Die Deutsch Kollegen erledigen auch nicht die Korrespondenz der Kollegen oder der Schulleitung, weil sie ja irgendwas mit deutscher Sprache unterrichten.
Hahahaha.
Die Deutsch Kollegen erledigen auch nicht die Korrespondenz der Kollegen oder der Schulleitung, weil sie ja irgendwas mit deutscher Sprache unterrichten.
Hahahaha.
Ganz so einfach ist es nicht. Indemnität gibt keine "Narrenfreiheit"
https://www.juraforum.de/lexikon/indemnitaet
Ich habe jetzt mal kurz meinen GG-Kommentar aufgeschlagen. Dass die Aussage, dass die Vernichtung des jüdischen Bolschewismus eine gute Idee gewesen sei, nicht unter Indemnität fällt, wenn sie im Plenum geäußert wurde, kann ich dort nicht finden. Es ist viel mehr so, dass der Schutzbereich laut Rechtsprechung des BVerfG weit aufgefasst werden muss und die Einschränkung, die das GG nennt, nämlich verleumderische Beleidigungen, eng zu sehen ist.
Und wir haben auch einen Präzedenzfall, den das Juraforum wohl auch im Blick hatte. Der NPD-Abgeordnete Udo Pastörs hat nämlich einst im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern den Holocaust geleugnet. Er konnte nicht wegen Holocaustleugnung (130 III StGB) verfolgt werden, aber wegen Verleumdung. Das ging auch durch, weil das GG hier eben eine Ausnahme der Indemnität sieht.
Die Verpflichtung zur Verfassungstreue eines Beamten gilt nach einschlägiger Rechtsprechung während der gesamten Lebenszeit. Also auch als Pensionäre oder eben während einer Beurlaubung. Der Rechtsstaat macht sich m.E. einen schlanken, wenn nicht sogar zu schlanken Fuss, wenn er Herrn Höcke als beurlaubten Beamten weiter gewähren lässt.
Bei Höcke müsste man natürlich auch schauen, was man ihm vorwerfen kann. Alles, was er als Abgeordneter sagt, also mindestens Mal seine Reden im Plenum des Thüringischen Landtages, können sowieso nicht herangezogen werden, da er über Indemnität verfügt. Im Grunde könnte er sich hinstellen und 5 Minuten den Holocaust leugnen und könnte dafür nicht straf- oder dienstrechtlich verfolgt werden.
Bei Höcke ist es ja glücklicherweise so, dass er viel seiner wirklich abartigen Ausdünstungen auf Parteitagen und Demonstrationen leistet. Hier greift die Indemnität nicht und er kann wegen Äußerungen dort auch zur Rechenschaft gezogen werden. Dass man sich das aufspart für den Moment, wo er in den Schuldienst zurückkehrt, scheint mir aber nicht ungewöhnlich zu sein.
Was genau soll die sexuelle Orientierung an der Stelle für eine Aussagekraft haben? Heiraten dürfen inzwischen Homosexuelle schließlich genauso.
Aussagekraft keine, aber lachen mussten schon einige. Und Lachen ist bekanntlich gesund! Also nicht immer so streng sein.
Ich habe nichts beizutragen, aber diesen Thread lese ich wirklich immer gerne und denke mir da ei nur:
Wtf straight people.
Dazu dürfte sicher auch gehören, wenn sich alle so verwirrt zeigen, dass beim migrationskritischen Bündnis Sahra Wagenknecht so viele Menschen mit Migrationshintergrund sind. Die müssten es ja besser wissen, heißt es dann immer. Als seien die nicht Mensch genug für Fehlbarkeit.
Was? Für mich ist Rassismus in jedem Zusammenhang negativ. Kannst mir bitte erklären was du damit meinst?
Wahrscheinlich ist affirmative action genannt.
Und noch ein paar Worte zur Motivation. Ich war im Referendariat am Gymnasium auch nicht allzu glücklich. Mit den Kleinen zu arbeiten war für mich zwar fachlich nicht so das Problem, denn mich reizt auch der Stoff der Sek I, aber menschlich und pädagogisch fand ich es nie besonders ... erfüllend?
Jetzt bin ich in der Berufsvorbereitung. Die Schüler, die ich unterrichte, machen ihren Ersten Schulabschluss oder den Erweiterten Ersten Schulabschluss. Das ist inhaltlich natürlich ganz klar Sek I, aber ich kann sehr viel besser mit Schülern in diesem Alter umgehen. Aber natürlich hast du am BK potenziell alles.
Das sehen einige Deutsch-Kollegen anders: Viele Klassen, teilweise nur einstündig im Halbjahr.
Ja, für mich sind das gute Bedingungen.
Allein bei mir in der Abteilung unterrichten 2 Kolleginnen, die Englisch und Geschichte studiert haben und die es dann ans BK verschlagen hat. Und wenn ich mir deren Stundenpläne ansehe, dann haben die da doch einiges an Stunden in Politik/Gesellschaftslehre oder Wirtschaft/Betriebslehre.
Aber ein Erweiterungsfach schadet ja in der Regel nicht. Und gerade Deutsch ist am BK ein sehr angenehmes Fach.
Sobald Höcke mal kein MdL mehr ist, wird man beamtenrechtlich gegen ihn vorgehen können. Beim Richter Jens Maier war es ja auch so, und Richter sind noch mal besser geschützt als Beamte. Der wird nie wieder unterrichten.
Deshalb schrieb ich Minimum. Und nein, Deutschland hinkt wieder einmal hinterher, um deutsche Weisheit, das voraus eilt, geht es wirklich hier nicht zum Gegenteil, FDP blockiert immer wieder und bremst dadurch die anderen auch (also doch "deutsche Weisheit" dank Blockade der FDP, wir wollen den armen Mann schützen, woher soll er wissen, dass nicht jede Frau seinen Sex will).
Und Buschmann und sein Justizministerium wollten kein lascheres Gesetz verhindern (deshalb bezeichne ich dein Beispiel als Strohmann, darum ging es nicht), er wollte aktiv strengere Gesetzgebung verhindern (also seinen deutschen Weg durchsetzen).
Es wurde keine strengere Gesetzgebung verhindert. Du hast es doch selbst gesagt, Spanien und Schweden können ihre Rechtslage beibehalten. Es wird nichts verhindert, aber jedes Land kann es eben so machen, wie es die demokratisch gewählten Parlamente für richtig halten ohne irgendwelchen anderen Ländern gerecht zu werden.
Bist du dafür, Strafrecht europäisch zu regeln? Oder nur in diesem einen Bereich?
Ist das so? Ich meine die Haverbeck hat doch wegen Volkshervetzung eingesessen, ebenso Horst Mahler. Aber beide sind ja unverbesserliche Wiederholungstäter.
Ja. Ein Verbrechen ist eine Straftat mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr. Für Volksverhetzung gibt es bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, deswegen ist es kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen. Wie hoch die Strafe ausfällt, ändert daran nichts. Aber aus dem Vollzug regiert es sich wohl eher schlecht.
Zitat von § 12 StGB(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
Zitat von § 45 StGB(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Ja. Und das gilt immer bei allen Gesetzen. (Hier aber nicht, deshalb ist dein Beispiel hier falsch.) Es ging nicht darum, nur (!) nein heißt nein zuzulassen. Deshalb schrieb ich Minimum.
Wenn also irgendwann die EU beschließen sollte, dass Vergewaltigung immer straffrei bleibt, ... (Aber darum ging es nicht und ich sehe dein Beispiel als Strohmann an.)
Mein Argument ist kein Strohmann. Ich sehe es inhaltlich wie du und wäre für eine Änderung der deutschen Rechtslage. Ich bin aber dagegen, dies europäisch zu regeln, da die EU 1) nicht die Kompetenz für Strafrecht hat, 2) es nicht unsere Aufgabe ist, deutsche Weisheiten in alle Länder zu exportieren.
Und das stimmt nicht. Es gäbe kein "nur". Spanien und Schweden gehen jetzt auch nicht zur laschen Gesetzgebung Deutschlands über.
Ja, weil dieser Punkt jetzt gar nicht geregelt wird. Hätte die EU-Richtlinie aber Nein heißt nein festgeschrieben, dann hätten sich auch Spanien und Schweden daran halten müssen.
Du bist also der Meinung, dass Vergewaltigung in der Ehe keine Straftat ist und der Staat sich heraus halten soll? Das war Merz Meinung. Ich war schon vor knapp 30 Jahren entsetzt.
Und nein, auch dein 1. Absatz stimmt nicht. Es wäre nur Minimum gewesen, jeder Staat kann härtere Gesetze aufstellen. Und ich habe Buschmann auch gehört und fand es frauenfeindlich (wollte erst ekelhaft schreiben, betrifft ja nicht nur Frauen) . Auch deswegen lehne ich ihn, aber auch Lindner und die FDP so ab, ich glaube ihnen kein Wort.
Ob Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat ist oder nicht, ist keine Frage der Meinung, sondern der Gesetzeslage. Die ist eindeutig. Und die Gesetzeslage spiegelt auch meine Meinung wieder.
Merz’ Meinung damals kenne ich aus dem Effeff nicht, ich kenne aber die Debatte von damals. Es ging nie darum, dass der Staat sich heraushalten soll. Die Handlung einer Vergewaltigung war damals auch innerhalb der Ehe strafbar, nur eben nach § 240 StGB (Nötigung). Als dann der Bundestag 1997 abstimmte, ging es aber nie darum, die alte Fassung beizubehalten. Abgestimmt wurde über zwei Gesetzesvorschläge und beide hätten die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Der von Merz favorisierte Vorschlag enthielt aber eine Widerspruchsklausel, das Opfer hätte eine Strafverfolgung verhindern können.
Noch mal: ich bin sehr für die neue Fassung (unter anderem, weil diese auch Männer als Opfer anerkennt, vorher konnten nur Frauen vergewaltigt werden). Und ich bin nun auch nicht begeistert davon, Merz in Schutz zu nehmen. Aber diese Vereinfachung, die du triffst, finde ich gerade wegen der Schwere des Sachverhalts nicht angemessen.
Und nein, es ging auch nicht um ein Minimum. Das erkennt man schon daran, dass man zwischen "Ja heißt ja" und "Nein heißt nein" nicht quantifizieren kann. Was soll da das Minimum sein?
Dem Höcke könnte es jetzt übrigens an den Kragen gehen. Er muss sich vor zwei Gerichten verantworten. Das Landgericht Mühlhausen wird eine Anklage wegen Volksverhetzung (vermutlich § 130 II StGB, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) verhandeln; das Landgericht Halle wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Sollte er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, so würde er für 5 Jahre seine Fähigkeit zur Bekleidung von Ämtern (Ministerpräsident, Minister) verlieren und auch keine Vorteile aus einer gewonnenen Wahl ziehen können (Abgeordneter des Landtags). Die Wirkung ist im Grunde dieselbe, wie auch bei einer Verwirkung von Grundrechten zusätzlich angeordnet werden kann, nur dass es hier automatisch mit der Verurteilung eintritt.
Ich muss leider korrigieren. Die Fähigkeit zur Bekleidung von Ämtern etc. geht nur verloren, wenn er wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird (§ 45 StGB). Weder Volksverhetzung noch Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind aber Verbrechen.
Das sehe ich anders. Ich bin als Frau froh, wenn mich die EU vor Gewalt schützt, wenn Deutschland Gewalt gegen mich zulässt. Und ja das kommt leider vor. Das Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist, gilt noch nicht so lange. Merz hat sich deutlich dagegen ausgesprochen.
Das verstehe ich. Wirklich. Das Problem ist aber doch, dass es auch anders laufen könnte. Stell dir vor, die EU lege fest, dass eine Vergewaltigung nur beim Anwenden von körperlicher Gewalt vorliegt. Dass der EU-Vorstoß in der Sache richtig war, dass sieht wohl auch Marco Buschmann so. Er deckt sich aber nicht mit den Kompetenzen der EU.
Die Sache mit der Vergewaltigung in der Ehe stimmt so übrigens nicht. Die war auch vorher schon strafbar. Die Abstimmung im Bundestag, bei der u. a. Merz mit Nein stimmte, hatte etwas anderes zum Inhalt: soll eine Vergewaltigung in der Ehe immer von Amtswegen verfolgt werden, oder soll das Opfer die Strafverfolgung verhindern können. Die Probleme einer solchen Regelung, wie sie bis in die 1990er bestand, liegen auf der Hand. Zu sagen, Merz habe sich deutlich gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe ausgesprochen, ist aber nicht den Fakten entsprechend.
Dem Höcke könnte es jetzt übrigens an den Kragen gehen. Er muss sich vor zwei Gerichten verantworten. Das Landgericht Mühlhausen wird eine Anklage wegen Volksverhetzung (vermutlich § 130 II StGB, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) verhandeln; das Landgericht Halle wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Sollte er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, so würde er für 5 Jahre seine Fähigkeit zur Bekleidung von Ämtern (Ministerpräsident, Minister) verlieren und auch keine Vorteile aus einer gewonnenen Wahl ziehen können (Abgeordneter des Landtags). Die Wirkung ist im Grunde dieselbe, wie auch bei einer Verwirkung von Grundrechten zusätzlich angeordnet werden kann, nur dass es hier automatisch mit der Verurteilung eintritt.
Ja, extrem verwässert.
Was heißt denn verwässert? Strafrecht ist Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Was eine Vergewaltigung ist (und das ist ja eben der Punkt, um den es hier zu gehen scheint, der Rest ist ja so gekommen wie Rat und Parlament es eh wollten), müssen eben die Mitgliedsstaaten entscheiden. Dass einige Mitgliedsstaaten in ihren Strafgesetzen vorsehen, dass ein verbales Nein für einen Abwehrversuch einer Vergewaltigung nicht ausreicht, finde auch ich nicht schön, aber das müssen die Menschen dort dann mit den demokratischen Mitteln, die sie haben, ändern. Ich würde mir auch verbitten, dass plötzlich andere EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass sich die Definition einer Vergewaltigung in Deutschland ändert.
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