Beiträge von Quittengelee

    Den Kontrolltermin beim Zahnarzt muss ich auf die unterrichtsfreie Zeit legen, generell natürlich immer nachfragen, ob in der Sprechzeit außerhalb der Schulzeit was zu machen ist. Aber sowas wie MRT oder nüchtern Blutabnehmen oder Orthopäde hat nur Dienstagfrüh in 7 Monaten was, dafür muss man frei bekommen und es daher auch zweckmäßigerweise vorher bei der Vertretungsplanung angeben. §616 BGB samt Rechtsprechung war derjenige welche.

    Ganz lieben Dank für Eure Beiträge. Vielleicht sind noch ein paar Infos hilfreich.

    Im vorliegenden Fall geht es weder um Drogen, noch um Waffen oder gar der Androhung eines Amoklaufs. Das Problem ist deutlich kleiner.

    Es handelt sich um einen Zweitklässler, der neben einer ausgeprägten Mitarbeitsverweigerung immer häufiger ausrastet. Bei kleinsten Anlässen. Seine Wut verbalisiert er deutlich und häufig geradezu inszeniert. Er wird dabei in erster Linie gegen Mobiliar und andere bereits tote Gegenstände aggressiv. Das birgt natürlich die Gefahr des Kollateralschadens. Ansonsten ist das eher ein klassischer Maulheld. Voll von Ängsten und Gefühlen der Minderwertigkeit und gaaaaaanz viel Trotz.

    Achso, na dann eher Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf oder wie immer das in deinem Bundesland heißt. Es gibt auch Möglichkeiten der verkürzten Beschulung für einen definierten Zeitraum, wenn es die ersten beiden Stunden des Tages noch geht. Und das Kind bzw. die Familie braucht Hilfe.

    Welche Kriterien muss der erstgenannte Ausschluss erfüllen? Müssen hier Mittelungen/Ankündigungen und Gespräche stattgefunden haben, die eine solche Gefährdung zum Gegenstand hatten?

    Wenn du von §54 sprichst, würde ich sagen nein. Da steht, 'bei Gefahr im Verzug'. Das bedeutet, die Schulleitung darf einen Schüler erst mal ausschließen, der mit Waffen in der Hosentasche Todesdrohungen ausstößt. Dann muss aber ein Amtsarzt hinzugezogen werden.

    Ansonsten ist das Chefinnensache, der oder die muss sich selbst bei der Rechtsabteilung Rat einholen, das kannst du sowieso nicht lösen.

    Edit: eine Schulleitung hat das Hausrecht. Sie kann sowieso bei Gefahr im Verzug die Polizei oder den Notarzt rufen und zunächst Zutrittsverbot aussprechen. Hatten wir schon bei durchgeknallten Eltern.

    Und die Arbeit, die liegen bleibt, die kann halt dann wirklich liegen bleiben, weil du ja nachweisen kannst, dass du deine Arbeitszeit abgeleistet hast. Anders als jetzt. Jetzt interessiert sich keiner für deine Arbeitszeit, sondern nur dafür, dass du die Arbeit geschafft hast.

    Das halte ich leider für ein Gerücht. Die Arbeitszeiterfassung wird Zeit und Formulare kosten, uns und die Schulleiter, wie Kollege k.g.frosch bereits befürchtete.

    Aber natürlich kann niemand sagen, "ich musste nach der 17. Klausur mit der Korrektur aufhören" oder "ich habe nach der Konferenz nur noch die Unterrichtsvorbereitung für Montag bis Mittwoch 3. Stunde geschafft". Ich sehe bislang keine Vorteile in dieser Maßnahme, nur Zusatzaufgaben.

    Wer schreibt vor, dass Kalusuren immer innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein müssen?

    Die sächsische Schulordnung für Gymnasien z.B. nennt 14 Tage für Klassenarbeiten, für Oberstufenklausuren 3 Wochen. Allerdings Soll-Regelung, was passiert, wenn man jedes Mal 6 Wochen braucht, steht da nicht. Dürfte aber in der Arbeitsbelastung sowieso keinen Unterschied machen.

    Als jemand, der bereits im Studium am Lehramt gezweifelt hat, ärgert es mich, dass du mir unterstellst ich würde andächtig das Angestelltengehalt akzeptieren.

    Dass man zweifelt, verstehe ich gut, ich sage auch nicht, dass es sinnvoll ist, dass man Lehramt studieren muss und dann auf ewig festgelegt ist. Es ist aber nunmal in Deutschland so. Ob du das Angestelltengehalt akzeptiert hättest, weiß ich nicht. Wie gesagt, du hast dich für das Lehramt entschieden und das bietet nunmal zwei wesentliche Arbeitsverhältnisse, ist aber derselbe Beruf und die Entscheidung ist gefallen und kaum rückgängig zu machen.

    In der Industrie hat man die Möglichkeit ein besseres Gehalt auch als das Beamtengehalt zu bekommen. Da könnte ich dann auch mit sechs Wochen Urlaub leben.

    Vielleicht könntest du, kann man nicht mehr nachvollziehen, weil die Entscheidung pro Lehramt ausging.

    Danke übrigens für die Unterstellung ich würde meinen Job schlecht machen, weil ich ihn anders aufteile als du.

    Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Ich bezog mich auf deinen Hinweis, 75 Tage Urlaub im Jahr zu nehmen. Diese Möglichkeit bietet dir keine andere Arbeisstelle und das ist nicht nur in Zeit und Lebensqualität aufzuwiegen, sondern natürlich auch in Geld und in der Wahl zwischen Lehramt oder nicht Lehramt. Ich nehme dir nicht so ganz ab, dass du "Beamtentum" als Arbeitsstelle gewählt hast. Wenn doch, dann ist es halt eine sehr individuelle Entscheidung.

    Ja ich hätte den Job dann so lange angestellt gemacht, bis ich etwas anderes gefunden hätte.

    Fahrradkette, ich finde es müßig, sich zu überlegen, was man möglicherweise getan hätte, denn für die meisten Lehrerinnen und Lehrer stellt sich die Frage nicht. Das Staatsexamen fürs Lehramt ist zu spezifisch. Mathe oder Physik im Studium könnten noch eine Ausnahme darstellen, wenn man im Fach fit genug ist für eine Stelle 'in der Wirtschaft', aber ob dich damit jemand eingestellt und besser bezahlt hätte bei ähnlichen Arbeitszeiten, ist doch zumindest fraglich. Woanders schriebst du z.B., dass du dir rausnimmst, alle Ferien voll als Urlaub zu nehmen, nenne mir einen Arbeitgeber auf der Welt, der dir keinen Vogel zeigen würde bei solchen Vorstellungen. Das Land, das für dich volle Verantwortung übernimmt, kann das schlicht nicht kontrollieren. (Wenn du morgen einen Motorradunfall hast, zahlt dein Bundesland für alles, deinen Lebensunterhalt, das Krankenhaus, die Reha, alles.)

    Zurück zur TE, ich kann dir nur empfehlen, wenn du dich gegen die Verbeamtung entscheiden solltest, dann tue es mit gutem Gefühl. Sich ein Leben lang zu ärgern und Vergleiche zu ziehen, ist die denkbar schlechteste Option.

    Ich erinnere mich immer wieder nicht gern daran, wie wir in der Neunten oder Zehnten ausrechnen mussten, wie lange es dauert, bis ein Pudding abgekühlt ist, den man vors Fenster stellt. Fand ich damals schon bekloppt, diesen an den Haaren herbeigezogenen Anwendungsbezug. (Im Zweifelsfall hat man Katzenzungenspuren im Pudding, wenn man den zu lange auf der Fensterbank stehen lässt, aber das ist wohl eher Wahrscheinlichkeitsrechnung...)

    Und obwohl es leider kaum für größere Erkenntnisse gereicht hat, mochte ich Mathe tatsächlich immer um der Mathe Willen.

    Anonym-123, ich kann dir in der Matrizenfrage leider nicht helfen, frage mich aber, ob das überhaupt jemand hier gerade kann? Konkrete Anwendungen haben dir zwar einige genannt. Aber das tiefe Verständnis für die Materie, die Beschäftigung mit den entsprechenden Lehrplänen usw., das kann dir niemand abnehmen.

    Ich würde mir an deiner Stelle nochmal Zeit nehmen, mich mit den Aspekten selbst auseinanderzusetzen, dann kommst du an die Fragestellung auch besser ran. Wenn man zu sehr in Sorge um das Ziel (z.B. ein Referat) ist und daher zu angespannt, um nachdenken zu können, dann darf man sich Zeit geben, um sich der Sache selbst novh mal zu widmen.

    (Ich sehe schon, wie wir alle am Ende der Woche anstehen, um unseren Stundenzettel im Stundenplanbüro abzugeben und gegenstempeln zu lassen...

    Gibt's den Lohn gleich bar, passend in Tüten verpackt ausgezahlt, weil das Inflationsbrot eine Stunde später 1000 Euro mehr kostet?

    Sorry, ich habe gerade komische Assoziationen :grimmig:

    Also es gibt in allen Bundesländern Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht, oder?

    Wikipedia: "In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres. Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen."

    Humblebee, ich kann mahnen, so viel ich will, ein Schüler kann nur der Schule bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten verwiesen werden und das nur, wenn ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wird. Am Ende entscheidet der Schulleiter und das Kind muss zwangsläufig eine andere Schule besuchen. Insofern haben BBSn schon eine gesonderte Stellung, auch bundesweit, da die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, oder? Ich bin verwirrt ^^

    Gibt es dazu kein verbindliches Konzept bei euch? Wenn das jeder nach Gutdünken macht, ist es kein Wunder, dass es da Probleme gibt.

    Weiter oben hieß es, dass die Anzahl der Mahnungen klar geregelt ist und der Rauswurf dann amtlich.

    Mich wundert es nach wie vor, da man in Deutschland schulpflichtig ist bis 18 und Schulen irgend eine Art von Vorgaben haben, wie sie Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen umsetzen. Dass es an berufsbildenden Schulen grundsätzlich anders läuft, habe ich zwar mitbekommen, aber dass jede Schule ihr eigenes Süppchen kocht, kann ich mir dann doch nicht vorstellen.

    Was man aber hier gut beobachten kann: dass das Verhalten der SuS eben doch durchaus auch vom Umgang der Schule damit abhängt. Die Klientel mag unterschiedlich schwierig sein, wenn aber der Fisch schon vom Kopp her stinkt, dann kann man noch so vor sich hinkämpfen als einzelne Lehrkraft. Hat man an BBS denn sowas wie Konferenzen, Personalversammlungen, Zusammenkünfte, auf denen man mal grundsätzlich über sowas reden kann?

    Ich frage mich, ob diese Gegenüberstellung stimmt:

    A) Diese eine Privatschule zahlt wenig, hat nur tolle Bedingungen und super tolles Kollegium, für immer.

    B) Alle anderen, staatlichen Schulen zahlen gut (Verbeamtung) und haben doofe Kollegien und schlechte Arbeitsbedingungen.

    Angenommen A) hat eine fähige Schulleiterin, die in 3 Jahren in die USA migriert, ihr Nachfolger ist ein unfähiger Depp, der Mobbing fördert und Anwesenheitspflicht bis 20 Uhr durchsetzt?

    M.a.W., wenn du jetzt die Verbeamtung ablehnst, dann gilt die Entscheidung bis zur Rente. Was diese eine Schule in 5 oder 10 Jahren macht, weiß kein Mensch.

    Ich würde den Spatz in der Hand nehmen und gucken, ob du dich verbeamtet in den Privatschuldienst beurlauben lassen kannst. Die Taube auf dem Dach (tolle Schule bleibt bestimmt für immer und wiegt Nachteile des Angestelltendaseins möglicherweise hoffentlich ewig auf) wäre mir zu heikel.

    Allerdings neige ich inzwischen zu einem Absicherungswahn, den ich früher nicht hatte. 4 Kinder wären für mich ein Grund, abzusichern.

    Frau Golum möchte das machen (sonst täte sie es nicht). Sie möchte es aber verträglicher machen, führt es aber im Zweifel auch anders durch, weil es gut für die Kinder ist. Sie will aber eigentlich die schonendere Lösung. Darum die Ausgangsfrage, wie sich die schonendere Lösung verwirklichen lässt + passende Argumentation.

    Auch aus meiner Sicht steht ja nicht die Lesenacht prinzipiell in Frage sondern nur die Lehrerinnen-unfreundliche Durchführung.

    Frau G.: "Hallo Frau Schulleiterin, ich war völlig übermüdet nach der Lesenacht. Ich finde das ganz toll für die Kinder, aber nächstes Jahr möchte ich nur eine machen, wenn ich am nächsten Tag schulfrei bekomme."

    Frau S.: "Hallo Frau G., das kann ich leider nicht machen. Wie soll ich das vor dem Amt begründen, aber mit der Lösung Freitag auf Samstag haben Sie doch eine tolle Möglichkeit gefunden! Da können Sie in Ruhe sonntags ausschlafen. Ist doch auch nur einmal im Jahr :top:"

    Frau G. : "Ja schon, aber nach Paragraph abc123 der Soundsoverordnung muss ich doch soundsoviele Stunden frei...?"

    Frau S. "...ja, das ist doch toll, Sie können Sonntag ausschlafen. Sage ich doch!"

    Frau G. "Hm, das ist aber nicht das, was ich meinte. Für mich geht doch diese Nacht verloren, ob sie am Mittwoch oder am Freitag stattfindet, ändert doch nichts."

    Frau S. "Och Frau G., ich finde es schon traurig, wie Sie da rumrechnen. Das macht hier sonst niemand. Ich war erst letzten Samstag auf einer Schulleiterfortbildung, die ging bis 18 Uhr. Dafür haben wir ja 6 Wochen Sommerferien, nicht wahr?"

    Naja, ich habe ehrlich gesagt einen ähnlichen Gedankengang gehabt. Also nicht, was Frau Golum davon hält, dass du hier nachfragst, sondern ob sie überhaupt ein Problem hat:

    PS: Konkret hat GS-Lehrerin das von Freitag auf Samstag gemacht, was ich grundsätzlich missbillige.

    Also hat sie keinen Bock, in der Schule zu übernachten, oder nervt es dich, dass sie das tut? Weil wenn sie kein Problem hat, dann wird es wahrscheinlich schwieriger, sie zu überzeugen als ihre Chefin (mwd). Dass sie einfach nein sagen könnte, hatten wir schon, es bedarf aber natürlich der Motivation, dies zu tun, da es eine Art von Konflikt bedeutet, mit (wem auch immer) liebgewordenen Traditionen zu brechen.

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