Im gymnasialen Bildungslehrgang gilt es genauso wie an anderen Schulformen die Bildungsstandards des Landes zu vermitteln und zu beurteilen, ob die Schüler (m/w/d) die Kompetenzen erworben haben und beherrschen. Haben sie dies nicht, kann man dies auch nicht attestieren, da dies sonst nicht nur eine Täuschung gegenüber den Schülern wäre, sondern auch gegenüber dem Land, das von dir qua Funktion erwartet, dass du deinen Job gewissenhaft erfüllst.
So nervig es ist, wenn die Hälfte der Klasse eine 5 erhält und Förderpläne geschrieben werden müssen (Hier muss im Übrigen ja auch nicht jedes Mal das Rad neu erfunden werden - einige Standardformulierung können bereits vorgeschrieben werden, die dann nur ggf. angepasst werden müssen.), es gehört einfach zum Jobprofil dazu. Wenn jedoch Schülern ungerechtfertigterweise ein "Bestanden" attestiert wird, und das über Jahre hinweg, dann ist die Anmerkung, die hier letztens im Forum aufkam, nämlich, dass man sich kaum über das Leistungsniveau von Abiturienten beschweren könne, wenn 8 bis 9 Jahre zuvor nicht/kaum interveniert wurde, leider schon irgendwo berechtigt.