Antimon, auch wenn du aggressiv wirst, macht es deine These nicht stichhaltiger.
Ich zitiere noch ein weiteres Mal aus dem noch einmal von dir verlinkten Artikel:
"Sie hätten alle 21 Zweitklässler gleichzeitig ins Becken gelassen, darunter waren auch Nichtschwimmer. Das habe zu einer unübersichtlichen Lage geführt, sodass die Frauen nicht alle Kinder gleichzeitig im Blick haben konnten."
Das heißt nicht, dass die Lehrerinnen aufs Handy geschaut hätten oder auf dem Klo waren.
Und:
"Die Verteidigung hat gegenüber dem SWR bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Verteidiger Gerhard Zahner sagte gegenüber dem SWR, er sei sicher, in der nächsten Instanz einen Freispruch zu erreichen. Die Ansicht des Richters, die Lehrerinnen hätten die Gruppe teilen und die Hälfte der Zweitklässler unbeaufsichtigt am Beckenrand lassen sollen, sei angreifbar."
Ich habe es schon mal geschrieben, in mir bekannten Grundschulen (ich habe nochmal nachgefragt inzwischen) werden ganze Klassen unterrichtet und zwar im Schwimmerbecken, weil kein anderes zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass alle Kinder mit Schwimmhilfen ausgestattet werden und als Gruppe, diszipliniert angeleitet muss ich wohl dazusagen, im 2 m tiefen Becken unterrichtet werden.
Wenn es fahrlässig ist, Nichtschwimmer im Nichtschwimmerbereich spielen zu lassen, muss es untersagt werden, auch das schreibe ich gerne noch ein paar Mal hier hin.
Solange nichts weiter bekannt ist über die Presseinformation hinaus, kannst du also weiterhin finden, dass die Lehrerin fahrlässig gehandelt hat und ich werde weiterhin sagen, dass ich es nicht abschließend beurteilen kann. Wir werden erfahren, was die Berufung entscheidet und können uns dann gerne weiter streiten. Manche Informationen sind ja entscheidend und erscheinen trotzdem nicht in der Pressemitteilung, wie im anderen Fall dargelegt.
Aber auch wenn du weiterhin denkst, es ginge nur um deutsche Beamtenmentalität, werde ich weiterhin sagen, dass wir Rechtssicherheit haben müssen, auf die ein Mindestmaß an Verlass ist.