Beiträge von k_19

    Die Einverständniserklärungen der Eltern müssen vorliegen, damit die Klassenfahrt von der Schulleitung überhaupt genehmigt werden darf, wie hier auch schon zuvor erwähnt (siehe https://www.schulministerium.nrw/sites/default/…n-Formblatt.doc). In den Erklärungen werden die Kosten benannt und die Eltern unterschreiben, dass sie diese Kosten auch übernehmen werden.

    Da eine Klassenfahrt eine schulische Pflichtveranstaltung ist, ist ein Fernbleiben nur aus gesundheitlichen Gründen möglich (oder: Ausschluss des Schülers vonseiten der Schule aufgrund von Fehlverhalten). Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

    Sollten trotzdem zusätzl. Kosten für die Schule entstanden sein, obwohl das Kind nicht mitfährt, müssten die Eltern diese übernehmen. Diese können schließlich nicht auf die anderen umgelegt werden.

    Wenn die Missachtung der Schulpflicht schon angekündigt wird, könnte man eine Attestpflicht für den Schüler einführen. Das wird aber wohl auch nicht viel ändern - die Eltern holen sich dann eben ein Attest. Das tun sie wahrscheinlich so oder so. Man könnte dann noch das Attest anzweifeln... aber ich glaube kaum, dass jmd. bereit ist, das Ganze soweit zu eskalieren. Dann bleibt das Kind halt daheim.

    Der Etat der Schule ist nicht dein Problem. Dir müssen die Kosten erstattet werden, siehe beispielsweise: https://www.spiegel.de/karriere/bunde…-a-1234764.html

    Wenn du hartnäckig bleibst, wirst du dein Geld wohl bekommen. Als ob irgendwelche Hinweise auf ein begrenztes Etat vor einem Gericht standhalten. Dafür gibt es Vorgesetzte, die das im Blick haben müssen.

    Du hast ein Anrecht auf die Erstattung deiner Kosten - und zwar vollständig. Nicht locker lassen.

    Ich würde einfach "Nein" sagen.

    Schwierig für die Schülerin, sicherlich ... aber vorerst schaue ich, dass es mir gut geht.

    Den Eltern kann man ja offen und ehrlich erläutern, wieso man dazu nicht bereit ist. Da eine solche Anweisung keinen Bestand haben wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Schulleitung soetwas überhaupt erst versuchen würde.

    Ich frage mich auch, ob man mit so einem Vorgehen bestimmte Verhaltensmuster (Vermeidungsverhalten) nicht noch weiter verfestigt...

    Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.

    Was würde denn dann passieren, wenn der ganze Laden "Pleite geht"? Würde dann das Land bei einem Pensionär mit beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis einspringen?

    Krass, dann muss ich wohl doch nochmal nachhaken. Was reicht man dann ein... die Abrechungstabellen der Beihilfe? Die Rechnungen selbst sind ja weg bzw. bei der Krankenkasse

    Normalerweise der vollständige Beihilfebescheid. Die Rechnungen sollten aber doch noch bei dir sein? Du sollst ja schließlich nur die Kopien einreichen. Mit App ist es aber auch beiden Seiten - Beihilfe und PKV - deutlich einfacher und es kann nichts auf dem Postweg verloren gehen.

    edit: Da du die Rechnungen ja bei der PKV schon eingereicht hast, brauchst du sie ja nicht nochmal einreichen.

    Die Beihilfe streicht bei Schwellenwertüberschreitungen zum Teil rigoros zusammen. Du hast die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzrureichen. Nach Erhalt des Widerspruchbescheids hast du wiederum einen Monat Zeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

    Der Widerspruch kostet erst einmal nichts. Zwar können bei Ablehnung deines Widerspruchs Kosten durch die Beihilfestelle festgesetzt werden. Ich glaube aber nicht, dass dies allzu gängig ist.

    Bei den vorgegebenen Sätzen zur Physiotherapie der Beihilfe wirst du nicht viel bewirken können. Bei Streichung von Leistungen und Nichtanerkennung von Schwellenwertüberschreitungen lohnt es sich ggf., dagegen vorzugehen.

    Du bist definitiv nicht der Einzige, der Probleme mit der Beihilfe hat. Letztendlich kommt es darauf an, wie lange dein Atem ist und, ob du bereit bist, selbst ein wenig Recherche zu betreiben, um ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

    Mittlerweile habe ich auch immer mehr das Gefühl, dass man an vielen Stellen immer mehr die Bereitschaft haben muss, vor Gericht zu ziehen.

    Die meisten versuchen ja eigtl. immer Kompromisse zu schließen und anderen entgegen zu kommen, in der Hoffnung, dass sich für beide Seiten eine akzeptable Lösung findet. Stattdessen passiert aber - sei es nun hier oder auch in anderen außerberuflichen Situationen - häufig das genaue Gegenteil und man wird hingehalten oder mit unzufriedenstellenden Antworten abgespeist.

    Wir befinden uns in diesem System, in dem von uns erwartet wird, dass wir uns immer wieder für die eigenen Rechte einsetzen müssen. Es ist nervig und kräftezehrend, aber die Alternative ist, dass von uns immer mehr und mehr eingefordert wird. In solchen Situationen bleibt einem ja nur die Remonstration und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht. Traurig, aber wahr.

    Falls irgendjemand das noch verfolgt oder sich mit ähnlichen Themen beschäftigt:

    - Eine Antwort der Behörde steht weiterhin aus, Dez 47 scheint Personalprobleme zu haben

    - Bezirkspersonalrat tendiert weiterhin zu "lega" und empfiehlt den Juristen des Phv zu kontaktieren - es wird wohl ohnehin Zeit, da Mitglied zu werden

    Insgesamt auf jeden Fall eher ernüchternd. I'll keep you posted :).

    Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt. Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.

    Wenn man dir an der Stelle nicht rechtgeben sollte, steht dir ja noch der Klageweg offen. Vllt. kann man ja schonmal an der ein oder anderen Stelle darauf hinweisen? Anhand der vorigen Urteile ist es doch offensichtlich, dass sie verlieren würden.

    Bisher habe ich es immer so erlebt, dass die Bezirksregierung Gerichtsverfahren meidet, die sie voraussichtlich verlieren.

    Es handelt sich um Mehrarbeit. Als Nächstes musst (oder kannst) du nun darum kämpfen. Da kommt es darauf an, wie lang dein Atem ist. Wenn du die Stunde bezahlt haben willst, wirst du wohl den für dich zuständigen Bezirkspersonalrat einschalten müssen.

    edit: Wenn du in Vollzeit tätig bist, fällt die Std. vllt. sowieso unter den Tisch, wenn du nicht mehr als 3 Std. Mehrarbeit im August leistest. Da kannst du dir ggf. auch den Stress sparen und vorerst abwarten, ob es letztendlich für dich einen Unterschied macht.

    Naja, besser als nichts...

    Ich verstehe sowieso nicht, was das mit den 6 Klassenarbeiten soll, die es ja weiterhin in der Unterstufe geben wird. Dadurch wird kein Schüler klüger und der organisatorische Aufwand ist enorm. Dann darf man sich für eine Klasse noch darum kümmern, dass 6x nachgeschrieben wird. Die Schüler muss ich dann auch wieder irgendwo unterbringen. Die Terminierung so vieler Klassenarbeiten ist auch immer wieder ein großes Problem, weil die Kollegen im Regelfall selbst um die Klassenarbeitstermine "kämpfen" müssen und die Anzahl der Klassenarbeiten pro Woche beschränkt ist.

    Eine echte Entlastung wäre es, wenn man die Anzahl der Klassenarbeiten in allen Jahrgängen auf 4 pro Schuljahr kürzt. Dann würde ich bei Bedarf vllt. mal den ein oder anderen Test schreiben. Das wäre aber zu "revolutionär".

    In Deutschland traut man sich ja nichts - deshalb liegt hier ja auch die Infrastruktur brach und Baustellen sind auch noch nach Jahren Baustellen.

    Zitat

    An den weiterführenden Schulen soll künftig in den Klassen 7 und 8 auf jeweils eine Klassenarbeit in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch verzichtet werden können. Das entlaste die Lehrkräfte, so Feller: "Dadurch setzen wir Ressourcen frei, die in die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts investiert werden können." Aufgrund der zentralen Prüfungen in Mathematik, Englisch und Deutsch kann im 10. Jahrgang weiterhin je eine Klassenarbeit entfallen.

    Gleichzeitig kündigte die Schulministerin an, über "alternative Prüfungsformate" nachzudenken. Eine Arbeitsgruppe im Schulministerium werde in den nächsten Monaten neue Prüfungsformate entwickeln.

    https://www.tagesschau.de/inland/regiona…lstart-100.html

    Meines Erachtens ein sinnvoller Schritt. 5 Klassenarbeiten reichen vollkommen. Es kostet keinen Cent und wirkt sich auch nicht negativ auf die Schüler aus. Also eine leicht umsetzbare Entlastungsmaßnahme.

    Die dünne Personaldecke bleibt natürlich weiterhin ein Problem und auch das vollständige Verbot voraussetzungsloser Teilzeit bleibt wohl bestehen. Ich verstehe immer noch nicht, wieso man nicht stattdessen eine Mindestzahl an Stunden bei voraussetzungsloser Teilzeit festgelegt hat hat wie in anderen Bundesländern. Auch das wäre alles andere als ideal, gäbe aber so manchen Kollegen zumindest noch die Möglichkeit, dem Burnout zu entkommen.

    Es wäre gut, wenn sich auch bei Sek2-Lehrern Möglichkeiten finden würden, um sie zu entlasten...

    ... und es gibt keinen Grund, dem Makler für eine anonyme Voranfrage ein Honorar auszuzahlen. Die 200€ hast du verschenkt.

    Ggf. möchten Makler ein Honorar bei Nutzung der Öffnungsaktion. Jedoch kannst du bei Nutzung der Offnungsaktion auch einfach direkt zum Versicherer deiner Wahl und dir das Geld gleich sparen.

    Such dir einfach eine der zigtausenden Makler und stell mit ihm die anonyme Anfrage, fertig. Der muss nicht in der Nähe sein und du musst da auch nicht persönlich erscheinen.

    Solltest du vorher nicht-anonym einen Antrag bei einem Versicherer gestellt haben, der abgelehnt wurde, wird's schwierig, da du dies bei anderen Versicherern i.d.R ab dann mitangeben musst.

    Das einzig Wichtige ist, dass man vor dem Maklertermin alle Diagnosen/Gesundheitsdaten vorher vernünftig aufbereitet hat und nicht "spontan" aus dem Gedächtnis die Angaben macht. Da kann es zu Fehlern kommen, die später zu Problemen führen können.

    Willst du über die Öffnungsklausel rein, geh einfach direkt zu dem Versicherer.

    Ich verstehe nicht, wieso du es dir so kompliziert machst. Jeder Makler macht solche Anfragen. Sonst nimm einfach eins der großen Maklerportale. Ich möchte jetzt aber auch hier keine Werbung für irgendwen machen.

    Vielen Dank euch.

    CDL habe schon 25 angefragt. Leider haben die meisten keinen online Service. Einige haben aufgrund meiner Vorgeschichte auch gesagt, dass sie mich nicht als Kundin aufnehmen, weil sie nur mit bestimmten Versicherungen zusammenarbeiten und diese die öffnungsklausel nicht haben.

    Danke Kiggie

    Ich weiß nicht, wo du suchst... du musst wirklich sehr ineffizient gesucht haben, um 25 Mal ins Klo gegriffen zu haben.

    Eine anonyme Voranfrage sollte immer erfolgen - außer es ist wirklich aussichtslos (schwere chronische Erkrankung). Dann kann man wohl auch gleich auf die Öffnungsklausel zurückgreifen. Solange noch keine Anfrage erfolgt ist, erscheint es mir doch dubios, dies bei den von dir genannten Erkrankungen nicht einmal zu probieren. Hinzu kommt, dass viele PKV an der Öffnungsklausel teilnehmen. Das deutet darauf hin, dass der Makler mit nur sehr wenigen PKV zusammenarbeitet - kein gutes Zeichen.

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