"Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten eigenen Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen), einschließlich der im Rahmen des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernformen nach § 115b SchG erbrachten Leistungen. Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Schriftliche und praktische Leistungen sollen in Präsenz erbracht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrkraft unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes."
Apropos Baden-Württemberg, hier wurden sinnvolle Auswertungsmöglichkeiten von Hausaufgaben gesammelt:
https://lehrerfortbildung-bw.de/u_matnatech/ma…/hausi/auswert/