kleiner gruener frosch , das Gespräch drehte sich um die Rechte von Lehrkräften. Ausgangsfrage war diese:
ZitatBei unseren Ferienkreisen und sonstigen Veranstaltungen sind unsere Eltern am allermeisten mit ihren Handys unterwegs, um Aufnahmen zu machen. Die lassen sich gar nicht kontrollieren. Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen? Ich möchte eigentlich nicht auf irgendwelchen Familienfesten oder so gezeigt werden.
In Verbindung mit:
ZitatIn meinem ersten Jahr als Lehrerin bekam ich eine erste Klasse. In Bayern war es damals üblich, dass die Familie in der ersten Schulstunde mit im Klassenzimmer war. Ich wurde von Eltern die ganze Zeit gefilmt, was mir sehr unangenehm war. Heute würde ich darum bitten, die Videokamera auszumachen.
Und darauf folgend:
ZitatWomöglich musst du das sogar. Wenn es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, müsst ihr auch für die Einhaltung von Gesetzen sorgen.
Insgesamt möchte ich sagen, dass mich die laxe Haltung zum Datenschutz etwas stört. Wir sind da auch Vorbilder für unsere Schülerinnen, die ja manchmal Fotographie und Freizügigkeit in unangemessener Form verbinden.
Da können wir nicht mit larifari „sind ja nur Fotos“ daherkommen. Die Problematik bei digitaler Fotographie ist eben das Digitale. Es geht also nicht nur um das Recht am eigenen Bild, sondern eben auch um die elektrische Verarbeitung personenbezogener Daten. Sobald man ein Digitalfoto von jemander macht, wird man zu datenverarbeitenden Stelle. Nutzt man ein Dienstgerät, ist die Schule datenverarbietende Stelle, irgendjemand ist dafür zuständig, dass die verwendeten Geräte, Software und Dienste den Bedingungen genügen...
Wenn eine Lehrerin gefragt wird, ob sie mit dem Kind posiert und dann zusagt, ist kein Problem da, über das man reden müsste .