Na, Sport/Religion, ist doch ganz klar.
Beiträge von RosaLaune
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ja, du hast es erfasst mit dem Vertrag. Verträge regeln alles und erlauben Absurditäten und legitimieren Ungerechtigkeiten, ein bisschen absurd...aber das ist die doppelscheinheilige Welt, in der wir leben, das ist das System und niemand hier stellt es in Frage, weil viele von euch drin stecken und davon profitieren...und nein, ich komme bestimmt nicht von der AFD und bin bestimmt auch kein Querdenker, ich sehe nur, was ich sehe...
Niemand hat hier irgendwas von AfD oder Querdenkertum gesagt.
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Mal zum Ausgangspost, der das Klassenlehrerdasein negativ abstempelt:
Ich (Klassenlehrer an einer GE in einem Problembezirk) finde die Aufgabe und Verantwortung als Klassenlehrer als den erfüllendsten Teil meines Berufes. Ich möchte immer wieder Klassenlehrer sein und wollte darauf gar nicht verzichten. Selbstverständlich steckt sehr viel Engagement und Enthusiasmus dahinter, aber was gibt es schöneres, Kinder über 6 Jahre hinweg auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten und zu prägen. Für mich sehr erfüllend, ganz egal wie viele schwierige (und tolle) Momente wir auf diesem Weg durchschreiten.Das unterschreibe ich. Wobei ich dazu sagen muss, dass mir eine Klassenleitung reichen würde. Leider werde ich wohl auch im kommenden Schuljahr wieder eine zweite Klassenleitung dazu bekommen, während andere Kollegen ohne Klassenleitung auskommen dürfen/müssen.
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Ich sehe schon, nur weil ich aus der realen Welt berichte, hält man mich für einen Troll, jäh, ok und der Shitstorm war auch vorhersehbar...auch egal...das sind meine Erfahrungen und dass verbeamtete Kollegen ein paar Hundert Euro mehr im Portmonnaie haben, wenn sie Ihr Gehalt bekommen und dass Angestellte die Pension alleine stemmen, das erwähnt hier keiner, bleibt mal schön in der Blase mit dem Trollglauben und so weiter...
Ich glaube alle hier oder in einem physischen Lehrerzimmer sehen die Ungerechtigkeiten, die sich daraus ergeben, dass manche Lehrer verbeamtet und andere angestellt sind. Nur ergibt sich daraus eben keine andere Aufgabenverteilung. Du hast einen Vertrag unterschrieben und der beinhaltet auch die Tätigkeit als Klassenlehrer.
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Hallo,
weiß hier vielleicht jemand, ob man als voll ausgebildete Lehrkraft in NRW einen Zertifikatskurs machen darf, der für ein anderes Lehramt ist als das, für das man ursprünglich ausgebildet wurde?
Kann man z.B. als Lehrkraft für Deutsch und Englisch an Gymnasien und Gesamtschulen einen Zertifikatskurs für Ernährungslehre am BK machen (wenn man mittlerweile dort unterrichtet)? Und ist das für allgemein- und berufsbildende Fächer möglich, oder nur für allgemeinbildende?
Vielen Grüße
Elphaba
Ich habe Lehramt GymGe studiert. Mir wollte man den ZK Sozialpädagogik für Berufskollegs andrehen, weil ich ja mal Psychologie studiert habe. Am Ende ist es nicht dazu gekommen, auch weil ich damals die Entfristung abgelehnt habe, die dafür Bedingung ist. Aber grundsätzlich ist es möglich.
Edit: Chili war schneller.
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Versetzung, (Teil-)Abordnung... gar kein Problem. Das geht bei Angestellten nicht so einfach.
§ 4 TV-H lässt es so klingen, als wäre das gar kein großes Problem.
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Warum kann man mich als angestellte Lehrkraft zur Klassenlehrerschaft verpflichten, obwohl ich viel weniger verdiene als die verbeamteten Lehrkräfte... Dieselbe Arbeit für weniger Geld, wo leben wir denn hier?
Als angestellte Lehrkraft kann ich dazu nur sagen: wenn du den Job nicht machen willst, dann kündige halt. Klassenlehrertätigkeit ist genauso Teil der Jobbeschreibung wie der Unterricht im eigenen Fach.
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Überzeugt mich nicht. Wenn ich mir Webseiten von baden-württembergischen beruflichen Schulen anschaue, dann ist es eine Schule, in der es mehrere Schularten gibt. Das entspricht dann schon dem Bildungsgang bei uns in NRW.
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sorry, es gibt tatsächlich das BK in BaWü, aber ich habe hier im Forum noch nie jemanden außerhalb von NRW gesehen, der von "BK" statt "BBS" sprach.
BK als Schulform ist für mich immer ein Indiz, dass die Person aus NRW ist. Ich bin gespannt, ob der TE die absolute Ausnahme ist.Das Berufskolleg in Baden-Württemberg ist aber eher ein Bildungsgang als eine Schulform, oder?
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Dafür habe ich gerne gestreikt

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Das Land bezieht sich auf das BAG-Urteil, das aber nicht Grund für die Gesetzesänderung war, diese trat mehrere Monate vorher schon in Kraft. Der Fall, der da verhandelt wurde, ist aber doch sehr anders, denn da geht es um Zuschläge zur Mehrarbeit, nicht um die Mehrarbeitsvergütung selbst. Diese wurde ja bereits vorher gezahlt, nur die Zuschläge blieben aus. Diese sind nach der Rechtsprechung des BAG nicht absolut zu setzen, weil dies Teilzeitbeschäftigte diskriminieren würde, sondern müssen anteilig bemessen werden. Wenn sich das Ministerium hier auf das BAG-Urteil beruft, dann fliegt es hoffentlich ordentlich auf die Nase.
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Das ist auch die einzig richtige Berechnung, die man da anstellen kann. Deshalb wundert es mich, dass das Ministerium diese nun auch anwendet. Trotzdem ist es natürlich eine Frechheit, Arbeitszeit als Bagatelle zu betrachten und für Tarifbeschäftigte ist es zudem in meinen Augen klar rechtswidrig.
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Komisch, ich war es schon in den 90ern ein Jahr lang. Es war etwas "schräg" aber von meinen Kolleginnen wollte es keine machen. Viel zu tun hatte ich damals allerdings nicht.
§ 15 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz.
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Das ist für NRW nicht richtig.
Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.Für NRW stimmt, dass nur Frauen zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden können.
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Wir haben ja auch Leute in der Schule, die das Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen haben. Im Grunde unterrichten die alles fachfremd. Das allein wird nicht zum erfolgreichen Widerspruch reichen. Da geht es um konkrete Mängel.
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Wir sind schon bei der Beitragsbemessungsgrenze.
Stimmt, dann ist's egal.
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A14, Erfahrungsstufe 9, Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet): 6.429€ brutto
Gesetzliches Netto: 4.541 €
GKV: 1.131 €
Pflegeversicherung: 86€
--> Netto nach Krankenkasse: 3.324€
GKV und PV kann auch höher sein, da bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung das gesamte Einkommen Bemessungsgrundlage ist und nicht nur das aus abhängiger Arbeit erwirtschaftete Einkommen wie bei der Pflichtversicherung. Wenn da noch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, Renten, etc. bei sind, steigt der Betrag entsprechend.
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Was sind TV-H Verträge? Insbesondere wäre das Bundesland sicherlich sinnvoll ...
TV-H ist der Tarifvertrag des Landes Hessen. Hessen gehört nicht zum TV-L.
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Alles anzeigen
Persönlich finde ich die eAU ätzend. Für mich persönlich führt die zu einer Flut unnötiger Arbeit, weil ich den Kram nachhalten muss.
Früher:
- Zettel in Empfang nehmen, abheften und ggf. nachgucken ob AU da, wenn Krankheitszeitraum mir lang vorkam.
Heute:
- Krankheitszeiträume filtern
- Gesetzlich Versicherte raussuchen
- Bei den Kranken nachfragen von wann bis wann ihre eAU geht
- In Steinzeitprogramm des Landes eintragen und Zettel drucken
- Krankenkasse handschriftlich auf dem Zettel ergänzen
- Zettel per Post wegschicken
- Rückruf von Sachbearbeiterin der BezReg, weil eAU nicht auffindbar, da Kollege falschen Gültigkeitszeitraum genannt hat
- Rückfrage bei Kollege
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Wirklich ätzend....
Wirkt mir aber mehr nach einem Umsetzungsproblem. Für mich als gesetzlich Versicherten ist die eAU super. Ich gebe bei Wiederantritt des Diensts einfach bei unserem Formular an, dass eine eAU vorliegt
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HEUTE IST ES PASSIERT!
Ich habe eine Leistungsüberprüfung in einer Internationalen Förderklasse (Niveau A0) geschrieben. In einer Freitextaufgabe haben die Schüler eine kurze Selbstvorstellung schreiben müssen. Und ich staune nicht schlecht. Einer hat einen sehr ausführlichen Text über sich selbst geschrieben, was an sich nicht so selten ist, nur: er ist auf Niederländisch. Ich kann nicht mehr.
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