Was aber höchstwahrscheinlich nichts anderes ist als ein "offizielles Konto" auf den Namen des Schulleiters. Also auch kein schulischen Konto, sondern de facto Privatkonto des Schulleiters.
(Btw: als ich letztens mal wieder nachgefragt habe, wie es mit einem Konto der Stadt aussieht, wurde mir gesagt, dass das aus steuerrechtlichen Gründen nicht geht. Also: ein Konto über die Stadt.
In Sachsen gibt es inzwischen Schulkonten, für die die SL zwar unterschreiben muss, weil sie Kontoführende ist, der Freistaat ist jedoch Inhaber des Kontos. Das ist endlich eine Lösung, wenn auch trotzdem noch nicht alle Schulleitungen Bock drauf haben, diese Aufsicht zu übernehmen und einfach kein Konto eröffnen.