Beiträge von Gymshark

    Es gibt nicht die Definition von Inklusion. Das wird ja schon deutlich daran, dass fast jedes Land die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, es aber in der Umsetzung große Unterschiede von A wie Albanien bis Z wie Zimbabwe gibt.

    Den gleichberechtigen Zugang zu Bildung auch für Menschen mit Einschränkungen finde ich sehr wichtig, insbesondere in Zeiten, in denen es immer noch Länder gibt, in denen nachweislich mehr als die Hälfte der Bevölkerung nicht lesen und schreiben kann, oder in denen sogar einer ganzen Bevölkerungsgruppe qua Geschlechtszugehörigkeit der Zugang zum Schulwesen nach der Primarstufe verwehrt wird.

    Na, wenn es für Spezialfälle eine solche Spezialreinigung gibt, dann soll mir das auch Recht sein. Ob das (aus finanzieller Sicht) verhältnismäßig ist, ist zwar eine Sache, die aber zum Glück außerhalb meines Verantwortungsbereichs liegt. Wer beauftragt am Ende die Spezialreinigung - die Schulleitung oder der Schulträger? Das ist ja auch ein Zustand, der schnellstmöglich behoben werden muss und nicht wochenlang als offener Auftrag irgendwo herumliegen kann.

    Es steht im Vertrag von Reinigungskräften, was sie tun müssen, alles andere sind Sondervereinbarungen, die extra vergütet werden.

    Was zur Vollständigkeit gehört und was ich zuvor in Bezug auf Verwaltungspersonal an anderer Stelle schrieb: Der Arbeitgeber (m/w/d) hat die Möglichkeit, in den Vertrag zu schreiben, dass darüber hinausgehend zumutbare Aufgaben bei Bedarf zugewiesen werden müssen.

    Das Entfernen von menschlichen Hinterlassenschaften ist einer Reinigungskraft unter der Voraussetzung, dass die nötigen Hilfsmittel durch den Arbeitgeber (m/w/d) zur Verfügung gestellt werden, zuzumuten.

    Jetzt habe ich den Überblick etwas verloren. Also in der Siedlung gibt es einen erhöhten Migrationsanteil, dein Neffe geht auf die konfessionsgebundene Schule weiter weg und ebenso auch die Kinder einiger deutscher Familien in der Siedlung, mit denn der Neffe wiederum befreundet ist, dadurch ist der Migrationsanteil an der Schule direkt in der Siedlung noch höher und dieser Umstand wird dann wiederum den migrantischen Familien negativ ausgelegt - habe ich das soweit richtig verstanden?

    Inklusion ist schon jetzt, aber in 10-20 Jahren noch weniger keine Aufgabe für einzelne Personen, sondern für Alle.

    Ich finde diese Aussage so pauschal nicht haltbar. Es hängt dann doch zu sehr von der politischen Führung der jeweiligen Länder ab. Die CDU stellt derzeit in 10 (!) Bundesländern das Kultusministerium und auch wenn man im Einzelfall in die Regierungsprogramme schauen müsste, positionieren sie sich überwiegend unterstützend gegenüber dem Erhalt und der Ausweitung an sonderpädagogischen Schulformen. Ja, es gibt in der Regel auch noch einen Koalitionspartner, aber wie kann dieser grundsätzliche Zusammenhang an der Stelle argumentativ ausgeblendet werden?

    Eine gewisse praktische Handhabe lässt sich dieser Variante einer Sanitäranlage nicht absprechen. Ich sehe hierbei nicht einmal unbedingt das Problem mangelnder Hygiene (Grundsätzlich hängt bei jeder Variante einer Sanitäranlage das Ausmaß an Hygiene von dem Verantwortungsbewusstsein der Benutzer (m/w/d) und dem Vorhandensein gründlichen Reinigungspersonals ab.), sondern dass manche Männer Hemmungen gegenüber Nacktheit im öffentlichen Raum haben. Es gibt durchaus aktuelle Studien, dass jüngere Menschen wieder mehr Hemmungen vor Nacktheit haben als frühere Generationen.

    In Mecklenburg-Vorpommern regiert derzeit (noch) rot-rot - zwei Parteien, die sich für die Ausweitung von Inklusion im Schulsystem positionieren. Dazu noch eine Sache: Inklusion ist zwar in der Tat ein Menschenrecht, welches aber so erst einmal nicht einklagbar ist. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt unter Berücksichtigung nationaler Interessen und Voraussetzungen, was dadurch deutlich wird, dass die UN-Behindertenrechtskonvention von quasi allen Ländern ratifiziert wurde, was aber in der Praxis nicht bedeutet, dass quasi alle Länder auch bestimmte Mindeststandards im Rahmen ihrer Bildungssysteme erfüllen.


    Zurück zur föderalen Ebene: Während in Berlin und Sachsen-Anhalt die Tendenzen zur potentiellen Regierungsbildung im Anschluss an die kommenden Wahlen recht eindeutig sind, ist in Mecklenburg-Vorpommern noch kein eindeutiges Muster erkennbar.

    Daher lässt sich Stand jetzt noch gar nicht ableiten, inwieweit zukünftig dort Sonderpädagogen (m/w/d) eingesetzt werden. Ein grundsätzliches Wissen über inklusive Handlungskompetenzen ist aber, wie schon zuvor beschrieben, unabhängig von Wahlausgängen immer von Vorteil.

    Ganz grundsätzlich ist das Wissen über inklusive Pädagogik sicher nie verkehrt in der Primarstufe, da sich Kompetenzen im Umgang mit Classroom Management oder Differenzierung auch auf nicht-inklusive Lerngruppen anwenden lassen. Zur Vollständigkeit sollte erwähnt werden, dass Inklusion ein politisches Anliegen ist, dessen Umsetzung von der Regierungszusammensetzung der jeweiligen Länder und damit auch der parteipolitischen Bekleidung des Kultusministeriums abhängt. Es gibt Parteien, die sich für mehr Inklusion einsetzen, andere setzen sich für Erhalt oder Ausweitung sonderpädagogischer Schulformen ein. Das ist insofern wichtig, weil dieser Umstand auch maßgeblich beeinflusst, in welchem Setting du ggf. später arbeiten wirst.

    Ich bin mir nicht sicher, dass es zu den "normalen" Aufgaben des Reinigungspersonals gehört, absichtlich daneben verrichtete Notdurft zu beseitigen. Auch bei Lehrkräften meinen ja manche Leute, es gehöre zur Jobbeschreibung. Und die Lehrkräfte empfinden es als Zumutung.

    Anders gefragt: Wenn es nicht das Reinigungspersonal sein soll, wer dann? Es ist nicht die Aufgabe des Lehrpersonals, nicht die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, des Verwaltungspersonals oder des Hausmeisters (m/w/d). Bleibt noch Schulleitung oder Reinigungspersonal... Welcher dieser Berufsgruppen wohl für berufliche Zwecke Handschuhe, Reinigungsmittel, Bürsten und Lappen zur Verfügung gestellt werden?


    Dass ein ermittelter Täter (m/w/d) zur Strafe gerne unter Aufsicht des Reinigungspersonals zu Lappen und Klobürste greifen kann, würde mir jetzt keine schlaflosen Nächte bereiten.

    Ich bin durchaus für harte Strafen, auch bereits im Grundschulalter (Auch in dem Alter sind sich Kinder bewusst, dass sich dieses Verhalten nicht gehört und dass Andere darunter leiden müssen.), habe aber, wie auch schon von Zauberwald angeführt, meine Probleme mit Kollektivstrafen. Im Grunde ist es ja bereits eine Kollektivstrafe, wenn die Toilette verschlossen ist und man sich für den Toilettengang in eine Liste schreiben und den Schlüssel hierzu erbitten muss, nur weil einige Kinder meinen, sich im öffentlichen Raum (!) (Würden sie das auch zuhause oder zu Besuch bei Freunden (m/w/d) machen?) wie die Sau verhalten zu müssen.

    Und das Toilettenthema ist sowieso speziell: Was ist mit den (schlecht bezahlten) Reinigungskräften, die das ansonsten erledigen? Ist das für sie nicht erst recht entwürdgend?

    Das Reinigen von Sanitäranlagen und damit unausweichlich auch der Kontakt mit menschlichen Hinterlassenschaften ist Teil der Jobbeschreibung, was zwar nicht zu den Highlights in dem Job gehört, aber entsprechend erledigt werden muss. Hierfür stellt der Arbeitgeber (m/w/d) Hilfsmittel zur Verfügung und natürlich wird die Aufgabe auch vergütet.

    Wie schon dargestellt: Kollektivstrafen haben immer ein Geschmäckle, da Schüler (m/w/d) dran glauben müssen, die nichts falsch gemacht haben. In vielen Fällen gehen die Schüler (m/w/d) untereinander auf Spurensuche und ob das im Sinne des Teambuildings so sinnvoll ist, bezweifle ich.

    Wenn sich der Täter (m/w/d) nicht bestimmen lässt, hat er (m/w/d) an der Stelle leider Glück gehabt und eine für Reinigungsaufgaben qualifizierte Fachkraft darf sich um die Entfernung kümmern - und nein, das ist nicht die Lehrkraft.

    Bei steigender Akademisierung ist es sicher nicht verkehrt, wenn man, insofern man sich eh nicht so sehr für die Auseinandersetzung mit theoretischen Texten interessiert, einen anderen Weg einzuschlagen. Was mir nach dem letzten Beitrag noch an Alternativen einfällt: eine ErzieherInnenausbildung (Durch Bekannte weiß ich, dass man hier auch Theater als Unterrichtsfach belegt/belegen kann.) oder, falls sowas in deinem Bundesland angeboten wird, eine Ausbildung zur Fachlehrkraft.

    Meine Idee zu dem Beschriebenen wäre, sich die Unternehmen im Umkreis mal anzuschauen und zu überlegen, ob ein duales Studium oder eine Ausbildung im Bereich Industriekaufleute infrage käme. Damit könntest du später in den von dir favorisierten Bereichen arbeiten, hättest aber, im Vergleich zu einem reinen Hochschulstudium schon den sprichwörtlichen ersten Fuß in der (Unternehmens-)Tür.

    unsichererstudi007 : Wie du schon angedeutet hast, muss man heutzutage stark unterscheiden zwischen Berufen mit hoher gesellschaftlicher Nachfrage und solchen mit niedriger gesellschaftlicher Nachfrage. Zu letzteren zählen vor allem künstlerisch-kreative Berufe und das liegt vor allem an hoher Konkurrenz und fehlender Sicherheit. Beide Aspekte führen dazu, dass es immer wieder Leute aus dem künstlerisch-kreativen Bereich gibt, die es nach einiger Zeit ins Lehramt zieht.

    In Berufen mit hoher gesellschaftlicher Nachfrage kommt man auch unter, wenn man "nur" mittelmäßig begabt ist. In Berufen mit niedriger gesellschaftlicher Nachfrage schafft es nur die absolute Spitze in Sachen Leidenschaft, Engagement und auch Talent. Bedeutet: Nehmen wir an, es wären 10%. Dann schaffen es tatsächlich 10%, das umzusetzen, wovon tausende Leute da draußen träumen. Der große Rest hält sich entweder jahrelang mit befristeten Aufträgen über Wasser, zieht womöglich dabei mehrfach quer durch Deutschland, oder entscheidet sich spätestens, sobald es um die Familienplanung geht, für etwas "Sicheres".

    Es klingt konservativ und spießig, aber es macht durchaus Sinn, sich einen vermeintlich "sicheren" Job zu suchen und mit dieser Sicherheit im Hintergrund kann man ja wiederum persönliche Risiken eingehen und seinen Leidenschaften nachgehen, weil man weiß, dass man im Zweifelsfall etwas weicher fällt. Dies bitte bei der Entscheidung für den zukünftigen Beruf bedenken.

    Du hast Recht, dass das weitere Vorgehen sehr von der Schulleitung abhängt. Es gibt leider einige Schulleitungen, die ihren Kopf in den Sand stecken, weil sie Angst haben, bei unbeliebten Entscheidungen auf Gegenwehr zu stoßen. Also ja, wenn die Schulleitung sich querstellt, besteht das Problem weiter - dem Kind kann nicht geholfen werden, wir sind als Lehrkräfte unzufrieden und die Eltern tun weiterhin alles, nur nicht das, wozu sie von Gesetzes wegen verpflichtet werden.

    Zum Vandalismus in den Schultoiletten: Hier kann nur interveniert werden, wenn die Täter (m/w/d) klar eingegrenzt werden können. Aber sollten die Täter (m/w/d) bekannt sein, dann nein, es ist nicht nur Spaß - es ist eine Sachbeschädigung und nur weil Täter (m/w/d) ggf. noch nicht strafmündig sind, macht es die Tat nicht weniger schlimm.

    Wenn Eltern wiederholt (!) ihrer Erziehungsverpflichtung nicht nachkommen, muss eine Konsequenz erfolgen und da Schule keine rechtliche Handhabe gegenüber Eltern hat, kann diese nur über das Jugendamt erfolgen. Und selbst da heißt es ja nicht direkt "Wir nehmen Ihnen die Kinder weg." - das ist der letzte Schritt, wenn Eltern jegliche Hilfsangebote seitens der Behörden verweigern und konkret eine Kindeswohlgefährdung besteht.

    Gruenfink : Deine Beispiele kommen zwar an manchen Schulformen eher vor als an anderen, aber mir ist natürlich bewusst, dass sie im schulischen Alltag real stattfinden und dann auch irgendwie addressiert werden müssen. Das müssen sie aber auch in jedem anderen Setting, wo sich junge Menschen aufenthalten und daneben benehmen. Dass es zu solchem Fehlverhalten kommt, ist jedoch kein schulisches Versagen (Ein schulisches Versagen ist dann gegeben, wenn die Schüler (m/w/d) die Schule verlassen und nicht über die fachlichen Kompetenzen verfügen, die wir ihnen via (Abschluss-)Zeugnis bestätigen. - und das kommt leider zu oft vor!), sondern, wie du in meinen Augen korrekt vermutest, ein Versagen des Elternhauses. Das wiederum muss, nachdem die akute Situation (wie z.B. der Wurf mit der Colaflasche) im Klassensetting geklärt wurde, unbedingt Richtung Elternhaus/Erziehungsberechtiger weitergeleitet werden und wenn diese sich stur stellen und ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht wahrnehmen wollen, geht der Fall Richtung Jugendamt.

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