Mal eine Frage aus Neugier an der Stelle: Hat der Schüler die hohen Fehlstunden nur in deinem Fach oder auch in anderen Fächern? Sollten mehrere Fächer betroffen sein, stelle ich mir das schwierig vor mit einer Feststellungsprüfung mit den zuvor dargestellten Kriterien.
Beiträge von Gymshark
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Das Referendariat ist ja Teil der Lehrerausbildung und es gibt in ein paar Bundesländern das Recht, seine angefangene Ausbildung zur Lehrkraft auch fertigmachen zu dürfen. Der Anspruch auf Beendigung der angegangenen Ausbildung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Anspruch auf Beschäftigung als dann fertige Lehrkraft. Aus dem Grund werden ja vorab die Bedarfsprognosen für die einzelnen Lehrämter und Fächer veröffentlicht, die sich aber mit der Zeit durch äußere Umstände ändern können.
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Ich finde es interessant, dass während meiner Schulzeit Wikipedia als Quellenangabe noch total verpöhnt war, und jetzt wird einer KI-generierten Information mehr Vertrauen zugesprochen.
Ich habe den zuvor geschriebenen Beiträgen von Schokozwerg und Maylin85 nicht viel hinzuzufügen, wollte aber noch ergänzen, dass ich es sehr angenehm finde, wenn jemand bewusst in seinen Beiträgen Menschlichkeit und Nahbarkeit durchblitzen lässt, auch wenn einen das potentiell angreifbar macht.
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Die Frage war an der Stelle unpassend. Ich verstehe, dass wir im Lehrerberuf rechtssicher agieren müssen, aber es muss auch nicht hinter jedem Satz im Forum direkt ein Paragraph stehen. Generell würde ich mir wünschen, dass hier im Forum auch wieder mehr Meinungen statt nur reine Fakten geäußert werden können und dürfen. Die Fakten sollen aber natürlich nicht gänzlich verschwinden, das ist klar.
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Kein Schulmitglied (seien es Schüler, pädagogisches Hilfs- und Fachpersonal, Reinigungskräfte und Hausmeister) hat das Recht, das Schulgebäude, inklusive Klassenräume, mit Absicht zu verunreinigen. Selbst herbeigeführte bewusste Verunreinigung ist von den Verursachern selbst, insofern ermittelbar, zumindest grob zu entfernen.
Für die normale Grundreinigung sind Reinigungskräfte vorhanden und diese sind für diese Tätigkeit zuständig - nicht die Schüler.
Ich könnte mir allenfalls bei Schülern (m/w/d), die mehrfach erheblich den Schulfrieden stören, vorstellen, dass diese ergänzend (und nicht ersetzend!) mal ein paar Nachmittage dem Reinigungspersonal oder dem Hausmeister bei seiner Arbeit helfen müssen.
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Die Eltern decken die Faulheit ihres Kindes, daher akzeptierte ich die Entschuldigung nicht und damit ist es unentschuldigt und somit eine 6.
Was bewertest du genau in dem Moment?
Wir können eventuell noch darüber reden, wenn während der Abwesenheit eine Leistungsüberprüfung (z.B. eine Klassenarbeit oder eine mündliche Abfrage) erfolgen sollte, aber ganz ohne sehe ich keine Basis, um "irgendwas" mit 6 zu bewerten.
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Bei Zweifeln an der Korrektheit häufigen Fehlens kann eine Attestpflicht angeordnet werden. Es ist aber nicht der erste Schritt, sondern erfolgt erst nachdem Gespräche mit dem/r Schüler/in und Eltern erfolglos blieben und Klassenlehrkraft und Schulleitung informiert wurden. Im Alleingang kann eine Fachlehrkraft keine Attestpflicht verlangen.
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Ich verlangte ein Attest, das kam nicht.
Das ist ein Punkt, an dem du ansetzen kannst. Sobald eine Attestpflicht verhängt wurde, genügt eine einfache elterliche Entschuldigung nicht mehr. Ihr seid jetzt bereits in der 4. Eskalationsstufe angelangt. Hier heißt es zumindest in BW, dass ein runder Tisch mit den Eltern, der Klassenlehrkraft und der Schulleitung zu erfolgen hat, bei dem noch einmal zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten angeboten, ein verbindliches Vorgehen aufzeigt, aber auch mögliche Konsequenzen (auch finanzieller Natur) werden. Sollte auch das wiederum nichts bringen, müsstet ihr den Schritt über das Jugendamt + ggf. Bußgeld und polizeilicher Zuführung gehen.
Wichtige Frage: Ist die Schulleitung schon im Boot und mit dem Fall vertraut?
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Da hast du natürlich Recht. Die Schule hat aber hier nur versicherungstechnisch mit zu tun. Straftaten von unmündigen sind eine echt schwierige Kiste. Natürlich sind die Eltern hier gefragt und die können auch zu entsprechenden Maßnahmen gerichtlich verdonnert werden. Z.B. das Jugendamt einschalten.
Zivilrechtlich sieht es da schwierig aus, in der Tat. Wichtig ist dennoch, dass die Eltern der Täter (m/w/d) die Sache ernst nehmen und z.B. die Jugendhilfe hier unterstützt, um zu Gewalt neigende Kinder wieder auf den richtigen Pfad bringen zu können. Das bringt den Opfern wenig, aber kann zumindest zukünftige Opfer vermeiden - wenn und das ist leider in der aktuellen Zeit der springende Punkt, auch genug Ressourcen bei der Jugendhilfe vorhanden sind und die Eltern diese Hilfe auch annehmen.
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Ich komme nicht aus der Chemie bzw. aus dem Förderschulbereich, aber ein niedrigschwelliges, da alltagsnahes Unterrichtsthema, was mir noch eingefallen ist, wäre "Reinigungsmittel und Kosmetik".
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Um mal die Erkenntnisse aus diesem Strang bis dato zusammenzufassen: In einer kapitalistischen Gesellschaft lässt es sich nicht gänzlich vermeiden, dass kapitalorientierte Motive zumindest implizit bis in die Partnerwahl hineinwirken. Dennoch lässt sich ergänzen, dass es weitere Faktoren (z.B. Aussehen, Interessen/Hobbys, Bildungsstand, politische Einstellung) gibt, die hier ebenfalls eine Rolle spielen, und dass es am Ende auf den Einzelnen ankommt, in welchem Ausmaß er oder sie all diese Faktoren bei der Partnerwahl berücksichtigt. Der Eine ordnet dem Kapitalhintergrund des potentiellen Partners eine große Rolle zu, der Andere wiederum eine geringe big gar keine.
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Ja, kannst du machen - ist OK.
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Das Thema wurde mal vor 14 Jahren hier im Forum besprochen (siehe hier). Im Kern bin ich bei dir, dass gerade in der Grundschule, aber auch in der Sek I die Aufsichtspflicht gewahrt bleiben muss.
In BW dürfen Kinder und Jugendliche ab Klasse 5 mit schriftlicher Erklärung der Eltern im Rahmen der Mittagspause das Schulgelände verlassen. So handhaben wir das bei uns auch. Dieses Recht kann bei pädagogischen Bedenken auch eingeschränkt werden. Praktisch kenne ich Fälle aus meinem Bekanntenkreis, bei denen in Einzelfällen nach Augenmaß entschieden wird ("ist ja um die Ecke" und "Er/Sie ist vernünftig."), aber das ist natürlich eine Grauzone und geht nur solange gut bis dann doch mal etwas vorfällt.
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Danke für die Rückfrage. Ich habe den Thread von Anfang an mitverfolgt und wollte mich bis dazu auch gar nicht dazu äußern. Mir ist nur der oben zitierte Teil aufgefallen und da wollte ich präzisieren, dass Kinder und Jugendliche durchaus im begrenzten Umfang eigenständig Käufe tätigen dürfen. Ich habe "Schulzeit" (im Kontext Grundschule/Sek I) als Pausenzeit interpretiert - natürlich nicht während des Unterrichts selbst. Sollte ich mich da verlesen haben, bitte ich um Entschuldigung.
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Es sei normal, dass die Grundschüler während der Schulzeit im nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen … Ich unterrichte am Gymnasium, selbst da wird streng darauf geachtet, dass das nicht vorkommt in der SEK 1!
Kinder ab 7 Jahren dürfen im Rahmen des Taschengeldparagraphen Kleinigkeiten auch ohne explizite Erlaubnis der Eltern kaufen (Quelle). Kinder dürfen sich jedoch nicht verschulden und Eltern dürfen den Kauf bestimmter Waren verbieten.
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Sollte ein nichtbinärer Schüler an der Schule sein, kann man die Person ja fragen, welche Adressierungsform sie bevorzugt. Jede nichtbinäre Person hat einen Nachnamen und nicht jede möchte geduzt werden. Beim Aspekt "Diversität" sollte auch dieser Punkt bedacht werden.
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Bzgl. Doppelsteckungen kenne ich vereinzelte, AG und Förder/Forder durchaus einige (Sek-)Schulen in meiner Region. Mir ist bewusst, dass die Zuweisung von Stunden bundesweit sehr heterogen ist und dass meine Region da nicht zwangsläufig repräsentativ für den Rest Deutschlands ist.
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Hat deine Schule zu viele Stunden zu verteilen, dass sie es sich leisten kann, Leute einfach so in Doppelsteckungen, AGs oder Förderstunden zu setzen, nur weil sie ein paar Stunden mehr haben?
Warum spielt meine Schule eine Rolle? Zauberwald hat ja ein sehr grundschulspezifisches Szenario genannt.
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Macht es in dem von dir beschriebenen Fall nicht eher Sinn, dass die Vollzeitler in Doppelsteckungen, AGs oder Förder/Forder-Kursen eingeteilt werden, statt dass sie in anderen Klassen eingesetzt werden und dann potentielle Stunden der Klassenleitungen "blockieren"?
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