Es scheint auch Fälle zu geben, bei denen die öffentlichkeitswirksamen Zusatzaufgaben motiviert und gewissenhaft ausgeübt werden, jedoch das eigentliche Kerngeschäft, der Unterricht, vernachlässigt wird. Auch so kann Mehrarbeit verhindert werden....
Beiträge von Fridolina007
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Davon kannst du wohl ausgehen.
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Bei (ämterbezogenen) Beförderungen muss man im Rahmen einer Versetzung, insbes. zu einer anderen Schulform, neuerdings aufpassen, dass diese nicht rückgäng gemacht wird, falls es dort kein entsprechendes Amt gibt.
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Habe gerade mal recherchiert und mit Entsetzen gesehen, dass die genannte Behörde in BW sehr schlechte Rezensionen erhalten hat, da sie sich zumindest in den letzten Jahren kaum zurückgemeldet haben soll. Dabei wäre es eine so schöne und wirksame Überraschung für die Schulleitung, wenn sie völlig unerwartet einen Brief vom Landesdatenschützer erhalten würde. ......
Vielleicht würde ein Vorabtelefonat helfen, damit man den Namen eines konkreten Ansprechpartners hat, der sich dann umso verantwortlicher fühlt. Die Urlaubszeiten wären dabei auch zu erfragen, damit man nicht unnötig lange warten muss.
Parallel dazu solltest du auf jeden Fall die Personalräte einschalten, die ebenso auf diese datenschutzrechtlichen Missstände reagieren müssten. UND: Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten an der Schule ? Falls ja: Gerade der ist auch für Datenschutz auf elektronischer Ebene zuständig.
Jedenfalls hatte in meinem Fall damals der zuständige Dezernent vor meinen Ohren die damalige Schulleiterin darauf hingewiesen, dass mir die Beschwerde unbedingt gezeigt werden müsse....Dies hatte leider auch der Bezirkspersonalrat nicht auf dem Schirm gehabt, weswegen man es ihm unbedingt mitteilten müsste.
Für den Fall, dass dann die Beschwerde plötzlich völlig gegenstandslos werden sollte und vor einer Übergabe an dich vernichtet wird, kannst du dich freuen. Andererseits wäre das aber auch eine Vernichtung von Beweismaterial dafür, dass gegen dich gesammelt wird....
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Sorry, ich habe eben erst gelesen, dass es hier Neuigkeiten gibt.
Zum Thema "Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg" (Adresse müsstest du selbst herausfinden):
Beschränke dich zunächst einfach nur auf die besagte (Email-)Beschwerde(n) der Mutter, die an die Klassenlehrerin geschickt und dann weiter an die Schulleitung gereicht wurde(n), ohne dass du bisher Konkretes in der Hand hattest, um eventuelles Fehlverhalten abstellen zu können.
Nach etwa 3 Wochen kannst du mit einer Reaktion rechnen, indem dir der Datenschützer erklärt, dass er die Schulleitung aufgefordert hat, den Inhalt der Beschwerde samt Beschwerdeführerin offenzulegen. Ich habe damals per normalem Brief kommuniziert.
Folgender Text könnte als Anregung dienen:
Sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung Schule,
mir ist am. . ... 2024 Folgendes widerfahren:
Ich als in der Wiedereingliederung befindliche Lehrkraft wurde unvermittelt zur Schulleitung meiner Grundschule X in Y zitiert und mir wurde eröffnet, dass eine aufgrund des Fehlverhaltens ihres Sohnes allzu bekannte Mutter zuvor eine Beschwerdemail (oder mehrere ?) über mich an die Klassenlehrerin geschickt hat. Obwohl dieses angebliche Fehlverhalten mich betraf, wurde ich bisher von keiner Seite konkret über die gegen mich erhobenen Vorwürfe sachlich informiert, die angeblich die gesamte Klasse betreffen. Diesen Wortlaut benötige ich aber, um den Wahrheitsgehalt zu prüfen und eventuelles Fehlverhalten meinerseits abstellen zu können. Als Grund wurde einseitig das Vertrauensverhältnis zur o.g. Familie angegeben. Klärungsgespräche sowie meine vorgesehene Wiedereingliederung können m.E. jedoch durch diese Art der Kommunikation nicht gelingen. Weiterhin wüsste ich gerne, in welcher Akte dieses Schriftstück nun zu finden ist.
Vor allem ist mir durch andere Fälle bekannt, dass ich ein Anrecht auf komplette Einsicht in alle über mich gesammelten Beschwerden habe.
Deshalb würde ich Sie bitten, letztlich im Sinne aller Beteiligten mir diese Informationen zukommen zu lassen. Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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.........individuelles Arbeitszeitkonto mit regelmäßigen 4 Überstunden (plus Vor- und Nachbereitung) bei Teilzeit und ohne deine Zustimmung ?
Irgendwie kommt mir das unrechtmäßig vor...
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Wirken sich diese 4 Stunden regelmäßige Mehrarbeit, die letztlich einer vollen Stelle gleichkommen, eigentlich auf die Pension aus ?
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Genau diesen Satz der Klassenlehrerin, den Quittengelee zitiert, finde ich auch völlig unmöglich ! Schließlich betrifft die Mail dich persönlich und ungeprüfte Inhalte wurden schließlich weitergegeben an höhere Stelle, die unbeteiligt offenbar als Richter fungieren soll.
Der Schulleiter muss zwar den Konflikt wieder nach unten befördern, aber:
Das Gespräch hätte m.E. nicht mit der ganzen Klasse, sondern nur mit der beschwerdeführenden Familie geführt werden dürfen. Dabei hätte dich z.B. auch eine Sozialpädagogin (als Zeugin) unterstützen können.
Einen Klassenwechsel finde ich als Außenwirkung nicht geeignet, eher den Wechsel an die alte Schule, wie auch Quittengelee vorschlägt.
Neben Bezirkspersonalrat und Rechtsanwalt könntest du übrigens noch sehr wirkungsvoll und kostenlos eine andere Stelle schriftlich per Brief kontaktieren:
Den Landesbeauftragten für den Datenschutz deines Bundeslandes.
Mithilfe dieser Stelle wirst du in Kürze den gesamten Wortlaut der Beschwerde samt Namen der Beschwerdeführer erhalten. Denn was viele nicht wissen: Der Datenschützer verschafft dir auch sämtliche über dich gesammelte Daten.
Und es ist eine amtliche Behörde, die quasi Kontrollfunktion über deine Vorgesetzten hat. Damit könntest du dir enormen Respekt verschaffen, da du deine Rechte kennst und wahrnimmst.
Danach könnte ein Rechtsanwalt oder Bezirkspersonalrat die Schwachstellen dieses Schreibens zerpflücken.
Dass du noch nicht deine Freude an deinem Beruf verloren hast, ist bemerkenswert und ein guter Ansatz.
Lass dich nicht verunsichern !
Noch etwas: Du hast doch im Rahmen deiner Wiedereingliederung einen Fallberater ? Schildere ihm die Vorfälle aktenkundig per Mail und frage, ob auf diese Weise eine Wiedereingliederung überhaupt sinnvoll ist, wenn man über dich kommuniziert statt mit dir.
Dies könnte sehr wichtig sein für den Fall, dass man dich für dienstunfähig erklären will....
Viel Erfolg !
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Liebe "ThaTeacher",
dass deine Erlebnisse gerade dir mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen absolut nicht gut tun bzw. einer Wiedereingliederung geradezu entgegenstehen, leuchtet ein.
Es ist dabei keineswegs so, dass du andere in Schwierigkeiten bringst, sondern du selbst wirst von mehreren Seiten massiv in die Defensive gedrängt und geradezu "plattgemacht".
1) Durch eine stufenweise Wiedereingliederung an einer völlig neuen Schule unter ständiger Veränderung des Stundenplans wird deine Außenseiterrolle sofort im neuen Kollegium und womöglich auch bei Schülern und Eltern publik, auch unabhängig von deinem Verhalten. Somit wird Vorurteilen Vorschub geleistet.
2) Du sollst dich in der Wiedereingliederung "beweisen", d.h. du bekommst offenbar nur noch diese eine "Chance" unter o.g. widrigsten Umständen (dass es offenbar in der 3. Klasse läuft und du prinzipiell noch Motivation hast, bleibt dabei völlig unberücksichtigt) und darfst sie nicht vertun. Mir stellt sich die Frage: Ist dieser immense Druck mit dem Prinzip einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit überhaupt vereinbar ? Ferner mit dem Fakt eines sich allgemein verschärfenden Lehrermangels, gerade an Grundschulen ?
3) Es wird von Seiten der Mutter und der "Kollegin" über dich statt mit dir kommuniziert, und zwar wiederholt. Wären es wirklich so ernste Aspekte, hätte man bereits nach der ersten Mail mit dir sprechen sollen, um weiteren "Schaden" von den Schülern abzuwenden.
4) Es beschwert sich typischerweise ausgerechnet die Mutter des größten Störenfrieds über subjektiv als ungerecht empfundenes Verhalten, ohne auch nur deine Seite als Erwachsene anzuhören, was das Fehlverhalten dieses Schülers immer mehr fördert - und sicherlich irgendwann auch gegen weitere Lehrkräfte. - Perfide ist, dass sicher gleichzeitig erwartet wird, dass du diese Störungen durch konsequente Maßnahmen abstellst. Dass sich die Fokussierung auf Machtspiele logischerweise auch negativ auf die Leistungen bzw. Noten auswirkt, hat durchaus der Schüler bzw. die Familie zu verantworten.
5) Plötzlich wird die Problematik von der einen beschwerdeführenden Familie auf die ganze Klasse ausgeweitet. Es spricht strukturell gesehen einiges dafür, dass es etliche Mitläufer gibt, die nach der Pfeife des Störers tanzen, wodurch das Klassenklima empfindlich gestört ist.
6) Die Schulleitung räumt dir vor dem Gespräch keine "Einlassungsfrist" ein wie vor Gericht. Sogar ein echter Straftäter kennt vor seiner persönlichen Verteidigung alle konkreten Anklagepunkte und kann sich rechtzeitig einen Anwalt besorgen.
7) "Sie erklärten mir": Das heißt, da waren mehrere Schulleitungsmitglieder gegen dich anwesend ?
8 ) Du selbst sollst ein Gespräch als Angeklagte mit der ganzen Klasse führen und gleichzeitig Protokoll führen. Eine solche auch gesunde Lehrkräfte überfordernde Situation wäre wiederum geeignet, dass über dieses Klassengespräch eine weitere Beschwerde erfolgt - gerade auch, weil dir dieser Mechanismus, andere gegen dich zu instrumentalisieren, bereits offen angekündigt worden ist.
9) Dass hier ein Viertklässler mit einer Lehrkraft Machtspiele spielen darf, ist eine absolute Schieflage. Übrigens: Auch weit verbreitete "demokratisch" erscheinende Vorschläge wie z.B. dass beide Seiten eine gleiche Anzahl an Wünschen einbringen dürfen, würde deine natürliche Autorität stark gefährden.
Kurz: Du befindest dich auf einer Schlachtbank wie die andere Kollegin zuvor !
Hartnäckigkeit ist hier durchaus ein richtiger Ansatz, denn was hast du noch zu verlieren ?
Was ist eigentlich zwischen März und Juni passiert ? Warst du krankgeschrieben ? So wäre zu erklären, dass sich die Schulleitung nicht gemeldet hat.
Könntest du dich mit dieser zuvor ebenfalls betroffenen Kollegin vor dem Gespräch mit dem Schulrat kurzschließen, damit du weitere konkrete Informationen - neben deinem Mobbingtagebuch bzw. Gedächtnisprotokoll - hast ?
Was sind das für weitere seltsame Anschuldigungen, die dir beeinflusst und provoziert erscheinen ?
Wer wird bei diesem Gespräch noch zugegen sein ?
Aus meiner Sicht wäre es günstig, wenn sich zusätzlich ein Anwalt einschalten würde. Denn was du gerade erlebst, wäre m.E. von der Schwere der Beeinträchtigung nicht nur mit Mobbing, sondern vielleicht auch mit einem Dienstunfall vergleichbar.
Auch die behandelnden Ärzte solltest du in o.g. Aspekte ausführlich einweihen.
Ansonsten sollte der Personalrat dafür sorgen, dass diese allgemeinen Kommunikationsstörungen abgestellt werden, indem z.B. auch für Schüler und Eltern der Dienstweg schriftlich vereinbart wird.
Denn: Jede Menge Unkonkretes gegen eine Lehrkraft zu sammeln und unbestimmte Zeit später als Kübel auszugießen zeugt wirklich von einem extrem schlechten Klima, das keiner Schule würdig ist....
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Theoretisch können Eltern (auch unabhängig von eventueller Lernmittelfreiheit) nicht zu solch einem Kauf, der meist die 800 Euro inklusive Zubehör übersteigt, verpflichtet werden, denn gerade Geringverdiener und Kinderreiche hätten dabei das größte Nachsehen. Im günstigten Fall sind die Geräte nach dem Abitur noch aktuell.
Im Unterricht gibt es einige Vorteile, u.a. bezogen auf die verringerte Anzahl nötiger Kopien. Aber in Mittelstufenklassen wären ständige Missbrauchskontrollen erforderlich, die unmöglich erscheinen, wenn man sich gleichzeitig Medien wie der Lektüre und der Tafel Im Rahmen des Unterrichtsgesprächs konzentriert widmen möchte.
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..funktioniert technisch bei mir nun alles wieder.
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, bist du ebenfalls längst wieder im Dienst tätig und sogar seit zwei Wochen mit voller Stundenzahl.
Wieso war das für deine Schulleitung kein Grund zur Freude ? Hatte sie die Befürchtung, dass du dich übernommen hast und erneut ausfallen würdest ? Eine vorübergehende Teilzeit kann übrigens nicht verkehrt sein, wobei allerdings auch die massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten unbedingt berücksichtigt werden müssen. Dies stellt durchaus eine Zwickmühle dar. Und selbst für Beamte könnte eine Frühpension künftig letztlich sogar eine Unterschreitung der Armutsgrenze bedeuten......
Bei mir hatte die Wiedereingliederung innerhalb des letzten Vierteljahres im letzten Schuljahr gut funktioniert (nur noch 2 Krankheitstage).
Trotzdem sollte ich plötzlich mitten in der Konferenzwoche zur Dezernentin fahren, um angeblich über strukturelle Schulprobleme zu sprechen.
Dazu hatte ich auch etwas schriftlich vorbereitet mit Verbesserungsvorschlägen, u.a. zum belastenden Nachschreibeproblem (Personal für Aufsichten fehlt, obwohl manche KuK durch mehrere AGs massiv entlastet sind). Sehr kurzfristig erfolgte per Mail eine Terminbestätigung ohne irgendwelche Tagesordnungspunkte. Ein Dezernentengespräch war ansonsten laut Schulleitermail schon während meiner Krankheitszeit angedacht gewesen, doch da war offenbar keine Rückmeldung der Dezernentin erfolgt.
Völlig unerwartet fing die Dezernentin sofort an, mich als "dienstunfähig" zu beschimpfen und mich auf ganz unbestimmte Weise zu nötigen, ich solle nun "aktiv werden". Was damit gemeint war, war mir völlig unklar; ich fühlte mich aber zu niedergeschlagen, um nachzufragen.
Das Gesundheitsamt hatte jedenfalls zuvor eine günstige Prognose gestellt. Und ein Beamtenverhältnis kündige ich auf keinen Fall. Seltsamerweise wurde mir gleichzeitig empfohlen, das Bundesland zu wechseln, da ja in Hamburg Korrekturfächer anders bewertet werden. Also angeblich dienstunfähig nur in Niedersachsen.....
Das, was ich erlebt habe, war eine medizinische Amtsanmaßung sowie Nötigung, sodass ich bereits nach einer halben Stunde weinend den Raum verlassen musste. Dass du deine Fassung verloren hast, kann ich von daher sehr gut nachempfinden und deswegen muss man sich wirklich nicht schämen. Unabhängig von Versetzungen, die tatsächlich nicht immer das zugrundeliegende Problem lösen und stattdessen geeignet sein können, das Opfer indirekt zu diskreditieren, sollte der Sachverhalt eines Dienstunfalls geprüft werden, was allerdings meines Wissens wegen potentieller langanhaltender psychischer Folgeschäden nicht sofort erfolgen muss.
Ich habe dann jedenfalls umgehend eine Mail an meinen Fallbearbeiter (Kopie: SBPR-Vertreterin, allerdings ohne Rückmeldung) geschickt, da ja nun auch das übliche Evaluationsgespräch ausgeblieben war. Dieser hat dann gleich am nächsten Morgen in der Schule angerufen, um ein solches zu initiieren.
Mit dem Stundenplaner habe ich dann über das Teilzeitdeputat verhandelt und bin nun mit 5 Kernfachgruppen inklusive zweier Kurse eingesetzt, was alles ausgesprochen gut läuft, zumal ich mich gesundheitlich etwas generieren konnte, auch wenn ich körperlich nicht mehr so belastbar bin wie früher (derzeit sind noch Aufsichten ausgesetzt).
Trotzdem ist das Vertrauensverhältnis zum Schulleiter massiv gestört: Seit dem o.g. Vorfall leide ich verstärkt unter Motivationsproblemen, die kurioserweise durch das dauerhafte Hospitieren eines Referendars, der mir positive Rückmeldungen gegeben hat, zwischendurch abgeschwächt wurden. Besonders interessant fand er, dass drei SchülerInnen teilweise die Lehrerrolle übernommen und ein fragend-entwickelndes Unterrichtsgespräch mit dem Rest der Klasse durchgeführt haben.
Ja, auch Referendare können eine wichtige Unterstützung sein !
Ansonsten wurden im Rahmen eines (ideologisch geprägten) Aktionismus im Rahmen der Schulentwicklung gleich etliche "Räder neu erfunden" und individuelle sowie objektive Unterrichtsqualität scheinen kaum mehr eine Rolle zu spielen, was mich sehr frustriert. Infektionspräventive Abstände im Lehrerzimmer werden demnächst übrigens ebenfalls unwichtig werden, weil dort noch eine Couch untergebracht werden soll. Anscheinend wird vor anstehenden Schulleiterwechseln auch gerne personalmäßig "aufgeräumt"....
Also, unabhängig von individuellen Krankheitsgeschichten würde es mich mal interessieren, wie so der Krankenstand an anderen Schulen aussieht. Mir kommt es so vor, als ob er insgesamt massiv gestiegen ist, zumal ich z.B. neulich - trotz weiterhin empfohlener Stundenreduzierung sowie fortgesetzter Wiedereingliederung - innerhalb von zwei Wochen plötzlich vier Vertretungsstunden erteilen sollte, was mir nicht einmal in all den Jahren mit Vollzeitdeputat widerfahren war.
Ferner würde mich interessieren, warum eine Wiedereingliederungsmaßnahme nicht in allen Bundesländern im Krankenstand erfolgt.
Danke im Voraus für die Rückmeldungen !
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sorry, Tastatur des Macs funktioniert plötzlich nicht mehr trotz ausreichender Aufladung. Versuche es später nochmals....
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Also, ich bin schockiert darüber, dass offenbar nicht versachlicht gesagt wurde, dass deine Fehlzeiten eine Belastung darstellen würden, sondern du als Person. Deshalb fände ich ein Protokoll, in welchem solch ein entlarvender Wortlaut vielleicht vorkommt, umso wichtiger.
Ich könnte mir im Übrigen vorstellen, dass der Personalrat ebenfalls diese Auffassung vertritt, weswegen ich diesen schriftlich per Mail kontaktieren würde. Und wenn dann keine Antwort kommt, kannst du davon ausgehen, dass er die "belastete Mehrheit" vertritt und nicht dich.
Aber offenbar bist du nicht die einzige Dauerkranke, wenn trotz Überversorgung der Krankenstand so hoch ist. Versuche auch herauszufinden, ob es vielleicht anderen auch so ergangen ist wie dir. Dann hätte auf jeden Fall die Schulleitung selbst einen hohen Anteil am Krankenstand, die dann offenbar am Beispiel desjenigen, der die meisten Krankheitstage aufweist, ein Exempel statuieren wollte, um einen Sündenbock zu haben....
Zum Thema örtlicher Personalrat: Als ich vor 20 Jahren neu war, hatte mir einer von der damaligen Schulleitung stolz erklärt, dass alle, die nun in der Schulleitung seien, vorher mal im Personalrat gewesen seien. Das sollte wohl suggerieren, dass sich die Schulleitung gut bezüglich der Sorgen und Nöte der Beschäftigten auskennt. Ich habe es aber eher so interpretiert, dass nahezu jeder Verbeamtete, der in den PR strebt, Ambitionen zum Aufstieg hat. Denn so selbstlos und rückgratvoll agieren die Wenigsten. Und falls sie es doch mal tun, was ich damals in den neuen Bundesländern auf SBPR-Ebene erlebt hatte, erfolgt die Keule der sog. "Friedenspflicht".
Terminbestätigung: Es ist durchaus auch denkbar, dass die Schulleitung dich (unter einem Vorwand) zum Dezernenten schickt, wozu es in der Regel einer schriftlichen Terminbestätigung bedarf.
Ich selbst habe Ende des letzten Schuljahres so etwas erlebt, nachdem ich mit einer Unterbrechung gut ein halbes Jahr krank gewesen war (plötzlich niedriger Blutdruck, Schwindel, Hitzewallungen, Energieverlust). Der Neurologe vermutete ein hormonelles Problem nach den Impfungen, die ja der Allgemeinheit dienen sollten. Vermutlich wurden Phänomene der plötzlichen Menopause verstärkt.
Ich selbst hatte einen Antrag auf begrenzte Dienstfähigkeit gestellt, um finanziell etwas besser zu stehen, was das Gesundheitsamt aber abgelehnt hatte. Man ging damals noch von einer hormonbildenden Zyste aus, was sich per OP nicht bestätigt hatte.
Nach einer Entgiftung und Physiotherapie habe ich eine Wiedereingliederung (ich hatte von mir aus schon vorher Stunden reduziert) vorgenommen, wobei diese nicht stufenweise erfolgte. Ich w
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Ja, es ist tatsächlich schockierend, wie gerade mit älteren Lehrkräften umgegangen wird, bei denen vermehrt u.a. chronische Krankheiten auftreten. Bereits Umstellungen durch die Menopause führen zu erheblichen Veränderungen, denen durch nicht gewährte Altersentlastungen (in NDS) nicht entgegengekommen wird. Am liebsten hat der Arbeitgeber flexibles "Frischfleisch" - mit 30-jähriger Berufserfahrung ...
Und es ist auch völlig klar, dass du möglichst eine volle Stelle anstrebst, gerade als Angestellte und Quereinsteigerin, die du wesentlich weniger Geld erhältst.
Über Vollzeitlehrkräfte müsste sich Niedersachsen eigentlich freuen, allerdings scheint es der Schulleitung Arbeit bereitet zu haben, wenn aufgrund von zwei verschiedenen Krankheiten öfters der Stundenplan verändert werden musste, ohne dass jeweils zusätzliche Arbeitskräfte zur Verfügung standen. Das ist aber nicht dein Problem. Und auch wir müssen bekanntlich oft mit gehäuften Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern klarkommen. Trotzdem kann niemand etwas für Krankheiten, die ja gerade bei Lehrkräften stets von Ärzten bestätigt werden.
Und zwei verschiedene Krankheiten, von denen bereits eine überwunden ist, dürften beim Gesundheitsamt nach meiner Einschätzung eher für eine günstige Prognose sorgen.
Das BEM-Verfahren schützt tatsächlich wirkungsvoll vor Machtmissbrauch, gerade wenn sich im Rahmen der (ggf. stufenweisen) Wiedereingliederung erste Erfolge eingestellt haben. Sofern die Schulleitung mit oder ohne Rückendeckung insgeheim eine "Wiederausgliederung" plant, kann man dies gleich dem BEM-Ansprechpartner melden, sodass dann umgehend ein Gespräch (am besten im Beisein des Bezirkspersonalrats) eingeleitet wird.
Was das sog. "Fürsorgegespräch" betrifft, empfehle ich, unbedingt ein eigenes Gedächtnisprotokoll anzufertigen, ferner würde ich ein Protokoll über das gelaufene "Gespräch" von der Schulleitung verlangen. Vom örtlichen Personalrat würde ich angesichts häufiger Befangenheiten nicht allzu viel erwarten, auch wenn dieser auch Angestellte vertreten müsste.
Sofern sich solche Zustände noch auf höherer (instrumentalisierter) Ebene wiederholen sollten und dies bewiesen werden kann (z.B. durch eine kurzfristige Terminbestätigung per Mail), könnte man vielleicht prüfen, ob man solch ein vorsätzlich gesundheitsschädigendes Verhalten von Vorgesetzten nicht als Dienstunfall geltend machen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn ärztliche Amtsanmaßung oder massive Nötigung im Spiel ist, wie vielleicht schon auf Schulleiterebene.
Falls Quereinsteiger nur als vorübergehende Lückenfüller benutzt werden sollten, fände ich das auch sehr unfair.......
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zur Anzahl der Arbeiten: Vor einigen Jahren waren es nach meiner Erinnerung auch bei nur drei Wochenstunden vier bis sechs Arbeiten, weshalb damals keine Proportionalität möglich war. Die Änderung bzw. Anpassung auf "drei bis fünf Arbeiten" ist meines Wissens relativ neu und eröffnet natürlich faire Entlastungsmöglichkeiten.
Trotzdem reicht die Zeit vorne und hinten nicht, weshalb unser schulinterne Lehrplan weiter entrümpelt werden müsste.
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"Mehrheit" bezog sich hierbei auf die Stimmung in unserem Kollegium, sowohl was die Ergebnisse des WPU-Unterrichts betrifft als auch bezogen auf die Kürzungen speziell in Klassenstufe 9. Es mag sich zwar auf den ersten Blick harmlos anhören, wenn eine Wochenstunde in einem bzw. mehreren Kernfächern fehlt, aber letztlich kommt da eine Menge zusammen.
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In Niedersachsen kann an Gymnasien zwischen zwei Stundentafeln gewählt werden: Bei der ersten verbleiben den Kernfächern teilweise mehr Unterrichtsstunden. Bei der zweiten Stundentafel wird die Möglichkeit von Profilfächern genutzt (Wahlpflichtfächer: Entdecker, Theaterspielen etc.), die für Motivation sowie zusätzliche Zeugnisnoten (ohne dass unbedingt eine Arbeit geschrieben werden muss) sorgen sollen. Soweit ich weiß, machen davon z.B. auch musisch orientierte Schulen Gebrauch, was durchaus sinnvoll sein kann.
Das Problem besteht darin, dass diese Zusatzstunden irgendwo herkommen müssen, ohne dass die Höchstgrenze an zulässigen Wochenstunden bei den Schülern überschritten wird. Deshalb wird einfach den Kernfächern in bestimmten Klassenstufen eine Stunde "geklaut", ohne dass die Anzahl der Arbeiten verringert wird. M.E. sind dann aber Latinumsabschlüsse nicht mehr vergleichbar.
Den Höhepunkt des Dilemmas hatten wir nach dem Lockdown, als diese Wahlpflichtfachlehrer an unserer Schule Stundenanrechnungen für die Erteilung von Kompensationsunterricht bezogen auf die extrem zu kurz gekommenen Kernfächer erhielten (bekanntlich folgten ja auch noch gesonderte Lernstandserhebungen, da man offenbar den Schülerleistungen sowie Zensuren nicht traute) und die Kernfachlehrer ohne jegliche Stundenanrechnung den Wahlpflichtlehrern fachlich zuarbeiten mussten. Diese Absurditäten hatte sogar der Personalrat veranlasst und nicht etwa die Schulleitung.
Letztlich gibt es offenbar für diese Stundentafel 2 keine wirkliche Mehrheit mehr, aber es wirkt halt enorm nach außen, wenn das Angebot an Fächern möglichst groß ist.....
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Da wird endlich ein gravierender Missstand angesprochen, der insbesondere bei Stundentafel 2 in Niedersachsen auch die Kernfächer betrifft:
Wenn z.B. im Fach Deutsch (wegen zusätzlichen Wahlpflichtunterrichts, der in die Stundentafel eingreift) in Klassenstufe 9 bei drei Wochenstunden mindestens vier Arbeiten geschrieben werden müssen, wirkt sich das gleich auf drei Ebenen negativ aus:
a) zusätzliche Tage, die mit Korrekturen gefüllt sind. b) erhöhter Stress in den reduzierten Stunden, da ja sämtliche Klassenarbeiten gründlich
(inklusive Lektüren und Aufsatzbesprechungen) vorbereitet werden müssen. c) letztlich u.U. mehr Korrekturgruppen zur Auffüllung des
Deputats. Wenn man Pech hat, erhält man dann als Parallelgruppe eine weitere 9. Klasse hinzu....
In Klassenstufe 10 liegt das Problem ebenfalls vor.
Wenn nun in Erdkunde nicht nur etwas von einer fairen Proportionalität zwischen Wochenstundenzahl und Anzahl der Arbeiten abgewichen wird, sondern sogar eine Verdoppelung vorgesehen ist, dann ist es höchste Zeit für eine Beschwerde gegen solch eine vorprogrammierte Dauerüberlastung, zumal ja in Klassenstufe 11 nicht einfach Wissen abgefragt bzw. angekreuzt wird, sondern Oberstufenniveau erreicht werden muss.
Ohnehin halte ich in diesem Zusammenhang (Einführungsphase der Oberstufe) einstündig erteilte Fächer geradezu für einen Witz, wenn man bedenkt, dass auch AGs zweistündig laufen, bei denen keinerlei Korrekturen anfallen.
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Während des Lockdowns bzw. Distanzlernens hatten es offenbar auch mehrere Kolleginnen und Kollegen unserer Schule aus Zeitgründen so praktiziert, dass sie bei massenhaft eingereichten Beiträgen erst im Nachhinein ausgelost haben wollen, wen sie bewerten wollten.
Das ist zum einen nicht transparent, weil bei der sog. Auslosung kein unabhängiger Zeuge zugegen ist und dieses Verfahren den Beigeschmack von Willkür haben kann - je nachdem, ob vielleicht der Eindruck entstanden war, dass man dem jeweiligen Schüler eher wohlgesonnen sei oder nicht. Zum anderen hieß es (in NDS) zeitgleich ausdrücklich, dass genau zwischen einer Lern- und Prüfungssituation unterschieden werden müsse, auch wenn z.B. mündliche Mitarbeit in beide Kategorien fällt, allerdings bei allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen.
Also, auch ich schließe mich als Laie den vorigen kritischen Beiträgen an. Für zulässig hingegen halte ich das Verfahren, von vornherein nur einige Tests mitzunehmen, sofern das angekündigt wurde, da man als Lehrer ja vorab das Ergebnis nicht kennt. Diese könnte man ggf. auch per Namenszettel völlig neutral auslosen....
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Das Dauerproblem mit den Nachschreibern, das sich unter Corona erheblich verschärft hat, ist mir sehr wohl bekannt.
Und dass man sowohl aus Zeitmangel (nicht mehr als eine Arbeit pro Tag) als auch aus taktischen Gründen auf einen unbequemen Samstag ausweicht, ist ebenfalls sehr gut nachvollziehbar.
Nach meinen Informationen (SBPR Braunschweig) gibt es ein anderes Problem: Laut §2 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten stellt der Samstag keinen offiziellen Arbeitstag dar. Man kann also zunächst einmal keine KollegInnen zwingen, zur Aufsicht zu erscheinen. Inwieweit man SchülerInnen an Wochenenden zum Erscheinen verpflichten kann, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Vielleicht sollte man künftig vorsichtshalber auf regelmäßige Freitagnachmittage ausweichen ?
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