Wie häufig kommt bei euch denn sowas vor? Ich werde nur selten angerufen. Das Meiste läuft persönlich oder per E-Mail und die kann ich auch am nächsten Tag abrufen.
Ich frage mich, was so dringend ist, dass einige hier ständig angerufen werden?
Wie häufig kommt bei euch denn sowas vor? Ich werde nur selten angerufen. Das Meiste läuft persönlich oder per E-Mail und die kann ich auch am nächsten Tag abrufen.
Ich frage mich, was so dringend ist, dass einige hier ständig angerufen werden?
Die SL genehmigt die Dienstfahrt. Anders geht es nicht. Wenn du also dazu bereit bist, brauchst du die direkte Genehmigung.
Welches Bundesland?
An sich muss die SL dir nur schriftlich bestätigen, dass sie dich angewiesen hat, dorthin anzureisen.
Ohne schriftliche Bestätigung, dass du mit dem privaten PKW anreisen sollst, würde ich der SL ankündigen, dass ich gegen die (mündlich erfolgte) Weisung remonstriere.
edit: Da bsw. in NRW die Nutzung des privaten PKWs bei Dienstreisen begründet werden muss, sollte auch dies schriftlich vermerkt werden. Andernfalls hat man am Ende noch Diskussionen, wieso man nicht mit ÖPNV angereist ist.
Also kann es gar keine Probleme geben. Wieso machst du dir so viele Gedanken?
Such dir für Englisch einen Tandempartner. Das geht auch online - da gibt es zahlreiche Angebote und es kostet dich keinen einzigen Cent. Mach das ein-bis zweimal die Woche und du wirst den Unterschied merken.
Wenn du schon positives Feedback erhalten hast, bist du ja vllt. doch besser als du denkst. Wenn bei Praktikanten oder Referendaren erkennbar ist, dass es klare fachliche Mängel gibt, werden sie auch darauf hingewiesen.
Dein Erscheinen und deine Körpergröße heißen längst nicht, dass man dich nicht ernst nehmen wird... Da kannst du ja auch nichts dran ändern. Es geht insbesondere darum, wie du auftrittst. Nur weil die Schüler jünger sind, heißt es nicht, dass dieses Problem nicht mehr existent sein wird.
Das Arbeiten in Kleingruppen ist nicht wirklich vergleichbar mit der Arbeit in der Schule. Wenn du aber merkst, dass du lieber mit Grundschülern arbeitest und sich das bei einer Vertretungsstelle an der Grundschule bestätigt... dann ist es sicherlich eine gute Idee, den Weg auch zu gehen.
In einigen Bundesländern muss man bei bestimmten Voraussetzungen am Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden. Wenn das nicht der Fall ist und du nicht langfristig erkrankst, solltest du auch keine Schwierigkeiten haben. Selbst, wenn du erneut vorstellig werden müsstest, ist es mitnichten so, dass man dann die Probezeit einfach verlängert - insbesondere, wenn du nicht langfristig krank geworden bist.
Die Beihilfestelle gibt keine Daten weiter, wie hier schon mehrfach betont wurde.
Die PKV wird - insbesondere innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss, ggf. aber auch später - bei bestimmten Diagnosen eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vornehmen. Das ist bei einer Psychotherapie tatsächlich wahrscheinlich. Jede Versicherung handelt hier anders. Zunächst schicken dir fast alle Versicherer ein Schreiben zu mit der Bitte um Schweigepflichtentbindung zu. In dem Schreiben steht idR. auch, dass du die Unterlagen selbst beschaffen kannst und hierzu Kontakt aufnehmen sollst. Es wird stets davon abgeraten, diese zu unterschreiben, weil du dann die Unterlagen nicht mehr vorher sichten und prüfen kannst.
Die PKV schickt dir dann einen Fragebogen zu für den behandelnden Arzt bzw. alle Ärzte, die von der Erkrankung wissen. Diesen lässt du vor Ort beim Arzt ausfüllen und schickst ihn zurück.
Einige PKV möchten evtl. auch die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Diese kann man anfordern und sollte genau auf die Diagnosen schauen. Am besten hat man aber genau das schon vor Vertragsabschluss gemacht. Das machen aber längst nicht alle. Es ist durchaus möglich, dass hier falsche Diagnosen vorzufinden sind. Hierbei muss es sich nicht um falsche Diagnosen handeln, die Bezug zu der Erkrankung haben, für die du dich behandeln lassen willst/behandeln lässt. Sollten hier falsche Diagnosen vorzufinden sein, wird es kompliziert.
Jap, um Mathelehrämtler (die Problemstudis bei uns!) „rauszustempeln“ bedarf es auch nicht viel.
Da können sich deine Kollegen ja auf was gefasst machen. Du kannst ihnen ja dann deine Ansprüche erläutern und allen beibringen, wie es "richtig" läuft. Sonst stempelst du die Kollegen einfach raus. So muss das.
Und wie funktioniert das dann? Lässt sich ein Taxiunternehmen tatsächlich darauf ein, ohne Vorfinanzierung zu fahren? Und diskutiert das dann am Zielort mit den Eltern aus? Die evtl. gar nicht zu Hause sind?
Das ist eine ernstgemeinte Frage, darüber mache ich mir schon Gedanken, wie so etwas praktisch funktioniert.
Bei Bahnfahrten etc.: Muss ich als Lehrer dann das Ticket vorstrecken??? Und darauf hoffen, dass ich es bezahlt bekomme? Oder erst klagen muss???
Das wird dann in Absprache mit der SL erfolgen. Evtl. findet sich keine bessere Lösung, als die Kosten vorzustrecken. Die Erstattung erfolgt dann aber vonseiten der Schule an dich. Es ist nicht deine Aufgabe, das Geld von den Eltern einzufordern.
Ja, aber es geht mir ja um das Abholen. Wenn die Eltern einfach nicht kommen???? Da nützt dir das Urteil, das 3 Monate später gefällt wird, rein gar nichts.
Eine "Abholregelung" würde ich sowieso nicht nutzen, genau aus den von dir genannten Gründen. Ein weiteres Problem ist, dass Eltern dann auch das "Recht" sehen, das Kind abzuholen - dann aber nur zur Zeit X können, weil sie ja arbeiten müssen und man am Ende nur noch mehr Aufwand hat.
Je nach Fall muss halt eine Lehrkraft mitfahren, wenn es nicht sinnvoll/zielführend ist, dass Eltern das Kind abholen.
Das ist in NRW nicht möglich, außer es handelt sich um eine Angebotsfahrt. Aber hier ist der Prozess ja schon weiter fortgeschritten.
Die Kostenübernahmeerklärung müssen die Eltern vorher unterschreiben. Es spricht nichts dagegen, auch ggf. entstehende Kosten durch die Rückreise bei Regelverstößen hier mit aufzunehmen. Wenn die Eltern nicht unterschreiben wollen und ein Gespräch mit der Schulleitung zu keinem Erfolg führt, würde die Bezirksregierung an der Stelle entscheiden. Vllt. sehen diese es ja auch so wie du - wobei ich nicht wüsste, wieso die Bezirksregierung(en) dieses Vorgehen als unzulässig sehen würden, insbesondere, weil zu diesem Vorgehen schon Gerichtsurteile vorliegen.
Ich kenne bisher keinen einzigen Fall, bei dem es soweit gekommen ist.
Wenn ich morgens für Stunden nicht eingeplant wurde, kann ich den Freistunden tun und lassen, was ich will. Ich fände es unsinnig, Kollegen dazu zu zwingen, in den Stunden anwesend zu sein, wenn der Vertretungsplan schon steht. So viele KuK werden ja nun auch nicht plötzlich im Laufe des Tages krank.
Alles anzeigenLiebes Forum,
Ich übernehme eine bisher "halb" vorbereitete Klassenfahrt (9. Klasse, europäisches Ausland).
Es ist so, ich kann nicht anders, ich habe schon zugestimmt.
Eigentlich bin ich ein Planungsfreak, sehe aber gerade keinen Anfang und würde mich über Ideen freuen. Mir geht es gerade um die Vorbereitungsphase zwischen Buchung der Unterkunft und Fahrt (die Fakten kann ich leider nicht mehr ändern.)
Zu dem Zeitpunkt werde ich einen Teil (!) der mitfahrenden Schüler*innen seit 4 Wochen kennen, die anderen fahrenden Kolleg*innen genauso.Kurze Infos: 3 Tage Fahrt, davon 1,5 im Bus, Großstadt im Ausland, Unterbringung im Hotel in 2er und 3er Zimmern (also Doppelbetten...), Hotel außerhalb der Stadt.
(und sorry, dass es sich nach lächerlichen Anfängerinfragen klingt, es ist nicht meine erste Klassenfahrt, aber 1) ich habe es sonst ganz anders aufgestellt, 2) ich habe jetzt gerade einen Monat, um das Ganze zu machen und habe nebenbei einen Vollzeitjob woanders, 3) die in der Presse breitgestellten Ereignisse auf Klassenfahrten haben nicht meine Abneigung beruhigt.)
- Regeln vereinbaren (und unterschreiben lassen):* Handy,
* Rauchen, Drogen, Alkohol,
* Ruhezeiten
* ??
- Einverständniserklärung der Eltern für möglichen Freigang in Kleingruppen in der Stadt
- Abfrage Krankheiten / Allergien
- Abfrage Essensgewohnheiten (Allergien, Intoleranz, vegetarisch/vegan und Schweinefleisch)
- Einverständniserklärung für Dokumentation / Fotos auf der Fahrt? (müsste aber durch die Unterschrift bei der Einschulung abgedeckt sein und ich frage im Sekretariat, ob jemand nicht zugestimmt hat?)
- Darf ich eine Kopie von gültigen Ausweisdokumenten einfordern? (1) Grenzübergang, 2) Für eine Aktivität müssen die Dokumente eh vorgelegt werden, eine Anmeldung im Vorfeld mit den Daten des Dokuments würde Zeit sparen.)
Bitte gerne ergänzen!!
Zu dem Elternbrief:
Unbedingt reinschreiben, dass die Schüler bei Verstoß gegen die Regeln nach Hause geschickt werden und die Eltern für die Kosten aufkommen.
Hier ein aktuelles Urteil dazu:
ZitatDas VG Berlin entschied nun durch Gerichtsbescheid gemäß § 84 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Anspruch des Landes auf Zahlung ergebe sich vorliegend aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, der wirksam zustandgekommen sei. Im Vorfeld der Klassenfahrt hätten sich die Eltern verpflichtet, im Falle einer vorzeitigen Heimreise wegen einer disziplinarischen Maßnahme zu zahlen, so das Gericht.
Ich finde es auch nicht schlimm, wenn Schüler noch wach sind, solange sie auf ihren Zimmern sind und keinen Lärm verursachen. Das kann man doch gar nicht richtig kontrollieren.
Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.
Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.
Wie sagt die Berliner AV Aufsicht so schön.
"Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben."
"mindestens grob fahrlässig" ganz sicher nicht. Vorsatz (durch Unterlassen) ist offensichtlich nicht gegeben, nur weil ein paar Kinder noch wach sind.
Von Fahrlässigkeit könnte man ausgehen, wenn aufgrund voriger Ereignisse davon auszugehen war, dass etwas passieren könnte und der Lehrer das durch sein Handeln hätte verhindern können. Bezogen auf dieses Beispiel ist es aber einfach nur realitätsfern. Was soll der Lehrer denn bitte machen? Permanent überwachen? Jede Stunde in die Zimmer reinplatzen? Wenn ein Lehrer keine realistische Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen - dann kann er ja wohl auch nicht haften.
Es hängt vom Alter der Schüler und ihrem bisherigen Verhalten ab, wenn man mal einen Blick auf die Rechtsprechung wirft. Letztendlich kann aber niemand Wunder vollbringen und eine Dauerüberwachung aufrecht erhalten, egal, um was für Schüler es sich handelt.
Der Satz "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben." ist eine realitätsferne Behauptung. Niemand kann überall sein. Dass Vorgesetzte ihre "Untergebenen" gerne in der Verantwortung sehen möchten, ist doch nichts Neues.
Hier findet man eine detaillierte Erklärung:
https://lehrernrw.de/wp-content/upl…tand-1-1-22.pdf
Die Berechnung wird mit dem Faktor 4,348 vorgenommen (ein Monat entspricht hierbei 4,348 Wochen).
Monatliches Gehalt/Besoldung geteilt durch das Deputat mal 4,348 und man hat den Stundensatz.
Beispiel A13Z Stufe 8 ohne Familienzuschläge:
5223,45€/(25,5*4,348) = 47,11€
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird das Land Hessen wohl aktiv werden müssen, da er ja dort Beamter ist... Ich bin gespannt, ob Hessen hier die Entlassung anstreben wird. Auch das würde dann wieder vor Gericht landen.
Die Einschränkung für "berechne" wurde für den GTR durch ein Dokument präsiziert. Dieses ist eingezogen, weil wir seit dem letzten Abiturjahrgang eine neue Operatorenliste haben (IQB).
Der Operator berechne erfordert daher nicht mehr die Angabe des Hauptsatzes oder einer Stammfunktion ( war eh nur eine Einschränkung für GTR, für CAS galt diese Einschränkung nie).
Die Angabe einer Ableitungsfunktion ist beim GTR für Extrempunktberrchnung noch notwendig, da der GTR hier nur Nullstellen berechnen kann, wenn die Funktionsgleichubg der Ableitung bekannt ist.
Man darf bei berechne übrigens auch seit letztem Jahr mit Beobachtungen am Graphen argumentieren, sofern der Graph in der Aufgabenstellung gegeben und es nicht durch die Aufgabenstellung expliziet verboten ist.
Man sollte sich wirklich mal Gedanken machen, ob das alles so richtig ist. Ein LK soll doch auch aufs Studium vorbereiten. Taschenrechnerbefehle ausführen empfinde ich jetzt nicht als große Kunst, muss ich sagen.
Wenn man's positiv sieht: Zumindest können die SuS dann nur noch falsch abschreiben und keine Brüche mehr falsch addieren.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/
Mit Stufe und Familienzuschlag lässt sich das Gehalt für 2025 berechnen. Du musst dafür alle drei Rechner benutzen (Januar 2025 / Februar bis Juli 2025 / August bis Dezember 2025) und kannst dein Bruttogehalt für 2025 bei Vollzeit berechnen.
Dann noch Folgendes ausrechnen und du hast es (wenn 25 Std. in Hessen Vollzeit sein sollten): Jahresbrutto * x/25 = JAEG
DIe jetzige JAEG ist 69300.
Auch ganz schön armseelig, dass Kollegen sich so rumschicken lassen.
Mir ist bewusst, dass zur Schulleitung ein gewisses Anhängigkeitsverhältnis herrscht, aber come on, so vor den Karren spannen lassen, braucht sich ja nun wirklich niemand.
Es gibt immer einige, die denken, dass sie "Schlimmes erwartet", wenn sie einfach mal Nein sagen. Ich glaube, das liegt auch einfach am System. Es vermittelt so viel Sicherheit, dass zumindest einige Sorge haben, eben diese Sicherheit durch vermeintliche Fehltritte zu verlieren.
In diesem Fall wäre das "Nein" vllt. sogar eine Pflicht, keine Option gewesen.
Die Sicherheit des Beamtentums sollte eigtl. eher begünstigen, dass das Personal problematische Weisungen kritisch hinterfragt. Paradoxerweise zeigt sich aber, wie hier, häufig das Gegenteil.
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