Beiträge von Quittengelee

    Das der VBE das fordert ist klar. Er ist eine Interessenvertretung der Lehrer*innen!

    Was ist das denn für eine Begründung? Es geht um Unfallvermeidung. Zumindest sollte es das. Was du willst, ist mir schleierhaft.

    Wenn man das nicht hinbekommt durch Positionierung im Bad, hat man im Bad nichts verloren.

    Ergibt total Sinn, jetzt sollen diejenigen, die es deiner Meinung nach sowieso schon alle nicht hinkriegen, sicher zu unterrichten (in diesem Falle alle Schwimmlehrkräfte in Baden-Württemberg) zwei Gruppen gleichzeitig beaufsichtigen: die Nichtschwimmer im Becken und zwischendrin umdrehen und die Gelangweilten auf der Bank maßregeln. Großartiger Vorschlag.

    Nee nee, es ergibt schon Sinn, dass Fachleute sichere Bedingungen definieren und die Behörden entsprechende Vorschriften erlassen.

    ...Was ist daran fahrlässig, sie im Nichtschwimmerbecken frei spielen zu lassen, da gibt es jede Menge sehr sinnvolle pädagogische Gründe für und genau deshalb machen es viele Kollegen und ich auch und haben wir auch so in der Ausbildung gelernt. Denn es ist ein Nichtschwimmerbecken, wo die meisten Kinder im meisten Teil stehen können...

    Fahrlässig daran ist, dass offenbar Kinder unbemerkt ins Tiefe gelangen können, sonst wäre der Junge noch am Leben.

    Ganz grundsätzlich:

    - du bewertest das Erreichen von Zielen (siehe Lehrplan)

    - den SuS müssen diese und die Kriterien der Bewertung vorher bekannt sein

    Gab es z.B. eine Vorlage, was du genau erwartest? Hast du gesagt, dass die Leerzeilen gezählt werden müssen? Sind das die Schwerpunkte der Aufgabe gewesen oder bloß Schusseligkeit und es ging eigentlich wesentlich um den Inhalt und Aufbau der Mappe? etc.

    Davon würde ich die Gewichtung der Punktevergabe abhängig machen.

    Außerdem: Schau am Ende, welcher Aufgabenbereich die meisten Punkte bekommen soll. Was müssen die SuS hinkriegen, um eine 1, 2 usw. zu erhalten? Dabei helfen einem auch gedanklich die Worturteile "sehr gut", "gut" usw. bis "ungenügend".

    Manchmal verteilt man die Punkte und stellt dann fest, dass der eine mit schwerwiegenderen Fehlern dieselbe Note bekommen würde wie ein anderer mit Leichtsinnsfehlern, weil man dieser Aufgabe zu viele Verrechnungspunkte gegeben hat.

    Und zuguterletzt gibt es von jedem Bundesland Vorgaben, die beachtet werden müssen und Konferenzbeschlüsse für Details. Was Rechtschreibung etc. angeht, würde ich auch Kolleg*innen aus der Schule fragen, ob es ein einheitliches Vorgehen gibt.

    Etwas sperriger Titel... der 13-Jährige hatte in der Umkleide mit anderen zusammen gezündelt und das war offenbar der Funken, der das Fass zum Überlaufen brachte oder so und die Lehrkräfte dazu, ihn von der anstehenden Skifreizeit auszuschließen. Das fand n die Eltern offenbar so ungerecht, dass sie lieber vor Gericht zogen, statt sich einen Therapeuten zu suchen.

    https://www.rbb24.de/panorama/beitr…cht-berlin.html

    ...Das ist falsch, wie auch bereits auf S. 1 gestanden hat. Es scheint spezielle Lehrbecken mit verstellbarem Boden zu geben.

    ...

    Aber nicht in durchschnittlichen Schwimmbädern, hab ich doch ausführlich aus den Vorschriften der Unfallkasse zitiert.

    Was ich auf Seite 1 lese ist übrigens folgendes:

    So in der verkürzten Pressedarstellung hört es sich für mich nach einem krassen Fehlurteil an.

    Ich finde die Begründung mit dem Gruppe-Teilen fraglich, wenn das Land keinen anderen Personalschlüssel vorgibt.

    Was halt aus der Beschreibung unklar ist, ist wie die Situation genau aussah.


    Aber nochmal: Es hat auf S. 1 schon gestanden "wir lassen alle erst einmal vorschwimmen" und das wurde später von einer zweiten Person exakt so wiederholt.

    Es haben sich mehrere andere Personen geäussert, die selbst Schwimmen unterrichten ...

    Hier unterrichtet sonst m.W. niemand im Schulschwimmen, sondern in Vereinen o.ä. Ich werde aber versuchen herauszufinden, wie es andere Schwimmlehrkräfte in meinem Umfeld handhaben und wie sie den Fall aus der Ferne einschätzen.

    Zum Vorschwimmen: was genau nutzt es dir, wenn du weißt, dass 3, 5 oder 10 Kinder überhaupt nicht schwimmen können, wenn du gerade sowieso mit allen Kindern bei Stufe 1: "Wassergewöhnung" anfängst? Es ist doch klar, dass du bei keinem Kind sicheres Schwimmen annehmen darfst. Sie hat die Kinder ja aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ins Schwimmerbecken geschubst.

    Ich fürchte, Achtung: wilde Spekulation, dass die Kinder keine Schwimmhilfen anhatten, im Becken nicht alle stehen konnten aber sich nicht alle am Rand festgehalten und als Gruppe etwas Angeleitetes gemacht haben, sondern frei spielen durften. Das ist das einzige Szenario, was mir in dieser Konstellation als fahrlässig einfiele.

    Was ich gerade sehe: Kinder sind mit 8 Jahren im Schnitt 132 cm groß, da kann ja praktisch kein Zweitklässler stehen im Nichtschwimmerbereich.

    Ja, Realität ist das richtige Stichwort. In der Realität haben Schulklassen 25 Kinder und Schwimmbecken sind 1,35m tief, bringt uns halt nicht weiter. Wenn das zu unsicher ist, muss man andere Vorschriften machen und wenn der Unfall kein Unfall war, sondern fahrlässige Tötung haben sich die Lehrkräfte fahrlässig verhalten, dann nützen alle Vorschriften nichts.

    Ich weiß es nicht, ihr wisst es genauso wenig, wir können daher nur abwarten, ob man von dem Fall wieder etwas hören wird. Wenn er in Berufung nochmal aufgerollt wird, wird man vielleicht Details erfahren.

    Zum einen finde ich es völlig verständlich, dass du mit zwei Kleinkindern im Ref schlicht und ergreifend k.o. bist, ich würde eher von Energiemanagement in Extremsituationen reden als vom Prokrastinieren. Das wird also besser werden.

    Zum andern muss man seine Arbeitsfenster finden, manche bleiben gern nach dem Unterricht in der Schule zum Arbeiten, sind dann fertig und müssen abends nichts mehr machen. Andere sind dort unproduktiv oder verzetteln sich, arbeiten lieber unter Zeitdruck abends effizient. Ich bin am liebsten alleine "im Büro", um nicht abgelenkt zu werden.

    Ganz grundsätzlich kann Prokrastination verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel Perfektionismus. Wenn du das Problem von früher kennst, lohnt es sich wahrscheinlich, ein bisschen nachzuforschen.

    Interessant dazu: in Berlin hat ein Drittel das freiwillige Probejahr am Gymnasium nicht geschafft, das Eltern wählen konnten, deren Kinder keine Empfehlung bekamen. Nun wird sich statt des Schnitts von 2,2 (in allen Fächern wohlgemerkt), auf die Hauptfächer beschränkt und es gibt einen Probeschultag mit Tests, den wohl bloß 2-3 von 100 Kindern bestanden haben.

    https://www.spiegel.de/panorama/bildu…a0-4e15f0b90e0b

    Ich hab mich jetzt durch die Hinweise der Unfallversicherung gelesen und die sollten es wissen. Daraus:

    "Sofern pädagogische Maßnahmen nicht auf eine gemeinsame Arbeit von Schwimmerinnen und Nichtschwimmerinnen abgestellt sind, muss in getrennten Lerngruppen unterrichtet werden."

    "Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart. In Nichtschwimmerbereichen darf sie höchstens 1,35 m sein."

    "Kennzeichnung des Übergangs vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil durch ein Trennseil, das 1 m vor dem Übergang zum Schwimmbereich angebracht wird."

    "Lehrschwimmbecken werden oft im Schulsport genutzt. Sie sind für den Unterricht mit Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sicherer als Nichtschwimmerbecken, die einen Übergang zum Schwimmerbecken aufweisen. Die Wassertiefe im Lehr- bzw. Nichtschwimmerbecken darf höchstens 1,35 m betragen.

    ...

    Wenn Nichtschwimmerbecken für den Schul- und Übungsbetrieb vorgesehen werden, sind sie als Lehrschwimmbecken zu gestalten. In Lehrschwimmbecken sollen Beckentreppen mit Handläufen durchgehend an der Beckenlängsseite vorhanden sein. Sie sollten in etwa ein Steigungsverhältnis von 16/30 aufweisen. Die Podeste und Trittstufen von Beckentreppen müssen rutschhemmend ausgeführt sein. Ihre Stufenkanten sind farblich hervorzuheben. An beiden Seiten sind Handläufe ohne hervorstehende Enden anzubringen. etc.pp"

    Wer daraus ablesen kann, dass Schwimmbecken nur 80cm tief sein dürfen, gebe bitte Bescheid. Mir scheint daraus hervorzugehen, dass Schulschwimmen bei 1,35m Beckentiefe die Regel ist.

    Zu Gruppengrößen habe ich gar nichts gefunden, zur Rettungsfähigkeit nur, dass sie vorhanden sein muss. Bei uns ist es Bronze in der Halle und Silber im Freien, mag bundeslandspezifisch sein. Außerdem sind entsprechende pädagogische Fähigkeiten vonnöten, Anfänger zu unterrichten.

    Gegen was davon haben die verurteilten Lehrkräfte nochmal verstoßen, hat das jemand irgendwo gelesen? Moebius ?

    ...

    Aber in NRW müssen Sportlehrer alle vier Jahre einmal ins Wasser springen und ihren Namen tanzen, dann sind sie für das Land voll rettungsfähig...

    Das ist so nicht richtig. Ab einer Wassertiefe von 1,20m braucht man Bronze.

    Vor allem beißt sich die Katze in den Schwanz: wenn was passiert, wird die Lehrkraft verantwortlich gemacht, die alles hätte anders machen, besser einschätzen, alle zu jeder Zeit im Blick hätte haben müssen.

    Es gibt ja nicht nur Grundschule und Leistungskurs, sondern etliche Stadien dazwischen von Gymnasium Klasse 5 über Förderschule mit Windelnwechseln bis Hauptschule Klasse 9, die man natürlich auch alle nie aus den Augen lassen kann. Da legt sich doch nicht der eine schlafen, während der andere Patrouille läuft.

    Ich glaube nicht mal, dass Eltern ihre Kinder immer für "besser" halten als sie sind, sondern dass sie jede Chance ermöglichen wollen. Dass das für euch anstrengend ist, glaube ich gern, man müsste dann eben doch konsequent abschulen nach der Orientierungsstufe. Einen "zu schlechten Schnitt" dürfte es eigentlich auch nicht geben. Unverschämt, dass auf die Lehrkräfte abzuwälzen.

    Wir auch. Früher gab es bei uns noch den genauen Ablauf inkl. empfohlener Stundenzahl. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, Schulen haben mehr Entscheidungsmöglichkeiten, Umzug von Familien wird dadurch erschwert. Aber konkrete Ziele und Inhalte werden schon genannt.

    Ah ja, das ist interessant. Weil oben im Ausgangsthread Bayern genannt wurde, meine These ist ja seit Jahren, dass die Kompetenzlehrpläne sich nicht unbedingt positiv auf den Leistungsstand auswirken, daher hab ich Sachsen erwähnt.

    "Putin „macht es professionell“, sagt Boris Bondarew der F.A.Z. Der langjährige russische Diplomat, der zuletzt in Genf als Abrüstungsfachmann tätig war, quittierte im Mai 2022 den Dienst aus Protest gegen den russischen Angriffskrieg und lebt nun in der Schweiz. „Er kämpft weiter und hat einfach abgewartet, bis die Amerikaner auf ihn zugehen.“ Putins Unterhändler würden nun sondieren, was die Amerikaner böten und dann mehr und mehr einfordern. Derweil wirke Putin weiter schmeichelnd auf Trump ein."

    https://www.faz.net/aktuell/politi…-110303933.html

    Guter Stoff für ein billiges Drehbuch.

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