Beiträge von Quittengelee

    Du arbeitest so, dass du deine Arbeitszeitverpflichtung erfüllst und gesund bleibst. Wenn dann etwas liegen bleibt, dann ist das so. Beschwert sich deine Schulleitung darüber, erklärst du, warum es so ist, wie es ist. Wenn du angewiesen wirst, über deine Belastungsgrenze hinaus zu arbeiten, dann lässt du dir die Anweisung schriftlich geben. Remonstrieren nicht vergessen...

    Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen?

    Im Grunde müsste es doch umgekehrt sein: Für das Korrigieren von Klausuren je Fach und Jahrgang wird eine bestimmte Zeit veranschlagt. Dasselbe gilt für Elternabende, Förderpläne usw. Daraus lässt sich festlegen, was an Aufgaben machbar ist. Wir arbeiten nun mal nicht in einer Behörde, in der man täglich dieselben Anträge bearbeitet, die genau 7 min. pro Zeile benötigen, um dann nach 8 Stunden zuzuschließen. Schon allein deswegen nicht, weil wir kein Büro haben.

    Will man eine Vergleichbarkeit, muss man diese herstellen und nicht dem Schulleiter überlassen, wie viele Konferenzen er für nötig hält und jeder Kollegin, wie lange sie für was braucht. Was gemacht werden muss, muss gemacht werden und was darüber hinaus geht, muss nicht gemacht werden. Darin sind wir uns einig, aber nach welchen Kriterien soll das passieren?

    Ich oute mich mal, ich komme nicht auf 10 Stunden am Tag. Darf ich fragen, was ihr macht? Gerade Unterrichtsvorbereitung geht doch schneller von der Hand, wenn man ein paar Jahre im Dienst ist. Sinnlose Konferenzen haben wir nicht, unsere SL macht das inzwischen wirklich effektiv und es gibt nur notwendige Treffen. Was bei mir viel Zeit kostet, ist das Einarbeiten in neue Themen, weil ich so Vieles fachfremd machen und jedes Jahr neu überlegen muss. Selten kann ich auf irgendwas zurückgreifen. Schnell geht korrigieren, da die Tests überschaubar sind in der Förderschule. Gutachten, Berichte, Förderpläne, Berichtzeugnisse, Hilfeplangespräche, Elternabende, Gespräche mit Berufsberater und Sozialarbeiter kosten Zeit, allerdings punktuell, nicht das ganze Jahr und es macht mir im Allgemeinen Freude.

    Was allerdings nicht in Zeit aufzuwiegen ist, ist die emotionale Belastung am Arbeitsplatz selbst. Die Fälle von Kindeswohlgefährdung, Disziplinverstöße, die Präsenz und Konzentration, das ständige Reagierenmüssen, keine vernünftige Pause zu haben. Irgendwer wird gleich erzählen, dass man doch Zeit zum Trinken und Pinkeln hat, die eigene Gesundheit usw. aber die hat man eben in meiner Schulform nicht immer im angemessenen Maße. Aufsichten statt Pause finde ich zum Beispiel grenzwertig, der Speiseraum ist ein akustisches Desaster und der Pausenhof ein ewiger Quell der körperlichen Auseinandersetzung. Anschließend ist die Gruppe alleine im Klassenraum und es gibt Verletzte, wenn ich auf dem Klo mehr als 10 Sekunden verbringe.

    Also ich sehe bislang keinen Zugewinn in der Zeiterfassung, weil Zeit nicht mein Problem ist.

    Den Kontrolltermin beim Zahnarzt muss ich auf die unterrichtsfreie Zeit legen, generell natürlich immer nachfragen, ob in der Sprechzeit außerhalb der Schulzeit was zu machen ist. Aber sowas wie MRT oder nüchtern Blutabnehmen oder Orthopäde hat nur Dienstagfrüh in 7 Monaten was, dafür muss man frei bekommen und es daher auch zweckmäßigerweise vorher bei der Vertretungsplanung angeben. §616 BGB samt Rechtsprechung war derjenige welche.

    Ganz lieben Dank für Eure Beiträge. Vielleicht sind noch ein paar Infos hilfreich.

    Im vorliegenden Fall geht es weder um Drogen, noch um Waffen oder gar der Androhung eines Amoklaufs. Das Problem ist deutlich kleiner.

    Es handelt sich um einen Zweitklässler, der neben einer ausgeprägten Mitarbeitsverweigerung immer häufiger ausrastet. Bei kleinsten Anlässen. Seine Wut verbalisiert er deutlich und häufig geradezu inszeniert. Er wird dabei in erster Linie gegen Mobiliar und andere bereits tote Gegenstände aggressiv. Das birgt natürlich die Gefahr des Kollateralschadens. Ansonsten ist das eher ein klassischer Maulheld. Voll von Ängsten und Gefühlen der Minderwertigkeit und gaaaaaanz viel Trotz.

    Achso, na dann eher Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf oder wie immer das in deinem Bundesland heißt. Es gibt auch Möglichkeiten der verkürzten Beschulung für einen definierten Zeitraum, wenn es die ersten beiden Stunden des Tages noch geht. Und das Kind bzw. die Familie braucht Hilfe.

    Welche Kriterien muss der erstgenannte Ausschluss erfüllen? Müssen hier Mittelungen/Ankündigungen und Gespräche stattgefunden haben, die eine solche Gefährdung zum Gegenstand hatten?

    Wenn du von §54 sprichst, würde ich sagen nein. Da steht, 'bei Gefahr im Verzug'. Das bedeutet, die Schulleitung darf einen Schüler erst mal ausschließen, der mit Waffen in der Hosentasche Todesdrohungen ausstößt. Dann muss aber ein Amtsarzt hinzugezogen werden.

    Ansonsten ist das Chefinnensache, der oder die muss sich selbst bei der Rechtsabteilung Rat einholen, das kannst du sowieso nicht lösen.

    Edit: eine Schulleitung hat das Hausrecht. Sie kann sowieso bei Gefahr im Verzug die Polizei oder den Notarzt rufen und zunächst Zutrittsverbot aussprechen. Hatten wir schon bei durchgeknallten Eltern.

    Und die Arbeit, die liegen bleibt, die kann halt dann wirklich liegen bleiben, weil du ja nachweisen kannst, dass du deine Arbeitszeit abgeleistet hast. Anders als jetzt. Jetzt interessiert sich keiner für deine Arbeitszeit, sondern nur dafür, dass du die Arbeit geschafft hast.

    Das halte ich leider für ein Gerücht. Die Arbeitszeiterfassung wird Zeit und Formulare kosten, uns und die Schulleiter, wie Kollege k.g.frosch bereits befürchtete.

    Aber natürlich kann niemand sagen, "ich musste nach der 17. Klausur mit der Korrektur aufhören" oder "ich habe nach der Konferenz nur noch die Unterrichtsvorbereitung für Montag bis Mittwoch 3. Stunde geschafft". Ich sehe bislang keine Vorteile in dieser Maßnahme, nur Zusatzaufgaben.

    Wer schreibt vor, dass Kalusuren immer innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein müssen?

    Die sächsische Schulordnung für Gymnasien z.B. nennt 14 Tage für Klassenarbeiten, für Oberstufenklausuren 3 Wochen. Allerdings Soll-Regelung, was passiert, wenn man jedes Mal 6 Wochen braucht, steht da nicht. Dürfte aber in der Arbeitsbelastung sowieso keinen Unterschied machen.

    Als jemand, der bereits im Studium am Lehramt gezweifelt hat, ärgert es mich, dass du mir unterstellst ich würde andächtig das Angestelltengehalt akzeptieren.

    Dass man zweifelt, verstehe ich gut, ich sage auch nicht, dass es sinnvoll ist, dass man Lehramt studieren muss und dann auf ewig festgelegt ist. Es ist aber nunmal in Deutschland so. Ob du das Angestelltengehalt akzeptiert hättest, weiß ich nicht. Wie gesagt, du hast dich für das Lehramt entschieden und das bietet nunmal zwei wesentliche Arbeitsverhältnisse, ist aber derselbe Beruf und die Entscheidung ist gefallen und kaum rückgängig zu machen.

    In der Industrie hat man die Möglichkeit ein besseres Gehalt auch als das Beamtengehalt zu bekommen. Da könnte ich dann auch mit sechs Wochen Urlaub leben.

    Vielleicht könntest du, kann man nicht mehr nachvollziehen, weil die Entscheidung pro Lehramt ausging.

    Danke übrigens für die Unterstellung ich würde meinen Job schlecht machen, weil ich ihn anders aufteile als du.

    Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Ich bezog mich auf deinen Hinweis, 75 Tage Urlaub im Jahr zu nehmen. Diese Möglichkeit bietet dir keine andere Arbeisstelle und das ist nicht nur in Zeit und Lebensqualität aufzuwiegen, sondern natürlich auch in Geld und in der Wahl zwischen Lehramt oder nicht Lehramt. Ich nehme dir nicht so ganz ab, dass du "Beamtentum" als Arbeitsstelle gewählt hast. Wenn doch, dann ist es halt eine sehr individuelle Entscheidung.

    Ja ich hätte den Job dann so lange angestellt gemacht, bis ich etwas anderes gefunden hätte.

    Fahrradkette, ich finde es müßig, sich zu überlegen, was man möglicherweise getan hätte, denn für die meisten Lehrerinnen und Lehrer stellt sich die Frage nicht. Das Staatsexamen fürs Lehramt ist zu spezifisch. Mathe oder Physik im Studium könnten noch eine Ausnahme darstellen, wenn man im Fach fit genug ist für eine Stelle 'in der Wirtschaft', aber ob dich damit jemand eingestellt und besser bezahlt hätte bei ähnlichen Arbeitszeiten, ist doch zumindest fraglich. Woanders schriebst du z.B., dass du dir rausnimmst, alle Ferien voll als Urlaub zu nehmen, nenne mir einen Arbeitgeber auf der Welt, der dir keinen Vogel zeigen würde bei solchen Vorstellungen. Das Land, das für dich volle Verantwortung übernimmt, kann das schlicht nicht kontrollieren. (Wenn du morgen einen Motorradunfall hast, zahlt dein Bundesland für alles, deinen Lebensunterhalt, das Krankenhaus, die Reha, alles.)

    Zurück zur TE, ich kann dir nur empfehlen, wenn du dich gegen die Verbeamtung entscheiden solltest, dann tue es mit gutem Gefühl. Sich ein Leben lang zu ärgern und Vergleiche zu ziehen, ist die denkbar schlechteste Option.

    Ich erinnere mich immer wieder nicht gern daran, wie wir in der Neunten oder Zehnten ausrechnen mussten, wie lange es dauert, bis ein Pudding abgekühlt ist, den man vors Fenster stellt. Fand ich damals schon bekloppt, diesen an den Haaren herbeigezogenen Anwendungsbezug. (Im Zweifelsfall hat man Katzenzungenspuren im Pudding, wenn man den zu lange auf der Fensterbank stehen lässt, aber das ist wohl eher Wahrscheinlichkeitsrechnung...)

    Und obwohl es leider kaum für größere Erkenntnisse gereicht hat, mochte ich Mathe tatsächlich immer um der Mathe Willen.

    Anonym-123, ich kann dir in der Matrizenfrage leider nicht helfen, frage mich aber, ob das überhaupt jemand hier gerade kann? Konkrete Anwendungen haben dir zwar einige genannt. Aber das tiefe Verständnis für die Materie, die Beschäftigung mit den entsprechenden Lehrplänen usw., das kann dir niemand abnehmen.

    Ich würde mir an deiner Stelle nochmal Zeit nehmen, mich mit den Aspekten selbst auseinanderzusetzen, dann kommst du an die Fragestellung auch besser ran. Wenn man zu sehr in Sorge um das Ziel (z.B. ein Referat) ist und daher zu angespannt, um nachdenken zu können, dann darf man sich Zeit geben, um sich der Sache selbst novh mal zu widmen.

    (Ich sehe schon, wie wir alle am Ende der Woche anstehen, um unseren Stundenzettel im Stundenplanbüro abzugeben und gegenstempeln zu lassen...

    Gibt's den Lohn gleich bar, passend in Tüten verpackt ausgezahlt, weil das Inflationsbrot eine Stunde später 1000 Euro mehr kostet?

    Sorry, ich habe gerade komische Assoziationen :grimmig:

Werbung