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Was ist, wenn eine Lehrkraft immer wieder einen Antrag auf Teilzeit stellt, um ihre Gesundheit präventiv zu schützen. Die Anträge werden aber immer wieder abgelehnt und die Lehrkraft muss mehrere Jahre während der Schulzeit immer mehr als 40 Zeitstunden arbeiten und wird dann krank. Kann sie dann die Schulbehörde verklagen?...
Wohl kaum. Die Lehrkraft muss aber rechtzeitig Überlastungsanzeige einreichen, wenn bestimmte Bedingungen dazu führen, dass ihre Gesundheit und die Sicherheit der SuS gefährdet sind. Das sind so Sachen wie 2 Klassen in 2 Räumen beaufsichtigen, extrem viel fachfremd o.ä.
Wenn dich das normale Pensum überfordert, ist das wohl eher auf deinen jetzigen Gesundheitszustand zurückzuführen, der wiederum sehr wohl für die Genehmigung eines Teilzeitantrags herangezogen werden kann. Der/die Ärztin muss das nur bescheinigen ohne Diagnose.