Beiträge von Gymshark

    Ich würde nie auf die Idee kommen, zu behaupten, der unterrichtliche Umgang mit verhaltensauffälligen Jugendlichen (und so klingt ein nicht gerade unerheblicher Teil deiner Schülerschaft, Maylin.) sei einfach. Dennoch ist klar, nicht nur die Anforderung des Staates, sondern auch die der Gesellschaft an dich, an uns, ist dass die curricular vorgesehenen Fachinhalte vermittelt werden müssen. Damit begründet sich quasi überhaupt erst unsere berufliche Daseinsberechtigung. Was natürlich erschwert wird, wenn die Unterrichtsstunde keine lernförderliche Atmosphäre bietet, sondern von Unterrichtsstörungen diverser Couleur dominiert wird. Und das im Worst Case über Wochen oder Monate, ohne dass sich eine spürbare Besserung abzeichnet. Gibt es denn Maßnahmen, bei denen du das Gefühl hast, dass bei entsprechendem Einsatz die Etablierung besagter lernförderlicher Atmosphäre und damit die Nutzung der Zeit zur Vermittlung von Inhalten möglich wird und wenn ja, was sind Faktoren, die wiederum die Durchsetzung der Maßnahmen deiner Erfahrung nach erschweren?

    Vor allem ist doch das entscheidende Kriterium bei Leistungsbewertung: Wurden die angestrebten Lernziele in zumindest ausreichendem Maße erreicht? Ein Referat kann unmöglich alle Inhalte eines Halbjahres abdecken, sondern höchstens aufzeigen, ob vereinzelte Lernziele erreicht wurden, bei denen dies zuvor unsicher war. Entsprechend kann dadurch auch nur eine minimale Besserung der Gesamtleistung in Form einer Zeugnisnote erzielt werden.

    Aber dass viele Unternehmen attraktivere Konditionen bieten, als der Landesdienst, ist halt Fakt.

    Ich weiß nicht, ob man das so stehen lassen kann nach all dem, was im letzten Jahr in der Wirtschaft so passiert ist. Da ist doch sehr viel ins Wanken geraten, was in dem Ausmaß im öffentlichen Dienst nicht der Fall ist, und das spielt in die Gesamtbetrachtung auch mit rein.

    Die Lärmbelastung in der Halle ist auf Dauer definitiv zu unterschätzen. Ich stelle mir dann vor, jemand hätte die Fächerkombination Sport-Musik. Da kommt man zumindest in Punkto Lärmbelastung vom Regen in die Traufe.

    Ich komme zwar nicht vom Sport, aber an der Stelle Frage an Dr. Rakete : Was ist deine Meinung dazu, den Sportunterricht auch schon in der Mittelstufe in Theorie- und Praxisphasen einzuteilen und wie in anderen Fächern hierin Klassenarbeiten zu schreiben (die praktischen Leistungsüberprüfungen würden natürlich weiterhin bleiben)? Wäre das didaktisch sinnvoll?

    Sehr philosophische Fragen. Dazu könnte man glatt ein Proseminar abhalten. Ich würde sagen, dass eine objektive Methode eine solche ist, die nicht zufällig mal zu Kompetenzzuwachs führt und mal nicht, sondern sich in Fachkreisen als geeignet herausgestellt hat, in möglichst vielen Fällen diesen Kompetenzzuwachs zu erreichen.

    Eine Methode kann dann fachlich objektiv sein, wenn sie Besonderheiten und Grenzen des Fachgegenstandes bzw. der Fachwissenschaft als Ganzes berücksichtigt.

    Ich gehe davon aus, dass es dir möglich ist, Kinder zu gebären, mach das doch endlich.

    Zur Gebärfähigkeit sind biologische Voraussetzungen möglich, die nicht bei jedem Menschen gegeben sind. Die legale Definition von "Kinderbekommen" ist in Deutschland breiter. Die persönliche Entscheidung ("mach das doch endlich") basiert darauf, die theoretische Möglichkeit, die die Gesetzgebung bietet, zu nutzen oder sie ungenutzt zu lassen, ggf. unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile (siehe das hier diskutierte Besoldungsszenario).

    und was sind fachlich objektive Methoden?

    Allgemein gesprochen in Fachkreisen etablierte Konzepte, mithilfe derer der Erwerb von Kompetenzzuwachs bei den Schülern ermöglicht werden soll. Was das jetzt explizit in Bezug auf den politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht bedeutet, kann ich dir nicht sagen, da ich in dem Bereich fachfremd bin.

    Im Zitat stand, dass die Gehaltsunterschiede als "nicht fair" beschrieben werden. Ich habe erklärt, warum sie fair sind.

    Bei dem von dir zitierten Satz geht es um die theoretische Möglichkeit der Erfüllung dieser bürokratischen Kriterien (und im Rahmen der Besoldungsbemessung sind das zunächst erst einmal losgelöst jeglicher Emotionen bürokratische Kriterien). Der Staat erwartet nicht, dass Ragnar Danneskjoeld sechs Kinder bekommt und heiratet. Er sagt nur, dass, unter der Prämisse, dass es ihm grundsätzlich möglich ist (und möglich heißt hier: physisch, psyhisch und legal), wenn er dies auch umsetzt, dieselbe Besoldung erhält wie der zitierte Kollege. An welcher Stelle ist da jetzt etwas unverschämt?

    Vorab: Ich bin nicht Julian. Als Lehrkraft sollte im Klassenzimmer politische Neutralität gewahrt werden, bzw. im Falle des politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht die Anwendung fachlich objektiver und wissenschaftlich gesicherter Methoden und Inhalte im Vordergrund unabhängig der persönlichen politischen Ansichten der Lehrkraft im Vordergrund stehen. Im Privatleben sollte es der Lehrkraft, genau wie jedem anderen Bürger (m/w/d), möglich sein dürfen, die eigenen persönlichen politischen Ansichten innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu äußern.

    Ich kenne die genauen Zitate von Herrn H. nicht im Einzelnen, aber gemäß der Zusammenfassungen sehe ich zwar ein gewisses Polarisierungspotential, aber nichts, wo ich Bedenken hätte, ob das noch mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sei. Als Privatperson muss es mir möglich sein, staatliches Handeln kritisieren zu dürfen, auch wenn ich gleichzeitig erwähnen muss, dass die Privatperson nicht immer zu 100% von der beruflichen Position getrennt werden kann, da die berufliche Position immer auch eine gewisse Strahlkraft hat.

    Eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, sei es ein Profisportler (m/w/d), Musiker (m/w/d) oder Schauspieler (m/w/d), muss sich sehr gut überlegen, inwieweit sie sich öffentlich politisch positioniert, da sie damit rechnen muss, Aufträge zu verlieren. Und auch die Leitung eines Industrieunternehmens sieht es vielleicht nicht so gerne, wenn ihre Mitarbeiter (m/w/d) im privaten Rahmen die vertriebenen Produkte schlechtreden oder Positionen vertreten, die konträr zu den Firmenleitsätzen stehen. Als Lehrkraft hat man da schon etwas mehr Gestaltungsfreiraum, aber auch hier gibt es Grenzen, wie der Fall H. zeigt.

    Wir sollen auch nicht so paranoid sein, anzunehmen, dass Schüler (m/w/d) Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um über fünf Ecken irgendwelche früheren Prüfungsfragen zu bekommen, sich dann alle Fragen zu merken und dann in der Prüfung genau an der richtigen Stelle diese Erinnerung in Gänze reproduzieren können. So eine ausgeprägte Merkfähigkeit haben schlichtweg die allerallermeisten Schüler (m/w/d) gar nicht - vom Engagement hierzu mal ganz abgesehen. Sollte sich jemand schwach daran erinnern, zu dieser und jener Aufgabe mal etwas gelesen oder gehört zu haben, dann freut mich das für die Person, aber sorgt nicht dafür, dass ich die grundsätzliche Validität der Prüfung infrage stelle.

    In der Bundesrepublik Deutschland. Mein Kollege bekommt übrigens mehrere tausend Euro mehr als ich, dabei sind wir beide gleich lange im Dienst, Beamte und Studienratten. Der Grund: er hat sechs Kinder und 'ne Frau, ich lediglich Topfpflanzen. Ist das fair? Nö. Aber so isses eben. Mir geht's gut genug und wenn es anderen besser geht: umso besser.

    Bei der demographischen Entwicklung, Stichwort Geburtenrate, muss man dem Kollegen wohl sogar noch danken.

    Die Besoldungsgrundlage ist insofern transparent, dass Ermittlungsgrundlage objektive Kriterien sind, sodass bei Erfüllung dieser Kriterien auch die gleiche Summe herauskommt und nicht subjektive Sympathie dafür sorgt, dass du 500€ mehr oder weniger bekommst als der Kollege. Zudem basiert sie nicht auf Mutmaßungen, sondern ist öffentlich und für jede/n einsehbar. Das finde ich durchaus fair, weil du das Herbeiführen dieser objektiven Kriterien selbst beeinflussen kannst. Du schreibst ja selbst "gleich lange im Dienst, Beamte und Studienratten". Ich nehme an der Stelle an, dass es dir physisch, psychisch und legal möglich wäre, zu ehelichen und sechs Kinder zu bekommen. Durch Zustandekommenlassen dieser familiären Konstellation wäre es dir möglich, diese Kriterien zu erfüllen, um damit besoldungstechnisch gleichzuziehen. Dass du dich (bislang) dagegen entschieden hast, ist zwar dein gutes Recht, aber führt dann dazu, dass entsprechende besoldungserhöhende Faktoren nicht gegeben sind und die Besoldung im unmittelbaren Vergleich zum Kollegen niedriger ausfällt.

    Was ist an seiner Aussage denn gewagt?

    Das Gehalt für Pflegefachkräfte, insbesondere solche mit Zusatzqualifikationen, ist die letzten Jahre überdurchschnittlich stark gestiegen und liegt in vielen Fällen über 4.000€ brutto; in Bereichen wie Intensivpflege o.ä. sogar über 5.000€. Selbst angelernte Pflegehelfer (m/w/d) verdienen gut und gerne mal 3.000€ brutto, was manch ein akademischer Geisteswissenschaftler (m/w/d) im Einstiegsgehalt nicht erreicht. Da würde ich nicht von schlechter Bezahlung bezahlen. Die Pflege gehört zu den Einsatzfeldern mit der größten Gehaltsentwicklung in den letzten 10 Jahren in Deutschland.

    Wie schon geschrieben: Bei allen religiös-weltanschaulichen Freiheiten und Schutz von Familie, die das Grundgesetz zugesteht, muss sich das Individuum als Mitglied einer Gesellschaft trotzdem an gewisse Regeln halten, die entweder explizit festgelegt wurden oder sich implizit durch Konvention ergaben. Diese Regeln stellen sicher, dass gesellschaftliches Handeln erst möglich wird und unsere gesellschaftliche Ordnung nicht binnen kurzer Zeit in Anarchie kollabiert. Dennoch bestehen trotz dieser Regeln viele Freiheiten in Deutschland, was vor allem im unmittelbaren Vergleich mit restriktiveren Systemen deutlich wird. Und zuletzt sei gesagt: Die zuvor genannten Regeln sind nicht in Stein gemeißelt. Wer etwas verändern möchte, muss für entsprechende Positionen werben und Mehrheiten organisieren, mit denen sich dann auch tatsächlich eine Veränderung durchsetzen lässt.

    Ein mit den Worten "Ich will aber!" dekoriertes Aufstampfen alleine kommt im Rahmen demokratischer Willensbildung an seine Grenzen.

    Allgemein sollte die Sinnigkeit von Bestehensprüfungen hinterfragt werden. Nachholprüfungen sollten nur bei attestierter Krankheit, unmittelbarer Todesfall in der Familie o.ä. stattfinden. Alles Andere - wo fängt man an, wo hört man auf?

    Wahrscheinlich habe ich dabei schon 3 Schritte weitergedacht und kann daher verstehen, dass es sich ohne diese Brücke verwirrend liest. DFU schreibt ja, dass es eine Phase geben müsse, in der angehende Lehrkräfte lernen, wie Inhalte vermittelt werden. Plattenspieler verwies daraufhin auf die nicht gerade kurze Dauer des Studiums, was ich verstanden habe als "Diese Inhalte können auch ins Studium integriert werden, da es sie zeitlichen Ressourcen hierfür hergibt.". Jetzt könnte man argumentieren, dass ein Studium theoretische Kenntnisse vermittelt und eine Ausbildung oder in dem Fall der Vorbereitungsdienst praktische Kompetenzen, und um dieses hypothetische Argument zu entkräften, zeigte ich auf, dass es einige Fälle gibt, in denen praktische Inhalte völlig übliche Bestandteile des Studiums sind. Ist der Punkt jetzt ein bisschen verständlicher geworden?

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