Das heißt vermutlich auch, dass besagter Sohn keine Freundschaften mit den Kindern in der unmittelbaren Nachbarschaft pflegt, oder?
Beiträge von Gymshark
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Du hast die Frage nicht beantwortet, O. Meier . Irgendjemand muss es am Ende entfernen, auch wenn die Verursacherin nicht greifbar ist. Die Frage ist nur "wer?". Ich bin argumentativ am Ende beim Reinigungspersonal gelandet.
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Ganz grundsätzlich ist das Wissen über inklusive Pädagogik sicher nie verkehrt in der Primarstufe, da sich Kompetenzen im Umgang mit Classroom Management oder Differenzierung auch auf nicht-inklusive Lerngruppen anwenden lassen. Zur Vollständigkeit sollte erwähnt werden, dass Inklusion ein politisches Anliegen ist, dessen Umsetzung von der Regierungszusammensetzung der jeweiligen Länder und damit auch der parteipolitischen Bekleidung des Kultusministeriums abhängt. Es gibt Parteien, die sich für mehr Inklusion einsetzen, andere setzen sich für Erhalt oder Ausweitung sonderpädagogischer Schulformen ein. Das ist insofern wichtig, weil dieser Umstand auch maßgeblich beeinflusst, in welchem Setting du ggf. später arbeiten wirst.
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Ich bin mir nicht sicher, dass es zu den "normalen" Aufgaben des Reinigungspersonals gehört, absichtlich daneben verrichtete Notdurft zu beseitigen. Auch bei Lehrkräften meinen ja manche Leute, es gehöre zur Jobbeschreibung. Und die Lehrkräfte empfinden es als Zumutung.
Anders gefragt: Wenn es nicht das Reinigungspersonal sein soll, wer dann? Es ist nicht die Aufgabe des Lehrpersonals, nicht die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, des Verwaltungspersonals oder des Hausmeisters (m/w/d). Bleibt noch Schulleitung oder Reinigungspersonal... Welcher dieser Berufsgruppen wohl für berufliche Zwecke Handschuhe, Reinigungsmittel, Bürsten und Lappen zur Verfügung gestellt werden?
Dass ein ermittelter Täter (m/w/d) zur Strafe gerne unter Aufsicht des Reinigungspersonals zu Lappen und Klobürste greifen kann, würde mir jetzt keine schlaflosen Nächte bereiten.
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Ich bin durchaus für harte Strafen, auch bereits im Grundschulalter (Auch in dem Alter sind sich Kinder bewusst, dass sich dieses Verhalten nicht gehört und dass Andere darunter leiden müssen.), habe aber, wie auch schon von Zauberwald angeführt, meine Probleme mit Kollektivstrafen. Im Grunde ist es ja bereits eine Kollektivstrafe, wenn die Toilette verschlossen ist und man sich für den Toilettengang in eine Liste schreiben und den Schlüssel hierzu erbitten muss, nur weil einige Kinder meinen, sich im öffentlichen Raum (!) (Würden sie das auch zuhause oder zu Besuch bei Freunden (m/w/d) machen?) wie die Sau verhalten zu müssen.
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Und das Toilettenthema ist sowieso speziell: Was ist mit den (schlecht bezahlten) Reinigungskräften, die das ansonsten erledigen? Ist das für sie nicht erst recht entwürdgend?
Das Reinigen von Sanitäranlagen und damit unausweichlich auch der Kontakt mit menschlichen Hinterlassenschaften ist Teil der Jobbeschreibung, was zwar nicht zu den Highlights in dem Job gehört, aber entsprechend erledigt werden muss. Hierfür stellt der Arbeitgeber (m/w/d) Hilfsmittel zur Verfügung und natürlich wird die Aufgabe auch vergütet.
Wie schon dargestellt: Kollektivstrafen haben immer ein Geschmäckle, da Schüler (m/w/d) dran glauben müssen, die nichts falsch gemacht haben. In vielen Fällen gehen die Schüler (m/w/d) untereinander auf Spurensuche und ob das im Sinne des Teambuildings so sinnvoll ist, bezweifle ich.
Wenn sich der Täter (m/w/d) nicht bestimmen lässt, hat er (m/w/d) an der Stelle leider Glück gehabt und eine für Reinigungsaufgaben qualifizierte Fachkraft darf sich um die Entfernung kümmern - und nein, das ist nicht die Lehrkraft.
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Bei steigender Akademisierung ist es sicher nicht verkehrt, wenn man, insofern man sich eh nicht so sehr für die Auseinandersetzung mit theoretischen Texten interessiert, einen anderen Weg einzuschlagen. Was mir nach dem letzten Beitrag noch an Alternativen einfällt: eine ErzieherInnenausbildung (Durch Bekannte weiß ich, dass man hier auch Theater als Unterrichtsfach belegt/belegen kann.) oder, falls sowas in deinem Bundesland angeboten wird, eine Ausbildung zur Fachlehrkraft.
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Meine Idee zu dem Beschriebenen wäre, sich die Unternehmen im Umkreis mal anzuschauen und zu überlegen, ob ein duales Studium oder eine Ausbildung im Bereich Industriekaufleute infrage käme. Damit könntest du später in den von dir favorisierten Bereichen arbeiten, hättest aber, im Vergleich zu einem reinen Hochschulstudium schon den sprichwörtlichen ersten Fuß in der (Unternehmens-)Tür.
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unsichererstudi007 : Wie du schon angedeutet hast, muss man heutzutage stark unterscheiden zwischen Berufen mit hoher gesellschaftlicher Nachfrage und solchen mit niedriger gesellschaftlicher Nachfrage. Zu letzteren zählen vor allem künstlerisch-kreative Berufe und das liegt vor allem an hoher Konkurrenz und fehlender Sicherheit. Beide Aspekte führen dazu, dass es immer wieder Leute aus dem künstlerisch-kreativen Bereich gibt, die es nach einiger Zeit ins Lehramt zieht.
In Berufen mit hoher gesellschaftlicher Nachfrage kommt man auch unter, wenn man "nur" mittelmäßig begabt ist. In Berufen mit niedriger gesellschaftlicher Nachfrage schafft es nur die absolute Spitze in Sachen Leidenschaft, Engagement und auch Talent. Bedeutet: Nehmen wir an, es wären 10%. Dann schaffen es tatsächlich 10%, das umzusetzen, wovon tausende Leute da draußen träumen. Der große Rest hält sich entweder jahrelang mit befristeten Aufträgen über Wasser, zieht womöglich dabei mehrfach quer durch Deutschland, oder entscheidet sich spätestens, sobald es um die Familienplanung geht, für etwas "Sicheres".
Es klingt konservativ und spießig, aber es macht durchaus Sinn, sich einen vermeintlich "sicheren" Job zu suchen und mit dieser Sicherheit im Hintergrund kann man ja wiederum persönliche Risiken eingehen und seinen Leidenschaften nachgehen, weil man weiß, dass man im Zweifelsfall etwas weicher fällt. Dies bitte bei der Entscheidung für den zukünftigen Beruf bedenken.
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Du hast Recht, dass das weitere Vorgehen sehr von der Schulleitung abhängt. Es gibt leider einige Schulleitungen, die ihren Kopf in den Sand stecken, weil sie Angst haben, bei unbeliebten Entscheidungen auf Gegenwehr zu stoßen. Also ja, wenn die Schulleitung sich querstellt, besteht das Problem weiter - dem Kind kann nicht geholfen werden, wir sind als Lehrkräfte unzufrieden und die Eltern tun weiterhin alles, nur nicht das, wozu sie von Gesetzes wegen verpflichtet werden.
Zum Vandalismus in den Schultoiletten: Hier kann nur interveniert werden, wenn die Täter (m/w/d) klar eingegrenzt werden können. Aber sollten die Täter (m/w/d) bekannt sein, dann nein, es ist nicht nur Spaß - es ist eine Sachbeschädigung und nur weil Täter (m/w/d) ggf. noch nicht strafmündig sind, macht es die Tat nicht weniger schlimm.
Wenn Eltern wiederholt (!) ihrer Erziehungsverpflichtung nicht nachkommen, muss eine Konsequenz erfolgen und da Schule keine rechtliche Handhabe gegenüber Eltern hat, kann diese nur über das Jugendamt erfolgen. Und selbst da heißt es ja nicht direkt "Wir nehmen Ihnen die Kinder weg." - das ist der letzte Schritt, wenn Eltern jegliche Hilfsangebote seitens der Behörden verweigern und konkret eine Kindeswohlgefährdung besteht.
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Gruenfink : Deine Beispiele kommen zwar an manchen Schulformen eher vor als an anderen, aber mir ist natürlich bewusst, dass sie im schulischen Alltag real stattfinden und dann auch irgendwie addressiert werden müssen. Das müssen sie aber auch in jedem anderen Setting, wo sich junge Menschen aufenthalten und daneben benehmen. Dass es zu solchem Fehlverhalten kommt, ist jedoch kein schulisches Versagen (Ein schulisches Versagen ist dann gegeben, wenn die Schüler (m/w/d) die Schule verlassen und nicht über die fachlichen Kompetenzen verfügen, die wir ihnen via (Abschluss-)Zeugnis bestätigen. - und das kommt leider zu oft vor!), sondern, wie du in meinen Augen korrekt vermutest, ein Versagen des Elternhauses. Das wiederum muss, nachdem die akute Situation (wie z.B. der Wurf mit der Colaflasche) im Klassensetting geklärt wurde, unbedingt Richtung Elternhaus/Erziehungsberechtiger weitergeleitet werden und wenn diese sich stur stellen und ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht wahrnehmen wollen, geht der Fall Richtung Jugendamt.
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Der Verwaltungsaufwand wird nicht dadurch weniger, dass die Darstellungsform des Nachweises der elterliche Kenntnisnahme verändert wird, sondern indem überlegt wird, an welchen Stellen überhaupt eine nachweisliche elterliche Kenntnisnahme sein muss und in welchen Fällen sie auch entfallen oder auch durch eine reine Information (ohne anschließende Kontrolle der nachweislichen Kenntnisnahme) ersetzt werden kann.
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Je nach kognitiver Kapazitäten der Nachbarin würde ich entweder erwähnen, dass die Rechtslage in Deutschland sie zur Erziehung ihrer Kinder verpflichtet, oder sie konkret auf Artikel 6 Absatz 2 GG verweisen, um ihre elterlichen Pflichten nachlesen zu können. Sollte sie dies wiederum nicht einsehen wollen, dürfe sie dies doch gerne mit dem Jugendamt ausdiskutieren.
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LadyBlondi1989 : Die Vermittlung von Wertschätzung und Dankbarkeit ist in erster Linie die Aufgabe der Eltern, nicht unsere. Unser Fokus liegt auf der Vermittlung fachlicher Kompetenzen. Wenn das erreicht ist, können wir immer noch darüber nachdenken, an welcher Stelle wir ggf. Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützen können.
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Aber müsste die Dankbarkeit nicht eher von Dienstherr bzw. Schulleitung kommen? Ich glaube, hier wird eine privatwirtschaftlich nachvollziehbare Sichtweise auf den öffentlichen Dienst angewandt und das kann so nicht funktionieren.
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Die gesamte Schulausbildung zielt darauf ab, SuS für die Wirtschaft auszubilden.
Man kann durchaus kritisch sehen, dass der Horizont der Schüler (m/w/d) bereits in der Sek I in der Form verengt wird, wenn gerade im allgemeinbildenden Schulsystem die Grundorientierung eher dahin geht, die Breite gesellschaftlichen Handels aufzuzeigen und erst auf dieser Basis eine berufliche Spezialisierung vorzunehmen.
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Vielleicht wäre es nur konsequent, nicht mehr auf Gesellschaftsebene über das Faxgerät zu schimpfen, sondern es als Kulturgut anzuerkennen.
Dann könnte man leichter argumentieren, dass die deutsche Bevölkerung hieran festhält, weil es für sie eine von temporären Trends kulturell hohe Wertigkeit besitzt.
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Lehrerin2007 : Ich würde darauf so reagieren: "Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ihr Anliegen können Sie gerne mit mir im Rahmen meiner Sprechstunde dann-und-dann besprechen.".
Mal schauen, wem das Anliegen dann noch so wichtig ist.
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Natürlich ist es immer schön, wenn man für seine Arbeit wertgeschätzt wird. Andererseits muss man auch ehrlich sein, dass man als Lehrkraft von den Eltern nichts erwarten sollte, da sie nicht die Auftraggeber (m/w/d) von uns sind, sondern der Staat. Wären wir in einem privatwirtschaftlichen Setting und bekämen unmittelbar Geld von den Kunden (m/w/d) wäre es sicher etwas Anderes. So müssen wir uns vor allem vor unserem Arbeitgeber und unserer Schulleitung verantworten und wenn wir da alle Vorgaben berücksichtigungen und umsetzen, ist das das Signal, dass wir unsere Arbeit gut machen.
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