Beiträge von Quittengelee

    Danke.

    Ich mache mir halt Vorwürfe, da ich das Problem falsch eingeschätzt habe. Ich habe versucht, mit dem Vater des betreffenden Kindes eine gute Vertrauensbasis aufzubauen, im Endeffekt war es so, dass das Kind mir deswegen gerade misstraut. Dabei hab ich versucht, echt umsichtig zu sein. Ich habe damit das Gegenteil bewirkt, wusste jedoch nicht, dass der Vater jedesmal schimpft, wenn er was von der Schule hört.

    Jetzt wird die Situation dem Amt weitergeleitet.

    Du hast ja aber auch die Pflicht, mit Eltern vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Es gibt Situationen, da muss man als Lehrkraft Informationen weitergeben, zum Beispiel ans Jugendamt. Das sollte man dann transparent machen, also dem Kind sagen, dass man das mit dem Vater/ Mutter/ Jugendamt/ Polizei besprechen muss und was als nächstes passieren kann. Man kann auch rückfragen, ob Mutter/ Vater/ Oma informiert werden soll, so offen wie möglich kommunizieren. Man kann keine Anzeichen von Kindeswohlgefährdung für sich behalten, weil man Sorge hat, dass das Kind einem nichts mehr erzählen könnte.

    Und ansonsten ja, man macht Fehler. Deswegen sollte man nicht gleich seine gesamte Eignung infragestellen.

    Danke für deine Erläuterungen...


    Nur: Erlaube mir die Anmerkung, dass ich die Frage mit dem Französisch seltsam finde.

    ...ich verstehe die Antworten nicht und da die Übersetzung an mehreren Stellen holprig ist, hoffte ich, dass sie vielleicht in deine Muttersprache besser übersetzt wurde.

    1. Ah!

    2. Wer beurteilt wen oder was? Die lehrer ihre Weiterbildung oder der Arbeitgeber die Lehrer?

    3. Okay, also die eigene Mobilität beim Lernen, nichts was mit Unterricht zu tun hat.

    Wie interpretiert ihr folgende Antwortmöglichkeiten?

    - Implementierung flexibler Unterrichtspläne und Arbeitsvereinbarungen

    - Einsatz von Beurteilungen zur Berücksichtigung des Bedarfs von Lehrkräften an beruflicher Weiterentwicklung und Unterstützung

    - Bereitstellung weiterer Lernmobilitätsmöglichkeiten

    Ist es vielleicht auf Französisch verständlicher chilipaprika ?

    Edit: interessant finde ich die Strategievorschläge, den Lehrerberuf attraktiver zu machen, in dem vor allem Lehrkräfte öffentlich erzählen sollten, wie schön ihr Beruf ist.

    Das erste Verfahren gegen alle vier wurde nicht eröffnet, mit der Begründung, sie hätten nichts von Emilys Diabetes gewusst und es liege eine Verkettung unglücklicher Umstände vor.

    Dann wurde Anklage nur gegen die beiden Lehrerinnen erhoben, weil sie die Fahrt nicht sorgfältig vorbereitet hätten. Dieses zweite Verfahren wurde zunächst ebenfalls nicht eröffnet, weil die Lehrerinnen als medizinische Laiinnen auch dann nicht hätten erkennen müssen, dass ein Notfall vorlag, wenn sie von der Erkrankung gewusst hätten, es also auf Fehler in der Vorbereitung nicht angekommen sei. (Da sie die Notlage nicht erkennen konnten, kann man ihnen auch keine unterlassene Hilfeleistung vorwerfen.)

    Das OLG hat veranlasst, dass das Verfahren dennoch eröffnet wird, denn aufgrund der Garantenstellung sei eine Verurteilung wahrscheinlich. Garanten sind verpflichtet, Tatbestände vorausschauend zu verhindern, sonst können sie dafür verurteilt werden, hier also für fahrlässige Tötung. Ohne ihre Garantenstellung hätten die Lehrerinnen nicht verurteilt werden können, mit Garantenstellung reichen kleine Versäumnisse u.U. aber schon aus, nämlich wenn andernfalls der Tatbestand nicht oder wahrscheinlich nicht eingetreten wäre. Das Gericht musste also nun doch den kausalen Zusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und Emelys Tod feststellen, wofür die beiden Lehrerinnen ja selbst gesorgt haben.

    Wenn sie die Krankheiten schriftlich erfasst hätten, hätte man das erste Verfahren vielleicht eröffnet. Dann hätte man aufzeigen müssen, dass diejenigen Lehrer, die für die Betreuung von Emily direkt zuständig waren und sich daher über ihre Vorerkrankungen orientieren mussten, etwas hätten tun können, das geboten, möglich und zumutbar gewesen wäre und zur Vermeidung des Schadens geführt oder dies wahrscheinlicher gemacht hätte. Wäre das gelungen, hätte man diese Lehrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das wäre aber wohl recht unübersichtlich geworden. Vermutlich wäre das Verfahren deshalb aus einem anderen Grund nicht eröffnet worden. Aber dagegen hätte der Vater ja auch Einspruch erhoben und das Ergebnis wäre möglicherweise letzlich dasselbe.


    Wenn die Lehrerinnen, die schließlich verurteilt wurden, den Kausalzusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und dem Tod Emilys nicht selbst hergestellt hätten, hätte er im Verfahren auf andere Weise hergestellt werden müssen. Vermutlich hätte man den beiden auch andere Fehler zur Last gelegt. Aber auch da hätte man eben aufzeigen müssen, dass die Lehrerinnen die Notlage erkennen konnten und damit handeln mussten. Die Schulleiterin war besser beraten und hat auf die Frage, ob die beiden anders gehandelt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin war, geantwortet:"Das weiß ich nicht." Wer weiß, was herausgekommen wäre, wenn sich die beiden Kolleginnen auch an diese Linie gehalten hätten.

    Danke, jetzt verstehe ich langsam etwas mehr.

    Das Abfragen von Vorerkrankungen ist keine Dienstpflicht. Der korrekte Umgang mit besonderen Diagnosen schon gleich gar nicht, wir drehen uns im Kreis. Dass irgendwer deswegen keine Fahrten mehr macht, ist seine persönliche Entscheidung, ich treffe diese Schlussfolgerung daraus nicht. Allerdings bleibt ein schlechtes Gefühl zurück auch in Hinblick auf den Unterrichtsalltag. Wenn ich im Zweifel nicht auf meinen Arbeitgeber vertrauen kann, dass der juristisch regelt, was an Grundlagen zwingend notwendig ist, geht jede Sicherheit für mein Handeln verloren.

    Was das Gerichtsverfahren angeht, habe ich den Eindruck dass niemand von uns fundierte Kenntnisse über solche hat. Offenbar gelten dort Spielregeln, die sich dem Otto-Normal-Menschen entziehen.

    IsQuiUtitur , es gibt Beurteilungsbögen für das Verfahren. Guck da mal rein, vielleicht beruhigt dich das. Da sind eine Menge Kriterien und Tätigkeiten aufgelistet, du kannst also in Ruhe vorher schauen, auf was geachtet wird. Wenn -wider Erwarten- etwas nicht so läuft, wie erwartet, kannst du dich immer noch mit Personalrat, Gewerkschaft & co zusammensetzen. Bis dahin würde ich auf die Sachebene zurückkommen und keine Pferde scheu machen.

    Ich finde den Begriff des "Gastes" schon irgendwie unpassend. Es ist halt ne Dienststelle, an der man einen Einsatz hat. Bei uns sind die (mwd) Prüfer ein Schulleiter und zwei Fachleiter vom Seminar. Letztere sind abgeordnete Kolleg*innen. Es treffen einfach drei Kollegen von fremden Schulen ein und wollen ihren Job machen. Die muss ich doch nicht hofieren und ihnen einen gebutterten Teppich ausrollen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man in diesem Job viel rumgurken muss und einen Haufen Privatkilometer verfährt. Natürlich ist es dann nett, wenn einem erst mal jemand das Klo aufschließt oder fragt, ob man ein Glas Wasser möchte. Einfach weil es höflich und mitdenkend ist. Aber ich erwarte doch keine königliche Sonderbehandlung? Es erscheint mir wirklich abstrus, was scheinbar in NRW so üblich war, dass es inzwischen gesetzlich untersagt worden ist.

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