Man behält nimmt also Elternzeit, behält seinen Beamtenstatus und arbeitet als Angestellter in Vertretung an einer Schule, die man sich quasi selbst aussuchen kann? Und das zieht man durch, bis die Ursprungsschule einknickt? Können in der Zeit weiterhin versetzungsanträge gestellt werden, ich denke eher nicht?
Man ist nach wie vor Beamtin (in Elternzeit), arbeitet also nicht als Angestellte (man kann sich sogar selber an der eigenen Schule vertreten, dann darf man nämlich unterhälftig arbeiten, was sonst nicht geht). Wichtig ist, dass die Stundenzahl begrenzt ist (für nicht-Lehrerinnen in NRW 30 Stunden/Woche, muss man dann auf das Deputat umrechnen, variiert ja nach Schulform, glaube fürs GYM z.B. ca 18 Stunden ). Das kann man, sofern man Vertretungsstellen findet, einige Zeit machen, allerdings ist das kein Garant dafür, dass man nach Beendigung der Elternzeit nicht einfach zurück an die alte Schule kommt, da hat man ja die Planstelle. Dann greift Versetzung nach Elternzeit/ 50km Regel.