Er sagt, dass das "Zurückgewinnen eines durch den Gegend widerrechtlich besetzten Gebietes durch eine Angriffsoperation (z.B. eine Gegenoffensive) natürlich der Verteidigung durch Wiederherstellen der staatlichen Souveränität in dem Gebiets diene".
Ja, steht im Völkerrecht. Es reicht tatsächlich, den Wikipedia-Eintrag dazu zu lesen. Es geht hier auch gar nicht um die ungeschickt gewählte Begrifflichkeit sondern darum, dass dann noch Sätze und Begriffe dazu gedichtet werden, die gar nicht geschrieben wurden. Du benutzt mit dem Wort "Angreifer" jetzt übrigens auch wieder einen Begriff, der zuvor gar nicht gefallen war. Das Wort war "Aggressor". Nach allem, was fachinformatiker infolge geschrieben hat, gehe ich davon aus, dass er dieses Wort nicht synonym mit "Angreifer" versteht, obschon das eine mögliche Interpretation ist. Der springende Punkt ist einfach, dass hier seitenlang einfach grundsätzlich von der negativsten Interpretation ausgegangen wird, die möglich ist um die Streiterei weiter am Laufen zu halten. In der Sache bringt das genau gar nichts.