@Schweigeeinhorn
Artikel 7 GG
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
Schloss Torgelow oder Salem finanzieren sich wahrscheinlich über die Internatskosten, die offenbar keine Grenze nach oben haben.
Und nein, der Sinn von Privatschulen ist nicht, Lehrpersonen Kinder mit Behinderungen oder Verhaltensauffalligkeiten vom Leib zu halten.
Dass es in NRW Gymnasien gibt, in denen Siebtklässler*innen nicht vernünftig schreiben können oder sich verhalten, wie offene Hose, ist offenbar ein Problem der Schule, die nicht rechtzeitig fördert und/oder ggf. aussiebt oder den Ordnungsmaßnahmenkatalog nicht angemessen ausschöpft.
Edit: solche teuren Internatsschulen kassieren übrigens doppelt staatlich ab: einerseits die finanzielle Unterstützung des Landes und zusätzlich noch über das Jugendamt, indem z.B. dafür geworben wird, dass man Hochbegabte aufnimmt, die an ihren Herkunftsschulen leiden und Schulangst entwickelt haben.