Beiträge von RosaLaune

    Zweifelsfrei gibt es Menschen, die sich von einer Käppi gestört fühlen. Das werden aber sehr viel weniger sein als beim Schmatzen. Scheint mir eher ein Generationenkonflikt zu sein. Aber da Schmatzen im Unterricht keine Rolle spielen dürfte, will ich mich dazu auch gar nicht weiter äußern.

    Käppi verbieten würde ich nur als zeitraubend empfinden. Zeit fehlt mir ohnehin schon. Und man bewegt die Schüler damit auch nur zu mehr Trotz.

    Die Käppi-Frage ist doch vergleichbar mit Schmatzen (in anderen Kulturen Gang und Gäbe), Duzen von fremden Erwachsenen (Dänemark, Alpengebiete,… ), Essen mit Besteck, Essen beim Arbeiten, Aufstehen beim Begrüßen, …

    Jeden Morgen wenn ich das Lehrerzimmer betrete und sich alle schon anwesenden Kollegen erheben um mich zu begrüßen, freue ich mich sehr. Oh, das passiert gar nicht. Scheint vielleicht in meiner Kultur nicht üblich zu sein beim Begrüßen aufzustehen. Im Übrigen esse ich oft beim Arbeiten, teilweise gar mit der Hand.

    Schmatzen und Käppi ist aber nicht vergleichbar. Kaum ein Schüler wird sich von einem käppi-tragenden Mitschüler gestört fühlen, von einem schmatzenden schon eher. Hier haben wir viel eher eine Konvention als es bei der Kopfbedeckung ist, wo es eben von oben (von dir als Lehrkraft) angeordnet wird.

    Das mit der Umkleidekabine bezieht sich einfach auf die Möglichkeit, die dadurch geschaffen wird. Damit ist nichts über die Häufigkeit bzw. ob so etwas passieren wird, ausgesagt, es geht nur um die Möglichkeit.

    Man kann auch Personen ohne Vorzeigen des erweiterten Führungszeugnisses in der Kita arbeiten lassen. Passiert vielleicht auch nichts bzw. wird auch fast nie was passieren. Das hilft den Opfern in den Einzelfällen aber auch nicht.

    Männer können auch heute schon in Frauenumkleiden gehen. Da gibt es kein gesetzliches Verbot, das ist alles über das Hausrecht geregelt. Und so bleibt es ja auch.

    Dass es natürlich jemandem, der sich ein anderes Geschlecht eintragen lässt, kaum zu untersagen ist, eine entsprechende Umkleide aufzusuchen, das liegt doch eigentlich auf der Hand - dafür muss es nicht konkret im Gesetz stehen.

    Im Gesetz steht aber ausdrücklich, dass durch den Wechsel im Personenstand kein Recht auf Zugang zu Umkleidekabinen besteht.

    "§ 6 (2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt."

    Es ist für mich etwas anderes, wenn jemand sein Geschlecht wechselt nach psychologischer Begutachtung (und dann z.B. eine Damenumkleide aufsucht), als wenn jemand das einfach so ohne große Hürden tun kann.

    Aber das ist eben ein vor allem künstliches Problem. Erstens regelt der SBGG-Entwurf, wie er vom Kabinett verabschiedet wurde, nicht den Zugang zu Umkleidekabinen, sondern allein die Änderung im Personenstandsregister was den Geschlechtseintrag und die Vornamen angeht. Zweitens, und das mag jetzt anekdotisch sein, kenne ich keine trans Person, die einen Raum aufsuchen würde, in dem sie so vulnerabel ist wie in einer Umkleidekabine, wenn sie nicht einigermaßen passable ist, also auch wie das angepeilte Geschlecht gelesen würde.

    Das ganze Thema ist sehr kompliziert. Ich halte es jedoch für grundfalsch, dass die Hürden in Form psychologischer Begutachtung und richterlicher Entscheidung wegfallen.


    Wenn dann auf einmal mehrere Top-Manager das Geschlecht wechseln, um doch noch einen Platz im Aufsichtsrat zu ergattern, ist das eher unterhaltsam.

    Wenn jedoch ein Sexualstraftäter so Zugang zu Schutzräumen für Frauen erhält, ist das eine andere Sache. Mir ist klar, dass so etwas einen absoluten Extrem fall bzw. eine absolute Ausnahme darstellt. Aber eine kann da schon zu viel sein.

    Okay, du hast die Interessen von Frauen auf dem Schirm. Das ist ein Anfang. Wie sieht es mit den Interessen von trans* Menschen aus? Wie willst du die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Teile des sogenannten Transsexuellengesetzes angehen und in eine verfassungskonforme Form überführen?

    Im Übrigen sind die Türen zu Umkleidekabinen, Frauenhäusern und Toiletten nicht mit magischen Scannern ausgestattet, die dafür sorgen, dass sie sich sofort verschließen, wenn jemand mit dem falschen rechtlichen Geschlecht rein möchte.

    Selbst wenn die Privatschule nicht teuer oder sogar kostenlos ist (gibt es das?) haben Eltern sicher gewisse Vorstellungen, wie sich Privatschule und Regelschule unterscheiden. Sonst könnte man es ja auch gleich ganz sein lassen.

    Den Begriff "Selektion" braucht man im Schulkontext nicht unnötig skandalisieren. Das ist eine der Aufgaben von Schule nach Fend.

    Ist das Werk von Fend nicht rein deskriptiv? Ich meine mich zu erinnern, dass er beschreibt, was Schule leistet, nicht, dass Schule dies leisten soll.

    Ahh... Also bei einigen weiß ich es mittlerweile, aber nicht bei allen.

    Wenn ihr in "Mein Profil" ein Geschlecht auswählen würdet, dann könnte, zumindest ich, hier einige der Argumentationen machmal besser verstehen. Könntet ihr euch mal bitte Gerndern? Ist das bei "Volker" schon eindeutig? (Das mit "Palim" tut mir echt leid. Hörte sich einfach für mich männlich an und in dem Fall von Palim muss ich zugeben, hatte ich sogar ein ganz spezielles männliches Gesicht und sogar eine Stimme dazu im Kopf.)

    Jetzt wird es aber wirklich interessant. Ohne das Geschlecht des Argumentierenden zu kennen, kannst du seine Argumentationen nicht gut verstehen? Bist du dir sicher, dass du ein Problem mit Gendern hast oder nicht doch eher damit, dass Menschen nicht durch einfache Geschlechtseigenschaften exhaustiv charakterisiert werden können?

    Und welchen Genus haben die genannten Wörter?

    Ich würde sagen, dass das unstrittig allesamt Neutra sind. Wenn man ein Adjektiv vorstellt oder ein Genitivattribut hinzufügt, dann werden die Nominalphrasen artikelpflichtig und es wird deutlich: "Das Facebook der 10er Jahre", "das neue Instagram", ...

    Mit der Genitivattributprobe kriegt man als Muttersprachler relativ sicher das Genus eines Wortes heraus.

    Das kann nicht allgemeingültig gelten, denn es gilt auf keinen Fall für GymGes und BK, da hatte ich schon mehrere ‚Befreiungsfälle‘, sowie einmal Sek2/GymGes und Sek1.

    Es ist wahrscheinlich ein Ding mit ‚Anerkennung auf Antrag‘.

    Waren die denn schon im Beruf? Bei einem Parallelstudium wäre es jedenfalls damals bei mir notwendig gewesen dass Praxissemester zweimal zu machen. Da ich das nicht wollte hatte ich mich dann dagegen entschieden.

    In NRW ist dies im Lehrerausbildungsgesetz in § 15 geregelt. Wer zwei Lehrämter studiert und in einem davon Vorbereitungsdienst macht, erwirbt die Befähigung zu beiden Lehrämtern. Im Studium des zweiten Lehramts muss aber ein zweites Praxissemester gemacht werden (anders als bei Drittfacherweiterungen).

    Die Kirche als Institution vertritt bestimmte Werte. Wenn ich konträr zu diesen Werten lebe muss ich akzeptieren, dass die Kirche für mich nicht das Richtige ist.

    Es ist ja Unsinn, dass man gerne kirchlich heiraten will, aber zugleich sich für seinen Lebensstil von der Kirche diskriminiert sieht.

    Gleichgeschlechtliche Ehen sind zivilrechtlich erlaubt. Kirchenrechtlich geht das nicht. Wo ist das Problem?

    Oder man sucht sich eine Kirche, die zu einem passt, wie die altkatholische Kirche. Da hat man Sakramente, Frauen können alles werden und Schwule und Lesben können heiraten.

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