Beiträge von RosaLaune

    Du kannst im Leben ständig Kappe tragen. Einkaufen, in Bus und Bahn, in der Bank, beim Schlittschuhlaufen, in der Kfz-Werkstatt, in der Lehrerkonferenz, ... Warum soll es dann im Klassenzimmer nicht gehen? Die Schüler haben ein Recht darauf, ihre Persönlichkeit zu entfalten. Dabei unterstütze ich. Klar, wenn ich im Unterricht das Thema Bewerbungsgespräch habe, dann geht es auch ums Auftreten und da wird dann auch geklärt, wie eine Kappe bei einem Bewerbungsgespräch ankommt. Und auch Sicherheitsvorschriften können ein Grund sein, der eine Kappe verbietet. Aber Respekt? Was ist denn respektvoll daran, jemandem vorzuschreiben, sein Haupt zu entblößen?

    Ich bin recht groß und stehe im Unterricht meistens. Trotzdem hat mich noch kein Kappenschirm davon abgehalten, einen Schüler zu sehen. Und wenn das wirklich der Grund wäre, wären dann Bandanas, Mützen oder Kapuzen in Ordnung? Oder reicht es, denn Kappenschirm nach hinten zu tragen?

    Kann im Einzelfall sehr unschön sein, aber für das Gesamtsystem richtig. Das lässt sich von außen schwer einschätzen. Im Zweifel nachfragen...

    Ich bezweifle, dass es für das Gesamtsystem richtig ist. Einer pädagogisch intensiven Klasse einen Wechsel in der Klassenleitung zuzumuten, ohne dass es dafür zwingende Gründe gibt, halte ich für schwierig. Ich weiß über den neuen Kollegen nichts, außer dass er die Fakultas Deutsch hat, und ich will ihm auch nichts böses, aber damit wäre er genauso in der Berufsschule einsetzbar wie ich.

    Du hast zwar gekündigt. Trotzdem würde ich dahingehend prüfen, ob die Mehrarbeit nicht ein Entfristung bedeutet. Lass dich da rechtlich beraten.

    Falls du damit entfristet bist und nicht da bleiben willst, würde ich persönlich der Bezirksregierung eine Vertragsaufhebung gegen eine Abfindung anbieten. Das solltest du aber ggf. mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

    Die Option der Entfristung besteht. Mir wurde aber auch schon mehrmals eine Planstelle nahegelegt. Aus offensichtlichen Gründen wollte ich mich nicht an diese Schule binden. Eine Abfindung wäre aber tatsächlich ein Grund, das noch mal zu prüfen. Danke!

    Hallo Lehrerzimmer,

    ich schreibe hier mal wieder mehr um Dampf abzulassen, als dass ich mir Hilfe erhoffe. Dieses Schuljahr war bisher ein einziges Organisationschaos. Ständige Stundenplanänderungen, die auch mit anderen Lerngruppen einhergingen, Mangelverwaltung, weil dauerkranke Kollegen nicht ordentlich vertreten werden können und eine Schulleitung, die mit Problemen nicht behelligt werden möchte – und das wird durch Aussagen wie "Lösen Sie Ihre Probleme selber, sonst werden Sie zu Ihren Ungunsten gelöst" untermauert.

    Gestern gab es dann den Stundenplan für das nächste Halbjahr. Daraus ergibt sich, dass ich meine Klassenleitung in der Internationalen Förderklasse abgeben werde, damit ein neuer Kollege diese recht pflegeleichte Klasse übernehmen kann. Ich gehe aus der Klasse komplett raus und habe dann mit meinem Vertrag zur Förderung von neu zugewanderten Schülern keine einzige Stunde in einer IFK mehr. Die zehn Stunden gehen alle in irgendwelche Berufsschulklassen. Aus einer Lerngruppe werden also zehn mit dann auch dem zehnfachen Aufwand an Klassenarbeiten. Dazu kommt Deutsch in der Fachoberschule 13, wo ich eine Abiturprüfung erfinden durfte, und in der Ausbildungsvorbereitung. Es ist aber gar nicht der Aufwand, der mich stört. Deutschlehrer an einer beruflichen Schule zu sein, heißt eben ein Kleinfach zu unterrichten. Nein, mich stört diese fehlende Planung, Umwerfungen mitten im Schuljahr, für die es keinen Grund gibt (warum muss ein neuer Kollege sofort an seinem ersten Tag mitten im Schuljahr eine Klassenleitung übernehmen?) und die nicht vorhandene Sicherheit, denn ich weiß nie, ob ich nicht nächste Woche wieder ganz andere Lerngruppen habe. So plane ich jedenfalls keinen Unterricht mehr als eine Stunde voraus.

    Vor ein paar Monaten schrieb ich hier bereits, weil meine Psychologiestunden, die über einen anderen Vertrag liefen, abgezogen und wo anders verplant wurden. Die Fachleitung der Studienvorbereitung hat mir dann wieder Psychologie als Mehrarbeit gegeben, das war aber mit der Schulleitung wohl nicht abgesprochen. Bei der Abrechnung jetzt gab es deshalb auch Ärger. Die Schulleitung will das nun so regeln, dass die Stunden, die ich "zu viel" gemacht habe, nicht vergütet werden, sondern mit Freizeit ausgeglichen werden. Diese soll ich aber erst im nächsten Schuljahr erhalten. Mein Vertrag endet aber zum Schuljahresende – wenn nicht früher, denn die Kündigung habe ich heute bereits geschrieben. Die Mehrarbeit möchte ich vergütet haben und da gehe ich notfalls auch die rechtlichen Schritte.

    Ich schlafe da noch eine Nacht drüber, streike einen Tag und überlege es mir dann, aber Stand jetzt will ich von dieser Schule nur noch loskommen, obwohl ich das Kollegium und die Schüler sehr schätze. Da tut es erstmal gut zu wissen, dass die Kündigung vorliegt und jederzeit ausgedruckt werden kann. Die Kündigungsfrist kann ich auch anders überbrücken.

    Manche können sich ja bis heute nicht an die Studierenden gewöhnen, weil es ja ein Unterschied sei, ob man als Student eingeschrieben ist oder in der Vorlesung sitzt. Ob diese Menschen auch immer auf die Frage „Und was studieren Sie?“ immer mit „Im Augenblick nur den hochprozentigen Teil der Getränkekarte“ oder „Gerade nur Ihre umwerfenden blauen Augen“ geantwortet haben?

    Ich bezog mich mehr auf "der Arbeitgebende" und "der Unternehmende".

    Aber ja, ich stimme dir zu. Es nervt mich auch, wenn Leute, meist auch ganz erhaben, erklären, dass das Partizip Präsens nur für gerade stattfindende Handlungen genutzt werden kann. Das stimmt einfach nicht. Das ist eine Verwendung des Partizip Präsens, aber mitnichten die einzige und wahrscheinlich nicht einmal die häufigste. Das dient dann einfach nur als Scheinargument gegen geschlechtergerechte Sprache.

    Danke sehr, kleiner gruener frosch . Für mich war der verwirrende Teil, dass im Rahmen des Beitrags semantisch die Verwendung grammatischer/morphologischer Bestandteile begründet wurde.

    Ich bin niemand, der das Gendern mit Partizipalkonstruktionen problematisch findet. Es funktioniert aber eben nur im Plural, weil hier bei nominalisierten Adjektiven kein Genus vorliegt. Wenn eine Partizipalkonstruktion wie "der Lehrende" oder "der Schulleitende" verwendet würde, dann ist dies zwar ein nominalisiertes Adjektiv, dieses trägt aber inhärent ein Genus in sich und unterscheidet sich dann nicht mehr von "der Lehrer" oder "der Schulleiter". Und wer meint, dass Genus gleich Sexus ist, müsste logischerweise dann eine solche Form der geschlechtergerechten Sprache ablehnen. Ich als jemand, der mit generischem Maskulinum gendert, sehe darin zwar kein Problem, frage dann aber, warum man dann nicht das eigentliche Substantiv verwendet.

    Der/die Vorsitzende ist doch ebenfalls Singular. Im Unterrichtsmaterial ging es um "der Arbeitgebende" und "der Unternehmende", auch Singular. Vielleicht wirkte es auf mich da auch besonders unpassend, weil es bei Unternehmen und Arbeitgebern ja nichtmals direkt um Personen geht, sondern um eher abstrakte Begriffe.

    Du kannst ein Adjektiv auch im Singular nominalisieren, das ist kein Problem. Der Grund, weshalb manche Leute nominalisierte Adjektive (und das Partizip Präsens ist nichts anderes als ein Adjektiv) für geschlechtergerechte Sprache verwenden liegt darin, dass die grammatische Kategorie des Genus im Deutschen im Plural nicht ausgedrückt wird. Einem Adjektiv liegt anders als einem Substantiv kein inhärentes Genus zugrunde, weshalb es nominalisiert und im Plural tatsächlich genusfrei ist. Wenn ich von "Die Arbeitgebende" spreche, dann lässt sich kein Genus festmachen und damit aus Sicht mancher auch kein Sexus. Eine Form im Singular wie "Der Arbeitgebende" ist allerdings genauso ein generisches Maskulinum wie "Der Arbeitgeber".

    Seit wann dürfen Frauen eigentlich wählen? Hat sich das natürlich entwickelt. Also, es gibt doch auch Grenzen. Und es ist absolut absurd. Zudem entsteht auch eine Verarmung der vernünftigen Entscheidungsmöglichkeit bei Wahlen. Und es fühlt sich einfach falsch an.🤣

    Immer dann, wenn große Kriege beendet werden, wird das Frauenwahlrecht eingeführt (um 1918 und 1945). Und wer sich nicht an einem Krieg beteiligt, kriegt lange kein Frauenwahlrecht (siehe Schweiz und Liechtenstein). Ausnahmen gibt es auch, aber die Häufung ist interessant.

    Zitat

    Elf Schüler haben 5 Noten, die restlichen nur 4. Was nun?

    Kann man über den Notenschluss hinweg gehen oder lässt man das in diesem Fall dann einfach so stehen?

    Das hatte ich noch nie anders. Bei Klassenarbeiten versuche ich schon, den Schülern die Möglichkeit zu geben, nachzuschreiben, nötig ist das aber nicht. Aber bei den sonstigen Leistungen ist es sehr unterschiedlich. Ich schreibe je nach Fach 2 bis 6 Tests im Halbjahr, da gibt es einzelne Schüler, die nur 3 von 6 Tests mitgeschrieben haben. So what? Die einzige Vorgabe ist, dass der Bereich Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen jeweils ungefähr zur Hälfte einfließt. Jemand, der nur eine Klassenarbeit geschrieben hat, kann eben nur diese eine Klassenarbeit in die Schriftlichen Arbeiten mitnehmen, die zählt dann dafür zu 100 % und für die Note insgesamt zu 50 %. Jemand mit 3 Klassenarbeiten hat eben mehr Noten, die zählen dann eben zusammen zu 50 %.

    Zitat

    Die anderen 12 sollten erfolgen, als ich unvorhergesehen erkrankte. Dann kommt der Notenschluss. Auch hier wieder ein Ungleichgewicht an Noten.

    Siehe oben, kein Problem nur aufgrund der Anzahl erhobener Noten.

    RosaLaune

    Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.

    Diese Argumentation lag ja auch beim Klassenfahrturteil vor. Ich kenne nur leider kein anderes, deshalb fragte ich nach.

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