Beiträge von Gymshark

    Vorab: Ich bin nicht Julian. Als Lehrkraft sollte im Klassenzimmer politische Neutralität gewahrt werden, bzw. im Falle des politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht die Anwendung fachlich objektiver und wissenschaftlich gesicherter Methoden und Inhalte im Vordergrund unabhängig der persönlichen politischen Ansichten der Lehrkraft im Vordergrund stehen. Im Privatleben sollte es der Lehrkraft, genau wie jedem anderen Bürger (m/w/d), möglich sein dürfen, die eigenen persönlichen politischen Ansichten innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu äußern.

    Ich kenne die genauen Zitate von Herrn H. nicht im Einzelnen, aber gemäß der Zusammenfassungen sehe ich zwar ein gewisses Polarisierungspotential, aber nichts, wo ich Bedenken hätte, ob das noch mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sei. Als Privatperson muss es mir möglich sein, staatliches Handeln kritisieren zu dürfen, auch wenn ich gleichzeitig erwähnen muss, dass die Privatperson nicht immer zu 100% von der beruflichen Position getrennt werden kann, da die berufliche Position immer auch eine gewisse Strahlkraft hat.

    Eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, sei es ein Profisportler (m/w/d), Musiker (m/w/d) oder Schauspieler (m/w/d), muss sich sehr gut überlegen, inwieweit sie sich öffentlich politisch positioniert, da sie damit rechnen muss, Aufträge zu verlieren. Und auch die Leitung eines Industrieunternehmens sieht es vielleicht nicht so gerne, wenn ihre Mitarbeiter (m/w/d) im privaten Rahmen die vertriebenen Produkte schlechtreden oder Positionen vertreten, die konträr zu den Firmenleitsätzen stehen. Als Lehrkraft hat man da schon etwas mehr Gestaltungsfreiraum, aber auch hier gibt es Grenzen, wie der Fall H. zeigt.

    Wir sollen auch nicht so paranoid sein, anzunehmen, dass Schüler (m/w/d) Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um über fünf Ecken irgendwelche früheren Prüfungsfragen zu bekommen, sich dann alle Fragen zu merken und dann in der Prüfung genau an der richtigen Stelle diese Erinnerung in Gänze reproduzieren können. So eine ausgeprägte Merkfähigkeit haben schlichtweg die allerallermeisten Schüler (m/w/d) gar nicht - vom Engagement hierzu mal ganz abgesehen. Sollte sich jemand schwach daran erinnern, zu dieser und jener Aufgabe mal etwas gelesen oder gehört zu haben, dann freut mich das für die Person, aber sorgt nicht dafür, dass ich die grundsätzliche Validität der Prüfung infrage stelle.

    In der Bundesrepublik Deutschland. Mein Kollege bekommt übrigens mehrere tausend Euro mehr als ich, dabei sind wir beide gleich lange im Dienst, Beamte und Studienratten. Der Grund: er hat sechs Kinder und 'ne Frau, ich lediglich Topfpflanzen. Ist das fair? Nö. Aber so isses eben. Mir geht's gut genug und wenn es anderen besser geht: umso besser.

    Bei der demographischen Entwicklung, Stichwort Geburtenrate, muss man dem Kollegen wohl sogar noch danken.

    Die Besoldungsgrundlage ist insofern transparent, dass Ermittlungsgrundlage objektive Kriterien sind, sodass bei Erfüllung dieser Kriterien auch die gleiche Summe herauskommt und nicht subjektive Sympathie dafür sorgt, dass du 500€ mehr oder weniger bekommst als der Kollege. Zudem basiert sie nicht auf Mutmaßungen, sondern ist öffentlich und für jede/n einsehbar. Das finde ich durchaus fair, weil du das Herbeiführen dieser objektiven Kriterien selbst beeinflussen kannst. Du schreibst ja selbst "gleich lange im Dienst, Beamte und Studienratten". Ich nehme an der Stelle an, dass es dir physisch, psychisch und legal möglich wäre, zu ehelichen und sechs Kinder zu bekommen. Durch Zustandekommenlassen dieser familiären Konstellation wäre es dir möglich, diese Kriterien zu erfüllen, um damit besoldungstechnisch gleichzuziehen. Dass du dich (bislang) dagegen entschieden hast, ist zwar dein gutes Recht, aber führt dann dazu, dass entsprechende besoldungserhöhende Faktoren nicht gegeben sind und die Besoldung im unmittelbaren Vergleich zum Kollegen niedriger ausfällt.

    Was ist an seiner Aussage denn gewagt?

    Das Gehalt für Pflegefachkräfte, insbesondere solche mit Zusatzqualifikationen, ist die letzten Jahre überdurchschnittlich stark gestiegen und liegt in vielen Fällen über 4.000€ brutto; in Bereichen wie Intensivpflege o.ä. sogar über 5.000€. Selbst angelernte Pflegehelfer (m/w/d) verdienen gut und gerne mal 3.000€ brutto, was manch ein akademischer Geisteswissenschaftler (m/w/d) im Einstiegsgehalt nicht erreicht. Da würde ich nicht von schlechter Bezahlung bezahlen. Die Pflege gehört zu den Einsatzfeldern mit der größten Gehaltsentwicklung in den letzten 10 Jahren in Deutschland.

    Wie schon geschrieben: Bei allen religiös-weltanschaulichen Freiheiten und Schutz von Familie, die das Grundgesetz zugesteht, muss sich das Individuum als Mitglied einer Gesellschaft trotzdem an gewisse Regeln halten, die entweder explizit festgelegt wurden oder sich implizit durch Konvention ergaben. Diese Regeln stellen sicher, dass gesellschaftliches Handeln erst möglich wird und unsere gesellschaftliche Ordnung nicht binnen kurzer Zeit in Anarchie kollabiert. Dennoch bestehen trotz dieser Regeln viele Freiheiten in Deutschland, was vor allem im unmittelbaren Vergleich mit restriktiveren Systemen deutlich wird. Und zuletzt sei gesagt: Die zuvor genannten Regeln sind nicht in Stein gemeißelt. Wer etwas verändern möchte, muss für entsprechende Positionen werben und Mehrheiten organisieren, mit denen sich dann auch tatsächlich eine Veränderung durchsetzen lässt.

    Ein mit den Worten "Ich will aber!" dekoriertes Aufstampfen alleine kommt im Rahmen demokratischer Willensbildung an seine Grenzen.

    Allgemein sollte die Sinnigkeit von Bestehensprüfungen hinterfragt werden. Nachholprüfungen sollten nur bei attestierter Krankheit, unmittelbarer Todesfall in der Familie o.ä. stattfinden. Alles Andere - wo fängt man an, wo hört man auf?

    Wahrscheinlich habe ich dabei schon 3 Schritte weitergedacht und kann daher verstehen, dass es sich ohne diese Brücke verwirrend liest. DFU schreibt ja, dass es eine Phase geben müsse, in der angehende Lehrkräfte lernen, wie Inhalte vermittelt werden. Plattenspieler verwies daraufhin auf die nicht gerade kurze Dauer des Studiums, was ich verstanden habe als "Diese Inhalte können auch ins Studium integriert werden, da es sie zeitlichen Ressourcen hierfür hergibt.". Jetzt könnte man argumentieren, dass ein Studium theoretische Kenntnisse vermittelt und eine Ausbildung oder in dem Fall der Vorbereitungsdienst praktische Kompetenzen, und um dieses hypothetische Argument zu entkräften, zeigte ich auf, dass es einige Fälle gibt, in denen praktische Inhalte völlig übliche Bestandteile des Studiums sind. Ist der Punkt jetzt ein bisschen verständlicher geworden?

    Wir hatten zuletzt irre viele Bestehensprüfungen. Mit 2 oder 3 kam man nicht aus.

    Ehrlicherweise sind das doch oft Kandidaten (m/w/d), die die 2 Jahre vorher schon eher leistungsschwach waren. In solchen Fällen würde ich mir wünschen, dass sie sich selbst gegenüber ehrlich machen und sich eingestehen, dass die allgemeine Hochschulreife vielleicht doch nicht der richtige Abschluss für sie ist.

    Zumal das generelle Studium da auch gerne mal Grenzen setzt. Mein Geschichtsdidaktikprof durfte damals in seinem Seminar keine reine Schuldidaktik machen, weil ja auch Nichtlehrämtler das machen mußten. Hat ihn jedesmal wieder aufgeregt, gerade an einer Uni, die vor allem Lehrer ausbildet, aber da waren ihm halt die Hände gebunden.

    Da ist wohl etwas organisatorisch schiefgegangen. Im schlechtesten Fall wollte man auf dem Weg Personal einsparen, aber aus einem optimistischeren Blickwinkel heraus betrachtet, könnte es auch so gewesen sein, dass die Zielgruppe für das Seminar bewusst so gewählt wurde, um mehrere Perspektiven zu einem Thema aufzeigen zu können, was in bestimmten Konstellationen durchaus bereichernd sein kann. Anhand deiner Beschreibung (= Veranstaltung, die vom Fachbereich Geschichtsdidaktik organisiert wurde, aber auch für Nichtlehrämtler (m/w/d) zugangsberechtigt war) könnte ich mir das z.B. bei dem Thema "Museumspädaogik" vorstellen, von dessen zentralen Konzepten sowohl angehende Historiker (m/w/d) als auch angehende Geschichtslehrkräfte profitieren können - aber klar, dann muss die Lehrveranstaltungsleitung bereit sein, diesen Mehrwert der Interdisziplinarität für die spätere Arbeit der Kursteilnehmer (m/w/d) bewusst aufzuzeigen, was, so lese ich das hier heraus, scheinbar nicht passiert ist.

    Studieren wir dafür nicht fünf Jahre?

    Ein Hochschulstudium muss zudem auch nicht zwangsläufig ausschließlich theoretische Kompetenzen vermitteln, sondern kann auch praktische Elemente einbinden (hier: Vermittlung von Unterrichtsinhalten) - man denke an Sprachkurse, praktische Kurse in Sport oder Kunst, Laborpraktika/Präparierkurse in den Naturwissenschaften/Medizin, etc.

    Ergänzend zu chilipaprikas Ausführungen: Grundlage der Bewertung sind die Kompetenzerwartungen innerhalb der Curricula. Dort steht oft: "Die Schüler (m/w/d) können...". Wenn du nur auf Basis der Vorstellung der Hausaufgabe feststellen kannst, dass die jeweiligen Schüler (m/w/d) tatsächlich über diese Kompetenzen verfügen, kannst du die Leistung mit Note 4 oder besser bewerten. Sonst ist dies im Zweifelsfall keine geeignete Form für die Erhebung des Lernstandes und damit Grundlage für eine Leistungsbewertung.

    Die polyvalente Studienvariante gibt es an einigen Standorten bereits länger und hat ihre Schwachstellen, nämlich, dass einige Kombinationen außerhalb des Schuldienstes kaum arbeitsmarkttechnisch verwertbar sind. Außer, man definiert die vorgeschlagene Idee mit dem Studium Generale so um, dass es auch gar keine Schwerpunktfestlegung von Anfang an gibt, sondern die Studieneingangsphase, analog zu einem rechtswissenschaftlichen oder humanmedizinischen Studium, für alle gleich ist und die Schwerpunktsetzung (also z.B. Elektrotechnik, Französisch, Primarstufe, etc.) erst später im Studium erfolgt, nachdem man im ersten Teil des Studiums ein fächerübergreifendes Grundwissen aufgebaut hat.

    Ich hatte meine Kurse mit GymGes, das war vielfach auf Sek I ausgelegt, also ja, genau das meine ich.

    Zur Verteidigung der Hochschulen muss man sagen, dass das Zusammenlegen von Schulformen im Rahmen von Lehrveranstaltungen auch damit zu tun hat, dass so Ressourcen gespart werden. Die Alternative wäre, für jede angebotene Schulform-Fächer-Kombination (zumindest teilweise) schulformspezifische Veranstaltungen anzubieten, was bei kleinen Schulform-Fächer-Kombinationen schnell zu Kleinstgruppenunterricht führt. Es gibt ja auch sowas wie Lehramt berufliche Schulen mit Fach Französisch, was vermutlich pro Semester von weniger als fünf Studierenden gewählt wird. Was ich persönlich sinnvoll fände: Bei großen Fächern (z.B. Deutsch oder Mathematik) sollte es auf jeden Fall im Studienverlauf mindestens eine schulformspezifische Veranstaltung geben. Da können sich Hochschulen nicht damit herausreden, dass sie sagen "Sie können das soeben Gelernte ja im Transfer auf Ihre Schulform übertragen.". Bei kleinen Kombination, wie in meinem Beispiel berufliche Schulen/Französisch, sollte es zumindest möglich sein, dass in Einführungsveranstaltungen schulformspezifische Bedürfnisse aufgezeigt werden - auch das kann erwartet werden und ja, das heißt dann auch, dass, wenn eine gemeinsame Veranstaltung für Gymnasien, Gesamtschulen und berufliche Schulen stattfinden, die Dozenten (m/w/d) sich im Vorfeld darüber informieren, in welcher Form Französisch im Bereich der beruflichen Schulen unterrichtet wird bzw. welche didaktischen Möglichkeiten sich in diesen Schulformen bieten.

    Wie soll die Umsetzung vollzogen werden, wenn es an den finanziellen Mitteln fehlt? Ich würde behaupten, dass die Gründe, warum eine Sanierung nicht umgesetzt wird, in den seltensten Fällen technischer Natur sind.

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