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Und ja, bzgl. einer Suizidankündigung hätte ich vorher sicher nicht mit den Achseln gezuckt und nichts unternommen, sondern allermindestens das ein oder andere Gespräch geführt und dokumentiert.
Wieso vorher? Es ging um eine Fahrt, auf der etwas vorgefallen ist. Zum Glück ist nichts passiert, zum Glück passieren Todesfälle auf Klassenfahrten äußerst selten. Die grobe Fahrlässigkeit kann man doch aber nur am akuten Verhalten der Personen festmachen. Wenn sie nichts unternehmen zum Beispiel, 3 Tage ein Kind krank im Herbergszimmer zurücklassen. Lehrpersonen zu verurteilen, weil sie im Vorhinein eine Information nicht erfragt haben, die sie nicht erfragen mussten, finde ich nach wie vor zweifelhaft. Zumal aus dem Wissen um eine Diagnose keinerlei Handlungswissen für den Laien erfolgt.
Gibt es tatsächlich Schulen, in denen niemals Schuljahresverlauf darüber gesprochen wird, dass und warum man bestimmte Dinge, wie z.B. Sicherheitsbelehrungen schriftlich dokumentieren muss? Und ergibt sich daraus nicht völlig unmissverständlich, dass man auch an zahlreichen anderen Stellen sinnvollerweise schriftlich abfragt, um eben auch schriftlich dokumentieren zu können was z.B. abgefragt und geantwortet wurde von den Eltern?
Das hat doch rechtlich gesehen keine Relevanz. Relevant wäre, wenn es einen Klassenfahrtenerlass gäbe, in dem stünde, dass chronische Erkrankungen abzufragen sind. Ich vermute, warum das nicht so ist, könnte darin begründet liegen, dass Lehrkräfte eben gerade nicht für die korrekte Behandlung von diversen Erkrankungen verpflichtet werden können. Dazu zählt z.B. auch die Gabe von Notfallmedikamenten. Mann kann nicht verlangen, dass Lehrkräfte über alle existierenden Erkrankungen Bescheid wissen. Dass Diabetes in wenigen Tagen tödlich enden kann, weiß nicht jede Lehrkraft und es gibt unzählige Erkrankungen von denen man noch nicht mal gehört hat, diese Verantwortung darf man m.E. Lehrpersonen nicht auferlegen. Oder wenn auf einem Zettel xy-Syndrom gestanden hätte, hätte man dann auch verlangt, dass sich die Lehrerinnen erst informieren, was dieses Syndrom alles an Folgen nach sich zieht?
Sie müssen aber erste Hilfe leisten, allein dafür sollten sie nach meinem Empfinden und zum Schutz aller Lehrpersonen verurteilt werden, wenn es so sein soll, auch mit einer Haftstrafe oder einer Schmerzensgeldhöhe, von der sich die Eltern eine 6-monatige Reha leisten können.