Für den Fall, dass andere interessierte hier auch mal querlesen, wollte ich es noch einmal nachgelesen haben.
a) Zum Dienstalter finde ich auf die Schnelle gar keine offiziellen Angaben
b) Was ich meinte:
ZitatAlles anzeigenRichtlinien
zur StellenausschreibungRdErl. d. Kultusministeriums
v. 02.07.1993 (GABl. NW. I S. 138)1
[..]
"Sofern bei der Besetzung einer Beförderungsstelle das Landesgleichstellungsgesetz (§ 7 Absatz 1 Satz 2 LGG i.V.m. § 19 Absatz 6 LBG oder § 7 Absatz 2 LGG) Anwendung findet, ist in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, dass die Bewerbung von Frauen besonders erwünscht ist. "
Präzisiert hier:
ZitatLBG NRW
§ 19 (Fn 3)
Beförderung (Absatz 6)
Soweit im Bereich der für die Beförderung zuständigen Behörde im jeweiligen Beförderungsamt der Ämtergruppe eines Einstiegsamtes in einer Laufbahn weniger Frauen als Männer sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen;
--> Daher meine Lesart mit dem Geschlechterverhältnis bei A13 als "Berechnungsgrundlage". Das klingt aber einigermaßen verwirrend für mich, so dass ich mich gerne eines besseren belehren lasse.