Wichtig! PKV oder GKV? Private Krankenversicherung - Barmenia (Öffnungsaktion)

  • wegen chronischer Erkrankungen

    ... ist es mit der PKV gar nicht so einfach: Risikoprüfung!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • da meine Probezeit jetzt durch ist.

    Wie warst du denn während der Probezeit versichert?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich hänge mich mal an die Frage an: in NRW gibt es soweit ich weiß keine pauschale Beihilfe, ich bin aber noch in der GKV. Was würdet ihr dann sagen? Ich bekomme durch die Steuererklärung recht viel wieder, aber der monatliche Beitrag ist verdammt viel. Und eben wegen chronischer Erkrankungen stehe ich vor der gleichen Frage, v.a. da meine Probezeit jetzt durch ist.

    Die Öffnungsklausel steht dir nicht mehr zur Verfügung.


    Zitat

    Im Rahmen der Öffnungsaktionen werden die folgenden Personengruppen

    in die Private Krankenversicherung aufgenommen:

    "Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis

    auf Probe vorangegangen ist;"

    https://www.pkv.de/fileadmin/u…Beamtinnen_und_Beamte.pdf


    Es wäre sinnvoll gewesen, das Ganze eher anzugehen. Ich würde an deiner Stelle mit einem Makler anonyme Voranfragen durchführen, um zu schauen, ob es Krankenversicherungen gibt, die dich aufnehmen würden. Da du ja nicht unter Zeitdruck stehst, würde ich zuvor die Daten der zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen und der gesetzlichen Krankenkasse(n) anfordern und eine genaue Übersicht über die Diagnosen erstellen. Bei gesetzlich Versicherten sind falsche Diagnosen leider die Regel und nicht die Ausnahme und können zu einem späteren Zeitpunkt zu größeren Problemen führen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung beschuldigt.


    Innerhalb der ersten drei Jahre prüfen die Versicherer verstärkt, insb. bei bestimmten Diagnosen. Hierzu gehören insbesondere (kostspielige) chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Typisches Beispiel wäre z. B. das Einreichen einer Rechnung zur Physiotherapie kurz nach Vertragsabschluss. Wenn die Diagnose zuvor angegeben wurde, braucht man sich hier keine Sorgen zu machen und es wird wahrsch. auch nicht zu einer erneuten Prüfung kommen.


    Rein theoretisch kann die Versicherung auch in den ersten 10 Jahren noch eine Prüfung vornehmen und ggf. auch nach 10 Jahren, wenn die Rechnung innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsabschluss gestellt wurde. Danach "bringt" es ihnen nicht mehr wirklich etwas. Viele Versicherer prüfen meines Wissens nur in den ersten Jahren.


    Eine Prüfung bedeutet meist, dass der behandelnde Arzt einen Fragebogen ausfüllen muss. Es kann aber auch sein, dass der Versicherer fordert, dass man die Abrechnungen der GKV oder gar der kassenärztl. Vereinigung einreicht. Der Versicherer darf diese Prüfung durchführen - wie weit er hierbei gehen kann, ist m.W. noch nicht ausreichend durch die Gerichte geklärt und hängt wahrsch. auch vom Einzelfall ab.


    Die Versicherer verhalten sich hier nicht alle gleich. Es gibt Versicherer, die deutlich eher prüfen und auch eher Druck ausüben als andere. Ein guter Makler wird hier Bescheid wissen. Der Grund, wieso ich das erwähne, ist, dass man mit mehreren Krankheiten durchaus in die Situation der "Prüfung" kommen kann. Wenn man ahnungslos in die PKV wechselt, ohne darüber informiert zu sein, ist das keine schöne Situation. Genau deshalb ist es auch so wichtig, nicht "aus dem Gedächtnis" die Daten anzugeben, sondern eine Datenabfrage bei GKV und kassenärztl. Vereinigung vorzunehmen. Ist man dazu gesetzlich verpflichtet? Nein. Ist es dringend anzuraten? Ja.


    Als Beamter hat man in so einer Situation ein ernsthaftes Problem. Ein Angestellter oder Selbstständiger (wobei es hier - je nach Fall - auch schwierig sein kann) kann einem Basistarif der PKV noch entkommen, wenn er "rausgeschmissen" wird. Dem Beamten bleibt nur die Kündigung, um wieder in die Gesetzliche zu kommen.


    Also: Alles Nötige angeben und wenn du dann abgelehnt wirst... auf die pauschale Beihilfe hoffen und warten.


    Diese könnte in absehbarer Zeit kommen: https://www.abgeordnetenwatch.…ehen-die-auch-beamten-die

  • Ohne nachzuschauen, über 850€.


    Aber: Diabetes Typ 1, Herzfehler, PTBS

    ... und dazu noch eine beidseitige familiäre Vorbelastung für Schilddrüsen-Erkrankungen und Krebs.

    Okay, damit besteht hier keine realistische Möglichkeit. Die Öffnungsaktion wäre eine Möglichkeit gewesen (Frist: 6 Monate nach Verbeamtung).


    Aber die pauschale Beihilfe soll ja kommen... also Geduld ;)

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