Beiträge von faming_teach

    Ich bin vom Landesdienst an eine Schule in privater Trägerschaft gewechselt und es lief genau wie beschrieben. Bewerben, nach der Zusage die Entlassung aus dem Dienst beantragen und dann erfolgt die Neueinstellung beim Träger der neuen Schule zu den alten Konditionen, sprich Erfahrungsstufe und Dienstzeiten im Landesdienst werden anerkannt.

    Das ist eine sehr hilfreiche Information - danke!

    Somit verlief der Wechsel ohne einen entsprechenden Versetzungsantrag, nehme ich an, oder? Sprich, der SL kann die Lehrkraft nicht zwingend "halten"...


    Und wie ich es aus dem entsprechenden Link entnommen habe, sind die Konditionen - Rechte und Pflichten - sowie Bezüge in der privaten (kirchlichen) Trägerschaft identisch, oder?


    Viele Grüße:wink_1:

    Hallo allerseits, ihr habt doch bestimmt das Wissen darüber :)

    Wie schaut es aus, wenn ich eine Versetzung von einem städtischen Berufskolleg zu einem privaten Berufskolleg in kirchlicher Trägerschaft anstrebe?

    Gelten dafür die gleichen Bestimmungen?

    Das heißt mit A13 muss ich einen Versetzungsantrag stellen und dieser muss vom SL gewährt werden?

    Und was passiert mit dem "Beamtenstatus" an einem privaten Berufskolleg? Werde ich trotzdem danach besoldet oder...

    Danke für ein paar Anregungen:gruss:

    VHS Kursleiter ist noch schlechter bezahlt als Nachhilfe

    ...jedoch mit einem Wochenendworkshop pro Monat samt insgesamt 8 Stunden "Dozententätigkeit" - ohne Aufwand meinerseits, außer womöglich etwas zu kopieren ;) - motivierten Teilnehmern und echt Spaß dabei, verdiene ich samt meiner Bezüge netto mehr, anstatt einer Beförderungsstelle bei welcher ich mich als Beamter noch stärker an die Schule binde! Deshalb: "Nur Mut dazu!!!" Es lohnt sich...

    Liebe community,

    letzte Woche erzählte mir eine Lehrerkollegin, dass die Möglichkeit - laut Rechtsanwalt - besteht, dass eine verbeamtete Lehrkraft in NRW sich vom Behinderungsgrad 30 auf den Schwerbehindertengrad 50 - recht unkompliziert - hochstufen lassen kann.

    Stimmt dies, hat da jemand Erfahrung(en), denn im Netz finde ich leider keine Infos dazu :(


    Genießt den (Feier)abend:gruss:

    Guten Abend, bestimmt hat jemand Erfahrung bzw. weiß etwas darüber.

    Leider weiß ich gerade den Namen jener "Maßnahme" nicht - aber es geht darum, dass der Bedarf an Förderschullehrern erhöht wird, im Hinblick auf bereits ausgebildete Lehrkräfte.

    Ich kenne den Fall aus dem Gebiet "Förderschule für Hören und Kommunikation". Läuft ähnlich ab, wie ein "Referendariat" ;)


    Ist diese Form der "lehrerhaften Umschulung" auch im Bildungszweig Berufskolleg für Hörgeschädigte möglich?


    Grüßle

    Hi an die community, wollte mich kurz erkundigen, ob womöglich eine Genehmigung von Nöten ist, wenn man als verbeamteter Lehrer: in in NRW einmal monatlich an einem Samstag oder Sonntag (sprich in seiner "Freizeit" ;-)) einen Workshop für interessierte Personen anbietet. Das Gendre des Workshops ist ja egal...

    Ich weiß nur, dass wenn man diesem als "Nebentätigkeit" unterhalb der Woche nachgeht, dann ist es Genehmigungspflichtig - jedoch am Wochenende sollte es doch grundsätzlich "egal" sein, oder?

    Habt einen tollen Sonntag:wink_1:

    Also ich würde schon sagen, daß Dir als Sek 2 Lehrerin zuzumuten ist den Führerschein zu machen und sich ein KFZ zuzulegen.

    Unpassendes Kommentar, meiner Meinung nach! Schon einmal überlegt, dass es Mitmenschen gibt, welche womöglich aufgrund von Unfall - Behinderung o.ä. keinen Führerschien haben bzw. kein Auto mehr betreten!!!

    ...bei mir hat die Versetzung nach der Hochzeit geklappt!

    Ähnliche Situation samt solch einer Wegstrecke - ohne PKW. Konnte aber noch meinen GdB von 30 nutzen;)
    Welcher SL legt sich schon gerne mit den SB-Vertretern an!


    Edit: Habe vorab aber auch schon einmal geschaut, welche Schule in Frage kommt - Kontakt aufgenommen etc.

    Guten Abend, mit Begeisterung lese ich schon viele Monate heimlich im "Lehrerforum" mit und habe nun doch - tatsächlich ;) - selbst eine Frage.

    Ich beabsichtige im Frühjahr 2023 zu heiraten und würde gerne, im Zuge der Orga, erfahren, welche beamtliche Dienstbefreiung es hierfür gibt?

    Sprich, wenn die Trauung an einem Freitag stattfindet und die Hochzeitsfeier an einem Samstag, erhalte ich als verbeamteter Lehrer in NRW automatisch an jenem Freitag "frei"?

    Wie schaut es aus, wenn ich an diesem Tag offiziell keinen Unterricht habe - "verfällt" dann der womöglich "freie Tag"?

    Bei einem Wohnortwechsel kann ich meinen "zustehenden freien Tag für Ummeldung etc." auch nehmen, wenn es passt - wird zumindest an unserer Schule so gehandhabt.

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