Da passt es, dass das Bundesverfassungsgericht in Deutschland unlängst Ziel der AfD ist, in Bayern mit den Stimmen der CSU und den Freien Wählern bereits ehrenamtliche Richter*innen der AfD in das Landerverfassungsgericht gewählt wurden und nun - nach erstem Widerstand der Union - doch eine Grundgesetzänderung mit Unterstützung der Union und den Ampel-Parteien das Bundesverfassungsgericht stärken soll bzw. muss.
Framing.
In Bayern werden die ehrenamtlichen Verfassungsrichter en bloc gewählt. Das war eine Liste, auf der jede im Landtag vertretene Fraktion gemäß ihres Gewichts Kandidaten nominieren konnte. Es war gar nicht möglich, gezielt die AfD-Kandidaten nicht zu wählen. Entweder man wählte alle 15 Kandidaten (darunter von der SPD und Grünen Nominierte) oder man wählte eben keinen. Das hätte aber die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts verhindert.
Natürlich kann man sagen, dass der Staat seine Gesetze und Verordnungen nicht ernstnehmen muss, wenn es gegen einzelne politische Gruppen geht. Nur rechtsstaatlich ist genau das nicht.
Im Übrigen waren die beiden Kandidaten der AfD auch davor schon, nämlich seit 2018, ehrenamtliche Verfassungsrichter in Bayern.