Beiträge von k_19

    Zitat

    § 49 Probezeit

    (3) 1 Die oberste Dienstbehörde soll Zeiten einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbefähigung, die nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entspricht, im Umfang von höchstens einem Jahr und sechs Monaten, mit Zustimmung des Landespersonalausschusses im Umfang von höchstens zwei Jahren auf die Probezeit anrechnen. 2 Zeiten, die in einem dem Hochschulpersonalgesetz unterliegenden Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Zeit abgeleistet wurden, können mit Zustimmung des Landespersonalausschusses in vollem Umfang angerechnet werden, soweit die Tätigkeit funktionell der Tätigkeit während der Probezeit entspricht. 3 § 12 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

    https://www.besoldung-bayern.de/bayern_laufbah…ung_paragraf_49

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Zeiten anerkannt werden. Schließlich handelte es sich um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbescheinigung... Aber wer weiß, wie das Ganze vor Ort interpretiert wird.

    Sind hier denn so viele Trolle unterwegs? Hier macht sich doch jemand einen Spaß mit diesen abgedrehten Beiträgen.

    Oder gibt es diese Leute alle wirklich?

    Viel Spaß bei der Hochzeit. Wer braucht schon einen Job?

    Es kann ja auch sein, dass die Chemie einfach nicht stimmte und natürlich auch, dass die SL voreingenommen war... Nicht jeder Lehrer passt zu jeder Schule.

    Wir können hier natürlich nicht beurteilen, wie die Dinge nun tatsächlich abliefen. Es gibt Fälle, in denen die Entlassung aufgrund mangelnder Eignung gerechtfertigt ist und sicherlich auch Fälle, in denen die SL unliebsame Personen absägt, die ansich durchaus geeignet für den Beruf sind. Beides ist aber vergleichsweise selten...

    Auch, wenn eine Entlassung aufgrund mangelnder Eignung für die SL mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, heißt das natürlich noch lange nicht, dass die Entlassung vor Gericht keinen Bestand hat. Schließlich hat die SL einen Ermessensspielraum, der vom Gericht nur eingeschränkt geprüft werden kann.

    Bei einer Verlängerung der Probezeit sollte man natürlich auch aktiv werden und den Personalrat als Unterstützung hinzuziehen.

    Wenn dir deine neue SL wohlgesonnen zu sein scheint, würde ich an deiner Stelle die Verbeamtung in BW beantragen. Ein plötzlicher Sinneswandel der SL ist dann doch sehr unwahrscheinlich - das würde ja heißen, dass sie sich vorher die ganze Zeit getäuscht hat... und wer gibt schon gerne Fehler zu?

    Beamter auf Widerruf bist du nur während des Refs. Keiner zwingt dich, nach dem Referendariat direkt in den Beruf einzusteigen.

    In einigen Bundesländern gibt es Altersgeld, allerdings nicht in Bayern. Wenn man dann bsw. nach 10 Jahren aufhört, erhält man später seinen Anteil an der Pension, den man sich "erarbeitet" hat. In Bayern (oder bsw. auch NRW) wird man hingegen nur in der gesetzl. RV nachversichert, siehe bsw.: https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/n…_altersgeld.htm

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass es im System irgendwann "ruhiger" zugeht. Es gibt immer wieder neue Herausforderungen. Es wird auch noch dauern, bis sich die Situation an den Grundschulen "beruhigt".

    "Entspannt Teilzeit" klingt für mich ein wenig naiv. Der Rest der Zeit ist dann eben gefüllt mit der Kindererziehung und du musst versch. Termine unter einen Hut bringen.

    Teilzeit befreit dich auch nicht einfach von einer Klassenleitung. Ich komme zwar nicht aus dem System Grundschule, kann aber nicht vorstellen, dass es da so viel anders läuft.

    Bei mir am Seminar fielen einige durch... und das definitiv nicht immer gerechtfertigt. Es kam auch vor, dass gute Kandidaten im Erstversuch überraschend durchfielen. Ich bin doch recht verwundert über die Aussagen hier. Es scheint da wohl große lokale Unterschiede zu geben.

    Das ist wohl auch einer der Gründe, wieso ich das Ref eben häufig mit "Willkür" verbinde.

    Ich glaube, da wirst du schlechte Karten haben... Du bist ja auch verpflichtet, die Bezügemitteilungen auf Richtigkeit zu prüfen.

    Ich würde mich trotzdem rechtlich beraten lassen - gerade, weil es auch um eine nicht unerhebliche Menge an Geld geht. Vllt. findet sich ja doch noch ein Weg.

    Die Verjährung erfolgt doch erst nach über 3 Jahren?

    edit: Also müsste doch zumindest für die letzten drei Jahre ausgezahlt werden oder irre ich mich bei der Verjährung? Da wir ja keinen Arbeitsvertrag haben, gilt meines Wissens die Verjährungsfrist aus dem BGB.

    Ne, ich würde mich nicht auf Diskussionen einlassen. Als Schülerin hätte ich das auch ungerecht empfunden, wenn die anderen Zuspätkommer noch schreiben durften. Aber dann muss man entweder einlenken oder das durchziehen ohne Diskussionen

    Mh, das wäre ein Grund für mich, sie aus dem Unterricht zu verweisen. Du lässt Dir zu viel gefallen. Raus mit den Störern. Sie dürfen dann direkt zur Schulsozialarbeiterin und erklären, warum sie aus dem Unterricht gelogen sind. Wenn ihr sowas habt: Prima.

    Und der Faden hier endet genauso wie in allen anderen von Dir eröffneten Themen: Du hast ein Problem, ganz viele wollen helfen, Du nimmst keinen Tipp an oder reflektierst Dein Verhalten.

    Genauso sehe ich das auch. Volljährige SuS, die sich daneben benehmen, müssen damit rechnen, des Unterrichts verwiesen zu werden. Wobei ich das bisher nur ein einziges Mal tun musste. Aber gut, das liegt wohl auch daran, dass die SuS in unserer Oberstufe einem kaum Ärger bereiten... das Abenteuerliche passiert fast nur in der Sek1 und da ist es ja weitaus komplizierter.

    Haubsi1975, du regst dich zu viel auf. Verschwendete Lebensenergie. Nachprüfen und fertig. Wenn ich selbst nicht sicher bin, ob jemand noch nachgeprüft werden soll, bleibt mir wohl nichts anderes als "in dubio pro reo" nachprüfen zu lassen, außer die zuständige Abteilungsleitung (oder wie auch immer es an der jeweiligen Schulform bzw. BL heißt) ist anderer Ansicht.

    Das Weitergeben von Interna durch die Schulsozialarbeiterin würde ich auf einer anderen Ebene ausdiskutieren, ggf. auch mit der SL. Das geht gar nicht.

    Einige Kollegen vermitteln leider immer noch ein problematisches Menschenbild, wenn's ums Abitur geht. Wenn man bedenkt, dass quasi jeder Zweite das Abitur erhält, ist es sowieso nichts "Besonderes". Die Bedeutung dieser Abschlussprüfung wird massiv überschätzt.

    Die Unis sollten Aufnahmeprüfungen einführen und man sollte endlich den notwendigen und zumindest konsequenten Schritt gehen und diesen Bildungsabschluss vollständig entwerten.

    Einfach der Schulleitung, Vertretungsplanung Bescheid geben mit dem Hinweis, dass es sich um einen dringenden Facharzttermin handelt und es nicht möglich war, diesen außerhalb deiner Arbeitszeiten wahrzunehmen. Und daran denken, sich beim Arzt eine Bescheinigung mitgeben zu lassen.

    Ich bin verwundert, dass bei einigen scheinbar extra ein Formular ausgefüllt werden muss. Meines Erachtens handelt es sich hier nicht um Sonderurlaub o.Ä.

    Wenn es nicht möglich ist, den Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, dann ist das eben so. Natürlich wirst du "ganz normal" bezahlt. Du musst auch die Arbeit nicht nachholen o.Ä. Die Freistellung darf dir an der Stelle nicht verweigert werden - außer, es wäre eben offensichtlich, dass der Termin verschiebbar wäre. Um es nicht am Ende zu einer unnötigen Diskussion kommen zu lassen, ob der Termin denn wirklich so wichtig sei (je nach SL), würde ich keine nähere Auskunft geben.

    Hey Mrs Pace,

    damit der Vorfall als Dienstunfall anerkannt wird, muss ich noch ein unabhängiges Gutachten vorlegen, das bestätigt, dass der Vorfall "nach medizinischem Kenntnisstand allgemein geeignet" ist eine solche Störung hervorzurufen. Das Gutachteninstitut, das mir fest vorgeschrieben wurde dafür, kann jedoch erst Ende des Jahres wieder Termine anbieten. Bürokratie eben. Aber meine Therapeutin und auch die Amtsärztin haben keine Zweifel daran, dass das Erlebnis Ursache für meine Beschwerden ist und auch bei anderen eine PTBS hätte auslösen können.

    Der Schritt, einen Anwalt hinzuzuziehen, bereitet mir irgendwie Sorge... Aber ich befürchte auch, dass kein Weg daran vorbei führt.

    Danke schon mal.

    Genau dafür sind Anwälte da - um dich durch diesen unschönen und bürokratischen Prozess zu begleiten und zu unterstützen. Es ist absolut nichts Ungewöhnliches, einen Anwalt in einem solchen Fall einzuschalten, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft.

    So gesehen finde ich, dass der Begriff "befürchte" nicht der passende Begriff ist. Sieh es eher als etwas Positives an: Du holst dir Unterstützung.

    So ein Schreiben des Anwalts könnte ja vllt. auch dafür sorgen, dass plötzlich ein früherer Termin zustande kommt. Solche Schreiben wirken manchmal Wunder.

    Der Vertrag läuft mit 25 Std. Die Stunden müssen bezahlt werden und werden auch bezahlt. Mehrarbeit ist nicht zulässig. Bei Unterschreitung der vorgegebenen Stundenzahl (bei Unterrichtsausfall - aber nicht, wenn du zu der Zeit anderweitig schulisch tätig bist) kann es aber durchaus innerhalb einer Woche zu einer Verrechnung mit entfallenen Stunden kommen (meist in Form von zusätzlichen Vertretungsstunden, um wieder auf die 25 Std. zu kommen).

    Dieses "Modell" der Vertretungsreserve wird verstärkt genutzt, wenn jmd. im laufenden Schuljahr zur Schule kommt.

    Da die Stunden bezahlt sind, musst du im Regelfall auch anwesend sein.

    Sollten die Std. bsw. in der 5. und 6. Std. liegen und du nicht zur Vertretung eingeplant werden... hängt es wohl davon ab, wie die Schule es handhabt. Hier kann es auch sein, dass die Schule dich anderweitig einsetzt - zum Beispiel zur zusätzl. Förderung (Doppelbesetzung). Oder auch erwartet, dass du als "Notfallreserve" die ganze Zeit über anwesend bist. Genau deshalb würde ich noch einmal genau nachfragen, welche Erwartungen an dich gestellt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

    edit: In den ersten beiden Std. stellt sich häufig die Frage nicht wirklich - außer vllt., wenn man 5 Minuten von der Schule entfernt wohnt.

    Das ist auch meine Befürchtung. Und der Kommentar der GEW-Sprecherin ist ja mal völlig daneben. Sie kann mit dem Modell gut leben "zumal Menschen aus der Praxis Sekundarschüler womöglich besser „anpacken“ könnten."

    Klingt ja schon gerade so, als ob man dort eine andere Spezies vorfindet. Als ob an anderen Schulen keine pubertierenden Jugendlichen vorzufinden wären...

    Noch ein Gedanke:

    Es gibt wenig Verständnis dafür, dass die Lehrkräfte untereinander die Schulform wechseln, obwohl sie alle ein Lehramtsstudium mit Fachanteilen haben.

    Das hängt aber auch sehr vom Bundesland ab. An der Gesamtschule unterrichte ich in der Sek 1 weitestgehend auf Hauptschul- und Realschulniveau, auch wenn ich an sich ja auch das gymnasiale Niveau abdecken soll. Das ist natürlich ein anderes Arbeiten als die Sek 1 an einem Gymnasium und war für mich eine Umstellung - dafür braucht man m.E. aber kein eigenes Studium oder ein neues Ref, wie das zum Teil in anderen Bundesländern gefordert wird, in denen es kaum oder keine Gesamtschulen gibt.

    Die Grundschule oder Förderschule - das ist dann schon nochmal was anderes.

    Die Grundschule ist schon noch etwas "anderes". Ich finde aber auch, dass man ernsthaft über die Abschaffung des Lehramtsstudiums in seiner jetzigen Form nachdenken sollte.

    In NRW sehe ich schon jetzt keinen Grund mehr, Lehramt zu studieren - außer eben im Fall der Grundschule. Der Seiteneinstieg über OBAS mit anschl. Verbeamtung könnte meinetwegen auch zur Norm werden und wir schaffen das jetzige Konstrukt ab.

    Zitat

    Was bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?

    DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.

    https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-h…00-001a4a160123

    Es bleibt spannend... wenn der Sockelbetrag hier übernommen wird, befürchte ich, dass es bei den Besoldungsrunden der Länder auch zur Übernahme eines Sockelbetrages kommen wird nach erfolgter Tarifverhandlung. Verdi wird nämlich definitiv auch beim TV-L auf Sockelbeträge setzen.

    Verrückterweise würde eine prozentuale Erhöhung ohne Sockelbetrag bei den Landesbeamten zu einem noch größeren Unterschied bei angestellten und verbeamteten Lehrern führen. Das wäre aber auch verdi schuld. Die Sockelbeträge sind eine Katastrophe - egal, ob angestellt oder verbeamtet.

    Wenn es nach Nancy geht schon.

    2018 wurde in der Besoldungsrunde der Durchschnittwert herangezogen und das Ergebnis der Tarifrunde nicht eins zu eins übernommen:

    Zitat

    TVöD VKA (Kommunen) und TVöD Bund

    Entgelterhöhung in 3 Stufen.

    Individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und -stufe:

    • 01.03.2018: mindestens 2,85% (64,44 €), durchschnittlich 3,19%, höchstens 5,70%
    • 01.04.2019: mindestens 2,81% (71,00 €), durchschnittlich 3,09%, höchstens 5,39%
    • 01.03.2020: mindestens 0,96% (22,78 €), durchschnittlich 1,06%, höchstens 1,81%

    https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2018/

    Zitat
    lineare Besoldungserhöhung in 3 Stufen:
     
    • 01.03.2018: +2,99%
    • 01.04.2019: +3,09%
    • 01.03.2020: +1,06%
    der erste Erhöhungsschritt ist gegenüber dem Tarifergebnis TVöD gemäß § 14a BBesG um 0,2 Prozentpunkte vermindert.

    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2018/

    Das Ergebnis soll systemgerecht übernommen werden. Ich gehe nicht davon aus, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Die Frage ist dann eben... was ist systemgerecht und wie wird der Durchschnitt berechnet?

    Zitat

    Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 1,43 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Beamtenbereich liegen die Kosten für den Bund bei rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 rechnet der Bund mit jährlichen zusätzlichen Kosten von rund 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pre…handlungen.html

    Naja, über 24 Monate handelt es sich weiterhin um einen beträchtlichen Reallohnverlust. Wenn man die vergangenen schlechten Tarifabschlüsse mit berücksichtigt, gibt es hier keinen Grund zur Freude. Die anfängliche Nullrunde ist nun auch kein großer Wurf.

    Ich bin gespannt, wie bei der Besoldungsrunde für den Bund vorgegangen wird, da das Konzept der Sockel- und Mindestbeträge mit dem Abstandsgebot bei Beamten (zwischen den Besoldungsgruppen) nicht wirklich vereinbar ist. Der Mindestbetrag beim Tarifabschluss scheint aber nur die Entgeltgruppen E1 und E2 im Tvöd zu betreffen.

    Verdi empfand die Erhöhung der JSZ im Tvöd ja als "krass unsozial" und konnte den Vorschlag der AG "erfolgreich" abwehren. Es findet durch Verdis Vorgehen ein Zusammenstauchen der Entgeltgruppen statt und das Übernehmen von Verantwortung im ÖD wird immer unattraktiver, während die Stellen in den unteren EGs attraktiv sind, da das dort gezahlte Entgelt mit der Privatwirtschaft mithalten kann oder häufig auch höher ist.

    Bei Beamten ist ein solches Vorgehen eigtl. nur schwer möglich - da riskieren der Bund bzw. die Länder, dass die Gerichte dies als verfassungwidrig erachten. Vllt. ist es denen aber auch egal. Sie ignorieren ja eh alle Urteile zur amtsangemessenen Alimentation. Ein Problem mehr oder weniger macht den Kohl dann auch nicht fett.

    Ich hoffe, dass die radikalen sozialistischen Vorstellungen von verdi bei den Beamten nicht zum Tragen kommen.

    Nur, weil es auf dem Fragebogen ist, heißt das nicht, dass es etwas "Schlimmes" ist.

    Selbst, wenn es nicht explizit aufgelistet ist, müsste man es trotzdem angeben, da schließlich auch nach der Einnahme von Medikamenten gefragt wird - in so ziemlich jedem Fragebogen und meist auch nochmal persönlich.

    Da eine Schilddrüsenunterfunktion nicht darauf schließen lässt, dass man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird, brauchst du dir auch keine Gedanken machen.

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