Du schreibst selbst, dass der BPR zunächst sehr engagiert gewirkt habe, dann aber jeweils (angeblich) verhindert gewesen sei, obwohl ja für solche Gespräche die gewählten Vertreter zur Verfügung stehen müssten. Ich könnte mir vorstellen, dass sie aus der Behörde irgendetwas in Erfahrung bringen konnten, was sie ebenfalls in Schrecken versetzt hat. Wenn nun schon die Schulamtsebene erreicht wurde, hilft nur noch ein Wechsel des Bundeslandes in der Hoffnung, dass keinerlei Verleumdungen mitwandern....
Was hier schon viele geschrieben haben: Im Krankenstand darf du nicht zu solch einem Tribunalsgespräch vorgeladen werden; nicht, dass es am Ende noch heißt, du seist gar nicht dienstunfähig. Und dass du keine Person deines Vertrauens hinzuziehen darfst, ist ebenfalls rechtswidrig. Dass sich der BPR darauf einlässt, ist ebenfalls seltsam. Und: Möchtest du ein weiteres Trauma erleben, was dich vielleicht die nächste Zeit noch quälen wird ? Welches ist der Grund für diese groß aufgebauschte Veranstaltung ? Beschwerden, die nicht einmal unterschrieben sind ?
Seltsam ist doch auch, dass es nur an der Abordnungssschule diese Probleme mit Schülern gegeben haben soll.
Du brauchst tatsächlich einen Anwalt, auch bezogen auf deine Freigabe für ein anderes Bundesland.