Beiträge von RosaLaune
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Aber die Angestellten haben im TV-L keine 41 Stunden? (Sie arbeiten nunmal effizienter).
Also zb in der Behörde arbeiten die angestellten (abgeordneten oder nicht) Menschen keine 41 Stunden, während die Beamten 41 Stunden haben.
§ 6 TV-L regelt die Arbeitszeit, die unterscheidet sich aber in den westdeutschen Ländern untereinander ein wenig. Für NRW sind es 39,5 h pro Woche. Für Lehrer gilt ja § 6 leider nicht (§ 44 TV-L)
Bei Beamten macht die Regelung sogar Sinn, bei Tarifbeschäftigten natürlich nicht.
Da wird der SL einfach gedacht haben, dass bei Beamten und TBs alles gleich ist (wie sonst meist). aber in diesem Falle wohl kaum.
Klassischer Fall für Personalrat....
Ich finde die Regelung auch bei unbefristet Tarifbeschäftigten sinnig (wenn auch nicht AN-freundlich). Nur bei mir liegt der Fall ja anders.
Ich werde morgen mal schauen ob ich bei der Gewerkschaft jemanden erreiche.
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Ja, natürlich. Sofort bei Vertragsunterzeichnung. Dabei handelt es sich um eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität, wo ich die Stelle an der Schule auch angezeigt habe. Es herrschte erst Unsicherheit was hier Haupt- und was Nebenbeschäftigung ist, beides sind nämlich 40 %-Stellen. Aber da an der Schule die Wochenarbeitszeit mit 41 Stunden beanschlagt wird und ansonsten im TV-L mit 39,x Stunden ist wohl die Stelle an der Schule die Hauptbeschäftigung.
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Rosa ist angestellt? Okay.
Dann müsste ich in Ruhe nachschauen (nicht am Handy) ... oder aber ich warte auf die Antwort aus dem Personalrat. 😉
Angestellt, 10 Unterrichtsstunden die Woche, bis Schuljahresende.
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Ich habe heute ein Gespräch mit dem Schulleiter führen können. Er hat sich für den Stundenplan entschuldigt, bei meinem Stundenumfang kriege ich künftig definitiv 2 unterrichtsfreie Tage.
Gut, dachte ich mir. Dann fing er aber an, Probleme bei meiner anderen Arbeitsstelle zu sehen. Schließlich dürfte ich für eine Nebenbeschäftigung höchstens ein Fünftel der Arbeitszeit meiner Hauptbeschäftigung aufwenden. Ich kenne diese Regel für Vollbeschäftigte und bei unbefristet Tarifbeschäftigten, die auf Teilzeit reduziert haben. Aber ich habe ja von vornherein nur eine Stelle von 40 %. Ist die Regelung da identisch? Schließlich wende ich ja keine Arbeitszeit für eine Nebenbeschäftigung auf, die dadurch meinem Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung dadurch verloren geht.
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Bei begründetem Verdacht (z. B. Prüfungen oder immer nur fehlen an bestimmten Tagen / bei bestimmtem Unterricht), kann man immer noch die nächste Ebene gehen und den Amtsarzt hinzuziehen.
Klar, aber das hat nichts mit Telemedizin zu tun.
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Habe bisher dreimal Videosprechstunden bei unterschiedlichen Telekliniken wahrgenommen. Ich brauchte eine Krankschreibung, wollte aber das Haus nicht verlassen. Die "Behandlung" war jetzt nicht anders als ich es von meinem Hausarzt kenne (der leider seit Ende der Pandemie keine Videosprechstunden mehr anbietet).
Wüsste nicht warum man solche AUs von Schülern als Schule nicht akzeptieren sollte.
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Danke für die Infos! Die Details zur Kost und Logis in Deutschland kannte ich gar nicht.
Ja, das ist auch erstaunlich unbekannt. Ich bin darüber auch erst durch meine Tätigkeit als Schöffe in Kenntnis gesetzt worden, in der breiten Öffentlichkeit scheint das gar nicht bekannt.
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Abgesehen von vordergründigen Argumenten des Wahlkampfs der Parteien ist es für eine Regierung und Wirtschaft eine wichtige Frage: welches Modell rentiert sich mehr?
Zwangsarbeiter bekommen zwar keinen Lohn, aber sind nicht motiviert. Freie Arbeiter sind motiviert, aber eben nur für Lohn. Was ist produktiver?Man kennt das vielleicht noch aus dem Geschichtsunterricht bzgl. der Bauernbefreiung oder ehemaligen Sklaven, die nun mittellos mit ihrer Freiheit klarkommen müssen... Kleiner Exkurs dazu bzw. "fun" fact:
In den USA gibt es immer noch Sklaverei, da sie nach dem Civil War nicht gänzlich abgeschafft wurde, sondern diese ausdrücklich erlaubt für Gefangene (13th Amendment).Im Land mit den meisten Gefangenen der Welt (absolut und relativ), Stichwort "school-to-prison pipeline", arbeiten ca. 800 000 (!) Menschen für 0,23-1,15 $ pro Stunde (Zum Vergleich: Mindestlohn wäre 7,25 $).
Ein paar Bundesstaaten bezahlen gar nichts für die Arbeit und in anderen wird das Verdiente wieder abgenommen für Steuern, Unterkunft und Verpflegung (wirklich!), Gerichtskosten usw.Ich will die Gefängnispolitik der Vereinigten Staaten wirklich nicht gutheißen, aber einige der Punkte, die du aufgezählt hast, sind so oder so ähnlich in Deutschland auch der Fall. So gilt für Strafgefangene in Deutschland Arbeitspflicht (§ 41 StVollzG, Art. 12 Abs. 3 GG, auch Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Sklaverei und Zwangsarbeit verbietet, Strafgefangene aber ausdrücklich davon ausnimmt). Außerdem müssen Strafgefangene Unterkunft und Verpflegung auch in Deutschland zahlen, das nennt sich Haftkostenbeitrag (§ 50 StVollzG). Ich habe gerade mal die aktuellen Beiträge gesucht, bei einer Einzelunterbringung liegt der Haftkostenbeitrag bei 204,85 € im Monat, dazu kommt die Verpflegung von 56 € im Monat für Frühstück und je 107 € im Monat für Mittag- und Abendessen. 475 € im Monat also, da bleibt von dem Stundenlohn, den Gefangene erhalten, nicht viel übrig.
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Dass du nicht in den ländlichen Gebieten in Brandenburg arbeiten oder leben willst, kann ich sehr gut nachvollziehen. Mit Geschichte und Erdkunde würdest du wohl nirgendwo sich wirklich eine Stelle finden.
An meiner alten Uni war ein Fachwechsel auch Anfang Oktober noch möglich, sofern die Fächer zulassungsfrei waren (das war bei uns aber bis auf Biologie mit den beschränkten Laborkapazitäten eh immer der Fall). Die Frage ist eben, welches Fach du dir noch vorstellen kannst. Mit einer Sprache hast du die bilinguale Option, ansonsten habe ich von Kommilitonen und Kollegen oft gehört, dass Deutsch und Geschichte einige Synergieeffekte bringen (ähnliche Arbeitsmethoden, Textproduktion, etc.), aber das kann ich nur aus zweiter Hand berichten. Kunst oder Musik sind zwar bei uns gesuchte Fächer, aber die macht im Zweifelsfall auch jemand nebenbei fachfremd.
Chemie sollte aber immer gut gesucht sein.
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Hier müssen wir eindeutig Moral und Recht unterscheiden, denn rein rechtlich gibt es nur wenige Menschen, die nach einer strengen Auslegung der deutschen Asylgesetze Anspruch auf Asyl in Deutschland hätten. Grundsätzlich geht das in der Tat zulasten von Ländern wie Italien oder Griechenland.
Es ist die Kernfrage: Wer hat Anspruch auf ein Leben in Deutschland? Und wem darf Deutschland einen Aufenthalt verweigern?
Das gilt aber nur für Asyl im Sinne des Grundgesetzes und näher geregelt in § 2 AsylG. Das Asylgesetz regelt daneben aber auch die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 AsylG) und für den subsidiären Schutz (§ 4 AsylG).
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Das mit dem Unterrichtsbesuch fand auch jeder sehr unnötig, aber offensichtlich war das so vorgeschrieben.
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Das kann sein, ist aber unwahrscheinlich.
Es sind jetzt 2 Wochen Ferien. Je nachdem was sie so für Termine hat, ist der 19.10. vielleicht der erste freie...
Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass da irgendjemand deine Kündigungsfrist im Hinterkopf hat.
So unwahrscheinlich ist das gar nicht, da der Termin Schulleitung, Abteilungsleitung und Bildungsgangsleitung bekannt war, musste doch mein Unterrichtsbesuch vor Ablauf der Kündigungsfrist stattfinden. Das haben alle auf dem Schirm. Der UB war aber gut.
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Ja, und da hat das BVG doch relativ klar gestellt, dass die Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen und es am Ende entscheidet. Worüber diskutieren wir also?
Eine solche Klarstellung gab es nicht. Es gab 2020 ein Urteil, wo sich das BVerfG gegen den EuGH stellte, da ging es aber nicht um Grundrechte. Am Ende ist der Grundrechtekatalog im Grundgesetz und der durch die Europäischen Verträge (EU) einerseits und durch die Europäische Menschenrechtskonvention andererseits (Europarat) aber auch mehr oder weniger deckungsgleich.
Dazu kommt, dass das Europarecht ja durch das Grundgesetz legitimiert wird in Art. 23 GG.
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Das ist alles richtig aber eine EU-Verordnung kann nicht im Widerspruch zu unserer Verfassung in Deutschland gelten.
Doch, Rechtskollisionen kann es natürlich geben, die aufzulösen ist Aufgabe der Gerichte.
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Also zusammengefasst, du brauchst den Job nicht wirklich (er ist ja auch nicht gut bezahlt, du bist Vertretungskraft, oder?) und die Schulleitung kommt dir nicht entgegen.
Die Kündigung hätte ich schon längst geschrieben. Die geht ja bei der Schulleitung über den Tisch. Wenn sie dich ernsthaft behalten wollen, können sie das ja noch abzuwenden versuchen.
Ich finde E13 keine schlechte Bezahlung
Die Abteilungsleiterin bietet mir jetzt ein Gespräch für den 19.10. an. Das scheint sich aber mit meiner Kündigungsfrist ein wenig zu beißen. Da gehe ich mittlerweile auch von einer gewissen Böswilligkeit aus.
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Alles anzeigen
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lex…chtsverordnung/
Am Ende: Verfassung steht über den Gesetz, Gesetz steht über der Verordnung, ...
Ich kann eine Verordnung erlassen, wenn sie aber gegen ein Gesetzt verstößt, kann sie nicht umgesetzt werden.
Ebenso ist ein Gesetz oder eine Verordnung nichtig, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen.
Im konkrete Fall kann ich mich nicht auf Dublin berufen, wenn die anderen Ländern die Leute nicht zurücknehmen. Wenn Polen sagt, wir nehmen die Leute zurück und machen bei uns das Asylverfahren, kann ich sie abschieben und auf Dublin verweisen.
Wenn Polen sagt, machen wir nicht, kann ich nicht sagen Du hast Pech gehabt, das steht aber in der Verordnung.
Ergänzung:
Es gibt dazu auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes. Tenor ist am Ende das bei massenhafter Zuwanderung Dublin nicht mehr funktioniert.
Die Erklärung der bpb ist in diesem Falle nicht einschlägig, da wir ja nicht über eine deutsche Verordnung reden, die tatsächlich in der Rechtshierarchie unter dem Gesetz steht, sondern von einer europäischen Verordnung, und die ist in der Rechtshierarchie des Rechts der Europäischen Union eben ganz oben und entspricht auf nationaler Ebene einem Gesetz.
EU-Verordnungen sind die Rechtsakte, die unmittelbar gelten, wo also die EU eigenes Recht setzt, das nicht erst von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss (wie bei Richtlinien).
https://european-union.europa.eu/institutions-l…-legislation_de
Ich würde mir schon eine etwas tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie wünschen.
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Das Dublinabkommen ist ein Abkommen. Es hat keinen Gesetzescharakter. Wenn das Abkommen nun nicht umsetzbar ist, weil beispielsweise das andere Land die Person nicht aufnehmen will, kann ich mich an ein deutsches Gericht wenden. Da wird das Gericht sicherlich nicht sagen: Mensch, dass tut uns jetzt leid, dass Polen/Italien/Griechenland sie jetzt nicht zurücknimmt. Aber Hilfe bekommen sie nicht. Letztlich muss die Regierung garantieren, dass diese Leute ein faires Verfahren bekommen. Wenn das nicht der Fall ist, wird man sich kaum auf Dublin berufen können. Etwas anderes ist, wenn die Leute noch in Griechenland oder wo auch immer sind. Dann haben sie einfach Pech.
Das "Dublin-Abkommen" ist eine Verordnung der EU und als solche ein Rechtsakt mit Gesetzeskraft.
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In der Regel? Steile These.
Ist das so, weil in allen afrikanischen Ländern die Menschenrechte eingehalten werden, es keine politische Verfolgung und Unrechtsregimes gibt? Keine Kriege, Morde, Erschießungen, Vergewaltigungen?
Hab' ich eine Weltrevolution, die alles zum Guten gewendet hat, verpasst?Nee, es gibt gute Gründe, weshalb Menschen, die aus diesen Umständen kommen, hier Schutz erhalten sollten. Nur Asyl nach dem Grundgesetz ist es nicht, sofern sie aus einem EU-Land, Norwegen oder die Schweiz einreisen. Die Einreise auf dem Luft- oder Seeweg ist aber möglich und kommt sicher auch in der Praxis vor, die Fallzahlen dürften aber sehr gering sein.
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wundert mich jetzt, da doch Nichtsdiskriminierungsverbot gilt und irgendsowas wie Sozialhilfe wirds doch in den meisten Staaten geben. ist das wirklich so - hast Du da Quellen? Wär ja ein starkes Stück.
In Spanien haben EU-Bürger Anrecht auf Sozialhilfe und Grundsicherung (ähnlich wie Bürgergeld, gibt es aber erst seit kurzem). Allerdings kann EU-Bürger, die noch nie Arbeit in Spanien hatten, auch die Aufenthaltsgenehmigung entzogen und sie des Landes verwiesen werden. Die europäische Personenfreizügigkeit ist ja schließlich in den Verträgen an die Erwerbsarbeit gebunden.
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