Beiträge von Quittengelee

    Ich hatte zu Beginn meines Lehrerlebens viele Kolleginnen, die bis zum Mutterschutz gearbeitet haben. Dann drehte sich irgendwas und mittlerweile wird schon vor einer Schwangerschaft offen davon gesprochen, dass man dann ja ins BV geht. Irgendwas ist da in der Wahrnehmung doch völlig falsch gelaufen..

    Kannst du das denn jenseits deiner persönlichen Wahrnehmung beurteilen? Und wenn ja, auf welcher Grundlage, kennst du die Verordnungen aller Bundesländer bzgl. Beschäftigung von Schwangeren an Einrichtungen mit Kindern und individuellem Immunstatus?

    Wenn ich recht erinnere, galten für schwangere Erzieherinnen schon länger besondere Bedingungen, weil man mit Kleinkindern ständig mit Infektionskrankheiten zu tun hat und etwa Ringelröteln in den ersten 20 Wochen zu Organschäden oder Nervenschäden beim Fötus oder gar Fehlgeburt führen kann.

    @WillG , danke für den Beitrag. Ich hab Ähnliches gedacht. Jugendliche sind so toll und verschieden und entwickeln sich in alle möglichen Richtungen, da muss weder das Leben der Amöbe im Vordergrund stehen, noch im Kopf gerechnet werden. Ich spreche Zahlenkolonnen inzwischen in die App ein, damit ich sie nicht mal mehr tippen muss :bete:

    Trotzdem braucht es ja einen Konsens darüber, was Jugendliche können und wissen sollen und auf irgend eine Weise muss man kontrollieren, ob sie es wissen und können. Oder?

    Und noch mehr gilt das für Unis, ich möchte auch künftig, dass meine Ärzt*innen wissen, was sie in die KI eingeben und wie das Ergebnis interpretieren müssen. Sich durchs Studium mogeln ist keine Option. Vielleicht braucht's mehr praktische Prüfungen? Die lassen sich halt nicht mit 27 SuS oder 90 Studierenden gleichzeitig durchführen.

    Das wollte ich nicht. Es tut mir leid, wenn es so rüberkam. Mich hat es nur getriggert, als die Fragestellerin meinte, sie käme wohl ins BV, weil ihr in der ersten Schwangerschaft immer so schlecht war. Das ist ja meist nur am Anfang so und auch nicht bei jeder Schwangerschaft gleich. Ich würde erst einmal abwarten.

    Dann sag das doch so. Übelkeit ist kein Grund für ein BV, beim BV geht es nämlich um die Gefährdung von Mutter oder Kind.

    Und da hat sich offenbar die Einschätzung geändert, weil ansteckende Kinderkrankheiten berücksichtigt werden. Als ich schwanger war, war das auch noch anders, das ist aber kein Grund, werdenden Müttern ein Sich-Drücken zu unterstellen.

    Insbesondere die Behauptung, dass Männer dann natürlich und zu Recht bevorzugt werden hat mich "getriggert", denn es ist schlimm genug, wenn das inoffiziell noch oft genug so ist.

    ...


    Wenn dich das nervt, dann sollte man mal darüber nachdenken, dass mit technischer Erfassung es auch super möglich ist, genaue Statistiken darüber zu führen, wann/wer/wie sich krank gemeldet hat und darüber ganz vorzügliche Annahmen treffen zu können.

    Als jemand, der schon mal in der realen Welt gearbeitet hat, kannst du bestimmt erklären, was das bedeuten soll?

    Genau. So schaffen sich Frauen selbst Probleme und Männer werden bei Einstellungen bevorzugt.

    Jeder sei ihr berechtigtes BV gegönnt, mir fällt nur auf, dass so ca seit Corona viele (Lehrerinnen) automatisch ins BV wollen, sobald sie schwanger sind.

    Warum schreibst du frauenfeindliche Dinge? Es gibt Rechte von Schwangeren. Diese nicht nur infrage zu stellen, sondern dies auch noch aus der Begründung heraus, dass sich die Frauen mal nicht so anstellen sollten und aus einer Urlaubslust heraus handeln würden und dafür sorgten, dass Männer bevorzugt werden ist nicht in Ordnung.

    So sollte es eigentlich sein, ist es aber leider immer noch nicht überall.

    Hängt vielleicht auch mit dem BV zusammen nachdem viele dann schreien.

    Kann natürlich sein, das ist aber nicht die Schuld der Schwangeren. Dass jede sofort ins BV geht, ist erst seit Corona so. Die meisten Schwangeren werden es nicht anders kennen.

    Ich verstehe die Frage nicht. Irgendwann wird man eben schwanger, wenn man denn schwanger wird, ob das nun bei Vertragsunterzeichnung ist oder 5 Monate später, ist doch deinem Bundesland egal.

    Und seit wann wird bei Schwangerschaft "Gehalt pausiert"? (In deinem Fall Sold...)

    Der planenden Schulleitung würde ich aber nicht gerade signalisieren, dass ich eine erste Klasse übernehmen kann.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass Seph an einem Gymnasium tätig ist, nicht an einem BK. Dies geschrieben erwartest Du da eine ganze Menge schulbezogene Details, die ein anderer User offenlegen soll, um sich in deinen Augen und denen anderer Mitlesender zu rechtfertigen und vom mitschwingenden Vorwurf der Faulheit zu exkulpieren („ICH schaffe schließlich auch zwei Aufsichten pro Woche- PROBLEMLOS- wieso solltest DU also nicht wenigstens eine Aufsicht schaffen?“). Das empfinde zumindest ich als Außenstehende als reichlich anmaßend und respektlos.

    Ich habe ja auch schon gefragt und erwarte durchaus eine Antwort. Wenn es so unfassbar viele wichtige, unvorhergesehene Tätigkeiten gibt, die wir uns als Lehrkräfte ohne Funktionsstelle nicht mal vorstellen können, dann ist es sicher möglich, davon wenigstens 3 zu nennen. Denn laut Seph passieren diese Dinge so häufig zu just der Zeit, zu der eine bestimmte Aufsicht ist, dass diese vertreten werden muss. Das wäre jede oder jede zweite Woche Mittwoch 7.30 oder 12.40 Uhr. Das müsste man schon so formulieren können, dass es auf viele Schulen zutreffend ist.

    Kenne die Inhalte von Daniel Jung nicht im Detail, aber Christian Spannagel von der Uni Heidelberg (den ich sehr schätze) hat schon auf seine Inhalte hingewiesen und sie haben einen Podcast zusammen gemacht. Keine Garantie für Qualität, klar, aber es würde mich wundern, wenn es es eine absolute Nullnummer wäre.

    Dann schau bitte erst rein und urteile dann.

    Finde ich nicht sonderbar. Als kurze Erklärung zu eingeführten Thema finde ich das eigentlich ziemlich hilfreich. Habe ich auch schon auf Matheübungsblättern als QR-Code eingefügt. Da kann man sich auch daheim nochmal kurz anschauen.

    Es ist halt einfach schlecht gemacht. In einem Video überlegt er noch während der Aufzeichnung, wie er das Problem erklären soll.

    Ich sage ihnen dann immer, dass sie ohne dieses Wissen Gefahr laufen, ihr ganzes Leben lang verarscht zu werden, weil es genug Menschen da draußen gibt, die ihre Unwissenheit bzw. Naivität ausnutzen können.

    Nur weil der Taschenrechner irgendeine Zahl ausspuckt ...

    Dasselbe haben unsere Lehrer vor 30 Jahren auch schon gesagt. Hat's wen zum Lernen motiviert?

    Vertrau da einfach mal auf deine Menschenkenntnis! Wer schummelt, verrät sich früher oder später selbst.

    Danke fürs Mansplainen, aber das ist gerade die Frage, ob das früher oder später der Fall ist. Kunstnote oder Hochschulabschluss erkaufen macht erst mal einen Unterschied.

    Ich verstehe die Kolleg*innen, die in der Sek II unterrichten so, dass die Qualität des Spickens durch KI eine grundsätzlich andere geworden ist. Ich kann das nicht beurteilen, frage mich aber, ob man dann nicht auch ganz grundsätzlich andere Leistungskontrollen braucht oder sogar anderen Unterricht.

    Ich habe kürzlich gehört, dass Studierende Bachelorarbeiten von KI verfassen lassen, irgendwie kann's das ja auf Dauer nicht sein?

    Gratulation an die Schüler*innen.
    Sie haben es geschafft. 👍😊

    Das wird man doch nie ganz verhindern können. Und wer besonders kreativ ist, der hat es auch verdient.
    Gab es früher doch auch schon.

    Was hat der verdient? Eine gute Englischnote, obwohl er kein Englisch kann?

    Außerdem ist es ja offenbar weniger eine Frage der Kreativität als des Preises: Knopf im Ohr, Geheimstift.

    ... Und das bedeutet dann eben auch, dass Person A bei Übernahme einer Aufsicht nicht spontan auf unvorhergesehene Vorkommnisse außerhalb der Aufsicht reagieren kann, was Mitglieder der SL-Runde durchaus sehr häufig betrifft. Das bekommt man als "normale" Lehrkraft nur ansatzweise mit und hat das möglicherweise nicht umfassend vor Augen. Im Zweifelsfall sind dann also die entscheidenden Personen zunächst mal nicht greifbar...

    Welche Aufgaben sind das bei deiner Schulart zum Beispiel? Damit es relevant wird, müsste es ja mindestens jede zweite Woche spontan genau zur Zeit der Pause sein. Egal ob Frühaufsicht, mittags Busaufsicht oder vormittags auf dem Hof.

    ...

    Es muss folglich eine uns nicht bekannte Gewichtung der Wertigkeit oder Eignung der Aufgabe in Relation zur Funktion Lehrkraft/ SL/ Hausmeister, also Qualifikation für diese Aufgabe, geben.

    Ein Beispiel nannte Seph bereits - kollegiale Beratung in Pause ist eine originär von der SL geeignet ausführbare Aufgabe ob ihr Weisungsfunktion während die Aufsicht hier nicht ganz so geeignet scheint, da die qualifizierte Pausenberatung nicht durch den Hausmeister übernommen werden kann.

    Und das ist der Denkfehler. Ich bin keine Hausmeisterin aber der Schulleiter ist Lehrer. Und die Beratung kann Dienstag, 5. Stunde stattfinden, da hat der Schulleiter nämlich keinen Unterricht, damit er Beratung durchführen kann.

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