Ich hab mich jetzt durch die Hinweise der Unfallversicherung gelesen und die sollten es wissen. Daraus:
"Sofern pädagogische Maßnahmen nicht auf eine gemeinsame Arbeit von Schwimmerinnen und Nichtschwimmerinnen abgestellt sind, muss in getrennten Lerngruppen unterrichtet werden."
"Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart. In Nichtschwimmerbereichen darf sie höchstens 1,35 m sein."
"Kennzeichnung des Übergangs vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil durch ein Trennseil, das 1 m vor dem Übergang zum Schwimmbereich angebracht wird."
"Lehrschwimmbecken werden oft im Schulsport genutzt. Sie sind für den Unterricht mit Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sicherer als Nichtschwimmerbecken, die einen Übergang zum Schwimmerbecken aufweisen. Die Wassertiefe im Lehr- bzw. Nichtschwimmerbecken darf höchstens 1,35 m betragen.
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Wenn Nichtschwimmerbecken für den Schul- und Übungsbetrieb vorgesehen werden, sind sie als Lehrschwimmbecken zu gestalten. In Lehrschwimmbecken sollen Beckentreppen mit Handläufen durchgehend an der Beckenlängsseite vorhanden sein. Sie sollten in etwa ein Steigungsverhältnis von 16/30 aufweisen. Die Podeste und Trittstufen von Beckentreppen müssen rutschhemmend ausgeführt sein. Ihre Stufenkanten sind farblich hervorzuheben. An beiden Seiten sind Handläufe ohne hervorstehende Enden anzubringen. etc.pp"
Wer daraus ablesen kann, dass Schwimmbecken nur 80cm tief sein dürfen, gebe bitte Bescheid. Mir scheint daraus hervorzugehen, dass Schulschwimmen bei 1,35m Beckentiefe die Regel ist.
Zu Gruppengrößen habe ich gar nichts gefunden, zur Rettungsfähigkeit nur, dass sie vorhanden sein muss. Bei uns ist es Bronze in der Halle und Silber im Freien, mag bundeslandspezifisch sein. Außerdem sind entsprechende pädagogische Fähigkeiten vonnöten, Anfänger zu unterrichten.
Gegen was davon haben die verurteilten Lehrkräfte nochmal verstoßen, hat das jemand irgendwo gelesen? Moebius ?
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Aber in NRW müssen Sportlehrer alle vier Jahre einmal ins Wasser springen und ihren Namen tanzen, dann sind sie für das Land voll rettungsfähig...
Das ist so nicht richtig. Ab einer Wassertiefe von 1,20m braucht man Bronze.