Weil es das Land einen Scheiß interessiert, wie viel Zeit man vorbereitet. Das AZ-Konto wird sich nur auf die Unterrichtsstunden beziehen.
Es werden ja auch zum Beispiel für Gutachten soundsoviel Stunden veranschlagt. Wenn einer doppelt so lang dransitzt, dann kann er dafür nicht woanders kürzen, er oder sie muss selbst schauen, dass er die Gutachten effektiver gestaltet. Oder eben länger daran arbeiten.
1. Wenn sich das AZ-Konto nur darauf beziehen würde, bräuchte man keines. Dann würde man es „Deputat“ nennen und das gibt es schon.
2. Doch, man kann und muss anderswo kürzen. Im langfristigen Mittel darfst du nicht mehr als 41 Wochenstunden arbeiten. Dann bist du eben verpflichtet, entweder so zu kürzen, dass du diese Grenze nicht reißt oder musst, sollte auch das nicht möglich sein, eine Überlastungsanzeige stellen.
Ehrlich gesagt ist die Haltung, dem Dienstherren einfach immer mehr Zeit zu schenken, weil die Aufgabenlast dies doch (scheinbar) erfordert, eine echte Unsitte. So wird der Dienstherr niemals aufhören, immer noch eine Schippe draufzulegen.