...Die Konsequenz die ausgehandelt wurde ist folgende: sollte einer der Schüler, welcher bei Störungen immer dabei ist, noch einen Klassenbucheintrag bekommen, wird er in die Parallelklasse versetzt.
Gestern habe ich mit einem Kollegen gesprochen, der meinte, dass es anscheinend keine Wirkung auf die Klasse gemacht hat und in seinem Unterricht wieder kein Stationenbetrieb/Spiele etc. möglich waren. Das einzige, dass half war einfach schreiben. ..
Daran ist Mehreres etwas problematisch:
Das Versetzen in die Parallelklasse ist (in Deutschland zumindest) eine Ordnungsmaßnahme und gleicht etwas dem Schießen mit Kanonen auf Spatzen. Wenn sich ein Schüler extrem verhält, kann man das machen, vorher sollten aber Erziehungsmaßnahmen greifen. Nacharbeit, Elternanrufe etc. Aber gut, nun ist es höchstschulleiterlich beschlossen, was für euch wiederum gut ist. Ihr müsst das jetzt also unbedingt durchziehen. Nichts ist tödlicher für Disziplin als nicht umgesetzte Androhungen. Der Kollege muss also das Versetzen in die andere Klasse anleiern, mit allen Punkten, die dabei zu beachten sind (Elternanhörung? Steht im Schulgesetz)
Außerdem: es gibt zwischen "Abschreiben lassen" und "Stationenbetrieb/ Spielen" noch Zwischenschritte der Freiheit. Etwa zunächst mal zu zweit Arbeitsaufträge erfüllen oder zwischen zwei Aufgaben wählen.
Bei Stationen: stark angeleitete Stationen (Pflicht vs. Wahl von Aufgaben, Partner*innen, Orte wo gelernt wird etc.). Man kann also von "in absoluter Stille eine Wahlstation, wenn drei Pflichtstationen bearbeitet wurden" bis hin zu "jeder macht, wann er wozu Lust hat mit wem er will, wo er will" 100 Abstufungen in der Freiheit festlegen.
Für schwierige Klassen ist es übrigens keine Belohnung, Spiele zu spielen, für die sie sich zusammenreißen würden oder können.
Daher bliebe meine Frage: ab wann wird es unruhig? Kannst du überhaupt die Aufgabe stellen, die zu bearbeiten ist? Was auch immer du vorhast, zuallererst müssen alle still sein und zuhören.