Beiträge von Quittengelee

    Falschinformation.

    Eben. Das ist per se keine Ordnungswidrigkeit, du hast den verlinkten Text nicht ganz gelesen. Dort geht es um jugendgefährdende Filme und um die Öffentlichkeit, Unterricht ist aber keine öffentliche Vorführung.

    Brei großem Altersunterschied soll man zumindest das Einverständnis der Eltern einholen. Ob das am Ende vor Strafe schützt, klärt im Zweifel ein Gericht.

    flyer-der-einsatz-von-filmen-und-computerspielen-im-schulunterricht-data (1).pdf

    Ich habe ja auch empfohlen die SL zu informieren. Aber warum sollte die SL eine deutliche Ansage machen? Wenn die Lehrkraft das pädagogisch sinnvoll begründet, muss nicht unbedingt etwas dagegen sprechen. Es kann durchaus pädagogisch sinnvoll seinen einen Film oder Teile davon mit jüngeren Kindern im Unterricht zu nutzen.

    Warum willst du dann die Schulleitung informieren? Das ändert weder was an der rechtlichen Situation, noch an der pädagogischen.

    In diesem Falle ist die Altersabweichung so groß, dass es zumindest des Einverständnisses der Eltern bedürfte. Ansonsten wurde schon mehrfach erläutert, dass der Film völlig ungeeignet in Klasse 7 ist, auch zu unterrichtlichen Zwecken.

    Steht in diverse Beiträgen (z.B. 64, 145...), die ich hier verfasst habe, da sieht man dann doch wieder die Leseprobleme einiger, die immer nur Bruchstücke mitbeko

    Verzeih, dass ich nicht 190 Beiträge inklusive etwa 50 von dir zur Lage deiner persönlichen Lebenssituation aufmerksam verfolgt, sondern stattdessen nachgefragt habe. Eine Info hätte gereicht, stattdessen kommen 10 Beiträge, dass das schon irgendwo steht

    So und nun nochmal zu eurer Verordnung, die auch für dich persönlich gilt. Zitat:

    "Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden.

    Nur wenn dies nicht möglich ist, kann der Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen, aber nicht in der Oberstufe, beruflichen Schule und dem Zweiten Bildungsweg."

    Also entscheidet die Schulleitung einer Grundschule, nur bislang völlig willkürlich. Was große Hitze ist, muss man aber künftig sinnvollerweise definieren, denn die Sommer werden heißer, Klimawandel gibt's auch in Berlin.

    Und wie Chemikus schon schrieb, es gibt auch kranke und schwerbehinderte Menschen, für die große Hitze ein Problem darstellt.

    Ich schrieb ja, dass ich den entsprechenden Beitrag, was genau in Berlin anders sein soll, nicht gefunden habe.

    Also. Laut dem Link ist alles so, wie in den meisten Bundesländern aktuell: alles ist möglich und am Ende entscheidet die SL. Außerdem ist die Betreuung bis Schulschluss garantiert. Das machen wir in Sachsen genauso. Das einzige was fehlt ist eine Verbindliche Ansage, wie "bei ab 10 Uhr 25 Grad ist Unterrichtsschluss ab 12 Uhr zu gewährleisten. Betreuung bis Schulschluss durch die Lehrkräfte, Hort findet statt."

    Oder so. Für BBS bräuchte es vielleicht eine eigene Regelung? Online-Unterricht?

    Nein habe ich für die Grundschule natürlich nicht. Ich kenne es nur aus der Erwachsenenbildung. Da kommt auch alles mögliche und das hat unterschiedliche Gründe, die ich nicht beeinflussen kann und die so diffus und individuell sind dass die Ursache egal ist.

    Das stimmt generell. Bis auf einen Fall, nämlich wenn Anzeichen von Kindeswohlgefährdung auftreten. Lehrkräfte sind seit 2012 gesetzlich dazu befugt worden, tätig zu werden, wenn sie diese wahrnehmen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

    Dies mal generell festgehalten. Wenn Kinder, wie im beschriebenen Fall, in einer Einrichtung Auffälligkeiten entwickeln, ist eine Zusammenarbeit mit (hier dem beteiligten Gesundheitsamt) und den Eltern durchaus zu überlegen. Ob die bestehenden Auffälligkeiten am offenen Konzept liegen, das hier eher einer Vernachlässigung gleichzukommen scheint, oder an anderen Problemen in der Einrichtung, sei mal dahingestellt. Aber allein die Beobachtungen der Beteiligten sollten ausgetauscht werden. Gerade, wenn Kontaktabbruch vonseiten der Einrichtung vorliegt.

    Weil eben z.B. Betreuungszeit unserer Zweitklässler Dienstag von 10.40-11.30 Uhr ist, danach Unterricht. Nun soll dann gleich Betreuung sein oder was?!? Was spricht denn dagegen, dass man das innerhalb der Unterrichtszeiten flexibel gestaltet?!?

    Nur weil es bei euch nicht möglich ist oder ihr nicht wollt, müssen alle alles umstellen!??

    Wen interessiert denn das? Wenn bundesweit ab soundsoviel Grad hitzefrei wäre, dann müsstet ihr euren Stundenplan umstellen, nicht der Rest der Republik.

    Ich bin in der ersten Klasse mal für ein paar Wochen in einen Hort gestopft worden. Schrecklich. Gott sei Dank konnte man sich dann auf die Schlüsselvariante einigen. An Dauerverwahrung in irgendwelchen Instutitionen sehe ich persönlich nicht viel, was man "schätzen" möchte 🙈

    Schule und Kindergarten sind auch Dauerverwahrung in irgendwelchen Institutionen. Das ermöglicht, dass Eltern arbeiten können. Wenn es dir in deinem Hort nicht gefallen hat und du lieber alleine zu Hause warst, ist es doch eine prima Lösung. Für viele Erstklässler ist das aber noch nichts.

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