Beiträge von RosaLaune
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Wenn ich richtig informiert bin, steht die Regelung ja im Landesbeamtengesetz (Paragraph 61 LBG)und die Änderung ist nun der Satz, dass bei Teilzeit anteilig zu kürzen ist. Gerade das passiert ja nun aber faktisch beim Aufrunden nicht.
Korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege.
Noch mal: die anteilige Kürzung der Bagatellgrenze für Beamte in Teilzeit halte ich (mit meinem Laienwissen) für rechtmäßig, die konkrete Ausgestaltung mit dem Aufrunden nicht. Anteilige Bagatellgrenzen kennen auch andere Bundesländer und da wurde bisher nie erfolgreich gegen vorgegangen.
Bei Angestellten spricht § 4 TzBfG dagegen. Der hat Vorrang vor dem Tarifvertrag (und § 61 LBG NRW ist für Angestellte "nur" Teil des Tarifvertrags über § 44 TV-L).
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Wer bearbeitet das denn an Deiner Schule? Bei uns gehen die Mehrarbeitsübersichten alle drei Monate an die BR, die dann abhängig davon, wie früh das in einem Monat dort ankommt, zum nächsten oder dann eben übernächsten Monat auszahlt. Die Anträge werden in der Regel maschinell gelesen, so dass das bei uns genau so läuft wie beschrieben.
Antrag geht an den Fachleiter, der prüft für die Stunden der Abteilung die Richtigkeit, gibt's an die andere Abteilung, dann geht's an den SL-Stellvertreter. Wie es dann weitergeht, weiß ich nicht. Heute kam aber die Bezügemitteilung für Februar, da ist immer noch nichts drauf. Das wundert mich dann schon.
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Guten Abend,
ich wollte mal nach euren Erfahrungswerten zur Bearbeitungsdauer bei Vergütung von Mehrarbeit fragen. In der Vergangenheit war es zunächst bei mir aufgrund meiner Anstellungssituation (befristet) ein Problem, dann ging es aber ein Jahr lang problemlos und wurde auch direkt im Monat nach Beantragung ausgezahlt. Jetzt warte ich aber schon sehr lange auf die Auszahlung von September (geht um ungefähr 20 Stunden) und allem danach (auch ungefähr pro Monat dieselbe Stundenzahl).
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Wieso gehst du davon aus, dass bei Beamten rechtmäßig ist?
Macht alle Druck bei der Gewerkschaft als auch bei euren Bezirksregierungen und weist auf die Ungerechtigkeit hin.
Bei Beamten gibt es kein Gesetz, dass die Bagatellgrenze verbietet. Ich kann mir schon vorstellen, dass das Aufrunden vor Gericht nicht standhält, die Bagatellgrenze an sich dürfte meines Erachtens und auch nach den Gesprächen, die ich mit Gewerkschaftsseite geführt habe, rechtmäßig sein. Die Bagatellgrenze steht zumal so im Gesetz für Beamte, d. h. hier überhaupt eine Angriffsfläche zu finden, wird schwer werden.
Bei Angestellten steht das Teilzeit- und Befristungsgesetz mit der dazugehörigen Rechtsprechung bis zum Bundesarbeitsgericht dagegen. Ein Angestellter in Teilzeit darf gegenüber einem Vollzeitangestellten nicht benachteiligt werden und das gilt mit Hinsicht auf die geleistete Arbeitszeit, nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
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Ich habe Fasten nicht mit „irgendwie Verzicht“ betitelt, sondern benannt, dass es beim religiösen Fasten gerade nicht allein um den Verzicht auf Nahrungsmittel geht, es ist ja keine Diät. Immer hat es auch mit der eigenen Person, dem Glauben, der Reflexion, innerer Einkehr oder der Beschäftigung mit Glaubenssätzen zu tun.
Beim Fasten geht es um den Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, siehe DWDS und Duden.
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Kannst du das etwas ausführen? Danke.
Ja, kann ich. Braucht aber etwas Zeit, das schaffe ich vermutlich erst am Abend oder morgen.
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Valerianus spricht sehr richtig die gemeinsamen Wurzeln und Inhalte des Christentums und des Islam an. Mohammed hatte bei der Niederschrift des Koran an vielen Stellen den Bezug zum jüdischen Glauben eingeflochten - selbst Jesus und Maria tauchen auf.
Ich denke, dass es höchste Zeit ist, sich mehr auf die Gemeinsamkeiten zu besinnen, als über die unterschiedlichen Riten das Trennende zu betonen. Nächstes Jahr wird das Ritual des Fastens zeitlich wieder divergieren. Der Kern des monotheistischen Glaubens und die gemeinsame historische Basis bleibt als Möglichkeit einer Ökumene, die sich nicht in irgendwann von irgendwem ideologisch formulierter Trennung fixiert.
Just My2Cents.Aber allein das ist doch schon nicht gültig, jedenfalls aus islamischer Sicht. Das Gottesbild ist fundamental verschieden. Aus islamischer Sicht ist der Glaube, dass Gott Mensch wird, indem er sein eigener Sohn wird, ein unvereinbarer Fehlglaube. Der Prophet Mohammed wird (aus rein weltlicher Sicht) aus jüdischen und christlichen Quellen inspiriert worden sein, daher auch ubter anderem die Bezüge zu Maria und Jesus, aber das Christentum, das seinerzeit auf der arabischen Halbinsel anzutreffen war, hat so gut wie nichts mit dem heute vorherrschenden Christentum zu tun.
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Es gibt z.B. in diesem Jahr „klimafasten“ oder „7Wochen ohne Härte“, in beiden Religionen ist es eine Zeit der inneren Einkehr.
Im Ramadan gibt es aber bestimmt kein Klimafasten. Das Fasten ist auf die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahne bezogen, alles andere sind wenn überhaupt Randerscheinungen. Wie soll Klimafasten auch funktionieren? Tagsüber kein CO2 emittieren, beim Iftar dann möglichst viel pupsen?
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Entweder, das Problem existiert, dann muss die logische Konsequenz sein, dass entsprechend viele SuS sitzen bleiben bzw. die Prüfung nicht bestehen. Oder es existiert nicht und Jugendliche sind vergesslich wie eh und je und lernen nur bis zur nächsten Klausur was sie hinterher sofort wieder vergessen. So wie die meisten von uns auch.
In meinen AV-Klassen wird ein Drittel in Deutsch auf eine 5 kommen und ggf. in der Nachprüfung den Schulabschluss noch schaffen, ein weiteres Drittel wird auf eine 6 kommen und keinen Abschluss schaffen. Schade, aber da lässt sich in den letzten Monaten nichts mehr ändern. Wer 9 oder 10 Schuljahre als Analphabet verbracht hat, kann auch von mir nicht gerettet werden, wenn ich 30 Schüler in der Klasse sitzen habe.
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Wüst erneuerte dabei sein Bekenntnis, den angestrebten Tarifabschluss in der laufenden Einkommensrunde eins zu eins auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Ausreichend ausgestattetes Personal sei eine zentrale Voraussetzung für einen krisenfesten, modernen Staat. „Ohne sie wird es nicht gehen. Dieser Staat braucht das Berufsbeamtentum“, sagte der Ministerpräsident.
"1:1" - Wüst kündigt vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte an - News4teachers https://share.google/GdJSpKWwO3SNSLZDj
Ist aber vom Januar. Da lässt sich dann sagen, dass man nicht mit diesem Ergebnis gerechnet hat. Da würde ich zunächst nicht zu viel drauf geben, auch wenn die Übernahme sicherlich kommen wird, ist schließlich auch die ständige Übung.
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Ich dachte, die 27 Monate zählen rückwirkend, also Nov. 25 bis Januar 28. Vielleicht habe ich es auch falsch gelesen? Momentan schreibt jede Zeitung anders.
Die Laufzeit gilt ab Auslaufen der alten Einigung, also von November 2025 bis Januar 2028. Die erste Steigerung gibt es aber erst ab dem 1. April 2026. Von November 2025 bis April 2026 gibt's also 0 %.
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Doch, das merken die Eltern bei uns ganz genau und ja, das ist auch ein deutlicher Unterschied in der Statistik, denn es ist eben kein Unterricht, sondern Hortzeit dann, die kostenlos von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für alle angeboten werden muss.
Das ist aber in der Grundschule nicht erlaubt und führt im Zweifelsfall dazu, dass eine Person über 100 Kinder in der Sporthalle betreut.
Na, wenn's niemanden gibt, der die Arbeit machen kann, dann gibt es auch keine Betreuung. Bei uns geht's auch nicht um Menschenleben, also braucht es auch keine Notbesetzung wie in Krankenhäusern.
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Klar stehen bei uns da auch Namen, aber alle wissen, die Kinder werden nur beaufsichtigt.
Nein, bei uns ist es ausgefallen. Klar, BK und Grundschule macht hier sicherlich einen Unterschied, aber damit es wirkt, darf auch nicht betreut werden. Unterricht ist bei uns doch sowieso egal, es gilt nur die Statistik und der ist es egal, ob nun betreut oder unterrichtet wurde, ob 12 Schüler in der Klasse sind oder 33.
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Na das ist doch aber keine Leistung, die Schulleitung darf sie doch gar nicht zur Vertretung auffordern.
Klar, aber um 7:30 stand für jede Stunde noch eine Vertretung drin. Da muss erstmal jeder zum Schulleiter gehen und sagen, dass er das nicht will. Und das klappt besser, wenn alle zusammenstehen. Was ein Schulleiter darf und was ein Schulleiter tut sind unterschiedliche Sachen, gerade an meiner Schule.
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Mich verwundert das Ergebnis leider nicht allzu sehr. Ich persönlich bin auch enttäuscht und desillusioniert darüber, dass sich unsere angestellten Lehrkräfte lieber von "wichtigen anstehenden Klausuren" oder "dem schlechten Wetter" vom Streiken, also einer Verbesserung ihrer beruflichen Situation, haben abhalten lassen. An meiner Schule haben ganze zwei Lehrkräfte gestreikt. Viele finden also das System gut, so wie es ist oder denken sich vielleicht "lass mal andere machen.".
Das ist blöd. Bei uns waren wir ungefähr 10 (haben aber auch viele angestellte Kollegen). Und vor allem: die beamteten Kollegen haben nicht vertreten.
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Immerhin, der TV endet im Januar 2028. Da kann man dann vielleicht mal Abschlussprüfungen im Frühjahr 2028 bestreiken.
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Es gibt wahrscheinlich auch kaum eine Gewerkschaft, die arbeitgeberfreundlicher und störungsfreundlicher streikt und verhandelt, als verdi für den öffentlichen Dienst, was soll da also bei rauskommen...
GEW joined the chat.
Die GEW stört aber eigentlich doch ganz gut. Zum einen die Kundschaft durch das Bestreiken von Kindergärten, die stören ihre eigenen Mitglieder aber auch noch dadurch, dass sie gleichzeitig Bildungspolitik machen wollen, die die Arbeitsbedingungen verschlechtern.
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Ergebnis ist da: https://www.tagesspiegel.de/politik/58-pro…t-15250597.html
5,8 % in drei Schritten bei 27 Monaten Laufzeit.
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