Beiträge von Maija

    Maija, es dürfte die Ausnahme sein, dass man über 58000 Euro kommt. Oft ist man mit kleinen Kindern dann doch in TZ, ist noch weit von der Gehaltsendstufe weg etc. Das Kindergeld ziehst du bei deiner Berechnung auch ab, gell? Leider ist das mit der Beitragsbemessungsgrenze nämlich so gut wie unbekannt, weswegen ich das hier so pauschal nicht stehen lassen wollte.

    Danke für den Einwand. Das weiß ich schon, hatte mich ja eben direkt informiert, weil ich nicht glauben konnte, dass es da für mich keine Möglichkeit der Betreuung über den Zeitraum einer ganzen Quarantäne gibt. GsD musste ich das auch nicht ausschöpfen, sondern das Kind konnte sich zügig freitesten.

    Du wirst lachen, wir haben kaum Mütter in TZ und ich habe die Daten extra nochmals durch den Rechner gejagt und das ist ohne Kindergeld. Der Familienzuschlag zählt aber dazu zum Jahresbrutto und ist bei mehr als zwei Kindern halt doch recht hoch.

    Für mich und die meisten meiner ebenfalls kinderreichen Kollegen gilt das mit den 4/5. Wenn du A13 in höherer Entgeltstufe bekommst, Vollzeit arbeitest und mehrere Kinder hast, kommt du da locker drüber :(

    Wäre schön, wenn es nicht so wäre.

    Wäre echt ein Grund nächstes Jahr in TZ zu gehen.

    gingergirl Bei Angestellten mit gesetzlicher KV ist es anders, stimmt.

    Vielleicht hast du mit der Angestellten-Vermutung recht und sie hat wenigstens das Betreuungsproblem nicht zu lösen.

    ... sondern jetzt auch schreiben.

    Ein "Hallo" in die Runde von einer stillen Leserin, die sich jetzt auch gerne schreibend beteiligen möchte.

    Ich unterrichte seit mittlerweile 15 Jahren im schönen Bayernland und freue mich auf Austausch.

    Soviel ich weiß geht das über die Betreuungstage/Kinder-Krank-Tage

    Ich schleiche mich mal hier ein. Extra deswegen habe ich mich registriert, mitgelesen schon länger ;)

    Es gibt für uns Beamte in Bayern nur die üblichen 4/5 (bei mehreren Kindern) Kind-Krank-Tage. Kein Aufschlag wegen Corona. Im Notfall muss man auf eine kooperative Schulleitung hoffen oder sich krankmelden sich selbst so schlecht fühlen, dass man nicht dienstfähig ist.

    Ich hatte die Situation nämlich auch schon - Kind unter 12 in Quarantäne und mich daher beim HPR einfach direkt informiert. Bei A13 könnte man sich ja Betreuung zukaufen... blöderweise geht das bei Quarantäne halt nicht. Wurde eben nicht bedacht. :autsch:

    Deinem Sohn auf jede Fall gute Besserung und einen moderaten Verlauf, Roswitha111

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