Da scheinbar alles zu dem Thema gesagt wurde, nur noch nicht von jeder/jedem:
Alle Themen, auch im Leistungsfach oder auf Anforderungsniveau 3, werden vor einer Prüfung im Unterricht behandelt. Es gibt gesellschaftlich polarisierende Themen, die mit einer gewissen Sensibilität im Unterricht behandelt werden müssen, aber sie gehören eben auch dazu, alleine schon aus curricularen Gründen.
Gerade bei solchen Themen ist es wichtig, dass die Lehrkraft den Schülern (m/w/d) einen eindeutigen Rahmen vorgibt, um Orientierung schaffen zu können, sowohl in den einzelnen Unterrichtsphasen als auch in der abschließenden Leistungsüberprüfung.
Sollte dies, aus welchem Grund auch immer, unterblieben sein, muss ich das als Lehrkraft erkennen und im Rahmen der Bewertung der Leistungsüberprüfung zugunsten der Schüler (m/w/d) auslegen.
Heißt konkret: Thematisiere ich im Unterricht den Gegenstand "gender & identity" und weiß, dass ich die Einheit mit einer Klausur, die einen Text über eine nichtbinäre Person zur Grundlage hat, abschließen werde, erkläre ich im Rahmen dieser Einheit, wie die Adressierung von nichtbinären Personen in Wort und Schrift zu erfolgen hat. Tue ich das, PaPo , kann es im Nachhinein keine bösen Überraschungen geben, weil bei Rückfragen seitens der Schüler (m/w/d) nach Rückgabe der Leistungsüberprüfung auf die Besprechung im Unterricht dann und dann verwiesen werden kann.
Erwähne ich jedoch im Rahmen der Einheit nicht ein einziges Mal das Wort "nichtbinär" und kann auch nicht davon ausgehen, dass Umgang hiermit aus vorangegangenen Einheiten bekannt ist, komme aber dennoch auf die Idee, eine Prüfung auf dieser Kenntnis zu basieren, gibt es bei Abweichungen von der Musterlösung keine Abzüge, vorausgesetzt diese Abweichung sind noch in einem Rahmen, in dem ein Muttersprachler (m/w/d) erkannen kann, was gemeint sein könnte.