieden, mit dem geringsten Lehraufwand und dem mehr persönlichen Kontakt zu den Schülern.

    Ich wäre auch sofort dabei, wenn man mir ein gutes Angebot macht. 12 Tage Urlaub ist kein Angebot. Irgendeine schwammige Gehaltsaussage auch nicht.

    Steht doch das Lehrfach, die Notenvergabe, und ständige Lehrvorbereitung im Hintergrund. Wichtig ist die Kommunikation mit den Studenten, wenn auch spielerisch in AG's und das vermitteln unserer deutschen Werte und Kultur. Der Austausch zwischen den Kulturen statt Lehrmaterial und Lehrstandards.

    Das ist gewiss nicht für Jedermann.

    Wen es aber dennoch anspricht, hat man zumindest die Chance eine neue Lehrerfahrung zu machen.

    Neue Lebenserfahrungen mache ich jeden Tag. Das allein kann auch kein Anreiz sein.

    An beruflichen Schulen gibt es sicher auch viel Nachmittagsunterricht, so dass du mit drei Tagen zu je 8 Unterrichtsstunden auch gut hinkommst (8*0,75*3 = 18 Stunden).

    Das Praxissemester in NRW ist so angelegt, dass man den Lernort Schule an vier Tagen die Woche besuchen muss. Eine Reduzierung auf drei Tage pro Woche ist zwar möglich, das muss die Schulleitung aber mit der Bezirksregierung klären.

    Diesen Einwand finde ich jetzt schon übertrieben. Pausen und Aufsichten werden uns auch nicht angerechnet. Ich mache im Schnitt 75 Minuten Aufsichten pro Woche, es waren auch mal 100. Normales Dienstgeschäft, bei uns zumindest. Dass andere Lehrkräfte ihre Pausen an dich hängen, um dich zu unterstützen, siehst du nicht.

    Das Praxissemester umfasst 390 Zeitstunden Ausbildungszeit an der Schule. 140 Stunden sind für Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des ZfsL vorgesehen. 250 Stunden sind Teilnahme am schulischen Leben. Das umfasst alles: Unterrichten unter Begleitung, Hospitation, Aufsichten, Konferenzen, Fahrten (wobei davon abzuraten ist, man erhält nur – ich meine – 5 Stunden pro Tag), ...

    Dass man sich jede hospitierte oder assistierte Stunde unterschreiben lassen soll, habe ich so noch nie gehört. Das war weder bei mir damals so, noch bei den Kommilitonen (und da waren schon ein paar verrückte Sachen bei). Es geht auch gegen den Wortlaut im Praxiselemente-Erlass und im LABG.

    Ich war damals studentischer Vertreter in unserer Lehrerbildungseinheit der Universität. Da gab es auch häufiger Probleme mit den Schulen und die Probleme sind oft nicht befriedigend lösbar, denn so richtig zuständig ist keiner. Die Universität verantwortet insgesamt, die kann aber den Schulen keine Weisungen erteilen, sondern müsste über das ZfsL oder die Bezirksregierung gehen.

    Bevor du dagegen vorgehst, solltest du dir aber überlegen, ob du die Schule nicht noch im Referendariat brauchst. Gerade wenn es um das Berufskolleg geht, findest du ja nicht an jedem Weiler und Waldesrand eine Schule. Wenn du vorgehst, dann ordne die rechtlichen Rahmenbedingungen, schildere deine Zeitproblematik und stelle dar, dass das Problem verschwindet, wenn man sich an den rechtlichen Rahmen halten würde, ohne ihn noch durch extra Maßnahmen der Schule zu erweitern (nur etwas diplomatischer ausgedrückt).

    Nicht, dass ich wüsste. Auf die Schnelle habe ich dazu auch nichts im TV-H gefunden. Ich war allerdings selbst nie Angestellter.

    Ich habs mal nachgeschaut. Es ist wie im TVL. § 44 TV-H sagt dazu "Die §§ 6 bis 10 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamtinnen und Beamten in der jeweils geltenden Fassung. Sind entsprechende Beamtinnen und Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln."

    Aha. Und wenn ich jetzt schreibe "Wir sind in der Nato." oder "Wir haben hohe Sozialabgaben." oder "Wir haben viele Flüchtlinge." dann darf ich das nicht, weil eventuell nicht deiner Meinung oder der Meinung anderer entspricht? Komische Diskussionskultur. Ich finde eher die Art und Weise wie Du das kritisierst bzw. mir etwas unterstellst, macht die Diskussion kaputt. Ich kann auch schreiben "Der deutsche Staat". Macht allerdings inhaltlich keinen Unterschied.

    "Wir sind in der Nato", "Wir haben hohe Sozialausgaben" und "Wir haben viele Flüchtlinge" sind aber Tatsachen. "Wir lassen die Gerichte viel entscheiden, was der Gesetzgeber eigentlich tun sollte" ist keine Tatsache. Und da kannst du auch nicht "der deutsche Staat" einsetzen. Deshalb ist das Wir dort auch fehl am Platz.

    Und die Diskussion ist ja offenbar nicht kaputt gegangen, wir diskutieren ja ertragreich.

    Wenn Du sonst keine Probleme hast. Man kann durchaus sowohl der Staat als auch wir als Staat schreiben. Wenn ich schreibe, dass mein Verein am Wochenende gewonnen hat, gehört mir auch weder der Verein noch muss ich selbst gespielt haben. Aber solchen Aussagen frage ich mich, ob es dir um das Inhaltiche geht. Ich habe wenig Lust über Formulierungen zu diskutieren. Ich dachte, dass Du es falsch verstanden hast, deswegen habe ich es konkretisiert.

    Diskussionen leben von einer guten Diskussionskultur. Du kannst gerne von deinem Verein sprechen, das ist mir egal. Aber wenn du von dir als Staat schreibst, dann inkludiert das nicht mich, denn ich habe ja offenkundig eine andere Ansicht.

    Ich denke, dass die Diskussion hier zu weit führt. Die Diskussion ist uralt und wir von Leuten geführt, die sich in der Materie deutlich besser auskennen. Das aber das BVerfG auch als Ersatzgesetzgeber handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen.

    Ja, das BVerfG tritt als Ersatzgesetzgeber auf. Aber nicht bei der Grundsteuer. Beispiele sind eher die Rechtsprechung zur Sitzblockade. Die war mehr oder weniger aus heiterem Himmel gekommen und auch nicht offensichtlich aus der Verfassung ableitbar. Die Diskussionen dazu sind in der Tat alt, wir haben sie ja auch in anderen Staaten (siehe das Urteil Roe v Wade des US Supreme Courts, das Schwangerschaftsabbrüche zum Grundrecht machte, obwohl man das aus der Verfassung nur schwer ableiten konnte).

    Das ist eine sehr interessante Auffassung unseres Staates. Gesetze macht das Parlament und legt damit den groben Rahmen fest. Der Rechtsprechung obliegt es dann lediglich innerhalb dieser Gesetze zu entscheiden. Eine Sonderrolle hat natürlich das BVerfG. Wo kommen wir denn da hin, wenn es nur um die Rechtsprechung geht? Soll ich dann raten, welche Regeln in einem Land gelten?

    Wo habe ich jetzt behauptet, dass es nur um Rechtsprechung geht? Ich sagte, dass Rechtsgrundlagen vom Gesetzgeber kommen und aus Urteilen der Gerichte. Der Vollständigkeit halber hätte ich noch erwähnen sollen, dass auch die Exekutive ständig Rechtsgrundlagen schafft. Nur: wo ist diese Auffassung jetzt besonders?

    Es ist vollkommen egal, warum sie dafür oder dagegen sind. Es geht darum, dass das eine aktuelle gesellschaftliche Frage ist. Daher wäre es sinnvoll, wenn das gewählte Parlament dazu Leitlinien entwickelt und dieses nicht den Gerichten überlässt.

    Ich denke es lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Ich möchte, dass die gewählten Abgeordneten bestimmen und Du möchtest, dass die Gerichte den Rahmen festlegen.

    Nö. Aus einer aktuellen gesellschaftlichen Frage kann man nicht nur folgern, dass das gewählte Parlament Leitlinien entwickeln soll. Das ist eine Option, aber wieso dies zwingend ist, verstehe ich nicht. Wir haben viele aktuelle gesellschaftliche Fragen und nicht immer ist es das Parlament, das diese beantwortet. Und natürlich kann das Parlament auch das tun, was es gerade tut. Nämlich nichts.

    Das "wir" war eigentlich als wir als Staat und nicht wir beide gemeint. Ich dachte, dass das klar wird. Die Diskussion um das BVerfg. als "Ersatzgesetzgeber" ist uralt. Die gab es schon vor meiner Geburt. Aktuelles Beispiel ist übrigens die Grundsteuer. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wie weit das Gericht wirklich "nur" auf Basis der Verfassung entscheidet und wie weit sich das Gericht selbst als Gesetzgeber interpretiert. Teilweise von der Politik vielleicht sogar gewollt. Wenn man sich nicht einigen kann, soll es halt Karlsruhe machen.

    Die Argumente von Rosa, dass es schwierig ist komplexe Sachverhalte in Gesetze zu gießen finde ich durchaus berechtigt. Aber letztlich würde es auch reichen, wenn der Gesetzgeber Leitplanken formuliert an die sich die Gerichte orientieren.

    Wie bereits geschrieben, gibt es eine Reihen von Argumenten, warum man es nicht den Gerichten überlassen sollte. Die Gerichte sind keineswegs an Vorentscheidungen insbesondere untere Gerichte gebunden. Es gibt daher nur eine begrenzte Rechtssicherheit.

    Gesetze sind demokratische legitimiert. Parteien stehen mit ihren Wahlprogrammen und am Ende durch die Ergebnisse bei den Wahlen für ihr Handeln ein. Sicherlich auch ein Grund, warum man bestimmte Fragen lieber den Gerichten überlässt.

    Es gibt de fact aktuell eine Diskussion, ob Streiks wie bei der GdL gerechtfertigt sind. Es ist an der Politik dazu Stellung zu nehmen und entsprechend Leitlinien zu formulieren. Du sagst, dass euch die Entscheidungen der Gerichte gefallen. Aber ist das der politische Wille?

    Es ist egal wen du hinter dem Wir versteckst. Du kannst in der Regel nicht für andere sprechen, jedenfalls nicht für den Staat oder die Gesellschaft. Das ist schlechter Stil, denn damit delegitimierst du die Meinungen und Beiträge anderer. Darum kann es in einer guten Diskussion doch nicht gehen.

    Das BVerfG hat aber bei der Grundsteuer keine gesetzgeberische Funktion übernommen. Es hat erkannt, dass die Grundsteuer, so wie sie damals war, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Hier wurden also Menschen in ihren Grundrechten verletzt und deshalb musste die Grundsteuer geändert werden. Das ist aber gerade keine Ersatzgesetzgebung, denn nicht das BVerfG hat die neue rechtliche Grundlage geschaffen, sondern der Gesetzgeber. Dieser ist an den Rahmen der Verfassung gebunden.

    Rechtssicherheit gibt es nur durch die Rechtsprechung. Gesetze können nie alle Fälle im Detail erfassen, deshalb entscheiden Gerichte. Dass diese ihre bisherige Rechtsprechung ändern können, kann daher auch kein Argument sein, denn das können sie ja auch bei der Interpretation der Gesetze noch tun. Zumal die Bundesgerichte ohnehin nur selten mal ihre Rechtsprechung grundlegend ändern (2010 etwa Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG).

    Natürlich kann man in einer Demokratie alles diskutieren. Auch ein Streikgesetz. Die SPD und Kanzler Scholz haben sich dazu bereits positioniert, die anderen Parteien noch nicht, jedenfalls noch nicht an höchster Stelle. Dass Gitta Connemann für eine Beschränkung des aktuellen Streikrechts ist, ist nicht verwunderlich, sie kommt eben aus der Mittelstandsunion. Ein Vertreter der Arbeitnehmer wie Karl-Josef Laumann wird das anders sehen. Wie Grüne und FDP stehen kann ich nicht abschätzen, Linke dürfte dagegen klar sein.

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