Beiträge von RosaLaune

    Alleinstellungsmerkmal des RU: Nirgends sonst kommt es so auf die Lehrenden an wie hier. Nirgendwo gibt's kritische Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsgegenstand wie hier. Nirgendwo pfuscht dir jemand weniger ins Handwerk als hier.

    Das halte ich alles für ziemlich überzogen. Auf die Lehrkraft kommt es doch in jedem Unterrichtsfach an. Ich kann den Deutschunterricht genauso kacke gestalten wie den Religionsunterricht. Oder genauso gut. Wenn ich da als Drache auftrete, dann wird kein Schüler spannende Artusromanauszüge diskutieren wollen. Sicherlich hat man im Religionsunterricht Themen, die die Lebenswirklichkeit der Schüler eher tangieren als aventiure oder Passivformen, aber man hat bestimmt auch andere Themen, die überhaupt nicht einfach an die Schüler zu bringen sind.

    Und jedes gesellschaftliche Unterrichtsfach (zu dem ich Religion hier der Einfachheit halber zähle) geht doch kritisch mit seinen Gegenständen um?

    Was das Hineinpfuschen angeht: ich glaube da ist der Religionsunterricht eher das Fach, in dem am meisten hereingepfuscht wird, allein aufgrund der Lehrgenehmigung der entsprechenden Religionsgemeinschaft.

    Ich glaube schon, dass der Religionsunterricht als Lehrkraft spannend sein kann und hätten wir einen religionswissenschaftlichen und keinen konfessionell gebundenen Unterricht, dann wäre das vielleicht anno dato ein Fach gewesen, dass ich studiert hätte. Aber das ist es nicht. Und daher rate ich dem Threadersteller auch sehr, zuerst die eigene Beziehung zum Glauben zu hinterfragen und die Bindung zur Kirche bzw. institutionalisierten Religionsgemeinschaft zu prüfen, sonst wird es ganz schwer.

    Mir fällt da spontan ein: Vor der Aufsicht Klassenbuch ins Lehrerzimmer bringen oder seine Tasche/Sachen im Lehrerzimmer ablegen.

    Oder muss der Lehrer jetzt die gefühlten 20kg Unterrichtsmaterialien immer mit in die Pause/zum Aufsichtsort schleppen?

    Ich weiß auch gar nicht wie das funktionieren soll. Ich brauche etwa 90 Sekunden von meinem Klassenraum zu der Halle, wo ich Aufsicht führe. Der Unterricht endet um 9:15, die Pause beginnt um 9:15. Soll ich jetzt die Aufsichtspflicht über meine Schüler im Unterricht oder über die in der Pause um 90 Sekunden verletzen?

    Ich habe nicht den ganzen Thread verfolgt, vielleicht wurde es schon gesagt: Ist bekannt, ob die Jüngere der beiden schon auf Lebenszeit verbeamtet war und welche beruflichen Konsequenzen sich nun ergeben?

    Es wurde irgendwo von irgendwem gesagt, dass sie noch Beamte auf Probe war. Ich würde spontan mal nicht davon ausgehen, dass die noch in den Genuss der Lebenszeitverbeamtung kommen wird.

    Ob die ältere Lehrkraft aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, ist auch nicht ganz klar. Der Automatismus des §24 Beamtenstatusgesetz würde hier ohnehin nicht greifen, selbst wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre.

    Aber wie sollen sie gegen eine rechtliche Grundlage verstoßen haben, die es gar nicht gibt?

    Der Straftatbestand war die fahrlässige Tötung. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden Lehrerinnen nicht mit der nötigen Sorgfalt bei der Planung der Fahrt vorgegangen sind. Dass diese Sorgfalt jetzt von Ministerium, Bezirksregierung, Schulleitung, ... so nicht festgehalten war, heißt nicht, dass die Sorgfalt nicht vorausgesetzt werden kann.

    Ich war bei der Verhandlung nicht dabei, mit den Infos die ich habe, wäre ich als Schöffe womöglich auch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Aber am Ende werden mind. vier der fünf Richter ein fahrlässiges Handeln gesehen haben, das zum Tod der Schülerin führte.

    Fahrlässige Tötung passiert auch recht schnell. Heute musste ich zum Beispiel zum Zug rennen, weil ich etwas spät dran war. Der Bahnsteig war recht voll. Wäre jemand jetzt durch mein eiliges Handeln auf die Gleise gefallen und zu Tode gekommen, wäre das womöglich auch schon eine fahrlässige Tötung.

    Zitat

    - "Vielleicht gibt es auch ein paar Asylbewerber, die Fähigkeiten mitbringen."

    Wäre nicht meine Wortwahl, aber inhaltlich dürfte daran nichts zu beanstanden sein.

    Zitat

    - "Warum soll ein Kriegsflüchtling nicht einfach bleiben dürfen, wenn er einen Job findet? Dann können wir uns die Prüfung sparen."

    Der Spurwechsel, also der Wechsel von einem Flüchtlingsverfahren in ein regulären Aufenthaltstitel, wurde zum Beispiel bei der Bundestagswahl von verschiedenen politischen Kräften erwogen. Ich glaube nicht, dass Grüne, SPD und FDP menschenverachtende Parteien sind.

    Zitat

    - "Wenn seine Arbeitskraft gebraucht wird, kann er bleiben."

    Siehe weiter oben, Spurwechsel. Zum Einwanderungsland gehört auch, dass die Gesellschaft festlegt, wer wie mit welchen Qualifikationen bevorzugt einwandern kann.

    Zitat

    - "Wenn er bedürftig ist, müssen wir über seine Fluchtgründe sprechen und überlegen, ob er bleiben darf."

    Bedürftigkeit ist eben kein Fluchtgrund. Wenn neben der Bedürftigkeit ein Fluchtgrund vorliegt, dann kann man natürlich zu dem Schluss kommen, das jemand anerkannt wird.

    Grundsätzlich scheinst du aber auch nicht in der Lage zu sein, die Menschenverachtung zu benennen. Du vermutest sie in Aussagen (und da sind auch Aussagen bei, die ich befremdlich finde), aber dargelegt hast du nichts.

    Es ist in der Tat die einzige Möglichkeit,. Der wesentliche Unterschied aber ist, dass ich bei einer Revision nicht inhaltlich gegen das Urteil angehe, dass wäre dann nämlich eine Beriulung sondern ich muss dem Gericht formale Fehler nachweisen. Ein solcher Fehler könnte beispielsweise das nicht berechtigte Fehlen eines gesetzlichen Richters sein (also die Schöffen die tasächlich für das Verfahren vorgesehen waren) oder aber die Verwertung von Beweisen, die einem Verwertungsverbot unterliegen. Und nur wenn das Revisionsgericht zu der Entscheidung gelangt, dass die Rechtsfehler gravierend genug sind kann es das Urteil aufheben. Dann muss eine andere Kammer des Landgerichts das Verfahren erneut eröffnen.

    Es kann aber auch zu der Aufgassung gelangen, dass eben solche Rechtsfehler nicht vorliegen,dann bleibt das Urteil bestehen. Das Revisionsgericht wird jedoch nicht erneut in die Beweiserhebung gehen, dies bleibt einer anderen LG Kammer vorbehalten, wenn der Revision statt gegeben wird.

    Ein Revisionsgericht hebt zwar in der Regel ein Urteil auf und verweist das Verfahren zurück ans Landgericht, wenn Rechtsfehler bestehen, es kann aber auch selbst das Urteil anhand der festgestellten Tatsachen sprechen. Das kommt nur selten vor, die Möglichkeit besteht aber.

    Vielleicht war an der Stelle für die beiden die Last einfach zu groß geworden, so dass sie reden mussten, um irgendwie mit ihrer Schuld umgehen und diese verkraften zu können. Das sind schließlich keine hartgesottenen Kriminellen, die da vor Gericht standen, sondern letztlich ganz normale Menschen, die sich bis dahin nichts zuschulden haben kommen lassen.

    Hartgesottene Kriminelle sind auch nur ganz normale Menschen. Und bis er kriminell wurde, hat sich auch ein Mörder nichts zu Schulden kommen lassen.

    wie ich vermute: im Glauben, dass es bekannt sei. Ein anderer Grund fällt mir bei aller Kreativität nicht ein.

    Ich will dir im Großen und Ganzen gar nicht widersprechen, aber in dem Punkt schon. Wie oft wird man im Leben nach Informationen gefragt, die man schon mal an anderer Stelle, aber im selben institutionellen Rahmen bereits gegeben hat? Ich meine doch, dass das sehr oft passiert. Wie oft denkt man dann: "Das muss ich nicht sagen, das wissen die schon"? Gedankenrekonstruktionen sind nicht besonders verlässlich, aber ich glaube doch, dass man solche Infos für gewöhnlich wiederholt, gerade auch dann, wenn es wichtige – in diesem Falle lebenswichtigte – Informationen sind.

    Aber die Mitverantwortung der Eltern findest du nicht interessant?!? Komische Einstellung.

    Ich verstehe auch nicht, wieso die Staatsanwaltschaft da nicht dran blieb. Wenn die Eltern von der Erkrankung ihres Kindes wussten und die Lehrkräfte darüber nicht in Kenntnis setzten, dann dürfte hier durchaus eine ähnliche Schuld liegen.

    Insgesamt ist aber wirklich alles einfach nur schlecht gelaufen. Die Vorbereitung auf die Klassenfahrt, die Aufsicht während Klassenfahrt, die juristische Aufarbeitung, das Verhalten der Beschuldigten, ... Das erste was ich täte, wenn ein Schüler unter meiner Aufsicht ernsthaften Schaden erleiden würde, wäre, dass ich mir einen Anwalt suche und bis dahin auch überhaupt nichts zur Sache sage. Die jüngere Kollegin scheint dies ja bis zum Ende hin (also jahrelang) verschleppt zu haben.

    Immerhin ist das Urteil gering ausgefallen und dürfte auch dienstrechtlich keine allzu schweren Konsequenzen nach sich ziehen.

    Das Thema (Re)Migration wäre weitaus weniger relevant, reformierte man besagten Sozialstaat.

    Ich denke, Deutsche im Ausland würden auch dann noch remigrieren, wenn der Sozialstaat nicht so groß wäre. Mal davon abgesehen, dass das Sozialstaatsprinzip durch die Ewigkeitsklausel geschützt ist und das BVerfG aus Art. 1 und Art. 20 herleitet, dass der Staat einem jeden ein Existenzminimum gewähren muss.

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