Beiträge von Quittengelee

    ...Wenn Die Grenze für ein A bei 100 % liegt, dann bekommt man für 87,5 ein B.

    Das geht aber nur bei einer Klausur. 87,5% aller Verrechnungspunkte erreicht, per Notenschlüssel wird eine 2 erteilt/zugewiesen. Du möchtest aber mehrere Klausuren mit unterschiedlichen Anforderungen und mündliche Noten mit noch mal anderen Kriterien miteinander verrechnen. Im Grunde machen das sowieso die allermeisten Kolleg*innen so, in Bayern ist es sogar Pflicht und Eltern erwarten es in aller Regel auch. Wenn man sich für die schlechtere Note entscheidet, wird natürlich eine Erklärung erwartet und da sollte man dann eine Begründung finden, die über ein 'pädagogisch fand ich das halt richtig' hinausgeht. Ich wette, das ist auch in NRW nicht anders.

    Engel sind auch in der deutschen Lyrik ein Thema. Ich komme nicht aus der Theologie, hoffe aber mal, dass die Kollegen das Thema von der Didaktik her ähnlich wie im Sprachunterricht behandeln und das Thema nicht indoktrinierend vermitteln. Dass diese Vermittlung auch möglich, aber natürlich nicht erwünscht ist, das unterstütze ich sofort.

    Guck z. B. mal in den bayerischen Lehrplan Kath. Religion Grundschule. Dort stehen Sätze wie "die SuS deuten die Welt als Gabe Gottes" etc. Da werden christliche Grundüberzeugung en in jedem 3. Ziel antizipiert. Es gibt keine offenen Gespräche über den Unterschied von Beschreibung, Deutung oder den Vergleich verschiedener Positionen und wenn es neue Erkenntnisse gibt, wird der Lehrplan überarbeitet. In der Hinsicht ist das Fach wirklich einzigartig.

    Das mit den Ordinahlzahlen verstehe ich nicht...

    In Niedersachsen gibt es vorgebene Notenschlüssel.

    Das Problem mit der Rechnerei ist, dass du einem Wert einen anderen zuordnest und dann versuchst, mit dem zugeordneten Wert zu rechnen. In einem Land, in dem es für 100% ein "A" und für 75% ein "B" gibt, müsstest du (A+B):2 rechnen. Welcher Buchstabe wäre das?

    Vorschlag zur pädagogischen Entscheidung: überlege es dir im Wortlaut. 1 ist im Wortlaut sowas wie "übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße" eine 2 sowas wie "erfüllt die Anforderungen voll". Wenn die Leistung übers Jahr verteilt auf die Unterrichtsziele bezogen immer hervorragend ist, dann gibt's die 1, würde ich sagen...

    Edit: Und ja, es gibt für jedes Bundesland und jede Schulart Verordnungen zur Leistungsbewertung.

    Editedit: Humblebee müsste es für deinen Fall genau wissen :_o_)

    Auch Religionswissenschaften folgen wissenschaftlichen Grundlagen. In der Oberstufe findet hier Wissenschaftspropädeutik genauso Anwendung wie in anderen geisteswissenschaftlichen Fächern.

    Religionsunterricht ist aber keine vergleichende Religionswissenschaften, darum geht es bei der Debatte ja nun gerade. Wenn im Unterricht von Ehesakrament und Engeln schwadroniert wird, hast du keine wissenschaftliche Verbindung mehr.

    Die gesellschaftserklärende Funktion von Reliunterricht kam von Kollege Gymshark , wenn ich recht erinnere. Deswegen möchte aber vielleicht Kollegin Zauberwald nicht erklären, warum sie was von der Arche Noah vorliest.

    Also gibt es außer der Langeweile kein Problem, wenn man Kindern Bibeltexte vorliest. Okay. Dann frage ich auch dich, ob es OK ist, wenn ich vorbeikomme und deinen Kindern aus der Bibel vorlese. Ich suche auch ein paar Stellen aus, die nicht langweilig sind.

    Vielleicht empfindest du das als sachlich und nicht persönlich, ich empfinde es als drohend und nicht sachlich. Oder ziehst du wirklich in Erwägung, nach Norddeutschland in Palims Schule zu reisen und Gewaltszenen aus der Bibel vorzulesen? Dass du das mehrmals vorgeschlagen hast, aber bislang keine Einladung erfolgte, klingt für mich noch ein bisschen aggressiver und noch etwas weniger sachlich. Aber dass wir das im Forum immer mal unterschiedlich wahrnehmen, haben mehrere Kolleg*innen hier schon öfter festgestellt.

    Gibt es denn ein konkretes Gesetz, das Lehrern auf Klassenfahrt untersagt, unerlaubte Gegenstände zeitlich begrenzt zu konfiszieren? Mir ist keines bekannt (und da das durchaus häufig auf Klassenfahrten praktiziert wird, müsste es vielen Kollegen ähnlich gehen), aber vielleicht kennst du es ja und magst es gerade mit uns teilen.

    Wenn einer ein Messer dabei hat, rufe ich die Polizei, ein Handy ist kein unerlaubter Gegenstand.

    Es reicht doch schon, dass eine sagt, ihr bei dir abgegebenes Handy sei gestern aber noch nicht kaputt gewesen oder wo eigentlich sein bei dir gestern abgegebenes Handy wäre, alle andern hätten ihres schon zurück?!

    Und vor Gericht zu sitzen und sich unnötige Ansagen einer Richterin abzuholen, dass es unverhältnismäßig sei, in der Freizeit das Handy abzunehmen, gerade kombiniert mit dem Umstand, dass x Diabetes hat und y Panikattacken bekommt und sein Handy unbedingt gebraucht hätte, würde ich mir auch ersparen wollen.

    Der Beitrag ist hoffentlich ironisch gemeint? Kann man ja heutzutage nur schwer unterscheiden, da Realität häufig Satire überholt.

    Nein, das meine ich ernst. Während des Lockdown habe ich ja gesehen, wer wirklich vernünftigen Internetzugang hat. Meine armen (i.S.v. finanzschwachen) SuS haben entweder kein Handy oder eins mit zerbrochenem Display, mit dem man allenfalls telefonieren kann.

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