Beiträge von Quittengelee

    Wenn jemand hier ist und seine Arbeitskraft gebraucht wird, kann er aus meiner Sicht bleiben. Egal ob er Asylant, Wirtschaftsflüchtling ist oder einfach im Ausland arbeiten möchte. Wenn er bedürftig ist, müssen wir über seine Fluchtgründe sprechen und überlegen, ob er bleiben darf. Aber warum soll ein Kriegsflüchtling nicht auch einfach ohne Prüfung bleiben dürfen, wenn er hier einen Job findet? Dann können wir uns die Prüfung sparen.

    Es gibt genug Aufgaben, die jemand ohne viel Fachkenntnisse erledigen kann. Außerdem gibt es vielleicht auch ein paar Asylbewerber, die Fähigkeiten mitbringen.

    Finde nur ich dieses Gerede menschenverachtend?

    ich finde nicht, dass man sich als hartgesottener Krimineller auszeichnen muss, um von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Ich verstehe gut, dass einem das durch die Umwelt immer suggeriert wird und natürlich würde unser Rechtstaat (und die öffentlich-rechtliche Krimilandschaft gleich mit) nicht mehr hinterherkommen, wenn alle die Aussage verweigern, aber das heisst nicht, dass die Nichtwahrnehmung dieses Rechts eine in irgendeiner Form moralisch überlegene Handlung ist. Es findet in der öffentlichen Wahrnehmung eine Vermischung der Systemlogiken statt: Sich nicht selbst zu beschuldigen zu müssen ist eines der ältesten Elemente des Rechtstaats überhaupt und damit legitim. Wer beichten möchte, kann dafür in die Kirche gehen oder sonstirgendwie psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

    Die wenigsten Menschen haben Erfahrung vor Gericht. Die betroffene Person war 30 und trägt ihr Leben lang an der Schuld, der Richter ist eine Autoritätsperson und entscheidet darüber, ob man ggf. in den Knast einfährt. Zudem sind dort Eltern eines toten Kindes und sie wurde gefragt, ob sie das alles kalt ließe. Findest du das echt so abwegig, sich erklären zu wollen? Vielleicht hat ihr Anwalt sie nicht gut beraten.

    Hartgesottene Kriminelle sind auch nur ganz normale Menschen. Und bis er kriminell wurde, hat sich auch ein Mörder nichts zu Schulden kommen lassen.

    Jemand, der regelmäßig Banken ausraubt oder Omas am Telefon Bargeld abschwatzt, dürfte eher dazu in der Lage sein, taktisch klug und wohlüberlegt vor Gericht zu handeln.

    Inwiefern hat sie sich denn selbst belastet durch ihre Aussage, hat das jemand parat? Oder steht das schon irgendwo in diesem Thread?

    Was genau amüsiert dich an relativer Armut so Quittengelee ?

    Deine Engelsgeduld, mit der du nachbohrst und meine Gespanntheit auf die Antwort zu deiner Frage, welche Stadt es ist, in der das Jobcenter dem Single 1000 Eur für eine Wohnung überweist. Allein dies erheiterte mich trotz des ernsten Themas:aufgepasst:

    Und ich frage mich, warum einige Leute immer wieder übersehen, wie die bürgergeldbeziehenden Villenbewohnenden Sachen außer der Reihe wie Schulausflüge, Zahnspangenvorschuss, Kinderzimmerteppich, neue Waschmaschine, Weihnachtsbaum, Ersatz fürs geklaute Rad, Geburtstagsgeschenke und Wintermäntel finanzieren. Vier Wocheneinkäufe bei Netto für 4 Personen dürften den Bürgergeldsatz nämlich schon fast aufbrauchen.

    Vielen Dank für diesen Link. Ich werde das NIE wieder sagen.

    Und ich werde mir ab jetzt genau überlegen, was meine Meinung und was Fakt ist und dies besser kennzeichnen.

    Huch, du fühlst dich aber nicht angegriffen, oder? Ich hab selbst keine Ahnung und bin so vergesslich, dass ich jedes Mal neu nachlesen muss, welche Zellen nun für was genau zuständig sind. Ich finde es aber unfassbar faszinierend, was es alles und andauernd leistet. Allein der Komposteimer, die Blumenerde auf der Fensterbank oder Blattsalat enthalten allerlei Kleinstlebewesen, von denen man nichts mitbekommt, weil das Immunsystem seinen Aufgaben nachkommt.

    Insofern dürfte das Salzgrottensalz relativ keimarm sein, Schimmelpilze halten es dort bestimmt nicht aus.

    Zudem ist Maske tragen zwar ein Schutz, aber langfristig zermatschst du dir dein Immunsystem ja noch mehr... Das braucht ja die Begegnung mit Keimen, um nach zwei Jahren Maske wieder den Umgang mit Blödem zu lernen...

    Nein, dein Immunsystem arbeitet den lieben langen Tag, es braucht auch keine Schnupfenviren, um zu trainieren. Die mutieren fröhlich vor sich hin und der nächste Infekt wird durch einen anderen Erreger ausgelöst, da kann es sich nichts "merken".

    Zum Beispiel hier erklärt:

    https://www.doccheck.com/de/detail/arti…mmunsystem-mehr

    Dass Masken nerven, ist allerdings unbestritten.

    Letztes Jahr war gesundheitlich kein gutes. Im Januar Augen-OP, lange Rekonvaleszenz, dann Krebsdiagnose, OP, noch viel längere Rekonvaleszenz, danach immer mal wieder Schwäche.

    Deine Krebsdiagnose und Behandlung sind noch nicht mal ein Jahr her. Ich verstehe deine Ungeduld, aber von außen betrachtet ist das wirklich nicht lang. Gib deinem Körper Zeit:troest:

    Ich hab keine Ahnung, nur eine Frage, hast du starke Medikamente bekommen, die einen Immundefekt nach sich ziehen könnten?

    Ansonsten fällt mir leider nur FFP2 als wirksamer Schutz ein.

    Er schreibt regelmäßig, dass es ihm und "normalen" (nicht meine Worte) Kindern nicht zuzumuten sei, Rücksicht auf Kinder mit Behinderungen zu nehmen. Jetzt geht es um koschere Essenswünsche, die man nicht erfüllen kann und seine eigenen Sonderwünsche. Vielleicht schaffen wir es ausnahmsweise beim Thema zu bleiben und das ist die Verantwortung, die wir auf Klassenfahrten tragen, offenbar geht es dabei auch um Leben und Tod. Und zwar nicht, weil man kranke Kinder auf einer Fahrt ignoriert hätte, sondern weil man sich persönlich im Vorhinein nicht erkundigt hat, welche Krankheit die Beteiligten haben.

    Dass daraus dann entsprechende Konsequenzen vor Ort zu ziehen sind (bei einer 13-Jährigen mit bekannter Diabetes z. B. die eigene aktive (!) Erkundigung, wie es ihr geht), liegt m. E. auf der Hand.

    Wo wir wieder beim Verhalten vor Ort wären, natürlich muss man etwas unternehmen, wenn es einem Kind schlecht geht.

    Nach Erlassen habe ich übrigens 3x gefragt, für Sachsen habe ich lediglich eine VwV gefunden, in der nichts dergleichen geregelt ist.

    Selbst wenn der Diabetes den Lehrerinnen bekannt gewesen wäre, was wird hier an Wissen über diese Krankheit und wie man damit umgeht erwartet?

    genau das.

    ...

    Und ja, bzgl. einer Suizidankündigung hätte ich vorher sicher nicht mit den Achseln gezuckt und nichts unternommen, sondern allermindestens das ein oder andere Gespräch geführt und dokumentiert.

    Wieso vorher? Es ging um eine Fahrt, auf der etwas vorgefallen ist. Zum Glück ist nichts passiert, zum Glück passieren Todesfälle auf Klassenfahrten äußerst selten. Die grobe Fahrlässigkeit kann man doch aber nur am akuten Verhalten der Personen festmachen. Wenn sie nichts unternehmen zum Beispiel, 3 Tage ein Kind krank im Herbergszimmer zurücklassen. Lehrpersonen zu verurteilen, weil sie im Vorhinein eine Information nicht erfragt haben, die sie nicht erfragen mussten, finde ich nach wie vor zweifelhaft. Zumal aus dem Wissen um eine Diagnose keinerlei Handlungswissen für den Laien erfolgt.

    Gibt es tatsächlich Schulen, in denen niemals Schuljahresverlauf darüber gesprochen wird, dass und warum man bestimmte Dinge, wie z.B. Sicherheitsbelehrungen schriftlich dokumentieren muss? Und ergibt sich daraus nicht völlig unmissverständlich, dass man auch an zahlreichen anderen Stellen sinnvollerweise schriftlich abfragt, um eben auch schriftlich dokumentieren zu können was z.B. abgefragt und geantwortet wurde von den Eltern?

    Das hat doch rechtlich gesehen keine Relevanz. Relevant wäre, wenn es einen Klassenfahrtenerlass gäbe, in dem stünde, dass chronische Erkrankungen abzufragen sind. Ich vermute, warum das nicht so ist, könnte darin begründet liegen, dass Lehrkräfte eben gerade nicht für die korrekte Behandlung von diversen Erkrankungen verpflichtet werden können. Dazu zählt z.B. auch die Gabe von Notfallmedikamenten. Mann kann nicht verlangen, dass Lehrkräfte über alle existierenden Erkrankungen Bescheid wissen. Dass Diabetes in wenigen Tagen tödlich enden kann, weiß nicht jede Lehrkraft und es gibt unzählige Erkrankungen von denen man noch nicht mal gehört hat, diese Verantwortung darf man m.E. Lehrpersonen nicht auferlegen. Oder wenn auf einem Zettel xy-Syndrom gestanden hätte, hätte man dann auch verlangt, dass sich die Lehrerinnen erst informieren, was dieses Syndrom alles an Folgen nach sich zieht?

    Sie müssen aber erste Hilfe leisten, allein dafür sollten sie nach meinem Empfinden und zum Schutz aller Lehrpersonen verurteilt werden, wenn es so sein soll, auch mit einer Haftstrafe oder einer Schmerzensgeldhöhe, von der sich die Eltern eine 6-monatige Reha leisten können.

    ... Nebenbei: Die schriftliche Urteilsbegründung liegt m.W.n. überhaupt noch nicht vor. Jedenfalls ist sie weder beim LG selbst noch in den entsprechenden Datenbanken bislang aufzufinden.

    Das ist wahr, ich schrieb auch zu dem, was bislang zu finden war. Wenn sich alles so unfassbar verantwortungslos zugetragen hat, wie hier und da beschrieben, dann bliebe die Frage, warum die beiden Kolleginnen mit einer Geldstrafe davongekommen sind.

    ... Das ist nun wirklich nichts überraschendes und man muss nicht so tun, als seien die Kolleginnen hier durch eine formal bestehende, aber allen unbekannte Regelung aufs Glatteis geführt worden.

    Wen meinst du mit "man"? Niemand tut m.E. so. Es geht darum, etwas im Nachhinein zum Gesetz zu erheben, das vorher keins war. Wir alle können einfach froh sein, dass auf einer unserer Fahrten bislang nichts derartiges passiert ist. Hältst du dich davor gefeit? Ich kenne unsere SuS sehr gut, weil die Klassen so klein sind und selbstredend würde ich mich über andere SuS genauestens informieren, bevor ich mit ihnen irgendwohin fahre. Aber es kann immer etwas Schwerwiegendes passieren, wir hatten zum Beispiel eine Suizidankündigung. Wenn die Person vor den Zug gesprungen wäre, hätten die Lehrkräfte auch eine Mitverantwortung im Sinne von "hätten die Betreuenden vorher abfragen müssen" zugesprochen bekommen?

    P.S.: eine Schuld des Ministeriums sehe ich nicht. Auch wenn du sie dir hier gerade konstruierst.

    Ich bin mir da nicht so sicher. Nicht darin, dass Klassenfahrten angeordnet werden, sondern eben in der Begründung im Urteil, dass Vorabfragen zwingend notwendig seien. Wenn Lehrkräften in diesem formalen Punkt der Prozess gemacht wird, dann sollte dafür das Ministerium die Verantwortung übernehmen. Denn genau das könnte doch in anderen Fällen auch passieren. Fürs Schwimmen gibt's sooo genaue Anweisungen und wenn man sich an alle hält und dann trotzdem etwas passiert, ist man nicht persönlich haftbar. Wenn sich das durch dieses Urteil geändert hätte und Lehrkräften eine persönliche Teilschuld zugesprochen werden kann, weil sie nicht im Vorfeld an irgendwas anderes gedacht haben, das bislang niemand verlangt hat, dann haben wir halt schon ein Problem. Genau darum geht es mir zumindest.

    Das im Spiegel beschriebene Verhalten der beteiligten Personen steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

    Hat jemand in Erfahrung bringen können, wie did Strafen ausfielen? Überall dort, wo ich jetzt gelesen habe, hieß es nur 23.400 und 7.200 Euro, aber das Strafmaß fand ich nirgends.

    180 Tagessätze steht in der SZ

    Das Urteil lautet "fahrlässige Tötung durch Unterlassen", das bedeutet doch, dass es eben doch vorrangig um das Verhalten während der Fahrt ging und nicht nur um das fehlende schriftliche Einholen von Erkrankungen, oder? Wahrscheinlich erfährt man in der Presse auch aus Gründen des Schutzes der Beteiligten nicht alles.

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