Vorab: Ich bin nicht Julian. Als Lehrkraft sollte im Klassenzimmer politische Neutralität gewahrt werden, bzw. im Falle des politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht die Anwendung fachlich objektiver und wissenschaftlich gesicherter Methoden und Inhalte im Vordergrund unabhängig der persönlichen politischen Ansichten der Lehrkraft im Vordergrund stehen. Im Privatleben sollte es der Lehrkraft, genau wie jedem anderen Bürger (m/w/d), möglich sein dürfen, die eigenen persönlichen politischen Ansichten innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu äußern.
Ich kenne die genauen Zitate von Herrn H. nicht im Einzelnen, aber gemäß der Zusammenfassungen sehe ich zwar ein gewisses Polarisierungspotential, aber nichts, wo ich Bedenken hätte, ob das noch mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sei. Als Privatperson muss es mir möglich sein, staatliches Handeln kritisieren zu dürfen, auch wenn ich gleichzeitig erwähnen muss, dass die Privatperson nicht immer zu 100% von der beruflichen Position getrennt werden kann, da die berufliche Position immer auch eine gewisse Strahlkraft hat.
Eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, sei es ein Profisportler (m/w/d), Musiker (m/w/d) oder Schauspieler (m/w/d), muss sich sehr gut überlegen, inwieweit sie sich öffentlich politisch positioniert, da sie damit rechnen muss, Aufträge zu verlieren. Und auch die Leitung eines Industrieunternehmens sieht es vielleicht nicht so gerne, wenn ihre Mitarbeiter (m/w/d) im privaten Rahmen die vertriebenen Produkte schlechtreden oder Positionen vertreten, die konträr zu den Firmenleitsätzen stehen. Als Lehrkraft hat man da schon etwas mehr Gestaltungsfreiraum, aber auch hier gibt es Grenzen, wie der Fall H. zeigt.