Beiträge von Miss Othmar

    Das hört sich für mich so an, wie: „Sei möglichst unselbstständig (kein Führerschein, Sozialpunkte für diverse Dinge, …), dann geht es dir in dem System ‚Beamtentum‘ gut. Wer selbstständig ist und über Führerschein etc. verfügt, ist der Dumme.“

    ...

    Keinen Führerschein zu haben, zeugt nicht von Unselbstständigkeit. Man kann auch ohne sehr gut mobil sein. Ein Führerschein ist übrigens auch keine Voraussetzung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis.

    Irgendwann muss einfach mal Schluss sein damit, unter Mobilität nur Automobilität zu verstehen! Die Probleme, die daraus resultieren, kann man in Ballungsgebieten sehr schön sehen.

    Ich habe einen Führerschein, hatte aber noch nie ein Auto und will auch ganz definitiv keins. Bei der Wahl meines Wohnortes habe ich darauf geachtet, dass ich alle Schulen meines Schulträgers mit dem Rad oder ÖPNV gut erreichen kann, mein Vertrag sieht eine Abordnung bzw. Vesetzung im Bedarfsfall ganz ausdrücklich vor.

    Das ist bei uns genauso. Unsere Schüler:innen kennen sich bei der ZP 10 mindestens 6 Jahre, beim Abi mehrheitlich seit 9 Jahren. Da ist dann schon klar, dass eine Schülerin mit einer Tetraspastik Klausurzeitverlängerung bekommt/auf einem Laptop schreiben darf/die Klausur jemandem diktieren darf und dass Klogänge zur Prüfungszeit hinzukommen. Ebenso gilt das für andere Behinderungen/chronische Erkrankungen/temporäre Probleme nach einem Unfall (Schreibhand in Gips). Das ist alles eine Frage der Transparenz und natürlich der Empathie, die man eigentlich auch als Jugendlicher besitzt.

    Bewirb dich doch in der nächsten Einstellungsrunde einfach mal als Quereinsteiger. Ableitbare Fächer hast du ja. Ein abgeschlossenes Studium auch. Eigentlich sollte dem nichts im Weg stehen und du kannst dem (teilweise sehr menschenverachtenden) Ref entgehen.

    Ein Seiteneinstieg mit 1. Staatsexamen geht zumindest in NRW nicht, was geht, ist eine befristete Stelle als Vertretungslehrerin.

    Bei vorbereiteten Englischstunden mit Bildern, Audio, Video usw. nutze ich am liebsten Power Point. Ich bereite eine Präsentation mit eingebundenem Material und genug Freiraum zum Schreiben vor und lade sie auf das iPad.

    Wenn ich nur eine Schreibfläche wie eine Tafel brauche, liebe ich die Notizen-App des iPads. Genug verschiedene Stifte, alles radierbar, falls sinnvoll auch speicherbar und wieder abrufbar, über Screenshots zu teilen und an andere zu verschicken.

    Ich habe einen Stehtisch, der ist echt genial, obwohl ich mich auch gerne im Klassenzimmer bewege.

    Das hat gar nichts mit Gymnasium zu tun, ich arbeite an einer Gesamtschule. Mein letzter Einsatz war in Hauswirtschaft, da müssen wir aus rechtlichen Gründen die Klasse teilen, weil man nicht mit 27 SuS in der Lehrküche kochen darf. Also haben die beiden Gruppen im Wochenwechsel Theorie im Klassenzimmer oder Praxis in der Küche. Ohne meine Vertretung für eine Kollegin, die erkrankt war, wären die beiden Gruppen zusammengelegt worden und Praxis wäre schlicht ausgefallen. Das meine ich mit verdecktem Unterrichtsausfall und Mogelpackung. Weil ich die Theorie vertreten habe - was mit dem Material der anwesenden Kollegin super möglich war - konnte sie die Praxisgruppe unterrichten.

    Da wären wir wieder bei der alten Problematik kognitive (bzw. emotional/sozial) vs. körperliche Behinderung. Das ist denke ich der Punkt, den state_of_Trance , Antimon und Schmidt mehrfach aufzeigten.

    Ich denke nicht, dass die UN-Konvention verlangt, dass Menschen nur deshalb einen Bildungsgang absolvieren können sollen, weil sie eine Beeinträchtigung/Behinderung haben, falls sie das ohne diese Behinderung auch nicht könnten. Aber es ist für Menschen mit Körper-/Sinnesbeeinträchtigungen sowie emotional-sozialen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen oder sonstigen chronischen Erkrankungen immer noch sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu bekommen oder ein Studium zu absolvieren, wir sind da als Bildungssystem nicht sehr inklusiv. Aber die Werkstufe eine Schule für GE z B. könnte durchaus an einem Berufskolleg angesiedelt sein, das ja SuS mit sehr unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen in den verschiedensten Bildungsgängen unterrichtet.

    Ich halte es übrigens für sehr kurz gedacht, wenn immer davon gesprochen wird, SuS mit Körperbehinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit "problemlos" inklusiv zu unterrichten. Wenn das so problemlos wäre, hätten sie nämlich keinen speziellen Unterstützungsbedarf. Ohne spezielles Material, Hilfsmittel, didaktische und methodische Modifikationen ist es vielen dieser SuS nicht möglich, ihr (kognitives) Potenzial auch auszuschöpfen. WIr haben außerdem mehrfach SuS an unsere Schule aufgenommen, die aufgrund ihrer Behinderung an Gymnasien massiv gemobbt worden sind.

    Ich vertrete aber lieber 3 Stunden im Monat, als das Klassen zusammengelegt werden müssen oder eine Doppelbesetzung aufgelöst wird und ich dann ggf. meinen Unterricht in die Tonne tun kann, weil die Planung unter den geänderten Unterrichtsvoraussetzungen nicht mehr umsetzbar ist. IAußerdem finde ich, dass das eine Mogelpackung ist, weil es sich um verdeckten Unterrichtsausfall handelt.

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